Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
was meinst du mit
DAS ES SEHR SCHWIERIG SEI DIE (DEUTSCHE)SAVAGE HIER IN DER SCHWEIZ ZU FAHREN......
??? ???
wg. Zoll - Einfuhrbestimmungen ??
Lucy
Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
HALLO MIT SCHWIERIG MEINE ICH DIE STRENGEN SCHWEIZER (LÄRM UND ABGASVORSCHRIFTEN)=AUSPUFF UND ZYLINDERKOPF DER SCHWEIZER SAVAGE`S SEIEN VERSCHIEDEN........ODER ???? :o
Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
Hallo Eintopf
Bis auf das "Schweizerröhrli" am Auspuff sind die Savage in der Schweiz und in Deutschland meines Wissens identisch. Die gültige EU-Norm ist auch in der Schweiz gültig. Aber um sicher zu gehen würde ich mich mal auf der Schweizer MFK (Motorfahrzeugkontrolle) im jeweiligen Kanton erkundigen. Wenn man nett fragt wird einem sicher auch weitergeholfen. Beamte sind manchmal auch richtig nett ;).
Wünsche Dir viel Erfolg, damit die Meute in der Schweiz etwas grösser wird ;D
Hermi vom Bodensee (Swiss-Side)
Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
HALLO ZUSAMMEN WWW.ARRIGONI.CH HAUPTIMPORTEUR VON SUZUKI SCHWEIZ SAGT, FINGER WEG VON DER SUSI,ZU TEUER,DER GANZE ZYLINDERKOPF MUSS AUSGETAUSCHT WERDEN +AUSPUFF!!!MEIN SUSIHÄNDLER MEINT KEIN PROBLEM EINFACH VORFÜHREN !!!UND NUN WARTE ICH NOCH AUF EIN MAIL VOM SCHWEIZER TÜV WAS GENAU LOS IST MIT DER DEUTSCHEN SUSI `!!UND WENN S NICHT KLAPPT FAHR ICH HALT MIT DEM DEUTSCHEN NR.SCHILD HERUM IST ERLAUBT ABER NICHT LÄNGER ALS 9 MONATE PRO JAHR ÜBER WINTER STEHT SIE DANN HALT FÜR DREI MONATE IN DEUTSCHLAND BEIM KOLLEGEN ;) ;D
Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
Was soll an dem Zylinderkopf anders sein? Nix verstehe. ???
Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
Hi,
mein moped wurde 96 von der schweiz nach deutschland importiert ;D
die hat niemals einen anderen zylinderkopf,
was bitte soll da anders sein ???
stefan
Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
Nicht mal der Auspuff. Leiser geht ja gar nicht ;D!
Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
Ist doch logisch, daß der Importeur solche Sachen erzählt. Der will, daß Du eine Karre aus der Schweiz kaufst, denn für jede Gebrauchte aus dem Inland kalkuliert er mit einer Ersatzbeschaffung im Inland und somit mit einem neuen Motorrad das er verkauft.
Kein Importeur wir den Verbraucher bei Eigenimporten unterstützen. Egal ob neu oder gebraucht. Da hätte er Kosten und würde sich auch noch selber das Wasser abgraben
Grüße
Martin
Re: SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN
auszug der e-mail von der frankonia ag (arrigoni) wir raten ihnen ab, dieses motorrad einzuführen.dazumal gab es für den suzuki ls 650 sonderbestimmungen in der schweiz betreffend den abgasvorschriften(nur in der schweiz).wenn sie dies jetzt in der schweiz einführen lassen, kann es sein,dass sie den kompletten zylinderkopf auswechseln müssen, was recht kostspielig werden kann.die prüfung und das erstellen von massnahmen muss über einem unserer offiziellen suzuki händler laufen...leider können wir für sie nichts tun. es ist ihnen überlassen,wenn sie doch das motorrad in der schweiz einführen lassen wollen..........bla,bla,bla........ps. vom schweizer tüv gibts noch keine antwort..wird wohl ein schwieriger fall !!! gruss SCHWEIZER-EINTOPF-MIT DEUTSCHER-NUMMER 8)