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3 in 1 Blinker Kombi
Hey, hätte über diese Blinker nachgedacht.
https://www.amazon.de/dp/B0748KDG76/...detail_0?psc=1
Und seitliches Kennzeichen. E Nummer ist vorhanden. Und Blinker und rück/Bremslicht ist getrennt.
Ginge das durch den tüv? Weil mein normales Rücklicht ist ja auch gleichzeitig Bremslicht, plus eben die Blinker.
Müsste passen oder was sagt ihr? Hat jemand Erfahrung?
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Hmmm...? Warum nicht gleich nur Blinker?
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Hmmm...?
Blinker/Brems/Rücklicht Kombination und dann noch das Rücklicht mit Bremslicht zusätzlich....................................... ....?
Das is ja wie Gürtel plus Hosenträger.
Tut nich Not nicht.
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Hallo,
der TÜV dürfte kein Problem sein, da alle Funktionen enthalten sind.
Mir persönlich gefällt die Optik mit "fehlendem" (= mittigem) Rücklicht nicht.
Außerdem halte ich die Dinger für brandgefährlich,
seit ich mal fast eine Sportster von der Straße geschoben hätte mit dem PKW...
(Nein, ich bin nicht blind und war nicht besoffen und aufmerksam unterwegs.
Die Lichtverhältnisse waren halt "etwas" merkwürdig: extrem tiefstehende Sonne von hinten..
Seitdem ist für mich klar das ich mir sowas nicht montiere....)
MFG, Bauer
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Ne ne nicht zusätzlich noch ein Bremslicht/Rücklicht. Anstatt dessen. Aber weil ich mal was gelesen habe zwecks tüv und Blinker wo auch brems und Rücklicht kombiniert sind. Aber bei diesen hab ich ja Rücklicht bremslicjt separat und eben dann darunter die Blinker. Kennzeichen hab i ja dann eh seitlich beleuchtet.
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Bissl deppad ausgedrückt :) aber iwo im Forum hab ich gelesen das bei solchen Kombis die Abe entfällt, weil es eben bei manchen nickt deutlich abgegrenzt ist, also ein Teil, alle Funktionen wenn ich Blinke hab ich kein Bremslicht... usw.. was ja bei diesen gegeben is...
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Die Blinker sind für Rücklicht, Bremslicht und Blinker zugelassen und eintragungsfrei! Gibts keine Sorgen beim TÜV.
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Moin Moin,
aus meiner Sicht ist der einfache Anbau an der LS zulassungstechnisch nicht sauber. Die LS ist nach StVZO zugelassen, d. h. nur ein Bremslicht/Rücklicht erlaubt. Die Blinkerkombis sind zugelassen nach EG wo sowas nach der neuen EG-Zulassung erlaubt ist.
Man kann aber die gesamte Beleuchtung der LS nach EG auslegen und um ganz sicher zu sein sich die Dingert eintragen lassen. Das wäre meines Erachtens rechtlich sauber.
Ob praktisch irgendein Hahn danahc kräht wenn die Dinger einfach dran sind ist fraglich. Könnte höchstens im Schadensfall ein Problem geben wenn die Versicherung was sucht....
Gruß
Jogi
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Also ich habe an der 92er ganz ähnliche Dinger verbaut und ja, die ganze Beleuchtung musste deshalb nach EG Vorschriften abgenommen werden, ohne Ausnahmen.
Zwei ganz allgemeine Gedanken zu der Variante... man sieht extrem schlecht, ob man bremst oder nicht, selbst wenn man drauf achtet. Nachdem ich mal mecker von der Ex deswegen bekam bin ich mal sehr aufmerksam hinter Hoschi hergefahren und man sieht es wirklich nur dann, wenn im Moment des Bremsens auf die Lampen schaut. Also die Signalwirkung des Bremslichtes ist nahezu in Gänze aufgehoben.
2. musste ich in 4 Jahren jetzt schon zweimal nachkaufen, weil die Dinger einfach Schrott sind - wird die Kiste also viel gefahren, würde ich dringend dazu raten etwas mehr zu investieren.
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Ich überleg auch schon ob ich das schwarze Licht nicht gegen ein rotes oder weißes tauschen soll:thinking:
das dunkle Glas schluckt unheimlich viel, aber das nur hier am Rande.