Re: Kennzeichnungsfrage ???
meinst du die kennzeichnung, die auf anbauteilen wie z.b. blinker ist?
wenn ja, dann heißt das in D, dass sie nicht extra vöm TÜV abgenommen werden müssen... das gilt wohl für die ganze eu.
was der unterschied zwischen e 1, e 2 und e 3 ist, wusste ich mal, habs aber vergessen.
gruß
Re: Kennzeichnungsfrage ???
Hi!
Die Zahl hinter dem "e" zeigt an, in welchem Land das Teil die "e"-Prüfung abgelegt hat.
Ronny
Re: Kennzeichnungsfrage ???
Re: Kennzeichnungsfrage ???
Null Problemo
"Schwarzmaler" Ronny
Re: Kennzeichnungsfrage ???
Kommt auf das Bauteil an , nicht jedes mit einem e versehenes Teil ist für Deutschland zulassig.
Peter, die französischen Scheinwerferbirnen ( gelb) haben auch ein e-Prüfzeichen, sind in der BRD verboten
Jede Beleuchtung hat aber noch eine Nummer die den Einsatzzweck kennzeichnet.
aber da blickt eh keiner durch
Stefan