Anhang 29908
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Guten Morgen Haha, irgendwie richtig. Die beste Ausrede, wenns denn eine ist, war, dass die extra die Strasse blockieren da sonst Autos zu scghnell und zu nahe an ihnen vorbeiflitzen. MfG.
Spitze! Das trifft den Nagel auf den Kopf!
Einer dieser "Verkehrsteilnehmer" hat mal gemeint, daß Verkehrsregeln für ihn nicht gelten, da er Sportler sei, kein einfacher Radfahrer.
Gruß Harald
Ist leider so, ich hab mal mit nem Spezl geredet der Polizist ist.
Das ist kein Fahrrad sondern ein Sportgerät!
Deshalb brauchen die Vollpfosten auch kein Licht und müssen nicht auf dem Radweg fahren.
Hallo
Aber Sportgeräte gehören doch nicht in den öffentlichen Verkehr. Sonst komm ich mit dem Rudergerät oder ähnlichem.
MfG.
Sportgeräte sind grundsätzlich nicht zulassungspflichtig. Man benötigt weder Führerschein noch Haftpflichtversicherung. Deshalb sagt die Rennleitung ja nie etwas, wenn man mit seinem Zweirad hart am Limit auf Slicks und mit offenen Rohren z.B. durch die Eifel turnt! Ich bin gespannt, wann die Typen, deren Hirn offenbar weniger zu leisten vermag, als das der Kühe, die Autobahnen als ideale Trainingstrecke für sich entdecken. Ob die Rennleitung sie dann weiterhin gewähren läßt?
Ich kenne beide Seiten und alles was mir dazu einfällt:Etwas mehr Ruhe, Gelassenheit und Toleranz würde allen auf der Straße nicht schaden und viele dämliche Momente entschärfen.
Du spricht es an mehr " Toleranz und Rücksicht" hier in der Eifel bei denen Fremdwörter sobald die auf den Dingern sitzen fällt doch die Klappe. In 4er Reihen den Berg runter auf der Gegenfahrbahn :a030::a030:
Hallo Dem Gesetz nach dürfen bzw sollen die 2 Reihig fahren, ab 15 Fahrrädern. Dies um die Gesamtlänge zu kürzen und ein Überholen zu ermöglichen. Nur wie kann man da noch 2 Meter Mindestabsatnd halten, ohne auf der Gegenfahrbahn durch den Graben zu fahren ? ( mit Auto natürlich, mit Motorrad bleibts möglich ). MfG.