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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Drosselung entfernen, eintragen lassen, Kosten?



fazzo
03.12.2013, 12:05
Hallo,

ich hab ne Savage Bj. 89, 30.000km. Im Fahrzeugschein steht drin, dass die Kiste übern Vergasserdeckel gedrosselt ist. Hat also 20kw eingetragen.

Wie ich schon gelesen habe, ist das entdrosseln ein Kinderspiel, sofern man die Schrauben vom Deckel gut aufbekommt. Irgendwie muss da ein Plastikteil entfernt werden, damit der Schieber ganz aufgeht.

Mein Fraaage, nun: Was kostet mich die Eintragung vom TÜV? Ich muss dann ja nochmal zur Zulassungstelle und neue Papiere ausstellen lassen, das würde ja auch nochmal was kosten.

Ein Kumpel meinte 50 Euro TÜV und ca. 60 Euro Zulassungsstelle. Ist das ne korrekte Hausnummer?

Grüße,
Andreas

Jogi
03.12.2013, 13:13
Moin Moin,

von Suzuki gibt es eine Bescheinigung für die Leistungsänderung, damit zum TÜV, normalerweise sollten die nicht mehr als eine einfache Eintragung (rund 20-30 Euro) kosten, bei der Zulassungstelle wird ein neuer Schein ausgestellt, sollte so um die 10-15 Euro kosten. Dann noch die Versicherung informieren, ggf. ist hier auch noch eine Prämienerhöhung nötig, sollte aber eher im Rahmen bleiben.

gruß

Jogi

Sigi
03.12.2013, 13:49
Hi Jogi, muss man sich die Bescheinigung beim Händler ausstellen lassen, oder gibt's die irgendwo öffentlich als Dokument?

Jogi
03.12.2013, 13:58
Moin Moin,

das Dokument gab es früher mal als Freigabe bei Suzuki. Manche Läden mauern da, ich hatte es mir damals (ca 1996) bei Suzuki besorgt als Grundlage für den TÜV. Ob es das auch irgendwo im netzt gibt weiß ich nicht, ggf. wird es heute nur Fahrgestellbezogen ausgestellt, manche TÜVs wollen eventuell auch eine Unterschrift von einem Suzukihändler, hier muss man mal nachfragen. Betrifft eh nur die alten Kisten, die neuen haben ja alle 31 PS.

Gruß

Jogi

fazzo
03.12.2013, 14:17
Super, danke für die Antwort. Da fahr ich einfach mal zu meinem Suzuki Händler und frag mal nach. Ansonsten kontaktiere ich Suzuki mal direkt.

Sigi
03.12.2013, 15:35
Prima, Danke auch!

Ralle-bln
03.12.2013, 21:17
Bei mir wars ohne "Suzuki-Schriebs" bei meiner 86er ganz easy beim entdrosseln. Ich hab mein Schein von meiner 2. eLSe (98er) mit genommen und mein aaS hatte die Daten dann übernommen. Hat mich 60,- für ne reguläre HU und weitere 30,- fürs entdrosseln, Einzelsitz, Vorlverlegte u. Lenkereintragung gekostet. Zulassungsstelle steht bei mir noch aus.

Gruß Ralle

fazzo
06.12.2013, 18:07
Hier die Antwort von Suzuki:


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre weitere Nachricht und die Fz-Ident-Nr.

Ihr Fahrzeug wurde nicht durch unsere Firma importiert, es handelt sich also um einen so genannten Grau- oder Parallelimport. Näheres dazu finden Sie hier.

Das existierende Teilegutachten ist also für Ihre Maschine leider nicht gültig. Auf Grund der Vielfalt der weltweit existierenden unterschiedlichen Spezifikationen (Fahrzeugtypen und modelljahrspezifische Varianten) von SUZUKI Krafträdern sind uns die technischen Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Ausführungen im Einzelnen nicht in jedem Fall bekannt.

Eine Bestätigung, dass Ihr Fahrzeug mit der deutschen Spezifikation identisch ist, kann deshalb nicht ausgestellt werden.

Sofern verfügbar können wir hier vorliegende technische Unterlagen Ihres Modells mit der deutschen Spezifikation vergleichen und Ihnen eine entsprechende Information bzw.
ein Vergleichsdatenblatt zusenden.

Die Voraussetzungen dafür sind wie folgt:

- Vorlage einer Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II. Diese bitten wir über einen SUZUKI Vertragshändler mit dem entsprechenden Auftrag per e-mail an
coc2@suzuki.de oder per Fax an 06251/5700-145 einzusenden.

- Bezahlung der entsprechenden Gebühr. Diese beträgt derzeit 99.- € (unverbindliche Preisempfehlung). Die Abwicklung muss aus verwaltungstechnischen Gründen über
einen SUZUKI Vertragshändler in Deutschland erfolgen.

Die Information stellt keine Freigabe dar, sondern ist als Arbeitsgrundlage für eine Prüfung nach §21 StVZO durch die technische Überwachung (TÜV bzw. DEKRA) zu
verstehen bei der Prüfung von Leistungsumrüstungen, Auspuffanlagen, Reifen und anderen nicht-originalen Bauteilen/Zubehör mit Teilegutachten / ABE für den deutschen
Fz-Typ mit ABE.

Die Gebühr wird zurückerstattet, wenn mangels Vergleichsdaten oder aus anderen Gründen eine Vergleichsinfo nicht erstellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH


Ganz schöner Aufwand für ein paar PS mehr. :(

rudiwolfen
06.12.2013, 19:20
Hallo,
schau doch erst mal in den Vergaser. Da ist mit Sicherheit keine Drossel mehr drin. Damit hat sich dann alles erledigt.
Da schaut kein TÜV nach, ob das Teil noch drin ist. Mach Dich nicht heiß.
In meiner Zulassung steht auch "mit Leistungsbeschränkung". Leistung 23 kW bei 5400 1/min. Das hat wohl was mit den damaligen Führerscheinklassen zu tun.
Gruß
Rudi

Martini
06.12.2013, 20:18
gibts ne bildansicht von besagtem Teil im Vergaser ?
und wo es sitzt?

we nachschauen sollte ma wissen woach denn überhaupt.

gruß
martin

fazzo
06.12.2013, 20:32
Ich denk ich verwerf das erstmal mit dem eintragen, mach nächstes jahr im frühling kundendienst, da soll der mal gelich nachschauen

Viertakter
06.12.2013, 20:46
Martin, in diesem Thread
http://www.ls650.eu/community/showthread.php?32823-Teillastnadel-und-wei%C3%9Fer-Plastering&highlight=drossel
hat Sundowner in Post #7 die "Hülse" als Drossel abgebildet.

Ist die einzige Drossel, die mir bekannt ist. Kann in anderen Ländern anders gehandhabt worden sein.

@Rudi: "mit LEistungsbeschränkung" hat wirklich nur was mit Versicherungsklassen zu tun, nicht mit der Variante 27PS oder 31PS.
Ist nur ne Aussage, dass das Moped für den Einsteigerlappen geeignet ist (max. 25kW i.V. mit Mindestgewicht blabla...)

fazzo: Naja ist schon ein Haufen Geld für ein Blatt Papier... Da Suzuki Deutschland aber auch nur für deutsche Modelle den Kopp hinhält, werden die
schon bissel Arbeit damit haben, wenn sie irgendwas abnicken sollen, was so rein grundsätzlich nicht ihr Arbeitsgebiet ist.
Wenn man es ganz genau nimmt, ist es der richtige Weg so. Immerhin bekommst du es ja wieder, wenn sie diese Leistung nicht erbringen können!
Man muss halt drüber nachdenken, ob man das einfach so ausbaut und hofft, das kommt nie raus, denn ohne Drossel und ohne Abnahme ist Versicherungsbetrug und wenns ganz schlimm kommt, natürlich auch Versicherungsverlust.
Das "Popometer" schlägt jedenfalls "ohne" oder "mit" nicht grundsätzlich anders aus, das ist nur marginal zu spüren bei der LS.

Gruss Lutz

Sundowner
06.12.2013, 21:02
Ich versteh die ganze Aufregung nicht!
Ob die Drossel drin oder draußen ist, merkst Du sowie so nicht. Ich bin mit und ohne Drossel gefahren einen großen Unterschied hab ich nicht feststellen können.
Lass es wie es ist und Alles ist gut. Das Geld, was für den gazen Papierkram fällig wird, kannst Du sinnvoller verwenden.

Gruß Harald

pahld
06.12.2013, 21:07
........ Das Geld, was für den gazen Papierkram fällig wird, kannst Du sinnvoller verwenden.


Jau fürn TBKS zum Beispiel!
Dieter

Zoerm
06.12.2013, 21:08
Jau fürn TBKS zum Beispiel!
Dieter

:smilie_baby_010::smilie_baby_010::smilie_baby_010 :

hmt
07.12.2013, 11:38
Ich mach mir bei sowas nicht in die Hose.
Ihr glaubt doch nicht wirklich dass einer irgendwann aus irgendeinem Grund den Vergaser zerlegt und das Drosselteil sucht.

.

Martini
07.12.2013, 19:04
Martin, in diesem Thread


Gruss Lutz

danke Lutz

Viertakter
08.12.2013, 11:35
Moin!

@Martini: Kein Ding... gern geschehen!

Unterm Strich muss das jeder für sich ausmachen, ob er die 31 PS "legalisieren" möchte oder nicht. Hab ich bei der Solo-Else auch nicht gemacht.
Ich denke mir, da müssten schon einige Faktoren zusammenkommen, um damit mächtig in die Sch... zu greifen:
Man hat einen Unfall mit der LS, bekommt Teil- oder Alleinschuld, die Versicherung hat jemanden (oder einen Gutachter), der die LS kennt und da Versicherungen ja gerne mal nach guten Faktoren suchen, ihrer Leistungspflicht zu entkommen, wird gesucht ob das Motorrad in gewissen Punkten modifiziert wurde. Eine nicht ausgetragene aber entfernte Drosselung wäre da schon ein gewichtiger Grund. Dabei ist es im Grunde egal, ob die buchmässigen 4 PS mehr nun überhaupt spürbar sind oder nicht.
Letzlich, auch wenn der Unterschied in der Prämie nur marginal ausfallen sollte, ist und bleibt das Versicherungsbetrug.


Gruss Lutz

Jogi
08.12.2013, 16:47
Moin Moin,

ertsmal, hast Du eine NP41A oder NP41B? Vermutlich wird es eine A sein. Was steht in den Papieren? 20 kW oder 23 kW? Notfalls kannst Du deine Versicherung auch darüber informieren oder mal nachfragen, ob die eine Unterscheidung zwischen 20 und 23 kW machen, falls ja kann man bei der Versicherung auch die 23 kW angeben.

Gruß

Jogi

fazzo
08.12.2013, 19:01
Als Typ steht drin: NP41BD
Die Fahrzeugidentifizierungsnummer fängt mit NP41A1.... an

Jogi
08.12.2013, 22:12
Als Typ steht drin: NP41BD
Die Fahrzeugidentifizierungsnummer fängt mit NP41A1.... an

Komisch, schau mal auf die Rahmennummer, ich vermute mal da ist bei dir was schräg. Die FIN deutet auf ein Importfahrzeug hin, hast Du zufällig noch eine Erstzulassung auf den 1.7.? Der Typ deutet auf ein deutsches Modell hin, könnte aber auch ein Fehler von der Zulassungsstelle sein. Wenn deine Rahmennummer auch mit NP41A anfängt ist es klar warum Suzuki Deutschland dazu keine Unterlagen hat.

Sind den jetzt 20 oder 23 kW eingetragen?

Gruß

Jogi

fazzo
08.12.2013, 22:17
Erstzulassung ist der 31.03.89. 20 kW sind eingetragen.

In der Zulassungsbescheinigung I sind die Nummern jedenfalls identisch zur II.

Suzuki hat mir mitgeteilt, dass es sich um ein Grau- oder Parallelimport handelt.

Rahmennummer werde ich morgen überprüfen.

Grüße,
Andreas

blue-thumper
08.12.2013, 22:36
Alles nicht wichtig.
Entweder NP41A (Import)
Oder NP41B Deutschland

Für die NP41A bekommst du von Suzuki Europa natürlich keine Bescheinigung.

Jogi
09.12.2013, 21:10
Moin Moin,

frag mal bei deinem TÜV ob die das Teilegutachten TÜH/940139 Seite TÜH 59 haben. Ist die Suzuki Umrüstliste Ausgabe Oktober 1998 vom TÜV Hessen. Das ist das Gutachten von Suzuki für die Leistungsumrüstung der NP41B.

Gruß

Jogi

fazzo
09.12.2013, 21:11
frag mal bei deinem TÜV ob die das Teilegutachten TÜH/940139 Seite TÜH 59 haben. Ist die Suzuki Umrüstliste Ausgabe Oktober 1998 vom TÜV Hessen. Das ist das Gutachten von Suzuki für die Leistungsumrüstung der NP41B.


Ah, super, danke :)

Wo findet man solche Informationen?

Jogi
09.12.2013, 22:18
Moin Moin,

solche Informationen findet man auf dem Gutachten. Ich hab es heute durch Zufall in meinen Unterlagen gefunden. Problem könnte werden, dass Gutachten ist alt, ich weiß nicht ob es der TÜV noch anerkennt.

Gruß

Jogi

bassocksky
10.12.2013, 13:27
Hallo,
schau doch erst mal in den Vergaser. Da ist mit Sicherheit keine Drossel mehr drin. Damit hat sich dann alles erledigt.
Da schaut kein TÜV nach, ob das Teil noch drin ist. Mach Dich nicht heiß.
In meiner Zulassung steht auch "mit Leistungsbeschränkung". Leistung 23 kW bei 5400 1/min. Das hat wohl was mit den damaligen Führerscheinklassen zu tun.
Gruß
Rudi

War bei mir genauso. Also immer erstmal reingucken...

DWausH
10.12.2013, 14:19
Wenn das Teil ein Vorgänger einfach entfernt hat, aber nicht umtragen lassen hast, ist das Problem allerdings damit wohl kaum erledigt.



Ich persönlich würde es einfach entfernen und gut is.

brummigel
10.12.2013, 14:44
Moin moin aus Stuhr,und das war jetzt das Wort zum Sonntag!!!Danke.Soll nur heißen,daß mit der Entfernung der Drossel aus der Else keine Hayabusa wird.Mach sie

raus oder laß sie drin,die 200 er Marke wird es nicht werden.:biggrin:Bis dahin Gruß Alex

Beachcruiser
15.12.2013, 11:56
also ich sehe das wie der lutz - alleine die versicherung zu informieren, kann nicht genügen.

in meinem unmittelbaren bekanntenkreis war schon mal der fall, dass der motor von der dekra im auftrag der "grünen" unter die lupe genommen wurde...

dann ist die ka....am dampfen

cilex
15.12.2013, 12:24
im Auftrag der Grünen bezweifle ich mal stark.

blue-thumper
15.12.2013, 14:04
also ich sehe das wie der lutz - alleine die versicherung zu informieren, kann nicht genügen.

in meinem unmittelbaren bekanntenkreis war schon mal der fall, dass der motor von der dekra im auftrag der "grünen" unter die lupe genommen wurde...

dann ist die ka....am dampfen

naja die grünen sind ja nicht mehr in der regierung.:biggrin:

spass beiseite, einen motor unter die lupe nehmen???
solche massnahmen gibt es z.b. bei fahrzeugen die schneller fahren als sie dürfen, roller, leistungsbeschränkung wegen führerscheinklassen usw.
als beispiel eine yamaha 600 die auf 34 (48) ps gedrosselt ist wird mit 210 angehalten, da wird die polizei mißtrauisch und lässt das motorrad als beweissicherung begutachten.
eine else die anstatt 137 km/h 140 fährt wird da eher nicht begutachtet, was jetzt aber nicht als aufforderung zu irgendwas sein soll.
dann wird hier immer versicherungsrecht und verkehrsrecht durcheinandergewürfelt, sind aber zwei paar schuhe darüber wurde hier im forum aber schon genug geschrieben.

ich entdrossele öfters motorräder und roller und lasse dies bei unserem TÜV eintragen, es ist ein himmelweiter unterschied ob eine drosselung eingebaut oder entfernt wird.
bei einer drosselung benötige ich immer gutachten vom hersteller über teile und deren auswirkung, beim entdrosseln benötige ich nichts davon.
eine entdrosselung auf die leistungsobergrenze des motorrades macht im allgemeinen wenig probleme wenn dazu nur eine gasschieberbegrenzung entfernt werden muß, mein tüvprüfer macht da auch keinen unterschied zwischen NP41A und NP41B modellen wenn man es vernünftig erklärt.

Jogi
15.12.2013, 14:43
Moin Moin,

Differenz zwischen 20 und 23 kW ist nicht 137 zu 140 km/h sondern 130 zu 140 km/h.

Gruß

Jogi

blue-thumper
15.12.2013, 15:10
mir ging es jetzt nicht um haarspaltereien zwischen 3 und 10 km/h sondern um das gesamte, jeder der die else fährt darf diese auch fahren wenn sie 140 läuft da es die 27 ps regelung schon lange nicht mehr gibt.
also sollte ein entfernen der drosselung nicht mehr das große problem sein so wie es früher war als die 27 ps noch relevant waren. ein guter tüv-ing. macht das auch.

dest4b
27.09.2016, 15:42
Also ich war heute mal beim TÜV und hab mal gefragt wegen meiner NP41A und dort die Auspuff 5mm unterlegscheibe austragen zu lassen.
Der sagte so nö. Weil er ja nicht wieß wieviel KW das dann hätte. Nur was mach ich zb wenn mein Auspuff kaputt wäre ? Abgesehen davon das ich da keine scheibe sehen kann am Ausgang des Endschalldämpfers.

Habe eben mal mit Suzi telefoniert der sagte Vergleich A zu B für mein Modell wie da auf seite 1 beschrieben 99 euro.
Hach. was mach ich denn da nur. :( HIlft das dann beim TÜV ?

Gerhard
27.09.2016, 18:22
Was meinst du den mit 5mm Unterlegscheibe? :smilie_baby_019:

Gruss
Gerhard

dest4b
27.09.2016, 18:26
Bei mir im schein steht drosselung mit unterlegscheibe 5mm innendurchmesser am Endtopf ausgang.. Ist aber nix zu sehn davon.
Das dürfte ganz schön pfeifen ;)

Gerhard
27.09.2016, 22:21
Von sowas hab ich die letzten 11 Jahre hier noch nix gelesen. :thinking:
Kann ich mir garnicht vorstellen was das sein könnte.
Wenn das so in deinem Schein steht müsste der Tüver dir ja zeigen können was das ist.

Gruss
Gerhard

dest4b
28.09.2016, 09:58
genauer wortlaut:

M.AUSGANG DES ENDSCHALDÄMPFERS SCHEIBE MIT 5MM INNENDURCHMESSER EINGESCHWEISST

Gerhard
28.09.2016, 12:51
Mach doch mal ein Foto vom Auspuffende.
Wofür mag das M. stehen? Mitte Ausgang?

Wofür sollte jemand so eine Scheibe überhaupt einbauen und eintragen? :thinking:
Sicher nicht als Drosselung.

Gruss
Gerhard

dest4b
28.09.2016, 12:59
Keine ahnung .. aber da iss nix am Auspuffende nur das dunkle Loch mit ca 3cm und darunter ist n stark verrosteter schweissnippel. Ich denke da war die mal fest.

Wozu ? Um 1988 eben 20KW zu haben für den gedrosselten Führerschein.
Mein problem damit ist die Versicherung für 20kW und der Fahrzeugschein mit 20kW. Und die fehlende Scheibe.

Sollte ich also einen Unfall mit erheblichem Personen / Sachschaden überleben kanns wohl sein das ich ein Problem bekomme.
Andernfalls kanns mir ja egal sein.

Ich würde das gerne alles so eingetragen haben wie es ist.

Eigentlich wollte ich ja wissen wie ich das mache und ob mir diese NP41A zu B Vergleichsbescheinigung mit dem TÜV weiterhilft.

Hodl
28.09.2016, 13:15
Das ist ja schon sehr merkwürdig :thinking:

Was machst du den wenn der Schalldämpfer hinüber iss? oder wenn du nen Silvertail verbauen willst? Beides sind ganz normale legale Optionen.
Dann wärst ja auch illegal unterwegs?

Jogi
28.09.2016, 14:48
Moin Moin,

das "M." steht für "Mit". Der Wortlaut des Eintrags könnte bedeuten, dass der Auspuffausgang bis auf eine Scheibe mit Druchmesser von 5mm zugeschweißt ist. So könnte man es rechtlich lesen. Technisch ist es Schwachsinn, weil die Kiste dann sowas von gar nicht laufen dürfte.

Die andere Variante wäre, dass eine Scheibe mit 5 mm Innendurchmesser, dessen Außendurchmesser wir nicht kennen, als Querschnittsverengung vor den Endschalldämpfer geschweißt wurde. Das könnte nur ggf. der Vorbesitzer oder der Prüfer der es eingetragen hat enträtseln.


Bei Suzuki kannste Infos vergessen, die sind für den Arsch und die relevanten Datenblätter dürfte ein williger TÜV-Prüfer auch so rauskriegen. Wenn die TÜVprüfer nicht willig sind und du keine andere Prüfstelle findest, würde ich tatsächlich überlegen, auf einen anderen Auspuff umzusteigen. Wobei ich jetzt nicht weiß, ob z. B. der Silvertail überhaupt für die NP41A zugelassen wäre oder nur für die NP41B. Dann wärste auch nicht weiter. Aber da deine Erstzulassung hoffentlich zwischen 1986 und 1988 liegt, könntest du grundsätzlich auch jeden anderen Auspuff der geräuschmäßig passt abnehmen und eintragen lassen. Ich würde mir einen Auspuff eintragen lassen, den alten Schwachsinnseintrag löschen lassen und gut.

Oder Du gehst ganz frech hin und punktes dir ne kleine U-Scheibe an den bestehenden Schweißpunkt, so dass diese im Abgasstrom liegt. Dann passt das zum Eintrag. Wenn jemand nach dem Sinn oder Zweck fragst zuckst Du mit den Schulter und verweist auf den Vorbesitzer.

Gruß

Jogi

dest4b
28.09.2016, 15:27
Ja eben 5mm ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen .. ( der vom Tüv auch net )
Das pfeift ja wie n .. mir fällt nix ein was so pfeift.. aber ihr wisst ja was da pro Kolbenhub hinten rauskommt.

Problem mit einem anderen Auspuff wäre ja dann das es mit den 20KW auch nicht mehr stimmt. Weil die Drossel nicht mehr da ist.

Ausserdem hat mein Orignialer n ganz schönen Sound. ich hätte halt nur gerne die 23kW da drin stehn um auf der sicheren Seite zu sein.

Wegen 3kW also echt. :/

Die andere Variante wäre eventuell ein test auf dem Leistungsprüfstand ?

Da meinte der Tüver dann aber auch "bei nem 30 jahre alten moped??" ..
sachte ich " ja . und dann kommen bestimmt nur 17kW raus".
Er dann so .. "eben lassen wir lieber".

Oder doch den A/B vergleich von suzuki für 99 euro und dann noch mal zum TÜV

hmt
28.09.2016, 17:19
Es müsste doch möglich sein ohne grosses geschiss zu machen die Drosselung auszutragen wenn diese Scheibe nicht mehr drann ist. Also manschmal stellen sich diese Herren wirklich an.:nonono:

dest4b
29.09.2016, 08:59
ja er sagte es ist ohne Probleme möglich wenn er denn wüsste wieviel leistung sie ungedrosselt hat.
das kann er nicht sagen weil er keine daten über die A version hat. Die müsste ich ihm besorgen.

Jogi
29.09.2016, 12:57
Moin Moin,

frag doch einfach mal bei einer großen TÜV-Station in deiner Nähe nach, dort sollten die eigentlich die Daten haben. Die "offene" NP41A hat die zornigen 31 PS, also 23 kW. Wobei ich aber auch schon Einträge mit 24 oder 25 kW gesehen habe. Es sollte doch auch dem stupidesten TÜV-Prüfer klar sein, dass eine "offene" LS aus dem Ausland jetzt nicht deutlich mehr Leistung als eine offene LS aus Deutschland haben kann. Wenn es ihm nur um die Lesitung geht, dann zu nem Leistungsprüfstand und messen lassen, wenn Du dadurch den passenden Eintrag kriegst dann ist es doch okay.

Und was Suzuki dir geben wird ist pillepalle. Die einzelnen Länder unterscheiden sich nur durch die Vergaserbedüsungen, den Ansaugschnorchel vom Luftfilter und, bei den ganz frühen Baujahren, durch den Auspuffquerschnitt. Hauptdüse beim der A war m. W. 155, bei der B 135 oder 140. Der Luftschnorchel bei der A war etwas größer im Querschnitt und ich glaub der Auspuffauslass war etwas größer. Dann gab es teilweise noch eine Kontrollleuchte für den ausgeklappten Seitenständer, dass dürfte es im Großen und Ganzen gewesen sein.

Gruß

Jogi

Gerhard
29.09.2016, 13:11
Mach doch mal ein Foto von der Stelle.

Wenn das mal ein Import war (z.B. USA, Canada und Australien.) kann es schon sein das der Auslass vom Auspuff größer ist als bei den deutschen Modellen.
Dann müsste aber auch der Doppelschnorchel vor dem Luftfiltersitzen und der Vergaser hat eine andere Bedüsung.
Eventuell hat ja mal ein Tüffer warum auch immer gesagt der Querschnitt muss reduziert werde und die Scheibe wurde mal angeheftet.
Original gibt es als Drossel eigentlich nur die Plastikhülse im Gasschieber und keine angehefteten Scheiben mit 5 mm Loch.

Gruss
Gerhard

dest4b
29.09.2016, 14:55
also gut ich mach mal n Auspufflochfoto..
Aber wer ist dieser doppelschorchel ? Sollte ich den finden mach ich davon auch mal n bild ;)

Wenn ich dann zum tüv fahr legen die mich gleich still ;) also sie nich mich und dann darf ich heimschieben oder im baumarkt ne scheibe kofen :D

pahld
29.09.2016, 17:04
Aber wer ist dieser doppelschorchel ? Sollte ich den finden mach ich davon auch mal n bild ;)
:D

Doppelschnorchel bitte sehr:20833

Dieter

dest4b
30.09.2016, 09:46
Dann hab ich wohl die falsche stelle geknippst gestern abend :D
20843
20844

WES-AP10
30.09.2016, 12:13
Dein Auspuff sieht abgesehen vom kleinen Schweißpunkt am Rand vom Loch ganz normal aus.

dest4b
30.09.2016, 12:14
Sagte ich ja bereits... ich denke da war die scheibe. :/
Iss zwar nicht mein Auspuff .. sondern der meiner Else .. ;)

aber 5mm innendurchmesser.. kann ich halt wirklich nicht glauben.

Gerhard
30.09.2016, 17:04
Der Auspuff an der 20 und 23KW Version unterscheidet sich an der Stelle im Durchmesser nicht.
Nix mit Scheibe am Auspuffende.
Die "Drossel" bei der 20KW Version ist die Kunststoffhülse im Vergaserschieber und nix am Auspuff.
Frag mal einen anderen TÜV Menschen was der Quatsch soll. Am besten den ältesten auf dem Hof. :heilig:


Gruss
Gerhard

StevenAirbourne
30.09.2016, 21:50
Und bei den meisten stand die "Drossel" auch nur in den Papieren und war schon ab Werk nie verbaut. So war/ist das z.B. bei meiner eLSe auch.
Ich habe wirklich bei beiden meiner Vorbesitzer persönlich nachgefragt und der Erstbesitzer hatte die "Kleine" nunmal als Neufahrzeug gekauft.
Mir persönlich ist es ehrlich gesagt völlig Wumpe ob da 20kw oder 23kw in meinen Fahrzeugschein steht und ich werde einen Teufel tun um das abändern zu lassen.

Gerhard
01.10.2016, 00:04
Wenn man jetzt einfach ne Unterlegscheibe mit 5mm Loch schräg an den vorhandenen Schweißpunkt heftet sieht das zwar Sch...... aus, aber die Papiere stimmen doch dann mit dem Fahrzeugzustand überein. :heilig:
Kann doch sowieso niemand mehr sagen wie das mal ausgesehen hat.
Gedrosseld wird dann zwar nix aber falls die Plastikhülse noch im Gasschieber sitzt kann man die doch ohne schlechtem Gewissen ausbauen, oder? :thinking::weirdo:
Die Auspuff "Drossel" ist ja dann amtlich bestätigt. :smiley:

Mann könnte glatt denken da haben sich bei dieser Eintragung einige auf dem Platz kräftig auf die Schenkel geklopft. :embarassed:

Gruss
Gerhard

dest4b
25.10.2016, 09:51
Also ich hab da was gefunden .. wenn ich damit zum Tüvver geh hilft mir das evtl ??..
denn er saget er wüsste ja gar nicht wieviel KW PS die original ungedrosselt hat.

ftp://ftp.nhtsa.dot.gov/MfrMail/ORG8793.pdf

Big-Burda
19.07.2022, 14:30
Hi! Ich weiß das Thema ist alt und umstritten, jedoch würde ich meine Else gern auf die 23KW umtragen lassen zwecks Versicherung falls doch mal was passiert und eben doch mal nachgesehen wird.

Würde jemand (z.b @Jogi ) so nett sein und mir das Gutachten von Suzuki zukommen lassen? Ich wäre sehr dankbar!

Jogi
20.07.2022, 08:29
29622

Moin moin,

Da haste :cool:

Gruß

Jogi

Big-Burda
20.07.2022, 09:36
Guten Morgen und ganz herzlichen Dank Jogi! :smilie_baby_010: