Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mindestlänge Frontfender / Heckfender
Hallo zusammen hab den ganzen Tag im Netz gesucht und keine wirklich richtige Antwort drauf gefunden?
Ich möchte gerne den Frontfender sowie den Heckfender kürzen und will eigentlich wissen was die mindest Länge
der Fender (TÜV) ist.
In der STVZO
Die einen behaupten dass es keine mindest Länge gibt, die anderen sagen min 150mm über der waagrechten?
Wieder andere schreiben das Rad muss vollständig bedeckt sein oder andere 1/4 der Lauffläche - was ist den jetzt richtig?
Vielleicht weiß ja einer von euch was da gesetzlich vorgeschrieben ist
Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
Hodl
Hi,
lese dich da mal durch.
klick (http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer)
Gruß
Michael
Danke , hatte ich heute auch schon - bedeutet für mich - wenn ich das richtig lese,
da bei mir im Schein bei K: E164* steht das ich eigentlich keine spezifizierte Radabdeckung brauche?
Also eigentlich gar nix - ganz schön wachsweich oder seh ich das falsch?
Hodl
so ist es da nicht nach Stvo zugelassen.
Sorry versteh ich jetzt nicht :undecided: - was ist so da nicht STVZO zugelassen?
- Hast du an deiner eLSe den vorderen Fender vorne original und hinten gekürzt - wenn ja wieviel hinten und ??? istdas zulässig?
Sorry, quatsch!! Ist nach StVZO zugelassen.......
okay also deine eLSe ist nach STVZO zugelassen - Ja?
und du hast den vorderen Fender gekürzt - Ja?:smilie_denk_17:
aber nur hinten - oder?
und wenn Ja - wie lang ist den der jetzt?:smilie_denk_17:
Also ich möchte meinen um ca 10cm auf der hinteren seite kürzen.
Sorry wenn ich so doof Frage :undecided: aber ich bin erst seit 3 Monaten auf 2 Rädern unterwegs und hab ehrlich gesagt keine Ahnung was den TÜV und die Grün/Blauen ?? Schwarzen ?? betrifft!!!
Ich wär dir dankbar für deine Antwort, ich hab den Fender (vorne) jetzt runter und möchte den gerne am Freitag kürzen, damit ich den am WE bearbeiten kann.
Also danke für deine mühe bisher :IMG0: und danke für die Antworten die noch kommen werden
Gruß Hodl
Ralle-bln
03.10.2013, 06:46
Sorry wenn ich so doof Frage aber ich bin erst seit 3 Monaten auf 2 Rädern unterwegs und hab ehrlich gesagt keine Ahnung was den TÜV und die Grün/Blauen ?? Schwarzen ?? betrifft!!!
Dann frag doch mal beim TÜV u. Co. nach, was geht und was nicht. Hier im Forum kann mann viele Tips geben, aber keiner dir die Prüfplakette drauf kleben. Und bitte, nicht irgend ein Prüfer, sondern ein aaS. Den Sachverständigen erkennt man, wie der Name schon sagt, am amtlich anerkannten Sachverstand. Mit denen kann mann wunderbar fachsimpeln. Ist bei deinen "nur Kotis" zwar übertrieben, aber in 1 Jahr bei den nächsten Umbauten hast du dein Ansprechpartner bereits gefunden.
-alle eLSen sind STVzO zugelassen
-Heckkoti 150mm über Wagerechte von Achse (Glaube die werden mit 75kg/Fahrer im Sitz gemessen. Aber es giebt Anregungen, das die "STVO-Zugelassenen" nicht schlechter gestellt werden dürfen, als die "EG-Zugelassenen", dementsprechend reicht "ausreichend". Frag dein aaS, was "ausreichend" ist.) Kennzeichen ist keine geeignete Radabdeckung, mit Blech hinter schon.
-Vorderkoti vorne (bin mir da nicht sicher): wagerechte Tangente vom Radumfang = Mindestabdeckung
-Vorderkoti hinten (kein Plan, warscheinlich auch die 150mm über Achse)
-bei allen: Lauffläche(nbreite) muß vollständig abgedeckt sein
-keine scharfe Kanten
ohne Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Ralle
Tante edit meint: Die Beratunggespräche bei einer Prüfstelle sind in der Regel kostenlos.
Moin Moin,
also, wie oben schon steht, deine LS ist nach StVZO zugelassen. Laut StVZO wird (gemäß Gesetzestext) eine ausreichende Radabdeckung gefordert. Erst später kam eine Arbeitsanweisung raus die sich auf die 150 mm waagrerecht über Radachse bezog. Bis hierhin kannst Du, sofern die Lauffläche abgedeckt ist, sowohl vorne als auch hinten kürzen. Der Vorderradkotflügel kann nach vorne hin senkrecht durch die Vorderachse enden.
Es gibt Prüfer die bestehen auf obige Regelung. Es gibt aber auch eine Anweisung, dass Fahrzeuge nach StVZO nicht schlechter gestellt werden dürfen als welche nach EG wo keine definierte Radabdeckung vorgeschrieben ist. Um Diskussionen zu vermeiden würde ich mir, wenn du über die 150 mm hinaus kürzen willst, erst einen Prüfer suchen der mir das dann auch einträgt. Bei meiner BMW hab ich 22 cm über Radachse und beim Knallfahrrad senkrecht zur Hinterachse eingetragen.
Mein Prüfer besteht z. B. beim Vorderradkotflügel auf die 150 mm nach hinten.
Gruß
Jogi
........ deine LS ist nach StVZO zugelassen. Laut StVZO wird (gemäß Gesetzestext) eine ausreichende Radabdeckung gefordert. Erst später kam eine Arbeitsanweisung raus die sich auf die 150 mm waagrerecht über Radachse bezog.
Ich lese das genau andersrum raus, nach EG nur noch ausreichend notwendig.
Danke für eure Hilfe, werde mich gleich nächste Woche um einne Termin beim TÖF bemühen, den so wie ich das sehe ist das ja alles komplett wachsweich.
Mal sehen was der gute Mann spricht. Kann ich eben noch ein bissl fahren bevor ich die eLSe zerleg.:yeah:
Also nochmal dank an alle
Hodl
Ich lese das genau andersrum raus, nach EG nur noch ausreichend notwendig.
Ne Dieter,
da reden wir aneinander vorbei. In der StVZO selbst gibt es die 150 mm nicht. Es wurde aber irgendwann mal eine Richtlinie erlassen, welche die "ausreichende Abdeckung" die gemäß StVZO so schwammig gefordert war, auf konkrete Werte (die bekannten 150 mm) einnordete. Das war alles vor EG. Ab EG gab es keine klaren Vorschriften bzgl. der Radabdeckung mehr.
Guck dir mal den §36a StVZO an: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36a.html
Gruß
Jogi
Nöl, alles falsch... Geh da hin: http://www.ebay.de/itm/Suzuki-LS-650-Savage-Schutzblech-Kotflugel-vorne1996-front-fender-/321150721164?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item4ac6131c8c kauf dir einen Zweitflügel, mach den so wie du iohn haben willst, fahr mit dem alten zum TüV und bau hinterher deinen eigenen wieder ran... aus die maus...
rudiwolfen
03.10.2013, 17:48
http://www.ls650.eu/community/showthread.php?19343-T%C3%9CV-Antworten................
Guck dir mal den §36a StVZO an: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36a.html
Gruß Jogi
Komisch, ich hatte das hier vom T.ü.v. vor Augen.
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Komisch, ich hatte das hier vom T.ü.v. vor Augen.
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Moin Dieter,
dat is aber nur die halbe Wahrheit. Es gibt den StVZO Gesetzestext und es gibt die Auslegungsvorschriften dazu. Im Gesetzestext (§36a) steht nichts über die konkrete Länge. Damit nicht jeder Prüfer macht wie er denkt wurden irgendwann mal die 150 mm in die Ausführungsordnung übernommen. Die sind aber nicht Gesetz sondern lediglich Handlungsanordnungen an die sich die Prüfer halten müssen. Andernfalls hätten die sonst ja auch das Gesetz ändern müssen und nicht nur die Ausführungsordnung. Egal, faktisch läuft es für uns arme Buben auf das Selbe raus, juristisch ist das aber schon ein großer Unterschied ob man gegen ein Gesetz verstoßen würde oder "nur" gegen gelebte Praxis.
Gruß
Jogi
.................. Egal, faktisch läuft es für uns arme Buben auf das Selbe raus, juristisch ist das aber schon ein großer Unterschied ob man gegen ein Gesetz verstoßen würde oder "nur" gegen gelebte Praxis.
Gruß Jogi
Genau so ist das, ich habe gerne jede Veränderung eingetragen und hatte beim Heckfender noch nie Probleme,
Hauptsache da ist ein Rückstrahler dran.:wink:
War jetzt zwischenzeitlich beim TÜV und mir wurde gesagt das das kürzen der Fender generell nicht erlaubt ist - es jedoch Polizisten bzw TÜVler gibt die ja nicht jedes Motorrad kennen bzw die Länge der Fender kennen und solange man das kürzen nicht übertreibt, wird es meist auch nicht erkannt. Dann noch der Rat: besorgen sie sich einen Ersatzfender falls Sie den Originalen zu kurz machen:smilie_frech_033:
Also heisst das für mich das da legal gar nix zu machen ist und illegal teilweise toleriert wird.
Damit kann ich nun eigentlich machen was ich will :weirdo:
............Also heisst das für mich das da legal gar nix zu machen ist und illegal teilweise toleriert wird...... :weirdo:
Sehr treffend formuliert, HU kein Problem, aber trotzdem fahren ohne ABE.
War jetzt zwischenzeitlich beim TÜV und mir wurde gesagt das das kürzen der Fender generell nicht erlaubt ist - es jedoch Polizisten bzw TÜVler gibt die ja nicht jedes Motorrad kennen bzw die Länge der Fender kennen und solange man das kürzen nicht übertreibt, wird es meist auch nicht erkannt. Dann noch der Rat: besorgen sie sich einen Ersatzfender falls Sie den Originalen zu kurz machen:smilie_frech_033:
Also heisst das für mich das da legal gar nix zu machen ist und illegal teilweise toleriert wird.
Nö, das heißt nur, dass der von dir befragte Prüfer entweder keine Ahnung hat und/oder so einen Umbau nicht abnehmen darf.
Damit kann ich nun eigentlich machen was ich will :weirdo:
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