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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ...n' Hals bis zum Nordkap....TÜV-Erfahrungen



bassocksky
27.09.2013, 17:18
Tach werte Insassen,
ich hatte heute einen HU-Termin beim TÜV um die Ecke - eh' schon fast zwei Monate drüber... :blush:

Ist mein erster Mopped-TÜV gewesen, ich war entsprechend nervös, weil ich a) keine Erfahrungen mit MoppedTÜV habe und b) das eine oder andere nicht mehr original ist.

(Eingetragen waren bislang nur Dragbar-Lenker und Reifen.).
Am Start hatte ich noch 15cm Riser mit einer Sieht-so-ähnlich-aus-ABE, Ochsenaugen (Minis hinten) und die Pedale, die auch der Tom hat (ich dachte, bei denen würden sie als erstes meckern). Dazu einen Originalendtopf mit recht wenig drin (na gut - Prallblech ist noch da...).
Und noch Kette statt Riemen (ohne Riemenschutzblech).
Tags zuvor extra noch neue Bremsscheibe vorne samt Belägen eingebaut und das defekte Blinkrelais ersetzt.

Die hatten sich genau 2 Minuten das Mopped angesehen, dann lief der Prüfer (kennt sich mit Moppeds nicht aus) zu seinem Leiter (kennt sich nur mit neuen Moppeds aus, weiss ich jetzt) und kam mit der Nachricht zurück, dass der Kettenumbau nicht eingetragen ist und schon deshalb eine Abnahme/HU sowieso nicht erfolgen kann. Ausserdem wäre der Kettenschutz weg, und da gibt es schon mal garnix....
Meinen dezenten Hinweis, dass ich eigentlich einen Einsitzer-Eintrag haben wollte, wies er zurück mit den Worten "Dafür gilt dasselbe".

Ich sollte für jedes Teil (Ritzel, Kette, Kettenblatt) eine Bescheinigung von Suzuki anschleppen, dass genau diese Teile verwendet werden dürfen und dann hätten sie eine Einzelabnahme gemacht. Das hätte ja auch Auswirkungen auf die AU, und deshalb gäbe es keinen anderen Weg.

Sachma: hakt's noch? :a030:

Ich habe das Ganze dann abgebrochen und bin ohne TÜV nach hause gepröppelt. Dann muss ich ab nächsten Monat halt mehr zahlen....aber ich fahre zu einem anderen Prüfer und hoffe, bis dahin nicht den Augen des Gesetzes aufzufallen.... :nonono:

Sigi
27.09.2013, 17:28
Hi, hilft Dir jetzt nicht viel, aber war klar, dass Du so keinen TÜV bekommst und das ist NOCH von Schikane weit entfernt.

Ich würde die Kiste erstmal stehen lassen, nen Termin mit einem Vollsachverständigen ausmachen, falls Du einen brauchen solltest, und da ggf. gleich die HU mitmachen. Besprich am besten mit dem Prüfer persönlich, was er zu erwarten hat.
Die haben ein (was weiß ich...) 20-30 Minuten Fenster pro Prüfung und sind schlagartig völlig überfordert, wenn da jemand mit einem Umbau ankommt. Wenn er's vorher schonmal gehört hat, kann er sich schonmal das schlimmste ausmalen und Du stehst automatisch besser da. ;)
ABE mit "ist so ähnlich" hilft Dir gar nix - Ausnahmen bestätigen da die Regel, würde ich sagen.

Mit dem Kettenumbau gibt's wohl eine gute Lösung... irgendwo hier gelesen, ich mach' mich mal auf die Suche.

Edit: Sorry, ich find's nicht mehr. :-/

LokiBerlin
27.09.2013, 19:17
der kettenantrieb braucht ne tüv abnahme? hör ick heute zum ersten mal...........

der-wirre-Irre
27.09.2013, 19:26
Hallo Andre, genau richtig gemacht, die Graukittel einfach stehn zu lassen. Wie schon so oft in solchen Fällen angesprochen, such dir einen anderen TüVer. Ich empfehle immer sich mal nach Motorradgeschäften und/oder Motorradwerkstätten um zu sehen. Fragen kostet ja in den seltensten Fällen was. Ein Käffchen, ein Schwätzchen und meist geht es dann reibungslos und ohne Streß.
Immerhin handelt es sich ja bei der ganze Tüverei um eine staatlich verordnete, kostenpflichtige Dienstleistung.
Ja, wer in größeren Städten wohnt hat immer leicht reden, gibt ja an jeder Ecke eine Bastelbude für fahrbare Untersätze und damit auch jede Menge Prüfer.

Was das Kettenkit aber jetzt für Auswirkungen auf die Au haben soll, ist mir völlig schleierhaft.

ROUTE66
27.09.2013, 20:28
der kettenantrieb braucht ne tüv abnahme? hör ick heute zum ersten mal...........

Ist eine bauliche Veränderung am Fahrzeug, und somit in die Papiere einzutragen.

Jogi
27.09.2013, 21:47
Moin Moin,

durch den Kettenumbau kann die Übersetzung anders sein, folglich auch die Drehzahlen für die Geräuschmessung etc. Da hat der Prüfer schon recht. Mit einem echten aaS und dem Nachweis, dass die Kettenübersetzung dem des Riemenatriebs entspricht dürfte es aber kein Problem sein das eingetragen zu kriegen. Ich könnte jetzt hier noch weiter meinen Senf dazugeben warum der Prüfer völlig richtig gehandelt hat, ich erspar es dir aber.

Such dir einen aaS der dir alles legalisiert und der dir direkt die HU mit macht.

Gruß

Jogi

bassocksky
28.09.2013, 09:14
Ich kann ja die rechtliche Grundlage verstehen - ich ärgere mich nur darüber, dass ich einen TÜV erwischt habe, der wenig Erfahrungen mit Umbauten hat und deshalb akribisch auf die Vorschriften pocht.
Ich hatte mich ja vorher bei Mopped fahrenden Nachbarn umgehört, wie diese Prüfstelle sich denn so anstellt.
Alle Meinungen dazu waren: locker! Aber ich hätte mal besser darauf achten sollen, dass meine Nachbarn alles "normale" recht neue Strassentourer fahren.... :smilie_baby_019:

Mir geht es halt einfach auf den Sack, dass ich neben den ganzen Dauerproblemchen meiner Schüssel auch noch mit Zulassungsdingen hantieren muss (Kette), bei denen ich nach euren Erfahrungen hier im Forum nie Probleme erwartet hätte...

Ich muss noch viel lernen...:undecided:

der-wirre-Irre
28.09.2013, 18:01
Ich muss noch viel lernen...:undecided:

Ach Andre, denk mal nicht das andere noch nie beim Überwachungsverein unverichteter Dinge wieder abgetreten sind.
Die meisten geben es nur nicht zu. Darum suche ich mir einen "Stammtüver". Dabei ist mir ziemlich egal ob ich den als Menschen sympatisch finde oder nicht, so lange es sachlich und einigermaßen korrekt zu geht. Wenn beide Parteien versuchen gemeinsam eine für beide akzeptable Lösung zu finden und keiner nur auf seinem Standpunkt besteht, geht es immer irgendwie.

Mein "Lieblingsdekramann" ist bei vielen in LE und Umgebung nicht unbedingt sehr beliebt.
Ich persönlich komme ganz prima mit ihm aus und wir verstehn uns ohne viel Gequatsche.

Um mal wieder auf dein Problem zurück zu kommen. Die Übersetzung wird abhängig vom angebotenen Kettenkit nur unwesentlich verändert (0,0% Bereich).
Das sollte man den Prüfer auch nachweisen können. Es gibt einen Überstzungsrechner: http://www.needless.eu/rechner.html
Wenn du die Getriebedaten aus dem Bucheli zu Grunde legst, wirst du feststellen, das sich da nicht viel ändert.
Die meisten der angebotenen Kettenkits haben eine Bauartgenehmigung aber eben nicht für die LS 650, sondern z. Bsp. für die GSX 1200.
Das ist der Punkt wo die meisten Motorrad unkundigen Prüfer gelegntlich kapitulieren und einen abtreten lassen. Solchen Leute dann mit vernünftigen Argumenten zu kommen bringt meist nüschd. Im übrigen muß das ohnehin ein Amtlich anerkannter Sachverständiger (z.Bsp. DEKRA) abnehmen, wenn es eingetragen werden soll.

Wenn du Zeit und Muse hast, kannst du ja mal durch bimmeln und wir beschwatzen das am Telefon.

abrafax
01.10.2013, 11:49
Habe gestern auch Bauklötzer beim Graukittel gestaunt ( TÜV Rheinland ). ER: Kriegst den Babbel hinten nich, weil das Lenkradschloß kaputt is. ICH: Kollege, das ist seit 10 Jahren kaputt. ER: Is ein erheblicher Mangel, is nu mal so. ICH: Chef, ich schiebe die Else seit 10 Jahren in deine Halle und noch nie hat einer rumgemosert ! ER: Das war dann wohl vor meiner Zeit... der Nächste bitte !

HÄ ????!!!!

Kann mich mal einer aufklären ?

feuerkroete
01.10.2013, 11:52
wenn man sich auf der website des TÜV mal die prüfliste anguckt wird da das lenkradschloss tatsächlich aufgeführt und auch dass dieses funktionstüchtig sein muss.

abrafax
01.10.2013, 11:55
Mag ja sein, aber warum ist dass ein erheblicher Mangel, wenn es kaputt ( Schlüssel steckt abgebrochen drin...) oder erst gar nicht drin ist ? Entzieht sich ( derzeit ) meiner Logik ? Hat doch nichts mit dem Lenker zu tun...

cilex
01.10.2013, 12:15
Diebstahlschutz:
Das Fahrzeug muss wirksam gegen Diebstahl gesichert werden. Dazu kann ein mechanisch wirkendes Schloss fest montiert sein (z.B. Lenkradschloss). Falls Ihr schönes Stück dies noch nicht hat, dürfen Sie auch ein loses Schloss mitführen , was der Prüfer aber i.d.R. im Brief vermerkt.


Zitat von http://www.motoclub.de/Motoclub%20aktuell/Zulassung%20&%20TUV/TUV-Regeln/tuv-regeln.html

Außerdem muss alles was verbaut ist auch bei der tüv
prüfung funktionieren.

Jogi
01.10.2013, 12:37
Mag ja sein, aber warum ist dass ein erheblicher Mangel, wenn es kaputt ( Schlüssel steckt abgebrochen drin...) oder erst gar nicht drin ist ? Entzieht sich ( derzeit ) meiner Logik ? Hat doch nichts mit dem Lenker zu tun...

Moin Moin,

seit Mitte letzten Jahres gibt es eine "Qualitätsoffensice" beim TÜV. Selbst bei einer falschen Scheinwerfereinstellung die vor Ort behoben wurde steht im Prüfbericht genau das drin. Ware es nicht behoben worden wäre es ein erheblicher Mangel. Vor zwei Jahren hat sich da keiner drum geschert wenn es vor Ort gerichtet worden ist. Meiner Meinung nach dient es einzig und allein dafür, damit die Prüforganisationen ihre Mängelberichte hochhalten können um zu belegen, dass die Prüfung Sinn macht und ggf. noch öfter (jährlich) gemacht werden sollte. Für die Nichtschrauber und Fahrzeug für TÜV nicht in die Werkstattbringer wird es daher öfters mal in absehbarer Zeit ohne Plakette nach Hause gehen.

Bzgl. Lenkradschloss: dieses ist vorgeschrieben, der Prüfer hat korrekt gehandelt. Nur weil er es dir all die Jahre hat durchgehen lassen kannst Du daraus keinen Anspruch herleiten. Mach das Ding fertig und gut! Lenkradschloss kostet so um die 15 Euro, ausbohren musst Du selbst.

hmt
01.10.2013, 12:42
Wenn der Deckel am Lenkradschloss ab ist kann man das Schloss rausziehen.

cilex
01.10.2013, 12:50
Wenn der Deckel am Lenkradschloss ab ist kann man das Schloss rausziehen.
nein, dazu muss das Schloss in eine bestimmte Stellung gebracht werden.

RobMag
01.10.2013, 12:51
@Jogi

Bei einem Bekannten von mir haben die Graukittel auch eine defekte Blinkerbirne bemängelt , obwohl das vor Ort in einer knappen Minute behoben war . Wenn man böse wäre , würde man sagen , daß da Jobs gesichert werden sollen .
Und wegen jährlicher HU : Wieviel Länder gibts noch in der EU , wos noch keinen TÜFF gibt ? :smilie_baby_019:

Robert

magdeburgerling
01.10.2013, 12:52
Wenn der Deckel am Lenkradschloss ab ist kann man das Schloss rausziehen.

nö, aber eventuell kann man das schloß dazu mit einer spitzen zange ein stück drehen.

das universale schloß von niemann bei louis passt bis auf den deckel. ich habs ohne montiert.

bassocksky
01.10.2013, 14:08
Update: habe heute einen anderen Kölner TÜV nur mal so "zum Abtasten" mit vorheriger telefonischer Ankündigung besucht.
Die Jungs waren zwar super nett, gaben aber offen zu, dass sie mit Umbauten keine Erfahrungen haben (und warum man das überhaupt macht).
Es standen nachher drei Prüfer um mein Mopped rum - aber eben total nett (was mir natürlich auch nicht wirklich geholfen hat) :wink:

Sie verlangen zur HU auch:
- Thema Kettenumbau: offizielles Statement von Suzuki zum Übersetzungsverhältnis und eine Bescheinigung des Herstellers des Kettensatzes, dass genau dieses Übersetzungsverhältnis eingehalten wird.

- Thema Solositzeintragung: Kettenschutz muss in jedem Fall. (scheisse, ich habe die Halterung an der Schwinge längst abgeflext).

Achja: und alles Einzelabnahme.

Interessanterweise ließen sie die 15cm Riser durchgehen, weil der Dragbar-Lenker ja eingetragen ist (dass die Riser "extra" gelten, habe ich lieber für mich behalten). :smilie_baby_019:

An Originalendtopf mit neuem Endstück und wenig Innenleben hatten sie auch nix zu meckern....

Also ab zum nächsten TÜV...

cilex
01.10.2013, 14:12
- Thema Kettenumbau: offizielles Statement von Suzuki zum Übersetzungsverhältnis und eine Bescheinigung des Herstellers des Kettensatzes, dass genau dieses Übersetzungsverhältnis eingehalten wird.
Oh man, die können nichtmal zwei Zahlen durcheinander teilen..... traurig? :smilie_baby_019: Dachte ein wenig technisches Verständis haben die Jungs, aber wenn ich das lese...

Und bitte denk über deinen letzten Satz nach....

Janis
01.10.2013, 15:12
Hi
Frage doch mal bei ein paar Motorradwerkstätten, ob sie nicht eine Prüfstelle mit jemanden mit Ahnung von umbauten kennen und dann fahr da hin und lass dir sagen was muß und was nicht. Bei dem was ich bis jetzt so sehe ist da einiges an ahnungsloses bei. Wenn dir ein Prüfer von vorneherein sagt das er da keine Erfahrung hat, wird er auf Nummer sicher gehn und nicht alles möglich machen was nach Deutschem Recht auch geht, schließlich muß er es auch verantworten.

Gruß Jan

bassocksky
01.10.2013, 16:00
...sorry, war unüberlegt, ihr habt natürlich Recht....ich hab's raus....

bassocksky
01.10.2013, 16:05
Oh man, die können nichtmal zwei Zahlen durcheinander teilen..... traurig? :smilie_baby_019: Dachte ein wenig technisches Verständis haben die Jungs, aber wenn ich das lese...

Und bitte denk über deinen letzten Satz nach....

Dioe dürften genug technisches Verständnis haben....ich denke eher, es ist so wie Janis sagt.....ohne Erfahrungen besser mal strenger sein... ich mache denen heute gar keinen Vorwurf....

Ich werde mal die Werkstätten abklappern, die auch schon mal 'ne eLSe gesehen haben....und nicht nur Harleys :wink:

savageridingdaddy
01.10.2013, 16:58
wenn alles technisch & handwerklich ok ist, sollte der Prüfer kein Problem haben.

ROUTE66
01.10.2013, 17:23
Wenn der Deckel am Lenkradschloss ab ist kann man das Schloss rausziehen.

Gib lieber keine falschen Ratschläge wenn du es nicht schon mal gemacht hast

hmt
01.10.2013, 17:43
Gib lieber keine falschen Ratschläge wenn du es nicht schon mal gemacht hast

Dann erklär mal wie es rausgeht. Ich will ja auch noch was dazu lernen.

Gerhard
01.10.2013, 18:10
Beitrag 2
http://www.ls650.eu/community/showthread.php?19227-Lenkschloß-ausbaun

Gruss
Gerhard

Bombero
01.10.2013, 20:02
Na ja,so ganz falsch war´s ja nicht.War eben nur die 1ste Hälfte der Lösung!:yeah:

first-z
01.10.2013, 21:15
nö, aber eventuell kann man das schloß dazu mit einer spitzen zange...
Das funktioniert nicht!
Und jetzt nicht lachen aber hier gibt es eine bebilderte Anleitung (http://board.mofapower.de/board52-berichte-anleitungen/ausgewählte-berichte-anleitungen/317035-ausbau-und-einbau-des-lenkradschlosses/), zwar ist das Moped etwas langsamer also unseres aber die Systematik sollte die selbe sein!

ROUTE66
01.10.2013, 22:04
Dann erklär mal wie es rausgeht. Ich will ja auch noch was dazu lernen.

So wie Cilex geschrieben hat, und ohne Schlüssel geht gar nichts außer bohren.

Gerhard
01.10.2013, 22:44
Aber der Schlüssel steckt. Wenn auch abgebrochen.
Wenn man nun Schlüssel mit Zylinder drehen könnte kann`s klappen.
Eventuell Stahlnadel oben und unten zw. Schlüssel und Zylinder und drehen.

Gruss
Gerhard

bassocksky
01.10.2013, 22:46
Sacht ma', ihr Schnuckies....

das ist doch mein Thread, worin ich mir über die TÜV-Bestimmungen einen Kopp mache...."TÜV", nicht "Lenkradschlossprobleme" :wink:

Wieder OnTopic: man steckte mir heute in einem Harley-Custom-Laden (mir gegenüber, wo ich in meiner Verzweiflung einfach mal Fragen gegangen bin, wer denn bei denen die Umbauten abnimmt), daß es momentan überall schwieriger geworden ist, Änderungsabnahmen zu ergattern.... seit 2012 ist der TÜV wohl angehalten, alle Änderungen auch fototechnisch zu dokumentieren.... keine Ahnung, ob das wirklich so ist....

Gerhard
01.10.2013, 22:53
Ups,
hast ja recht.
Da hat sich doch jemand dazwischen gewuschelt und alle machen mit. :blabla:

Naja, Wenn wir TÜV nicht lösen können, knacken wir eben Schlösser. :weirdo:

Gruss
Gerhard

der-wirre-Irre
01.10.2013, 23:12
Das nennt sich freiwille Selbst- und/oder Qualitätskontrolle:99popel::smilie_denk_17:
Waaaaaas, Koppermotoräders, nee, ...:no:

und das treibt eben mitunter lustige Blüten.

Dann kommt immer noch verwirrend hinzu, das es Kräder gibt, die nach StVZO für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen sind (z.Bsp. die LS650) und dann die Liga der EU-Kisten.

Sigi
02.10.2013, 06:14
*snip* seit 2012 ist der TÜV wohl angehalten, alle Änderungen auch fototechnisch zu dokumentieren.... keine Ahnung, ob das wirklich so ist....
Ja, ist so (ob ab 2012 oder nicht schon früher weiß ich grad nicht), aber Fotodoku ist Pflicht. Die Prüfer kotzen deshalb auch, weil die Doku in der Regel länger dauert als die Abnahme selbst.
Warum es aber deshalb schwieriger geworden sein könnte, leuchtet mir jetzt nicht ein. Gesehen haben müssen sie's ja so oder so...

hmt
02.10.2013, 08:42
Die hatten sich genau 2 Minuten das Mopped angesehen, dann lief der Prüfer (kennt sich mit Moppeds nicht aus) zu seinem Leiter (kennt sich nur mit neuen Moppeds aus, weiss ich jetzt) und kam mit der Nachricht zurück, dass der Kettenumbau nicht eingetragen ist und schon deshalb eine Abnahme/HU sowieso nicht erfolgen kann. Ausserdem wäre der Kettenschutz weg, und da gibt es schon mal garnix....
Meinen dezenten Hinweis, dass ich eigentlich einen Einsitzer-Eintrag haben wollte, wies er zurück mit den Worten "Dafür gilt dasselbe".

Ich sollte für jedes Teil (Ritzel, Kette, Kettenblatt) eine Bescheinigung von Suzuki anschleppen, dass genau diese Teile verwendet werden dürfen und dann hätten sie eine Einzelabnahme gemacht. Das hätte ja auch Auswirkungen auf die AU, und deshalb gäbe es keinen anderen Weg.

Wenn der Prüfer keine Ahnung hätte währe ihm der Kettenumbau bestimmt nicht ausgefallen.
Rechne das Übersetzungsverhältnis aus, schreibe es auf und lege es dem Prüfer vor.
Bau einen Kettenschutz an und fahr nochmal hin.
Und wenn er es nicht einträgt kannst du ja mal eine andere Prüfstelle anrufen.
So eine Eintragung ist doch kein Staatsakt.

Ps. Ich wusste doch dass der Deckel ab muss dass das Lenkradschloss raus kann.


.

bassocksky
02.10.2013, 09:19
Rechne das Übersetzungsverhältnis aus, schreibe es auf und lege es dem Prüfer vor.


...er wills ja nicht von mir, sondern von suzuki...
Wenn ich das machen würden, könnte ich stattdessen auch Gedichte aufschreiben und ihm vorlegen - hat so in etwa denselben Effekt.



Bau einen Kettenschutz an und fahr nochmal hin.


Das wäre ja auch nicht das Thema - wenn ich nicht die Halterung an der Schwinge abgeflext hätte. Jetzt muss ich mir wieder irgendetwas basteln...



Und wenn er es nicht einträgt kannst du ja mal eine andere Prüfstelle anrufen.


Bin gerade dabei und ernte bis jetzt hier immer dieselben Aussagen...



So eine Eintragung ist doch kein Staatsakt.

Dachte ich auch nach dem Mitlesen hier im Forum....

Naja, mal sehn', was noch so passiert.....vielleicht finde ich ja noch in der Umgegend jemand, der mit unseren Schüsseln etwas anfangen kann....

Jogi
02.10.2013, 10:17
Moin Moin,

vielleicht hatte ich in Beitrag #6 und #13 zu undeutlich geschrieben:

der Prüfer der dir was von der Bescheinigung erzählt hat ist mit Sicherheit kein aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger), d. h. der darf Eintragungen nur auf Basis von Gutachten oder Freigaben machen. Sowas wirst Du aber nicht von Suzuki kriegen. Punkt.

D. h. such dir einen aaS, die Originalübersetzung ist dem Werkstatthandbuch entnehmbar, oder wenn Du Zeit hast bei Suzuki bescheinigbar. Der einfachste Weg dürfte sein dem aaS einfach die beiden Riemenräder mitzubringen. Auf dem Kettenkit stehen die Zähnezahlen auch drauf. Einem üblicherweise maschinenbaulich bewanderten aaS ist es daher durchaus möglich die jeweiligen Übersetzungen zu berechnen. Wenn diese zueinander nur geringe Toleranzen aufweisen, dann dürfte ein vernünftiger aaS auch einsehen, dass sich keine nennenswerte Änderung in der Übersetzung ergibt und sich demnach auch nichts an den Abgaswerten, Höchstgeschwindigkeit etc ändert. Eintrag also auch möglich. Einzig wenn du mit dem Kettenkit aus der Toleranz (müsste so im Bereich 5-8% liegen) fällst oder du einen 140/90er Reifen statt dem 140/80er fährst wodurch sich durch die Kombination ggf. eine Toleranzüberschreitung ergeben könnte. Hierzu würde ich an deiner Stelle erstmal gegenüber dem Prüfer nix erwähnen.

Ketten-/Riemenschutz: beim Einsitzer gehen da die Meinungen auseinander. Ich habe immer nur einen kurzen, ca 130 mm langen Riemenschutz an der Pulleyabdeckung dran, bei mir macht da keiner Streß.

Gruß

Jogi

sticht
02.10.2013, 10:35
das mit den abgeflexten halterungen is schon ein Problem ( wenn die von ganz vorn auch ab is ...) , aber wenn nur die mittlere fehlt , reicht es , wenn du z. b. den originalen nimmst , mit zwei befestigungspunkten (hinten am Stoßdämpfer und vorne unterm deckel )völlig aus !

Viertakter
02.10.2013, 17:37
Moin!

Das originale Übersetzungsverhältnis des Riementriebes ist 2,9565 (Zähnezahl davon hab ich jetzt nicht parat) und die Übersetzung eines Kettenkits mit 17:50 Zähnen ist ca. 2,94118.
Das ist eine Abweichung von 0,5% etwa und das noch zu Gunsten der Tacho-Voreilung, von daher also kein Argument. Wie Jogi schon schrieb, auch im Bereich Endgeschwindigkeit oder Abgasverhalten und Lärmemission tut sich da nix.
Ein neuer Reifen zu einem Abgefahrenen dürfte beinahe eine grössere Abweichung darstellen.

Fakt ist aber, wenn kein AaS drangeht, der mit ein klein wenig Goodwill und per "Pi * Auge /Donnerstag" die Sache betrachtet, kannst du die putzigsten negativen Aussagen ernten.
Nützt da auch wenig, dass das verwendete Material bzw. dessen Einsatzzweck z.b. teils zur 1200'er Bandit passt. Kein offizielles Papier, kein Klebi. Jedenfalls bei den "normalen" Gutachtern.

Ich war dies Jahr mit der Solo und dem Gespann bei der HU, bei beiden hat der Prüfmeister jeweils abwägend mit Daumen und Zeigefinger den kaum vorhandenen Durchhang der Kette "geprüft" und gut war der Akt. Aber beim Gespann wollte der eine monieren, dass ich ja "Mischbereifung" draufhätte. Muss ich ja auch, erklärte ich ihm, weil beim Dreirad hinten ein 125R15 aufziehen muss, und den gibts halt nicht von den Herstellern, die in der Reifenbindung genannt sind. Ebenso gibts logischerweise auch vom verwendeten "Entenreifen" keinen passenden Vorderreifen, geschweige denn, dass dieser Reifen eine generelle Freigabe für die LS hätte. Ich bot ihm an, doch in diesem Zusammenhang (ist ja auch kein wahlweiser Betrieb eingetragen!) alternativ die Reifenbindung auszutragen, weil es mittlerweile mehr Reifenpaare mit extra-Freigabe gäbe als Metzler, Dunlop und Bridgestone. Da bekam er fast nen Kollaps, sowas "ehernes" auszutragen...
Ich gab ihm noch zu bedenken, dass ich das Gespann seit 2004 hätte, immer bei dieser Dekra-Prüfstelle die HU absolviert habe und dass es da nie eine Diskussion gegeben hat.
Und andererseits, hätte ich die eingetragene Reifenbindung mit den genannten Typen eingehalten, wäre die Diskussion in die andere Richtung gegangen, weil es da ja keinen 125R15 gibt.
Kurzes intensives Nachdenken und dann "...da muss ich eben mal telefonieren..." Sprach's und verschwand. Kam ein paar Minuten später wieder mit dem Text "jadaskönn'Siesofahren..."

Aber gut, das soll jetzt nicht von Bassockskys elementaren Problemen entfernen, wobei ich aber zu bedenken gebe, dass es deutlich schlauer gewesen wäre, sich VORHER mit einem AaS über das gesamte Projekt zu unterhalten. So wie es gelaufen ist, war's scho an weng blauäugig...

Gruss Lutz

LokiBerlin
02.10.2013, 17:52
sowas "ehernes" auszutragen...

Gruss Lutz ey lutz, wat heißt denn dat in deutsch büdde?

feuerkroete
02.10.2013, 17:53
ehern =eisern...... also etwas so urtümlich feststehendes.... man kann doch nicht mit traditionen brechen loki.... wo kämen wir denn dahin???? xD

Viertakter
02.10.2013, 17:55
"ehern" = Uropis Ausdrucksweise für "eisern" im Sinne von knüppelhart oder wie in Beton gegossen... ;o))
Fand ich in dem Zusammenhang 'ne angepasste Ausdrucksweise, hihi

bassocksky
02.10.2013, 18:01
Das originale Übersetzungsverhältnis des Riementriebes ist 2,9565 (Zähnezahl davon hab ich jetzt nicht parat) und die Übersetzung eines Kettenkits mit 17:50 Zähnen ist ca. 2,94118.
Das ist eine Abweichung von 0,5% etwa und das noch zu Gunsten der Tacho-Voreilung, von daher also kein Argument. Wie Jogi schon schrieb, auch im Bereich Endgeschwindigkeit oder Abgasverhalten und Lärmemission tut sich da nix.
Ein neuer Reifen zu einem Abgefahrenen dürfte beinahe eine grössere Abweichung darstellen.


Danke :wink:



Aber gut, das soll jetzt nicht von Bassockskys elementaren Problemen entfernen, wobei ich aber zu bedenken gebe, dass es deutlich schlauer gewesen wäre, sich VORHER mit einem AaS über das gesamte Projekt zu unterhalten. So wie es gelaufen ist, war's scho an weng blauäugig...


Ich hatte die eLSe vor zwei Jahren schon als Kettenumbau ohne Kettenschutz gekauft. Frisch mit TÜV ohne Eintrag.
Ich hab' nur noch die Halterung abgeflext, weil die Kette mir da zu nah lang lief...
Sonst (is' klar) hätte ich mich selber abwatschen müssen. Damals waren eben nur Dragbar & Bereifung eingetragen....

Gilt das als Entschuldigung? Wie? Was?:blush:

Sigi
02.10.2013, 18:03
Und andererseits, hätte ich die eingetragene Reifenbindung mit den genannten Typen eingehalten, wäre die Diskussion in die andere Richtung gegangen, weil es da ja keinen 125R15 gibt.
Kurzes intensives Nachdenken und dann "...da muss ich eben mal telefonieren..." Sprach's und verschwand. Kam ein paar Minuten später wieder mit dem Text "jadaskönn'Siesofahren..."
DAs passt wie angegossen zu allen TÜV Geschichten, die ich in der letzten Zeit so gehört habe - ich war mir anfangs nur nicht sicher, ob ich wegen meinem eigenen Prüfer-Marathon nicht zu sensiblisiert bin. Mittlerweile hab ich aber auch ein paar Sachen hinter den Kulissen mitgekriegt und da muss es in irgendeiner Form einen Rundum-Schlag gegeben haben. Leute, die früher eineinhalb Augen zudrückten müssen nun wegen jedem querliegenden Pups den Chef anrufen. Irgendjemand hat im Familienpack Gnackwatschn verteilt.

Ich denke zur Zeit ist es mehr denn je wichtig sich vorab jemanden zu suchen, alles TÜV relevante durchzukauen und am besten den Chef der Stelle. Spart Zeit und Nerven. Denen geht das bestimmt auch auf den Zeiger, die wollen doch auch lieber Solitär zocken. ;)

Viertakter
02.10.2013, 18:41
Ich hab mich aber mit dem Prüfer nicht "gezofft" sondern (vielleicht ein wenig verwundert und genervt...) ihm meine Sicht der Dinge dargelegt. Es ist keinesfalls der Sache dienlich, dann "den Lauten" zu machen. Dann werden die teils ganz schnell hypersensibel und nix geht mehr. Vor zwei Jahren hatte ich auch eine kleine Diskussion wegen den fehlenden Staubkappen auf den Reifenventilen. Von wegen Fliehkräften fing der Prüfer an und Druckverlust... Diese normalen Staubkappen können das bestenfalls verzögern aber nicht verhindern. Die aus Metall, wo man auch die Ventile mit ausschrauben kann, die haben ne Gummidichtung drin, sind aber nicht vorgeschrieben lt. StVZO. Ausserdem verwendet die Fliegerei die gleichen Schrader-Ventile und die sind mit anderen Geschwindigkeiten auf Puschen zugange. Unser Backfire, der in dem Job ja seine Brötchen verdient, sagte mir, da sind eigentlich nie Staubkappen drauf.
Gut, müsste man mal ausrechen, wie viele Umdrehungen nötig sind, um die Fliehkräfte zu erreichen, die die Federkraft der Ventile ausnullt. Habsch aber keine Lust zu ^^
Lohnt nicht, da einen Streit vom Zaun zu brechen. Zum Glückwar gleich eine Tür weiter so ein Autozubehörladen und der Drops war gelutscht. "Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden um 14:23 festgestellt und um 14:23 behoben".

Ich kann mir vorstellen, dass die schon mehr "Druck" bekommen haben und bei sagen wir mal sensiblen Umbauten gerne auch mal ne Fotodoku machen. Wenn einen die Rennleitung mal rauswinkt und die Zulassung/Prüfung anzweifelt und man hat wirklich nichts dran nachträglich verändert, ist es ja sogar gut... Gibts eigentlich das Fotobuch dann zum Prüfbericht dazu? Dann bräuchte man bald nen Anhänger um das ganze Papier-G'lump alles anbeizuhaben. Naja, Jogis Zulassung vom Knallfahrrad ist ja auch ein Taschenbuch...
Im anderen Fall bei nachträglichen Veränderungen hat man sich halt selbst die Frikadelle ans Bein genagelt und kann sich das sparen, auf die Abnahme zu verweisen.

LokiBerlin
02.10.2013, 18:44
ehern =eisern...... also etwas so urtümlich feststehendes.... man kann doch nicht mit traditionen brechen loki.... wo kämen wir denn dahin???? xDthx meene beste

blue-thumper
02.10.2013, 22:19
kette ist bei mir problemlos eingetragen, selbst der umbau auf ein 54er kettenblatt machte keine probleme.
auf die frage wegen der übersetzungsänderung bekam ich als antwort, tachoabweichung nach unten sei egal nur nach oben darf sich nicht viel ändern. von abgasverhalten und geräuschen war keine rede.

Kesselkreis
02.10.2013, 23:14
Da bin ich doch mal sicher, dass einige hier im Forum rumfahren ohne jegliche Eintragung bez. Kette. Wo das nicht mal zur Kenntnis genommen wurde.
Bei mir war das auch kein TÜV Thema.

blue-thumper
02.10.2013, 23:34
Da bin ich doch mal sicher, dass einige hier im Forum rumfahren ohne jegliche Eintragung bez. Kette. Wo das nicht mal zur Kenntnis genommen wurde.
Bei mir war das auch kein TÜV Thema.

genau, ich habe meine auch erst mit dem gespanneintrag eintragen lassen. hat auch vorher niemanden interessiert.

Billy
03.10.2013, 09:54
Ich war schon 3x zur HU damit,bis jetzt hat keiner was gesagt,Hauptsache Katzenauge ist hinten am Mopped

bassocksky
29.11.2013, 23:17
So, um das Thema zum Ende zu bringen:

seit heute habe ich wieder TÜV, war auch auf den letzten Drücker.
Nachdem ich im Köln-Bonner Raum viele Rheinland-TÜVs abgeklappert habe und immer dasselbe gehört hatte (Einzelabnahme, Bescheinigungen, blah....) bin ich es dann leid gewesen und zu einem Mopped-Umbau-Laden gefahren, denn ich von früher noch kannte. Jeden Anmeckerpunkt durchgesprochen und immer ein positives Abnicken erhalten (bei denen stand auch eine umgebaute Else im Showroom).

Alles ohne Schmuh und sauber durch....die langen Riser auch noch abgenommen, Highway Hawk Fussbretter auch kein Thema, Einzelsitz war schniepe, wecher Kettenschutz ... bearbeiteter Originalendtopf....etc....

Hätte gleich von Anfang an da vorbeifahren sollen.

Nur der Schlappen war halt am Ende und musste erneuert werden....

Es gab etwas Mecker wegen der stotternden Kennzeichenbeleuchtung, aber das wars dann auch....

Beim nächsten Mal muss ich mich jetzt zumindest nicht mehr nach einem anderen TÜV umsehen....

der-wirre-Irre
30.11.2013, 09:35
Boah, ehy, ...

Na herzlichen Glückwunsch!!!

Ich sags doch, es gibt sie noch. Man muß sie nur finden.