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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV Heckfender



ibot
23.06.2013, 12:01
Hallo, :smilie_baby_020:
Habe an meiner LS einen mitschwingenden Aluheckfender montiert, wie hier im Forum schon oft gesehen. :smilie_baby_010:
War zwecks eintragung beim TÜV, befestigungstechnisch alles in Ordnung, :smilie_baby_009:
aber eine Eintragung macht er auf keinen Fall, da er sagt, der Fender ist zu kurz. :a030:
Der nette Mensch vom TÜV faselt irgendwas, von Mitte Radnabe bis Anfang Fender von 150 mm.
Alles andere geht gar nicht.
Die ganze Arbeit kann doch nicht für die katz gewesen sein, kann mir vielleicht jemand Tipps geben ?

Grüße ibot :smilie_baby_018:

neutron
23.06.2013, 12:08
Hi,
mach nen Kennzeichenhalter aus einer Aluplatte ans Ende des Fenders dran.
Gilt auch als Abdeckung.
In etwa so
http://www.ls650.eu/Galerie/displayimage.php?pid=911&fullsize=1

Gruß
Michael

ibot
23.06.2013, 12:13
Ja ich hab halt schon einen seitlichen Nummernschildhalter.

neutron
23.06.2013, 12:33
Gut ,dann anders rum.
Wieviel cm fehlen denn zur Befriedigung des Graukittels?
Bild wäre mal nicht schlecht.

ibot
23.06.2013, 12:38
Ich muss noch mal nachmessen, aber es sind bestimmt noch 15 cm die fehlen.

neutron
23.06.2013, 12:43
Alternative
http://www.ls650.eu/Galerie/displayimage.php?album=106&pid=783#top_display_media

ibot
23.06.2013, 12:50
Das Nummernschild sollte schon seitlich bleiben, aber wenn es nicht anders geht muss ich mir mal Gedanken machen.

Sigi
23.06.2013, 13:26
Also wenn 15cm fehlen, hört der Fender ja praktisch in Höhe der Radnabe auf.
Bleibt wohl nur ein anderer Fender oder verlängern. Irgendjemand hier hat eine Verlängerung (oder gar den ganzen Fender) mal mit einem Stück altem Reifen "verblendet". Auf den ersten Blick sah man den Kotflügel gar nicht... ok, auf den 2. Blick sah's bissi seltsam aus, aber hatte was.

savageridingdaddy
23.06.2013, 13:32
Wie Sigi schon schrieb, wenn Dein jetziger Fender wirklich auf Höhe Radnabe endet, musst Du ihn verlängern.
Spätestens nach einer Regenfahrt wirst Du das dann freiwillig machen.
Stelle mal ein Foto ein, das macht es einfacher.

Grüße,
rob

Jogi
23.06.2013, 21:41
Moin Moin,

Such dir nen anderen TÜV, das mit den 15 cm ist so nicht mehr richtig. Du kannst, einen wohlwollenden Prüfer vorausgesetzt, auch mit wesentlich weniger Radabdeckung fahren. Es gab vom KBA hierzu mal eine Anweisung, dass Moppeds nac StVZO nicht schlechter gestellt werden sollen also welche nach EG. Mit ein wenig Suche sollte sich dieses Schreiben im Netz finden lassen.

Bei mir endet der Heckfender senkrecht zur Radachse, ist eingetragen und legal. Der Dreckschmeißfaktor ist aber wirklich nicht ohne, dat kloppt dir den Dreck von hinten bis über den Helm.

Gruß

Jogi

feuerteufel
23.06.2013, 23:41
Nur mal eine Idee für die Bastler mit dem nötigen Know How unter uns.

Gibt es denn keine Möglichkeit einen verstellbaren Heckfender zu bauen? Könnte mir vorstellen, einen Fender, den man bei Bedarf (TüV oder Regenfahrten) verlängern, oder auch ausziehen kann. Ich hoffe ihr könnt euch vorstellen, was ich meine.

Grüße
Thomas

Specter
24.06.2013, 00:39
Nur mal eine Idee für die Bastler mit dem nötigen Know How unter uns.

Gibt es denn keine Möglichkeit einen verstellbaren Heckfender zu bauen? Könnte mir vorstellen, einen Fender, den man bei Bedarf (TüV oder Regenfahrten) verlängern, oder auch ausziehen kann. Ich hoffe ihr könnt euch vorstellen, was ich meine.

Grüße
Thomas

So wie beim TBKS, losschrauben und ein Stück weiter drehen oder was?
Lustige Idee^^ aber macht Sinn!

savageridingdaddy
24.06.2013, 08:08
Es gab vom KBA hierzu mal eine Anweisung, dass Moppeds nac StVZO nicht schlechter gestellt werden sollen also welche nach EG. Mit ein wenig Suche sollte sich dieses Schreiben im Netz finden lassen.

Hallo Jogi,
das höre ich zum ersten Mal, aber gut wenn es diese Möglichkeit gibt. :eusa_dance:
Falls das Schreiben jemand findet, bitte posten :IMG0:

Grüße,
rob

Pele
24.06.2013, 08:17
Falls das Schreiben jemand findet, bitte posten :IMG0:

Grüße,
rob

und wieso begibst du dich nicht selber mal auf die suche? :smilie_baby_019:

savageridingdaddy
24.06.2013, 08:51
war ja nur, falls jemand schneller ist und sein Wissen nicht für sich selbst behalten möchte...

savageridingdaddy
24.06.2013, 08:53
Diese beiden Links habe ich gefunden, leider nichts direkt auf der kba-website.

1 (http://www.bschimmer.de/HD/pdf/KBA_-_Info01_98r_1_.pdf) und 2 (http://www.thruxton-forum.de/forum/viewtopic.php?f=3&t=12085). Beim zweiten ist im Text der Link nicht ganz korrekt....

Jogi
24.06.2013, 10:07
Diese beiden Links habe ich gefunden, leider nichts direkt auf der kba-website.

1 (http://www.bschimmer.de/HD/pdf/KBA_-_Info01_98r_1_.pdf) und 2 (http://www.thruxton-forum.de/forum/viewtopic.php?f=3&t=12085). Beim zweiten ist im Text der Link nicht ganz korrekt....

Super! Dokument 1 ist es!

Gruß

Jogi

savageridingdaddy
24.06.2013, 10:19
Manchmal klappts.. :rauchen_smilie_91:

Grüße,
rob

Sigi
24.06.2013, 11:00
Cool, danke. Jetzt "nur" noch einen Revoluzzer-Prüfer finden. :IMG0:

DWausH
24.06.2013, 11:22
Na ich weis nicht ob sich damit der Gutachter beeindrucken lässt, denn maßgeblich ist ja in unserem fall nur der letzte Abschnitt über das nachträgliche ändern, und wenn da steht………………..Das KBA ist für die Beurteilungen auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 StVZO sachlich nicht zuständig. Dennoch erscheint es nicht gerechtfertigt,………………ist das für mein Verständnis trotzdem Ermessenssache der Prüfers. Es steht da nicht Explizit das für Veränderungen die 150mm nicht mehr eingehalten werden muss.

savageridingdaddy
24.06.2013, 11:24
Ich hatte bei der Suche nach dem Dokument in einem Thread (nicht hier im Forum) etwas von 30° gelesen, d.h. der Heckfender sollte mind. in einem gedachten Winkel von 30° von der Hochachse die Lauffläche abdecken. Da wären wir wieder in etwa bei den 15cm. Aus Spritzschutzgründen ist dies sicher sinnvoll.

Mit dem Schreiben vom KBA sollte sich der Prüfer wegen 2-3 cm nicht unbedingt querstellen "müssen". Aber dies ist dann wieder alles Ermessenssache.....

rob

Jogi
24.06.2013, 12:09
Na ich weis nicht ob sich damit der Gutachter beeindrucken lässt, denn maßgeblich ist ja in unserem fall nur der letzte Abschnitt über das nachträgliche ändern, und wenn da steht………………..Das KBA ist für die Beurteilungen auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 StVZO sachlich nicht zuständig. Dennoch erscheint es nicht gerechtfertigt,………………ist das für mein Verständnis trotzdem Ermessenssache der Prüfers. Es steht da nicht Explizit das für Veränderungen die 150mm nicht mehr eingehalten werden muss.

Moin Moin,

die StVZO direkt fordert nur eine ausreichende Radabdeckung, die 150 mm kamen später mal, quasi als Arbeitsanweisung und Richtlinie, hinzu um eine einheitliche Regelung zu haben. Durch das Schreiben ist der Prüfer nicht mehr an die 150 mm gebunden und kann auch deutlich knappere Radabdeckungen eintragen. Vielen Prüfern ist aber dieses KBA Schreiben gar nicht bekannt. Ein nettes Nachfragen mit Verweis auf dieses Schreiben könnte helfen. Aber es steht dem Prüfer natürlich frei.

Bie mir hab ich es bisher zweimal praktiziert, bei der BMW endet das Kennzeichen 225 mm über Radachse, beim Knallfahrrad senkrecht zur Radachse, beides eingetragen und gut.

Vielleicht liegt es auch daran, dass ich die Prüfer seit ca 10 Jahren kenne und die festgestellt haben, dass ich trotz meiner Umbauten immer noch nicht draufgegangen bin. :rolleyes:

Gruß

Jogi

DWausH
24.06.2013, 12:53
..........Ein nettes Nachfragen mit Verweis auf dieses Schreiben könnte helfen. Aber es steht dem Prüfer natürlich frei................
Klar, wenn man vernünftig mit dem Prüfer schnacken kann, kann das Schreiben das i-Tüpfelchen sein um ihn umzustimmen.