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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV-Probleme!?



Gallier
29.05.2013, 11:24
Hallo zusammen,

ich war gestern beim TÜV und wollte meine eLSe mal wider für 2 Jahre absegenen lassen.

Der Prüfer (kein aaS) teilte mir dann, nach bedächtigem Schauen und Einsehen sämtlicher Unterlagen, mit, dass er das Bike so nicht abnehmen kann!?:shocked:

Die an der Verschleißgrenze befindlichen Bremsbeläge vorne kann ich ja noch verstehen. habe mir gleich neue gekauft und werde diese nun montieren.

Dann wurden auch leichte Schleifspuren an der linken Flanke des Hinterreifens bemängelt. Diese stammen wohl von den Fahrten mit Sozia... Das Thema "Reiferversatz" habe ich soweit schon mal "abgeklopft": der Spalt zwischen Reifen und Fender ist links definitiv schmaler als rechts, obwohl der Fender von oben betrachtet mittig am Rahmen befestigt ist. Ich werde hier wohl mit Unterlegscheiben nachbessern und hoffen, dass das reicht.

Was mich jedoch irritiert, ist, dass der Hinterreifen (AVON 140/90) bemängelt wurde. Diesen habe ich bereits seit Jahren drauf und vor allem auch bei dem letzten TÜV-Termin (mit Eintragung der Stahlflex, Lenker, Riser durch den Chef des jetzigen Prüfers). Dieser meinte nun, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers nicht ausreicht und der Reifen zusätzlich eingetragen werden muss!? Ebenso auch die Ochsenaugen (von Tante L)!? Trotz E-Prüfzeichen und weiterhin vorhandenen hinteren Blinkern!? Diese waren übrigens auch bereits vor 2 Jahren bei der Eintragung des Lenkers montiert gewesen. Begründet wurde dies mit der "zu prüfendnen ordnungsgemäßen Einbauposition (Höhe, Abstände, etc...), welche ja durch die E-Kennzeichnung alleine nicht gewährleistet wäre".

Jetzt muss ich nächst Woche nochmal vorfahren, wenn der "richtige" Prüfer (aaS) da ist. Einziger Lichtblick ist, dass zumindest diese Prüfung ohne zusätzliche Kosten sein soll. Bin ja mal gespannt, was dann effektiv noch einzutragen sein wird und was ich dafür dann noch löhnen kann.

War ich einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort / beim falschen Prüfer? Hattet Ihr auch schon solche offensichtlich "willkürlichen Probleme"? In meinem TÜV-Buch habe ich zu einer Eintragungspflicht von umgebauten Blinkern (sofern nicht die hinteren wegfallen) nichts finden können.

Grüße und schon mal Danke für konstruktives Feed-back

Jogi
29.05.2013, 12:34
Moin Moin,

wegen der Schleifspuren, hast du ggf. was am fender verändert so das Schrauben nach innen durchstehen können? Wäre noch ne Möglichkeit. Was hast du? Ne Reifenfreigabe, dann reicht diese, oder hast du was anderes als Papier?

Blinker, die vorderen Ochsenaugen von Louis sind E-geprüft als vordere Fahrrichtungsanzeiger. Sie sind eintragungsfrei, der Prüfer hat dir Mist erzählt. Es gilt gewisse Sichtwinkel etc einzuhalten, das kann er überprüfen und ggf. bemängeln aber allein die Tatsache, dass die Blinker nicht eingetragen sind reicht nicht.

Bremsbeläge an der verschleißgrenze, bedeutet für mich die sind noch nicht runter, also auch nur ein Hinweis auf einen demnächst fälligen Austausch, auch kein Mangel sondern nur ein Hinweis. Würde ich an deiner Stelle aber selbst einschätzen ob ich die austausche, ggf. hat der Prüfer dir Mist erzählt.

Wenn alles so zutrifft wie oben von mir angedeutet hast du gute Karten, der einzige Schwachpunkt sind die Schleifspuren, sonst hätte ich die mal freundlich gefragt wie dir mir entgegenkommen, schließlich musste ich ja zweimal zum TÜV fahren weil die einfach nicht gescheit geschult sind.

Gruß

Jogi

Martini
29.05.2013, 14:13
Was bedeutet (aaS) ?

Jogi
29.05.2013, 14:19
amtlich anerkannter Sachverständiger, ist die Bezeichnung fürn TÜV Onkel der auch Einzelabnahmen/Sondereintragungen ohne Gutachten machen darf.

Gallier
29.05.2013, 21:11
Hallo Jogi,

ich habe gerade nachgeschaut; ich habe eine "Bescheinigung über die Verwendung von Alternativ-Bereifung für Krafträder" (einfacher gings wohl nicht mehr...). Diese ist seitens des Reifenhändlers abgestempelt und unterschrieben. Es steht zwar drin, dass eine Einbauabnahme / Eintragung nicht erforderlich ist, gleichzeitig ist in jedoch auf dem Dokument die Bemerkung enthalten "Nur gültig in Verbindung wenn oben genannte Reifengröße bereits in den Papieren eingetragen ist". Die Reifengröße 140/90 steht natürlich nicht im Schein, dort steht nur die 140/80. Ich gehe jedoch davon aus, dass das bei nahezu allen so ist, die diesen AVON fahren. Oder irre ich mich.

Größere Umbauten im Heckbereich habe ich bislang nicht ausgeführt. Lediglich neue Stoßdämpfer montiert und das Rad für den neuen Reifen aus- und wieder eingebaut.

Die Bremsbeläge sind definitiv an der "Schmerzgrenze".

Ich halte Euch auf dem Laufenden, wie es letztendlich ausgegangen ist.

Grüße

Jogi
29.05.2013, 21:20
Moin Moin, dann musst du die Reifen eintragen lassen. Es gab früher mal ne Freigabe für Metzeler in 140/90, die wurde eingetragen, wenn die drin wäre in deinen Papieren wäre es einfach. Lass dir beim TÜV die Reifengröße nachtragen. Lass dir am besten, geht zumindest derzeit, nur die Größen eintragen mit dem Vermerk: Reifen nur von einem Hersteller, damit fliegt dann deine alte Reifenbindung raus und du musst nur die passenden Größen fahren, also vorne 100/90-19 und hinten 140/80-15 und 140/90-15. Ggf wird noch der Geschwindigkeitsindex und die Mindesttragfähigkeit mit eingetragen. Wegen dem Schleifen musste dann mal genau suchen, bock die Kiste mal auf, bau dei Stoßdämpfer ab und heb die Schwinge hoch, dann siehste ja ob es zu eng ist. Dann musste anpassen. Gruß Jogi

der-wirre-Irre
29.05.2013, 21:40
@Gallier: Schau mal genau innen im Fender nach. Meist sind es die Enden der Schrauben von den Fenderstruts, die für Schleifspuren sorgen. Hatte ich am Anfang auch, nachdem ich einen 140/90 Reifen aufgezogen habe. Es sind die Schrauben, in Fahrtrichtung links, vorn und in der Mitte ( Halteriemenblech), die für den Abrieb sorgen.


Nachtrag: Die Änderung, ich habe einfach andere Schrauben verwendet. Nun schleift da nix mehr. Ich fahre häufig mit Gepäck und Sozia.

Gallier
30.05.2013, 14:48
Dann muss ich die Reifen wohl eintragen lassen. :embarassed:

Ich habe auch schon mal die eLSe hochgebockt, die 3 Befestigungsschrauben des Fenders gelöst und konnte so etwas (ca. 2-3 mm) nachjustieren. Ist schon besser aber noch nicht optimal. Werde wohl doch auch die Schrauben ändern. Von den Spuren (blanke Stelle) her, gehe ich davon aus, dass es hauptsächlich die vordere untere Schraube ist.

@ Tom: was für einen Schraubentyp hattest Du für die Mitte genommen? :thinking: Flachkopf-Imbus?

Vorerst schon mal Danke

Grüße

Gallier
07.06.2013, 14:20
So... es ist vollbracht... ich habe wieder 2 Jahre Ruhe:eusa_dance:

Also, der Hinterreifen musste aufgrund des abweichenden Verhältnisses (90 anstatt 80) doch eingetragen werden.

Das zeitweise Schleifen habe ich durch den Austausch der beiden, dem Reifen nächstgelegenen, Schrauben (vorne unten und Mitte) durch Inbusschrauben mit Linsenkopf (ISO 7380) behoben. Ich habe diese gleich auf beiden Seiten getauscht.

Die Bremsbeläge habe ich vorsorglich erneuert, obwohl die Verschleißmarke "noch" nicht überschritten war. Ist ja auch für meine Sicherheit...

Das mit den Ochsenaugen war "natürlich" unbegründet. Diese haben eine E-Kennzeichnung und liegen auch in den zulässigen Bereichen. Eingetragen werden musste da nichts.

Bezahlen musste ich nur die Eintragung des Reifens.

Grüße

Chris_Cross
07.06.2013, 14:49
Abzocke, aber vom feinsten.......................ES GIBT VON SÄMTLICHEN HERSTELLERN REIFENFREIGABEN WEIL SOWEIT ICH WEISS KEINE 80ER MEHR GEBAUT WERDEN! Kannst du unter den jeweiligen Webseiten der Hersteller runter laden...........vorzeigen und gut ist! das ein abweichender HR trotz Freigabe des Herstellers eingetragen werden muss ist mir völlig neu...........Langsam krieg ich beim gedanken an TÜV/Dekra und KÜS sowie alle anderen schlechte Laune.............das ist mittlerweile als WILLKÜR zu bezeichnen was da abgeht! das hätte mal meiner mit mir machen sollen, dem hät ich gesagt das dies mein letzter Prüftermin bei ihm war.....und das is nur ein ganz kleiner auf nem Dorf, dem tut das weh wenn Leute weg fallen.

pahld
07.06.2013, 15:00
Also ich hab hinten den Fullbore 140/90 drauf mit freigabe vom hersteller ,beim tüv(KÜS)termin hat er drauf geschaut und gut wars nix eingetragen(Freibabe ist mitzuführen).

Dieter

feuerteufel
07.06.2013, 15:50
Also ich hab hinten den Fullbore 140/90 drauf mit freigabe vom hersteller ,beim tüv(KÜS)termin hat er drauf geschaut und gut wars nix eingetragen(Freibabe ist mitzuführen).



Hab ich auch. Ohne Probleme beim TüV und ohne Eintragung. Die Freigabe muss man, soweit ich weiß, nicht mitführen. Das der Reifen eventuell nicht zulässig ist, muss dir die Rennleitung nachweisen. Man kann das Prozedere natürlich abkürzen, wenn man die Freigabe dabei hat.

Chris_Cross
07.06.2013, 22:56
Die Kontrolleure in Blau haben dir gegenüber eine Nachweispflicht, das du einen Verstoß begangen hast, und nicht du ihnen gegenüber das alles rechtens ist! Trotzdem empfehlenswert die Freigabe mitzuführen!

der-wirre-Irre
08.06.2013, 07:40
Die Kontrolleure in Blau haben dir gegenüber eine Nachweispflicht, das du einen Verstoß begangen hast, und nicht du ihnen gegenüber das alles rechtens ist! Trotzdem empfehlenswert die Freigabe mitzuführen!

So isses. Macht euch ne Kopie von den Nachweisen, ABEs und was weiss ich noch alles. Packt das in das Werkzeugfach, wenn nicht besetzt und dann habt ihr den ganzen Kram dabei, wenn ein Boxenstop ansteht.

@Chris_Cross: ein paar 140/80er Reifen gibt es noch.

hmt
08.06.2013, 07:51
Die Kontrolleure in Blau haben dir gegenüber eine Nachweispflicht, das du einen Verstoß begangen hast, und nicht du ihnen gegenüber das alles rechtens ist! Trotzdem empfehlenswert die Freigabe mitzuführen!

Hast ja recht. Aber was ist wenn der Blaue sagt das geht so nicht?
Das gibt nur Huddel. Besser ist wie du schon geschrieben hast wenn man dann doch was vorweisen kann.