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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : seitl. Kennzeichenhalter eintragen



polarstern40
10.05.2013, 11:58
Moin, moin, hab grad ein Problem mit dem Tüvler. Hab mir bei E-Bay ne seitl Kennzeichenhalterung gekauft ( dieses Ding hier) http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Kennzeichenhalter-seitlich-LS650-SUZUKI-LS-650-SAVAGE-mit-Beleuchtung-/140938531064?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item20d09750f8 und nun will der TÜV mir dat Dingens nicht eintragen weil ich nix schriftl. beim Kauf mitbekommen habe. Auch nicht per Einzelabnahme. Kann jemand helfen ?? Gruß Olaf

DWausH
10.05.2013, 12:38
Darf nur ein Vollsachverständiger vom TÜV per Einzelabnahme nach §21 machen. Wenn dein Prüfer das nicht will ist es meistens so dass er das nicht darf, selber schon erlebt. Anderen Prüftermin mit einem Vollsachverständigen machen.

polarstern40
10.05.2013, 12:42
ok, danke dir Dieter. Sag mal hast du außer der Trude auch ne Else ?? Hab dich doch im Trudenforum schon in meiner Freundesliste, kann das sein ?? Ist ja genial.

DWausH
10.05.2013, 14:41
.............. Sag mal hast du außer der Trude auch ne Else .......
Die Tendenz geht sogar zum 3. Moppet:yeah:

Sigi
10.05.2013, 15:45
Hi, ich liebäugle mit dem gleichen nur ohne Beleuchtung, weshalb ich vor 10 Min beim TÜV war, um zu fragen was es zu beachten gibt.
Der Typ hat dann was ausgedruckt, das er mir zwar nicht geben durfte, aber er hat's mir vorgelesen.
- keine scharfen Kanten - ist klar - sonst muss diese Schutzwulst-Dings drüber, dann darf es auch scharfe Kanten haben. Mir ist grad entfallen, wie man das im Fachjargon nennt.
- Neigungswinkel muss passen
- Abstand vom Boden muss groß genug sein
- Fahrverhalten (Kurvenlage) darf nicht beeinträchtigt sein
- Beleuchtung muss passen
- Stabil genug muss es sein (recht schwammig)

Das findet man als Infos auch überall im Netz, aber was ich noch nicht wusste:
Das Teil muss jeweils links und rechts von 30 Grad Blickwinkel einsehbar sein, muss also relativ weit hinten sein, damit es vom Schlappen oder dem Fender nicht verdeckt wird.
Dann wird das Teil auch ohne Teilgutachten per Einzelabnahme eingetragen.

pahld
10.05.2013, 15:57
Ich hab den dran Beleuchtung muss sein.

8847

Gruß Dieter

Sigi
10.05.2013, 16:16
Ja, war ein Missverständnis. Ich will den ohne Beleuchtung kaufen und dann die dranbauen, die jetzt am normalen schon dran ist... da kann der TÜV ja dann wirklich nicht meckern. Rückstrahler ebenso.

ROUTE66
10.05.2013, 16:30
Ja, war ein Missverständnis. Ich will den ohne Beleuchtung kaufen und dann die dranbauen, die jetzt am normalen schon dran ist... da kann der TÜV ja dann wirklich nicht meckern. Rückstrahler ebenso.

Solltest du ihn nicht eingetragen bekommen, gib mir kurz Nachricht ich werde dir dann eine Adresse geben wo du ihn eingetragen bekommst, wurde bei mir auch gemacht ist in der Nähe von XXXXXXXX - Aisch ist ja nicht so weit von dir.

EDIT: Im Forum werden keine Prüfstellen genannt.
Macht das über PN aus.
Gruss
Gerhard

Sigi
10.05.2013, 16:42
Prima, werde ich mir merken. Der TÜV in XXXXXX ist zwar regional als XXXXXXX bekannt, aber ich bin recht zuversichtlich.

EDIT: Im Forum werden keine Prüfstellen benannt und schon gar nicht mit gewissen Ausdrücken bezeichnet.
Macht das übe PN aus.

Gruss
Gerhard

Edit 2 Sigi: Sorry, wird nicht wieder vorkommen.

Gerhard
10.05.2013, 17:37
Ich habe Beitrag 8 und 9 bearbeitet.
Der Forumbetreiber bekommt richtig Ärger von Anwälten die nur auf so flapsige Bemerkungen warten.
Also erst denken dann schreiben.

Gruss
Gerhard

hmt
10.05.2013, 19:52
Der Typ hat dann was ausgedruckt, das er mir zwar nicht geben durfte, aber er hat's mir vorgelesen.
- keine scharfen Kanten - ist klar - sonst muss diese Schutzwulst-Dings drüber, dann darf es auch scharfe Kanten haben. Mir ist grad entfallen, wie man das im Fachjargon nennt.
- Neigungswinkel muss passen
- Abstand vom Boden muss groß genug sein
- Fahrverhalten (Kurvenlage) darf nicht beeinträchtigt sein
- Beleuchtung muss passen
- Stabil genug muss es sein (recht schwammig)

Das findet man als Infos auch überall im Netz, aber was ich noch nicht wusste:
Das Teil muss jeweils links und rechts von 30 Grad Blickwinkel einsehbar sein, muss also relativ weit hinten sein, damit es vom Schlappen oder dem Fender nicht verdeckt wird.
Dann wird das Teil auch ohne Teilgutachten per Einzelabnahme eingetragen.

Wenn das alles passt warum dann eintragen???


.

Nuphi
10.05.2013, 19:56
Sehe und halte ich genauso...ich lass nur sachen eintragen wo's anders nicht geht. Aber da kann man sich vermutlich ewig drum streiten, das soll, finde ich, jeder fuer sich entscheiden und halten wie ers mag. Mein seitlicher ist auch nicht eingetragen - hat noch nie jemanden gestoert.

DWausH
10.05.2013, 20:12
Wenn das alles passt warum dann eintragen??? .

Weil man nicht verlangen kann dass die Ordnungshüter das alles wissen, und wenn die ne Veränderung sehen die nicht Eingetragen ist kann es Probleme geben, könnte ich mir vorstellen.

Sigi
10.05.2013, 20:16
Hi und ein besonderes Hallo an die fränggischen Wurzeln! (Nein, kein Stalker - hab nur vorhin die Suchfunktion mal nach Städchen in meiner direkten Umgebung durchforstet und bin über den Beitrag gestolpert.)

So viel Hund bin ich schon, dass ich den hinbaue, vorfahre und erstmal die Klappe halte. :)
Ich habe auch neutral gefragt, was bei dem seitlichen Halter zu beachten ist, damit das passt. Zum einen, um das gelieferte Teil auf Vorschriftskonformität prüfen zu können (also im Prinzip nix anderes, was der Prüfer auch macht), zum anderen, um vorbereitet zu sein, wenn Fragen nach ABE usw. kommen. Die haben halt nunmal keine und das wird sicher auf eine Diskussion rauslaufen.
Im Prinzip wäre es mir aber lieber das Dingen im Schein stehen zu haben, als entweder immer nen zusätzlichen Wisch dabei zu haben oder jedesmal mit der Rennleitung streiten zu müssen, wenn ich mal in Box gerufen werde. Die werden in Bayern schnell sauer, wenn was nicht so ist wie sie's wollen und wenn jemand wegen nix und wieder nix sauer auf mich reagiert werde ich auch sauer und *zack* hab ich nen Kabelbinder dran... dann lieber einmalig 30-40 Lappen für eine Eintragung und gut.

Nuphi
10.05.2013, 20:24
Ich will ja keine grundsatzdiskussion vom zaun brechen, und wie bereits gesagt, jeder soll das bitte so halten, wie er sich damit am wohlsten fuehlt, nur: was fuer konsequenzen solls schon haben, wenn mich der trachtenverein anhaelt wegen einer Veraenderung, die saemtliche Bestimmungen erfuellt und die keiner Eintragung bedarf? Ausser, dass es evtl halt nervt...

Sigi
10.05.2013, 20:37
Genau, das liegt auch eher an mir. Lange Haare reichen hier schon um jedesmal Drogen zu erwähnen... wenn ich jetzt noch mit einem "Custom Chopper" unterwegs bin kommt das Thema MC Zugehörigkeit und Waffen dazu... jede Wette. Und spätestens das nervt gewaltig, wenn man mit nichts davon was zu tun hat.
Sorry für Offtopic, polarstern40!

DWausH
10.05.2013, 20:40
................ die saemtliche Bestimmungen erfuellt und die keiner Eintragung bedarf?...
Natürlich bedarf ein selbstgebauter Kennzeichenhalter, (und das ist der aus der Bucht ja mehr oder weniger weil er keine Kennung und dazugehörige Papiere hat), eine Eintragung. Die ganzen Anbauvorschriften und Einhaltungen müssen ja amtlich bestätigt sein, ansonsten erlicht die Betriebserlaubnis.

Morello
10.05.2013, 21:53
Natürlich bedarf ein selbstgebauter Kennzeichenhalter, (und das ist der aus der Bucht ja mehr oder weniger weil er keine Kennung und dazugehörige Papiere hat), eine Eintragung. Die ganzen Anbauvorschriften und Einhaltungen müssen ja amtlich bestätigt sein, ansonsten erlicht die Betriebserlaubnis.

Das verstehen nur Leute, die am Samstag Nachmittag in eine Verkehrskontrolle geraten sind, und der Polizist sagt, das und das und das entspricht nicht der STVZO damit fahren wir mal zum Tüv ach ja der hat ja schon zu.
Ja da müssen wir leider ihr Fahrzeug sicherstellen, bitte fahren sie uns bis zur Wache hinterher, und am Montag früh kommen sie zu uns und wir fahren gemeinsam zur Prüfstelle.
Ja und wie komme ich jetzt am Samstag Nachmittag nach Hause, rufen sie sich doch ein Taxi.
Was ist die Moral von der Geschichte die so geschehen ist, hätte ich nur alles eintragen lassen.

hmt
11.05.2013, 07:46
Ja wenn es nicht der STVZO entspricht ist diese Vorgehensweise ok.
Wenn aber alles nach Vorschrift montiert ist dann haben die Kontroleure ihre Hausaufgaben nicht gemacht und ihren Job verfehlt.
.

pahld
11.05.2013, 07:50
Wenn aber alles nach Vorschrift montiert ist dann haben die Kontroleure ihre Hausaufgaben nicht gemacht und ihren Job verfehlt.
.

Das nützt dir in dem Moment aber nix und deshalb hab ich alles eingetragen-Punkt-
Dieter

hmt
11.05.2013, 07:53
Ist genauso wie eine eingetragene Auspuffanlage die trotzden zu laut ist.

pahld
11.05.2013, 08:05
Ist genauso wie eine eingetragene Auspuffanlage die trotzden zu laut ist.

Wer fährt den auch schon mit einer zulauten Auspuffanlage:nonono:

Bombero
11.05.2013, 09:23
Das nützt dir in dem Moment aber nix und deshalb hab ich alles eingetragen-Punkt-
Dieter


Wo der Dieter recht hat, hatter recht!:IMG0: (Auch, wenn er nur Gast-Kölner ist :smilie_baby_018:).

Gruß, Manni.

der-wirre-Irre
11.05.2013, 09:28
@Morello: was wäre denn so in etwa, das, das, und das???
Nur wegen eines seitlichem Kennzeichens mit einem Halter, Marke "Eigenbau" legt dir doch keiner die Karre an die Kette.

Die LS wurde nach deutscher STVZO für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen. Das bringen nicht nur die Mopedbastler, sondern auch gestreßte Beamte gerne mal dureinanader. Die eigentliche Klientel, der Verkehskontrollen, besonders bei schönem Wetter, fliegt ja auf Boliden neuerer Bauart und damit Zulassung nach EU-Recht, in der Gegend rum. In dieser deuschen STVZO gibt es, im Gegensatz zum EU-Recht, keine Regelung, die besagt, das die Kennzeichen mittig zur Fahrzeuglängsachse angebracht werden müssen. Ergo, ist es möglich, seine amtliche Kennzeichentafel seitlich am Kfz zu führen, so lange die Sicht- und Ablesbarkeit nach hinten gewährleistet ist. Im Umkehrschluß stimmt es also nicht, das die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ich mit einem seitlichen Kennzeichenhalter, egal welcher Art, unterwegs bin.
Wenn bei der Konstruktion und baulichen Ausführung der seitlichen Kenzeichenhalter keine scharfen Kanten und/oder Stabilitätsprobleme auftreten, ist doch alles okay. Egal ob E-Nummer oder nicht.

Sigi
11.05.2013, 09:34
Hehe, und genau diese Diskussionen will ich mir ersparen... "Da, steht im Schein, kein Sprengstoff gefunden, darf ich jetzt weiterfahren?" ;)

der-wirre-Irre
11.05.2013, 09:37
Moment, ihr Handy ist aber als Fernzünder gut geeignet, nehmen sie mal eine Haltung ein die wir "Schmetterling" nennen.

Bombero
11.05.2013, 09:43
Moment, ihr Handy ist aber als Fernzünder gut geeignet, nehmen sie mal eine Haltung ein die wir "Schmetterling" nennen.

Wie denkt Ihr denn über unsere Freunde + Helfer?? :nonono: Ihr Schwarzseher!:smilie_baby_020: (Sorry für OT)

der-wirre-Irre
11.05.2013, 09:50
Wie denkt Ihr denn über unsere Freunde + Helfer?? :nonono: Ihr Schwarzseher!:smilie_baby_020: (Sorry für OT)

Nach gemachten Erfahrungen, überwiegend positiv.

Klar, wenn irgendwo eine Demo militanter Bevölkerungsteile stattfindet und man kachelt mitten rein, wird die Suche der Beamten vor Ort etwas gründlicher ausfallen. Im Normalfall bleibt es aber bei sarkastischen Bemerkungen zum äußeren Erscheinungsbild von Fahrer und Moped, kurzer Blick in den Schein, eventell noch eine Frage zu dies oder das und alle sind happy. Es gibt dabei auch mal ein paar übereifrige Menschen aber in der Ruhe liegt die Kraft.

Sigi
11.05.2013, 10:09
Klar, die meisten machen einfach nur ihren Job und das gut.
Aber trotzdem gibt's immer wieder die jungen Übereifrigen, die super-coolen "Highway-Cops", die sich gegenüber der weiblichen Kollegin profilieren wollen und die, denen es schlicht grad langweilig ist. All die sollen sich möglichst schnell jemand anderen zum spielen suchen.

Aber um mal wieder in Topic zu flutschen... ich bin etwas verwirrt, was den Rück-Reflektor angeht. Muss der jetzt überhaupt sein und wenn ja mittig an den Heckfender oder ans Kennzeichen? :smilie_baby_019:

hmt
11.05.2013, 10:24
ich bin etwas verwirrt, was den Rück-Reflektor angeht. Muss der jetzt überhaupt sein und wenn ja mittig an den Heckfender oder ans Kennzeichen? :smilie_baby_019:

Der muss sein und zwar mittig oder einer rechts und einer links.

der-wirre-Irre
11.05.2013, 10:24
Der Rückstrahler ist sogar zwingend vorgeschrieben.
Ob nu mittig oder nicht, kann ich dir auch nicht genau beantworten. Rein von der Logik, aber mittig, da es vorgeschrieben ist an einspurigen Kfz die nach STVZO zugelassen sind, das Rück/Bremslicht mittig zur Fahrzeuglängsachse zu platzieren.

Morello
11.05.2013, 12:26
Der muss sein und zwar mittig oder einer rechts und einer links.

Bei Einspurigen Fahrzeugen ist nur ein Rückstrahler mittig zugelassen.

DWausH
11.05.2013, 12:35
............Wenn bei der Konstruktion und baulichen Ausführung der seitlichen Kenzeichenhalter keine scharfen Kanten und/oder Stabilitätsprobleme auftreten, ist doch alles okay. Egal ob E-Nummer oder nicht.
Wenn dem so ist, warum gibt es denn überhaupt Teile die ne ABE, Teilegutachten, KBA-Nr. usw. haben. Prinzipiell muss jede Veränderung am Fahrzeug Amtlich bescheinigt werden, entweder durch entsprechende Kennzeichnung e-Nr., Papiere usw, oder durch Einzelabnahme. Wenn nur die Ordnungsgemäße Durchführung genügen sollte, könnte man sich auch einfach ne Vorverlegte Fußrastenanlage selber bauen, oder ein Lenker selber biegen und einfach so damit fahren. Dann könnten ja alle Einzelabnahmen total wegfallen.

hmt
11.05.2013, 15:27
Wir sprechen hier aber über einen Halter und kein sicherheitsrelevantes Teil.
Also ich sehe das nicht so eng, will aber keinen davon abhalten das Ding eintragen zu lassen.

hmt
11.05.2013, 15:33
Bei Einspurigen Fahrzeugen ist nur ein Rückstrahler mittig zugelassen.

Falsch

§§ 49a-54 StVZO
1 oder 2
Höhe Unterkannte min 250mm
Höhe Oberkannte max 900mm

Morello
11.05.2013, 15:54
Falsch

§§ 49a-54 StVZO
1 oder 2
Höhe Unterkannte min 250mm
Höhe Oberkannte max 900mm


Du verwechselst da etwas mit Einspurigen Fahrzeugen mit Beiwagen die dann aber nicht mehr einspurig sind, aber egal ich habe schon bemerkt es gibt viele Wissenschaftler hier.

Sigi
11.05.2013, 16:12
Nicht streiten, schön spielen...

Der Auszug von hmt ist vollständig und korrekt.
1 oder 2 heißt ja nicht zwingend, dass es nicht mittig sein muss... man darf scheinbar auch 2 übereinander machen... aber 3 oder mehr nicht. *gngng* Wenn ich das letzte bisschen Logik rausquetsche würde ich sagen: Wenn einer, dann mittig, wenn 2, dann müssen sie nicht mittig sein. Aber auch hier kein Hinweis, ob die dann die gleiche Position haben müssen oder sonst irgendein Hinweis. Sinn macht das für mich nur insofern, als dass wenn er nicht mittig verbaut ist, muss auf die andere Seite auch einer wegen der grundsätzlichen Sichtbarkeit.

Es heißt auch nirgends, dass am Kennzeichen oder am Fender sein muss oder irgendwas über die Position überhaupt.

Die Google-Bildersuche spuckte mir kein einziges Bike-Heck mit 2 Rückstrahlern aus, dafür jede Menge ohne, hehe.

Ich werd den dahin schrauben wo jetzt der KFZ Zeichen-Halter ist und gut. Optisch von hinten sitzt der dann zwar direkt unter dem Rücklicht, was ihn auch nur bei einem Lampenausfall nachts Sinn verleiht. Aber so dürfte auf jeden Fall nix schief gehen.

Morello
11.05.2013, 16:21
Nicht streiten, schön spielen...

Der Auszug von hmt ist vollständig und korrekt.
1 oder 2 heißt ja nicht zwingend, dass es nicht mittig sein muss... man darf scheinbar auch 2 übereinander machen... aber 3 oder mehr nicht. *gngng* Wenn ich das letzte bisschen Logik rausquetsche würde ich sagen: Wenn einer, dann mittig, wenn 2, dann müssen sie nicht mittig sein. Aber auch hier kein Hinweis, ob die dann die gleiche Position haben müssen oder sonst irgendein Hinweis. Sinn macht das für mich nur insofern, als dass wenn er nicht mittig verbaut ist, muss auf die andere Seite auch einer wegen der grundsätzlichen Sichtbarkeit.

Es heißt auch nirgends, dass am Kennzeichen oder am Fender sein muss oder irgendwas über die Position überhaupt.

Die Google-Bildersuche spuckte mir kein einziges Bike-Heck mit 2 Rückstrahlern aus, dafür jede Menge ohne, hehe.

Ich werd den dahin schrauben wo jetzt der KFZ Zeichen-Halter ist und gut. Optisch von hinten sitzt der dann zwar direkt unter dem Rücklicht, was ihn auch nur bei einem Lampenausfall nachts Sinn verleiht. Aber so dürfte auf jeden Fall nix schief gehen.

Wenn zu mir einer kommt und der hat ihm am Seitlichen Kennzeichen unten kann ich voll mit leben.

Sigi
11.05.2013, 16:24
Ich hab's geahnt, schön, dass Du noch geoutet hast. ;)

hmt
11.05.2013, 16:28
ich habe schon bemerkt es gibt viele Wissenschaftler hier.

Ärgere dich nicht, kannst ja auch nicht alles wissen.

Dass man kein Bike mit 2 Rückstrahlern sieht liegt daran dass es einfach beschissen aussieht.
Wo soll man die auch festmachen. An der Schwinge rechts und links?:nonono:

retro
11.05.2013, 20:06
moin, moin polarstern40
ich habe das gleiche teil am moped und hatte no problem beim tüvi und es ist eingetragen im Fahrzeugschein.
ich kann die dir eine copi zusenden vom Fz-Schein per PN wenn´s dir hilft.
gruss

hg

Chris_Cross
11.05.2013, 20:53
Ärgere dich nicht, kannst ja auch nicht alles wissen.

Dass man kein Bike mit 2 Rückstrahlern sieht liegt daran dass es einfach beschissen aussieht.
Wo soll man die auch festmachen. An der Schwinge rechts und links?:nonono:


Doch hmt...........................er "MUSS" es wissen...:smilie_baby_019:

der-wirre-Irre
12.05.2013, 00:02
Wenn zu mir einer kommt und der hat ihm am Seitlichen Kennzeichen unten kann ich voll mit leben.

Ich auch, ... aber voll.

Was ist das den für eine halbseidene Ansage?
Wenn du hier mit deinem Wissen etwas konstruktives beitragen kannst, was hindert dich?

Morello
12.05.2013, 12:27
Ich auch, ... aber voll.

Was ist das den für eine halbseidene Ansage?
Wenn du hier mit deinem Wissen etwas konstruktives beitragen kannst, was hindert dich?

Wo bitte ist hier eine halbseidene Ansage, wen du das gelesen hättest was ich schon geschrieben habe würdest du sehen das der Rückstrahler mittig vom Fahrzeug angebracht werden muss.
Ich aber einen Rückstrahler der bei einem seitlichen Kennzeichen unten angebracht wurde bei einer Abnahme nicht bemängeln würde.
Ich hoffe mich jetzt auch für dich verständlich ausgetrückt zu haben.

Chris_Cross
12.05.2013, 13:40
Wo bitte ist hier eine halbseidene Ansage, wen du das gelesen hättest was ich schon geschrieben habe würdest du sehen das der Rückstrahler mittig vom Fahrzeug angebracht werden muss.
Ich aber einen Rückstrahler der bei einem seitlichen Kennzeichen unten angebracht wurde bei einer Abnahme nicht bemängeln würde.
Ich hoffe mich jetzt auch für dich verständlich ausgetrückt zu haben.

.................ist das jetzt Ermessens/Handlungsspielraum oder darf sich auch ein Gutachter über bestehende Gesetzte/Vorschriften hinweg setzen, bzw. deren eigenmächtige Änderung in Kauf nehmen???...............................Und bevor jetzt wieder nee "HALBSEIDENE ANTWORT KOMMT".....les dir mal das letzte Wort von deinem geschríebenen in der 2ten Zeile durch, und dann die letzten 3 Wörter der 3ten Zeile.................

Ja......auch Leute mit ner Bierflasche in der Hand sind nicht so blöd wie es anfangs scheint.......................

Morello
12.05.2013, 16:23
Ich nehme mir das selbe Recht wie ein Polizeibeamter heraus, der dich auch mündlich verwarnen kann ohne gleich einen Zettel auszustellen, das hat mit über den Gesetzt stehen nicht zu tun nur mit Menschlichkeit.
Ich kann mich auch nicht daran erinnern jemals behauptet zu haben das jemand der Bier trinkt blöd ist.
Was ich aber jetzt an dir gemerkt habe ist das du ein Mensch zu scheinen bist der gerne andere angreift und versucht mit ihnen einen Streit anzufangen, da muss ich dich leider enttäuschen aus diesem pubertären Alter bin ich schon lange herausen.

Sigi
12.05.2013, 17:44
Vielleicht sollten wir hier alle mal kurz durchatmen. Für die schwammige Bestimmung kann doch Morello nix.

Kraftrad-relevante Auszüge aus der StVZO:

§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler:

Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler
ausgerüstet zu sein. ...


Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

§69 Lichttechnische Einrichtungen

(6) Leuchten und Rückstrahler dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein; die Leuchten dürfen nicht blenden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf

Bei letzterem wird der Hase im Pfeffer liegen... ist's verdeckt, wenn nur einer auf der Seite ist? Wenn am KFZ Halter verbaut, der ja auch die Einsehbarkeit garantieren muss, sollte das kein Problem sein.


... irre, wie man sich alleine mit so einem kack Katzenauge beschäftigen kann... o.0

der-wirre-Irre
13.05.2013, 04:03
Ich hoffe mich jetzt auch für dich verständlich ausgetrückt zu haben.

Nicht wirklich.
Es ist ja unheimlich nobel von dir, wenn du, aus welchem Grunde auch immer, einen seitlichen Kennzeichenhalter mit Rückstrahler tolerierst. Im teutonischen Paragraphenwirrwahr ist der Fahrzeughalter für den technischen und verkehrssichen Zustand seines Kfz verantwortlich und nicht der Prüfende. Auch wenn die meisten Kfz-Halter das bis heute nicht begriffen haben.

Ich hatte dich lediglich gefragt, was dich daran hindert, uns an deinem Wissen teilhaben zu lassen!

Das ändert im realen Leben nichts an der Tatsache das, eine durchgeführte Hauptuntersuchung am Kfz nichts weiter aussagt als, "augenscheinlich gesehen und für gut befunden". Der Delinquent kullert mit seinem Gefährt vom Hof und auf der gegenüberliegenden Straßenseite winkt ihn die Rennleitung zum Boxenstop heraus und befindet seinen, vom Prüfenden tolerierten, seitlichen Kennzeichenhalter, incl. Rückstrahler für nicht ganz gesetzeskonform und legt ihm die Karre an die Kette, weil BE erloschen.

Nu ist vermutlich erst mal Mordio und Zeter. Der Gebeutelte wird natürlich über die Straße rennen und nach dem jenigen suchen, der ihm grade den Bäbber auf seine seitliche Kennzeichentafel, incl. Rückstrahler, geklebt hat. Die daraus resultierende Diskusion und eventuell entstehende Freundschaft würde mich wirklich mal interessieren.

Specter
13.05.2013, 07:08
... irre, wie man sich alleine mit so einem kack Katzenauge beschäftigen kann... o.0

Is doch klar, die Katzenaugen sind ja auch viel wichtiger als die Radabdeckungen/Fender und genau deswegen gibt es
für zuletzt genannte noch keine ordentliche Vorschrift über das Mindestmaß.

Entschuldigt bitte OT, das musste jetzt sein.
:smilie_baby_018:

DWausH
13.05.2013, 07:58
.....Das ändert im realen Leben nichts an der Tatsache das, eine durchgeführte Hauptuntersuchung am Kfz nichts weiter aussagt als, "augenscheinlich gesehen und für gut befunden". Der Delinquent kullert mit seinem Gefährt vom Hof und auf der gegenüberliegenden Straßenseite winkt ihn die Rennleitung zum Boxenstop heraus und befindet seinen, vom Prüfenden tolerierten, seitlichen Kennzeichenhalter, incl. Rückstrahler für nicht ganz gesetzeskonform und legt ihm die Karre an die Kette, weil BE erloschen.
Besser kann man es nicht Formulieren, da schlimme ist bloß das die meisten meinen mit dem 2-Jahresstempel ist alles Legitim.

Morello
13.05.2013, 13:17
Nicht wirklich.
Es ist ja unheimlich nobel von dir, wenn du, aus welchem Grunde auch immer, einen seitlichen Kennzeichenhalter mit Rückstrahler tolerierst. Im teutonischen Paragraphenwirrwahr ist der Fahrzeughalter für den technischen und verkehrssichen Zustand seines Kfz verantwortlich und nicht der Prüfende. Auch wenn die meisten Kfz-Halter das bis heute nicht begriffen haben.

Ich hatte dich lediglich gefragt, was dich daran hindert, uns an deinem Wissen teilhaben zu lassen!

Das ändert im realen Leben nichts an der Tatsache das, eine durchgeführte Hauptuntersuchung am Kfz nichts weiter aussagt als, "augenscheinlich gesehen und für gut befunden". Der Delinquent kullert mit seinem Gefährt vom Hof und auf der gegenüberliegenden Straßenseite winkt ihn die Rennleitung zum Boxenstop heraus und befindet seinen, vom Prüfenden tolerierten, seitlichen Kennzeichenhalter, incl. Rückstrahler für nicht ganz gesetzeskonform und legt ihm die Karre an die Kette, weil BE erloschen.

Nu ist vermutlich erst mal Mordio und Zeter. Der Gebeutelte wird natürlich über die Straße rennen und nach dem jenigen suchen, der ihm grade den Bäbber auf seine seitliche Kennzeichentafel, incl. Rückstrahler, geklebt hat. Die daraus resultierende Diskusion und eventuell entstehende Freundschaft würde mich wirklich mal interessieren.


Wenn er aus der Prüfstelle fährt und ihn die Polizei anhält, wegen eines Rückstrahlers der nicht mittig angebracht ist, soll er seinen Prüfbericht zeigen in dem von mir unter Mängel vermerkt ist ( Rückstrahler nicht mittig angebracht )und er bekommt höchstens einen Mängelbericht zum vorfahren bei der Polizei.
Aber es liegt in meinem Ermessen ob ich ihm die Plakette gebe oder verweigere.

DWausH
13.05.2013, 13:25
Und genau so liegt es im Ermessen ob ein Ordnungshüter das ahndet, denn die Betriebserlaubnis erlischt dadurch noch nicht.

Nuphi
13.05.2013, 13:29
ganz ehrlich? Die meisten Rennleitungsvertreter haben weiß Gott besseres zu tun als jemanden wegen einem nicht mittigen Rückstrahler anzuhalten...zumindest, solange sich der Fahrer ansonsten wie ein normaler Mensch im Strassenverkehr bewegt.

Sigi
13.05.2013, 17:55
Wenn er aus der Prüfstelle fährt und ihn die Polizei anhält, wegen eines Rückstrahlers der nicht mittig angebracht ist, soll er seinen Prüfbericht zeigen in dem von mir unter Mängel vermerkt ist ( Rückstrahler nicht mittig angebracht )und er bekommt höchstens einen Mängelbericht zum vorfahren bei der Polizei.
Aber es liegt in meinem Ermessen ob ich ihm die Plakette gebe oder verweigere.
Öhm, jetzt bin ich doch auch langsam verwirrt... Wo steht denn, dass er mittig angebracht sein muss? Denn da es einen Mängeleintrag gibt oder gäbe, aber die Plakette auch - je nachdem wer wann was gefrühstückt hat - muss es doch eine Vorschrift geben.
Wie gesagt... in der StVZO hab ich nichts gefunden, das sich als Vorschrift über die Position deuten ließe. Ich bin kein Jurist, aber hab in der Hoffnung hier Licht ins Dunkel zu bringen schon gewissenhaft gesucht.

@ Nuphi: Ich versuch' mich im Strassenverkehr besser zu bewegen als der "normale" Verkehrteilnehmer... bin sicher das steigert meine Lebenserwartung deutlich! ;)

Sigi
04.06.2013, 12:40
Kleiner Nachtrag noch:
Meine Eintragung wurde abgelehnt weil die Hinterachse nicht mehr mindestens 3 Umdrehungen aus der selbstsichernden Mutter rausgeschaut hat. Bis zum Halter selbst sind wir gar nicht gekommen. :-/
Dank Connections lasse ich mir jetzt eine Hinterachse mit längerem Gewinde günstig drehen, aber in einem anderen Thread wurde die Steckachse einer VS800 empfohlen.

Chris_Cross
04.06.2013, 13:01
Öhm, jetzt bin ich doch auch langsam verwirrt... Wo steht denn, dass er mittig angebracht sein muss? Denn da es einen Mängeleintrag gibt oder gäbe, aber die Plakette auch - je nachdem wer wann was gefrühstückt hat - muss es doch eine Vorschrift geben.
Wie gesagt... in der StVZO hab ich nichts gefunden, das sich als Vorschrift über die Position deuten ließe. Ich bin kein Jurist, aber hab in der Hoffnung hier Licht ins Dunkel zu bringen schon gewissenhaft gesucht.

@ Nuphi: Ich versuch' mich im Strassenverkehr besser zu bewegen als der "normale" Verkehrteilnehmer... bin sicher das steigert meine Lebenserwartung deutlich! ;)



das nennt sich dann Ermessensfreiheit, Ermessensspielraum und/oder Handlungsspielraum/Handlungsfreiheit...............ich dachte immer in Deutschland sind lediglich die Richter frei und unabhängig in ihrem Denken......

Wenn ich so arbeiten würde, dann würde es Anträge auf Richterliche/Gerichtliche Entscheidung...en (§ 109 StVollzG) regnen und ich dürfte mich der Aufsichtsbehörde für ein Frage und Antwortspiel zur Verfügung stellen.........

oder wie sagt man.......Freitags um 1, macht jeder........bei manchen ist auch immer Freitag.

sorry fürs OT

Darkdriver
04.06.2013, 14:24
vielleicht findest du hier brauchbare infos.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1993L0092:19931123:DE:PD F

lg

sticht
04.06.2013, 14:35
servus sigi , die hinterachse von der vs800 funzt ganz tadellos , hab ich dir ja irgendwo schonmal geschrieben ! ich hab die bei der else vom wilden ding auch genommen , allerdings sind da die hinteren streben vom mitschwinger dran , da kannste den seitlichen bestimmt super befestigen ! und außerdem stammt das ding orig. von einem motorrad , ist also somit auch als achse geeignet ( dem tüver die rechnung vom gebrauchteilmarkt vorlegen , nur zu seiner beruhigung ! ) , mit eigenanfertigung gibts bei nem pingligen prüfer die frage nach dem material ...

Chris_Cross
04.06.2013, 14:51
Steck nen Besenstiel rein, mal schauen was er dann sagt...:rolleyes:

Sigi
04.06.2013, 15:13
servus sigi , die hinterachse von der vs800 funzt ganz tadellos , hab ich dir ja irgendwo schonmal geschrieben ! ich hab die bei der else vom wilden ding auch genommen , allerdings sind da die hinteren streben vom mitschwinger dran , da kannste den seitlichen bestimmt super befestigen ! und außerdem stammt das ding orig. von einem motorrad , ist also somit auch als achse geeignet ( dem tüver die rechnung vom gebrauchteilmarkt vorlegen , nur zu seiner beruhigung ! ) , mit eigenanfertigung gibts bei nem pingligen prüfer die frage nach dem material ...

Jau, Danke auch nochmal! Ich wollte die Infos nur hier bissi bündeln, da die Suchfunktion mit zu großer Fragmentierung nicht wirklich gut klarkommt und ich selber schon Stunden über Stunden ohne wirklich brauchbare Ergebnisse damit verbracht habe.
Die Achse würde mir von einem KFZ Meister angefertigt, der seinerzeit mit meinem Vater schon einen Porschekolben in die alte XT500 gebaut hat - war dann eine XT600 hinterher und mein alter Herr war damit 2x in der Sahara. Also zum einen ein echter Könner-Freak, zum zweiten selber Motorradfahrer und er hat auch einen Namen hier in der Gegend, was Umbauten angeht. Ich kann mir sogar vorstellen, dass der ein Materialgutachten mitliefert.


Steck nen Besenstiel rein, mal schauen was er dann sagt...:rolleyes:
Äh, hinten... also am Motorrad meinst Du, oder? Bei dem Tüffi dürfte das nämlich schon der Fall sein. :smilie_denk_17:
Die sehen mich da auf keinen Fall mehr mit meiner Else. Ich fahr' morgen mal bei einer Werkstatt vorbei bei denen der KÜS prüft. Die bauen selber Bikes um und schon das Telefonat mit dem Chef war sehr vielversprechend. Da quatsche ich mit Chef und Prüfer mal durch, was geht und worauf ich aufpassen muss.

Chris_Cross
04.06.2013, 15:20
Genau so machste das.......

Sigi
05.06.2013, 20:09
Bleibt spannend, auch heute (3. Versuch den eingetragen zu bekommen) war ein Misserfolg. Morgen vierter und letzter Versuch... ich werd' noch bekloppt.

Edit:
Geschafft! Prüfer: "Sieht doch sauber aus, des hommer glei."
5 Minuten Prüfaufwand, 25 Minuten für Bürokratie und Dokumentation, Kosten 59,90€ + 11,70 für den neuen Schein.

Dep.213
06.06.2013, 22:11
Liebe Gemeinde,

Kennzeichenhalter sind eintagungsfrei, immer gewesen und werden es immer sein. Es gibt lediglich gesetzliche Vorschriften zur Anbringung und Beleuchtung von Kennzeichen. Selbst auf Moped-Shopseiten findet Ihr die entsprechenden Texte. Alles schon mal dagewesen.

http://www.ls650.eu/community/archive/index.php/t-32096.html

Interessante Liste, gelle?

Sigi
07.06.2013, 08:13
So lange das Kennzeichen mittig zur Längsachse bleibt, ja. Wenn es seltlich angebracht wird ist's nicht mehr an der "vorgeschriebeben Position" (die wäre mittig zur Längsachse des Fahrzeugs) und damit eintragungspflichtig.
Der seitliche Halter an sich muss einige (sicherheits-) technische Vorausetzungen erfüllen und die müssen abgenommen werden.

DWausH
07.06.2013, 08:18
...Kennzeichenhalter sind eintagungsfrei, immer gewesen und werden es immer sein. .............
Du meinst sicherlicht nur die Grundplatte fürs Nummernschild, aber jede Bauliche Veränderung ist Eintragungspflichtig, oder warum gibt es Seitliche mit und ohne Teilegutachten. Und warum sollte in einer nicht offiziellen Auflichtung mal was fehlen.

Und um die gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen haben wie die Prüfstellen, die das dann bescheinigen. Ansonsten würde jetzt zb. jemand damit rumfahren ohne dass die Sicherung der Achsmutter greift.

Sigi
07.06.2013, 09:04
Wohl hat die gegriffen! :smilie_baby_018: Ich hab sie mit meinem "Bordwerkzeug" nur nicht weit genug draufbekommen und keine 24er (oder 26er?) Nuss gehabt. Beim Motorradladen hat mir dann der freundliche Schrauber *ratsch ratsch* das Dingen weit genug draufknallen können. :)

Chris_Cross
07.06.2013, 12:21
Und wenn das Ding wieder runter muss? Du bist aber nicht etwa mit ner lockeren Hinterachse gafahren oder? Sorry Sigi, aber mir gehen grad die Nackenhaare hoch..

Sigi
07.06.2013, 12:50
Ne ne, locker war da nix - ich bin vielleicht (ein klein bisschen) verrückt, aber nicht wahnsinnig. :)
Als ich mit dem Bordwerkzeug meiner alten DR nicht mehr weiter kam, hab ich nochmal mit der Rohrzange ne halbe Umdrehung geschafft, aber alles weitere hätte mir die Mutter massiv in Mitleidenschaft gezogen.
Mit der Ratsche hat er's halt nochmal ne Umdrehung fester machen können. Also die vom TÜV-Typ Nr. 2 geforderten 3 Umdrehungen schaut die Achse jetzt auch nicht raus, aber das hat TÜV-Typ 4 überhaupt nicht interessiert.

Wenn ich die Achse lockern muss und bis dahin selber keine passende Nuss habe, leihe ich mir Werkzeug vom Autohaus nebenan und die längere Achse kommt sehr wahrscheinlich auch noch rein - je nachdem was ich mir im Lauf der nächsten Monate mit dem Heck so ausbossle.
Jetzt bin ich erstmal froh, dass das über die Bühne ist und genieße das legale fahren!

Morello
07.06.2013, 13:00
Und wenn das Ding wieder runter muss? Du bist aber nicht etwa mit ner lockeren Hinterachse gafahren oder? Sorry Sigi, aber mir gehen grad die Nackenhaare hoch..


Sigi er lügt er hat mämlich eine Glatze.:eusa_dance:

Chris_Cross
07.06.2013, 13:27
Sigi er lügt er hat mämlich eine Glatze.:eusa_dance:

wer "mämlich" ist darf auch nee Glatze haben:smilie_baby_018:

Morello
07.06.2013, 15:45
wer "mämlich" ist darf auch nee Glatze haben:smilie_baby_018:

Dann sind wir ja schon 2, aber ich habe eine ohne Nackenhaare

Dep.213
07.06.2013, 21:05
@sigi.

Viel Spaß beim TÜV an alle:

Ehemals erfolgte die Festlegung im § 60 StVZO. Dieser ist im Zuge der "Harmonisierung innerhalb der EU" weggefallen. Nun regelt § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die Anbringung. Dort steht nun (Zitat): "(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern ....
bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung
In dieser Richtlinie ist ausgesagt - zur Neigung: "Das hintere amtliche Kennzeichen muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen; darf bei unbeladenem Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt; darf bei unbeladenen Fahrzeug um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt."
Zur Höhe ist folgende Aussage getroffen: "MAXIMALER ABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug darf der Abstand zwischen der Oberkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen und dem Boden maximal 1,50 m betragen.
MINDESTABSTAND ZUM BODEN - Bei unbeladenem Fahrzeug muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen."

In der oben genannten EG-Richtlinie heißt es, dass das Kennzeichen zwischen der durch die linke und rechte Fahrzeugbegrenzung erzeugte Ebene angebracht sein muss. Diese Ebenen werden in der Regel durch den Lenker erzeugt.

Also Sigi: Anderslautende Regelungen sind nicht konform zu § 10 und dienen vermutlich zur Verwirrung oder Verunsicherung oder Schlimmerem, wie so vieles in diesem Land.

Die Erfahrung lehrt, ein Prüfer trägts ein, ein anderer nicht. Tagesformabhängige Interpretation von bestehenden Verordnungen. Na ich weiß nicht, scheint aber so Usus zu sein. Aber was, wenn Du garnicht erst hinfährst. Und wenn Du unsicher bist, leg Dir ne Kopie des Paragraphen in Deine Papiere. ABEs musst Du ja auch zu Hauf mithaben. Dann eben noch ein Papier und kein Zittern in der nächsten Polizeikontrolle

Gute Saison

Dep.213
07.06.2013, 21:36
@DWausH

Du unterliegst einem Irrtum. Nicht jede bauliche Veränderung ist eintragungspflichtig. Wäre ja noch schöner! Für einige bauliche Veränderungen gibt es (Gott sei dank) lediglich Vorschriften zur Sicherheit, Anbringung, Vollständigkeit oder Beschaffenheit von Teilen. Ganz speziell für Dich ein Beispiel: Deine gesamten Schaltereinheiten, die so bequem am Lenker sind, kannst Du abmontieren und unter den Sitz verlegen. Im Gesetz steht nämlich nur was dran sein muss - nicht wo. Obgleich es wenig Sinn macht zum Blinken unter den Sitz fassen zu müssen. Oder du legst den Dekomagneten an einen manuellen Zug. - bauliche Veränderung? Natürlich, schnell zum TÜV. Aber im Ernst, es gibt natürlich nützliches, eintragungsfreies, bauliches Verändern. Und, auch Austausch ( Stichwort Zubehör) ist bauliche Veränderung, da Sie den Bauartzustand bei Erstzulassung verändert.

Gute Saison!

PS: Ich hatte auch schon an Sigi geschrieben und das alles wirkt ganz sicher rechthaberisch, ist aber so wirklich nicht gemeint. Ich ärgere mich nur, weil uns immer suggeriert wird, wir müsste mit jedem Sch..... und jeder neu eingedrehten Schraube eine Zeile in die Zulassung bekommen. Eins will ich klarstellen, was das Gesetz verlangt tue ich natürlich. Das ist ja auch sinnvoll. Nur manche Dinge kosten Geld ohne dass es sein müsste.

Sigi
07.06.2013, 21:44
Jep, ist mir alles bekannt. Keiner der 4 Prüfer, bei denen ich war hatte auch den Ansatz von Zweiffel, zwei haben mich direkt danach gefragt, ob der Kennzeichenhalter schon dran war. Im Moment ist das für mich eine 100% Quote für die, die's eintragen wollen bzw. mir schlichweg den TÜV verweigert hätten.
Im Gegenteil, die hatten da noch andere Dinger auf Lager wie z.B. dass der Halter nicht als Fußangel für Passanten wirken darf. Die diagonale Strebe zwischen Halterarm und Platte - eigentlich zur Versteiffung drin - konnte ich ihm daher guten Gewissens als Abweiser für Menschenunterschenkel verkaufen - alles gut. Aber einen Genscher hätte er mir vielleicht trotz ABE und keiner Eintragungspflicht nicht abgenommen... wer weiß?
Den Abstand zum Boden halte ich nicht nicht 100%ig ein, was ich eigentlich als Grund für's durchfallen im Auge hatte - 18 statt die 20cm. Mit dem Zollstock war keiner der 4 dran, statdessen meinte einer der Halter dürfe nicht als erstes die Fahrbahn bei Schräglage berühren... hab' ich in all meiner Recherche noch NIE irgendwo gelesen. Meiner berührt die Fahrbahn in einer völlig unrealistischen Neigung mit dem Bike den Boden mit der Fußraste gleichzeitig... damit nicht früher, gerade noch alles gut.

Ich hätte mir den ganzen Mist sparen können und wie es einige mit Endtöpfen machen das Gerümpel zum TÜV abbauen können, mit die HU / AU krallen, umbauen und in 2 Jahren das selbe. Das wäre eine Idee gewesen, wenn da nicht die Eminenzen wären, denen ich auf der Fahrt zur Arbeit im Schnitt 2x täglich begegne - auf der Heimfahrt meist nochmal. Das Bike ist auffällig, schon weil's gelb ist und vorn vorne wie hinten mit mir drauf keine Alltagssiluette aufweist. Also kann ich mir ausrechnen, wie oft die mich rausziehen werden, was selbst mit dem Alltags-Madza, den ich sonst fahre oft genug passiert um zu nerven.

Da will ich denen ein Stück Papier in die Hand drücken und gut. Alles steht drin wie's ist, praktisch kein Handlungsspielraum gegen mich.

Ach ja, bist Du schonmal einem Bayerischen Cop mit Paragraphen gekommen? Wenn nein und Du hast bissi Zeit, mach' mal. ;) :D

Edit: Nene, das war nicht rechthaberisch... Du hast einfach Recht. Aber Recht und Praxis sind halt zwei paar Stiefel. Im Endeffekt waren einige der Dinge, die die Prüfer bemängelt hätten für mich greifbarer als der Statistikwust, durch den ich mich in der Recherche gewühlt habe und ich denke, wenn man einen guten Prüfer hat, machst das, was der will auch Sinn. Einer, der nur auf den Paragraphen rumreitet hat in meinen Augen nur bedingt was mit der Sicherheit auf der Straße am Hut.

Dep.213
07.06.2013, 21:50
Hallo Sigi, das ist wirklich abgefahren. Tut mir leid, dass Dich das soviel Zeit und Ärger gekostet hat. Nein, mit der bayrischen Rennleitung hatte ich noch nicht das Vergnügen. So wie sich das anhört, wohl eher kein schönes Erlebnis :-(

Wünsche Dir eine knitterfreie Saison!

Sigi
07.06.2013, 21:54
Wünsche Dir eine knitterfreie Saison!
Danke, hab' ich mir fest vorgenommen, gleichfalls!

DWausH
08.06.2013, 08:08
@DWausH
Du unterliegst einem Irrtum.....................................
Nein Du,
aber wie kommen eh nicht auf den gleichen Nenner, und das die Prüfstellen es unterschiedlich behandeln wissen wir auch alle.

Aber eine Frage hast du mir noch nicht beantwortet. Warum gibt es seitliche KZH ganz ohne Gutachten, dann die etwas teueren mit Teilegutachten, und noch teuren mit ner ABE, wenn das eh egal ist. ?

Jogi
08.06.2013, 08:54
Moin Moin,

die Prüforganiationen sind dazu da, den gesetzeskonformen Zustand zu überprüfen. Es gibt also das Gesetz mit speziellen Forderungen die es einzuhalten gibt. Wenn das anzubauende Teil dem Gesetz genüge tut ist es grundsätzlich möglich dieses, nach Begutachtung, legalisieren, d. h. eintragen zu lassen.

Beispiel seitliches Kennzeichen, wenn ich mir aus Sperrholz nen Halter baue der den Abmessungen laut Gesetz entspricht, daf ich diesen dann verwenden? Neben den reinen Abmessungen spielt auch noch das verwendete Material, Splitterrfestigkeiten und Dauerfestigkeiten eine Rolle. Nach obiger Ansicht könnte man sich ja sonst auch einfach einen Eigenbauauspuff bauen. Der muss ja nur die zulässigen Geräuschwerte und ggf. Abgaswerte einhalten, oder?

Das ist doch wie in der Schule, ob man was kann oder nicht bestimmt man nicht selbst sondern allein das Zeugnis, ohne Zeugnis gehts nicht.

Und, mit Verlaub, das was ich hier bisher vom Sigi und anderen gelesen hab treibt mir auch den Angstschweiß raus, da bin ich echt froh, dass es den TÜV gibt der die Spreu vom Weizen trennt. Da wird irgendwas hingeschustert, nicht drüber nachgedacht, Vorschriften (Kennzeichenhöhe) ignoriert und dann wundert man sich, dass man Probleme beim Eintrag hat.

Gruß Jogi

Jogi
08.06.2013, 09:01
Nein Du,
aber wie kommen eh nicht auf den gleichen Nenner, und das die Prüfstellen es unterschiedlich behandeln wissen wir auch alle.

Aber eine Frage hast du mir noch nicht beantwortet. Warum gibt es seitliche KZH ganz ohne Gutachten, dann die etwas teueren mit Teilegutachten, und noch teuren mit ner ABE, wenn das eh egal ist. ?

Moin Moin,

ohne Gutachten ist am billigsten, mit Teilegutachten hast du in der Regel Infos über das verwendete Material und bei ner ABE ist das Teil modellbezogen geprüft und bei vorschriftsmäßiger Anbringung in jedem Fall gesetzeskonform. Bei dem ersten brauchst du einen aaS um es eingetragen zu kriegen, beim zweiten dürfte ein weniger befügter Prüfer reichen und bei ABE ist kein Eintrag erforderlich. Da für den Hersteller der Prüfungsaufwand auch mit einkalkuliert werden muss gehen diese Preise auch in die Verkaufspreise mit ein. ABEs lohnen sich nur bei großen zu erwartenden Stückzahlen.

Gruß

Jogi

DWausH
08.06.2013, 09:28
Jogi,
ich bin da mit dir völlig Konform, aber mich würde mal interessieren wie “Dep.213“ die Unterschiede sieht, wenn man doch eh keine Eintragung braucht.

Morello
08.06.2013, 12:09
Jogi,
ich bin da mit dir völlig Konform, aber mich würde mal interessieren wie “Dep.213“ die Unterschiede sieht, wenn man doch eh keine Eintragung braucht.

@DWausH er kann dir das nicht erklären, da er keine Ahnung hat, bei mir bekommt keiner eine Plakette der das Teil nicht eingetragen hat.

Sigi
08.06.2013, 13:16
Und, mit Verlaub, das was ich hier bisher vom Sigi und anderen gelesen hab treibt mir auch den Angstschweiß raus, da bin ich echt froh, dass es den TÜV gibt der die Spreu vom Weizen trennt. Da wird irgendwas hingeschustert, nicht drüber nachgedacht, Vorschriften (Kennzeichenhöhe) ignoriert und dann wundert man sich, dass man Probleme beim Eintrag hat.
Hatte eigentlich vor das per PN zu klären, will aber die Unterstellung so nicht stehen lassen. Das Teil ist aus dem Handel und wurde mir hier auch empfohlen. Mir hat er primär deshalb gefallen, weil nicht so klobig wirkt wie z.b. der von Genscher oder Buchard. Hingeschustert wurde da gar nichts. Das Kabel ist supersauber und scheuerfrei verlegt, die Achse war auch nie locker.
Ich bin echt jemand, der auf Sicherheit aus ist, ich fahr mit der Maschine gut 500km pro Woche - das ist kein Eisdielenrutscher. Weiß wirklich nicht, wie ich dir da Angst machen könnte.
Ich vermute Du hast nicht die Hälfte meiner Postings aufmerksam gelesen, sonder aus zitiertem einen falschen Eindruck gewonnen.

hmt
08.06.2013, 16:45
Sigi
Lass doch gut sein sonst fangen einige hier noch an zu heulen.

Jogi
08.06.2013, 17:04
Moin Sigi,

mag sein, dass ich den falschen Eindruck gewonnen hab. Laut deinen Aussagen hast du scheinbar kein vernünftiges Werkzeug, gut, braucht man nicht unbedingt wenn man nicht schraubt oder das Mopped selber warten will. Aber für nen Umbau braucht mans. Wenn ich dann lese, die Hinterachsschraube ist nicht gescheit fest gewesen oder wurde von jemanden anders brachial fester gezogen, dann passt für mich was nicht. Entweder war die Schraube vorher locker oder der Typ der die nachher angeknallt hat hat da ordentlich Drehmoment drauf gepackt. Oder hatte er sie vorschriftsmäßig mit dem richtigen Drehmoment angezogen?

Was den Halter angeht, vielleicht bist du auch nur etwas naiv an die Sache rangegangen, mag sein. Das Teil hat keine Unterlagen, das ist also quasi genauso zu bewerten wie Eigenbauten. Ob der Hersteller das irgendwie gesetzeskonform gebaut hat weiß ich nicht. Ich selbst kenne den Halter nicht.

Grundsätzlich ist es immer besser sich einen Prüfer zu suchen der Ahnung und die Befähigung (aaS) hat um sowas abzunehmen. Dem erklärt man was man vorhat, zeigt ggf. Bilder (wäre hier alles vorhanden gewesen) und fragt, was er sonst gerne hätte. Das macht man dann so und die Sache sollte laufen. Das spart dir deinen ganzen Aufwand und ggf. viel Geld für Fehlkäufe. Entgegen der landläufigen Meinung kann man nämlich keinen Prüfer dazu zwingen was einzutragen.

Wenn du auf Sicherheit aus bist, was ich gut finde, warum benutzt du dann kein anständiges Werkzeug und keinen Drehmomentschlüssel? Das Bordwerkzeug kann man doch nur dazu benutzen es jemanden hinterherzuschmeißen.

Trotzdem, ich wollte dich nicht persönlich angreifen, aber mir ist halt schon öfters hier aufgefallen, dass die sonderbarsten Behauptungen aufgestellt werden und es dann doch nicht so einfach beim TÜV ist wie man dachte.

Gruß

Jogi

Darkdriver
08.06.2013, 19:27
Das Bordwerkzeug kann man doch nur dazu benutzen es jemanden hinterherzuschmeißen.



Der ist gut :smilie_baby_010:

Dep.213
08.06.2013, 21:15
@DWausH

Na dann versuchen wir das mal. Teilegutachten kosten Geld. ABEs kosten Geld. All das wird eingepreist. So kommen also unterschiedliche Preise zustande. Möglicherweise sind diese Verfahren auch schon vor der Neuregelung absolviert worden und die Expertise bringt weiter gutes Geld. Eine einfache Grundregel für den Verkauf. Es stehen jeden Morgen zwei Dumme auf, Du musst nur einen davon finden. Vielleicht dachten sich die Verkäufer von seitlichen KZH: wir sind auf der sichern Seite mit einem Teilegutachten. Vielleicht auch: komm lass uns ne ABE beantragen, dann kann dem Käufer nichts passieren, gerade bei solch unterschiedlichen und offenbar Tagesform abhängigen Eintragungsverfahren. All das ist durchaus denkbar. Und mehr Treffliches lässt sich dazu auch nicht sagen. Denn die richtige Frage ist nicht, warum werden Sie verkauft? Die richtige Frage ist, warum werden sie gekauft? Die Gesetzeslage ist eindeutig und @Morello wem Du was erteilst ist nun wirklich nicht von Bedeutung.

Beste Grüße
Dep.213

Morello
08.06.2013, 21:53
@ Dep.213 ich würde gerne dein Gesicht sehen, wenn ich zu dir sagen würde sie bekommen die Plakete nicht und du fragst warum und ich antworte das ist doch wirklich nicht von Bedeutung.
Da sind andere ganz anderer Meinung, aber ich habe vergessen, du bist ja Mister allwissend.

sticht
09.06.2013, 10:12
@dep.213 : weiß ja nicht , wo du wohnst ( oder wann deine "neuregelung" eintreten wird ...) aber fakt is : ein seitlicher kzh wird eingetragen ! ob daß jetzt ein gekaufter mit abe , teilegutachten oder selbstgebratener is , ist dabei wurscht ( der mit abe muß natürlich nicht , da kannste den zettel mitführen ! ) und wenn der eigenbau gut gemacht is trägt man dir den auch ein , also braucht man sich nicht unbedingt einen zu kaufen ! sollte dich aber ein wächter mit dem teil ohne eintragung erwischen , gibts 3points ! dann ziehst du vor gericht , um dich gegen diese zu wehren ( das ding muß ja garnicht eingetragen werden !!! ) und der richter entscheidet dann : 3 points zuzüglich der gerichtskosten !! wetten , daß ?? oder gabs diese "neuregelung" 2012 noch nicht ?

Dep.213
09.06.2013, 10:37
@sticht

Ich würde diese leidige Diskussion gern beenden. Letztlich kann das jeder machen wie er will. Und ich mache es eben so. Ich tanke lieber für mein Geld. Gegen Rechtsstreitigkeiten kann man sich übrigens schützen. Und auch hier bleibt es eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Eine letzte Überlegung: Gesetz den Fall ich baue mir einen KZH oder kaufe einen für die Mitte der Längsachse meiner Maschine, muss ich den Einträgen lassen? Die nicht überraschende Antwort lautet nein. Wenn ich denn aber, wie behauptet, nun gar keine Ahnung habe und ich beim Anbau beider Varianten gravierende Fehler machen würde, wäre die Sicherheitsrelevanz nicht die Gleiche? Und wieder lautet die Antwort "nein". Ein durch die Gegend fliegender KZH ist in jedem Falle gefährlich, egal von wo er abfällt. Weshalb dann der angeblich Unterschied. Viel Spaß beim Grübeln. Ich verabschiede mich aus dieser Runde und wünsche allen noch eine gute, vor allem knitterfreie Saison.

Beste Grüße und einen schönen Sonntag
Dep.213

PS: Die gesetzliche Regelung gilt für die Anbringung eines Kennzeichens, nicht Halter! Ich stelle mir vor jeder GTI-Fahrer kommt zum TÜV weil er sein Kennzeichen außermittig am Fahrzeug angebracht hat. Dann werden die Schlangen aber lang.

Sigi
09.06.2013, 10:38
Kennzeichenhalter mit ABE gibt's wohl nicht unter 200 Lappen. Ich hab jetzt mit Einzelabnahme 130 gezahlt. Mag sein, dass ein Genscher höhere Materialkosten hat, aber selbst wenn man von 100€ ohne ABE ausgeht macht der Hersteller bei 100 verkauften 10.000 plus. Kann mir jetzt nicht vorstellen, dass eine ABE für so ein Teil dem Hersteller 10k kostet. Von dem her gehe ich nicht davon aus, dass die ABE als Kundenservice angelegt ist... das ist ein Goldesel.
Ist sicher eine Milchmädchenrechnung und ich weiß auch nicht wirklich Bescheid, aber stellt man sich das für 5000 verkaufte Kennzeichenhalter vor kommt das ein nettes Sümmchen rum.

Morello
09.06.2013, 10:56
@ Sigi lass es einfach, es gibt Leute die sind mit dem goldenen Löffel auf die Welt gekommen und ihnen wurde schon als Kind die Advocard auf die Stirn getackert sie haben immer Recht.

koppins851
09.06.2013, 14:44
was mich mal interessieren würde, hier wird immer über erloschene BE, Kontrolle der Rennaufsicht usw diskutiert.
Gibts hier im gesamten Forum überhaupt jemanden der jemals wegen offene Lufi oder ähnlichem eine Anzeige und Stilllegung des Fahrzeuges auf sich nehmen musste?
Wenn man normal fährt und freundlich zur Rennleitung ist, die eine oder andere ABE dabei hat will doch keiner was von einem.

Ich schalte beim fahren mein Hirn ein, im Falle einer Kontrolle bin ich immer freundlich und hab ne gute Ausrede parat. Traurig schauen, rum jammern und sagen, dass es ein Scheisstag ist weil die Freundin einen verlassen hat oder ähnliches, ist die männliche Methode vom Ausschnitt zeigen. Ist zwar uncool, hat mir aber schon oft geholfen.
Wenn man jetzt nicht gerade mit Kutte rum fährt und wegen der Lautstärke die Schaufensterscheiben entglast will doch keiner was.

DWausH
09.06.2013, 15:55
Ich würde diese leidige Diskussion gern beenden. .
Ich auch, Unbelehrbare wird es immer geben.:rolleyes:

Dep.213
09.06.2013, 16:18
Ich auch, Unbelehrbare wird es immer geben.:rolleyes:

Recht hast Du, genau wie Besserwisser, Wichtigtuer, Alleskönner, Alleswisser und Anderebeschimpfer. Dumm nur, dass man immer denkt, das wären die anderen.

Nacht

Morello
09.06.2013, 18:09
Recht hast Du, genau wie Besserwisser, Wichtigtuer, Alleskönner, Alleswisser und Anderebeschimpfer. Dumm nur, dass man immer denkt, das wären die anderen.

Nacht

Ich wusste gar nicht das du so viele Brüder hast

Bexx
22.03.2014, 19:37
Ich entführe mal den Thread hier, da die Überschrift am besten passt.

Was meint ihr, ist es ein Problem, wenn das Kennzeichen 2 cm breiter ist, als die Grundplatte des seitlichen KZ-Halters? Die günstigen seitlichen (auf ebucht für 69,nochwas) gibt es nur bis 20cm, mein KZ hat aber 22 cm!? Lässt sich auch nicht ohne weiteres ändern, da ich zwei Buchstaben und 3 Ziffern hab. Und ab- und wieder anmelden, nur um ein anderes KZ zu bekommen ist ja quatsch.

Gruß Bexx

pahld
22.03.2014, 19:44
Ich hab ne Aluplatte in der grösse vom Kennzeichen drangeschraubt.
Dieter

Bexx
22.03.2014, 21:01
Ich hab ne Aluplatte in der grösse vom Kennzeichen drangeschraubt.
Dieter

Auf die Grundplatte oder stattdessen?

pahld
22.03.2014, 21:03
Auf die Grundplatte.

Bexx
22.03.2014, 21:15
Alles klaa, Danke! :)

Decline
22.03.2014, 21:58
Dann entführe ich mal weiter ;) Brauch man unbedingt eine Grundplatte? Oder reicht es wenn man das Kennzeichen oben befestigt? Ich spreche allerdings von einem Kennzeichen hinten nicht an der Seite.

RobMag
22.03.2014, 22:20
Das Kennzeichen an sich ist zu instabil , eine Verstärkung sollte also schon sein , ich habe da eine 3mm Aluplatte drunter .

Robert

Sigi
23.03.2014, 08:10
Soweit ich weiß muss das Kennzeichen vollständig auf der Grundplatte aufliegen, sozusagen.

Jogi
23.03.2014, 10:57
Moin Moin,

okay, dann hau ich jetzt noch mal einen raus. Kennzeichen hinten mittig, das Kennzeichen gilt nicht als Radabdeckung! Da (früher) nach StvZO die hintere Radabdeckung frühestens 150 mm über der Radachse enden durfte ist eine Radabdeckung dieser Länge erforderlich. Die Serien-LS hat hinten so ein Plastikstück dran, das als Radabdeckung gilt. Darüber könnte man das Kennzeichen direkt an den Halter schrauben. Das wäre rechtlich okay, praktisch wird es dir aber in absehbarer Zeit das Kennzeichen zerbröseln, also besser Alublech hinterlegen. Das Alublech würde dann auch wieder als Radabdeckung dienen......ein Teufelskreis....

Gruß

Jogi

Bombero
23.03.2014, 11:31
Morjen!
Empfehle auch "Grundplatte". Durch Vibrationen reißt es Dir sonst an den Schrauben aus. Habe dünnes Alu-Riffelblech
aus´m Baumarkt genommen und an den Ecken mit Blindnieten am Nummernschild befestigt. Anschließend große
VA-Unterlegscheiben unter die (VA)Nummernschildschrauben und schon ist ewige Ruhe im Heckbereich.:IMG0:

Gruß, Manni.

Ach so, habe noch, im unteren Nummernschildbereich, einen passenden Türstoppergummi an die Kunststoffhinterradabdeckung
geschraubt, so das das Nummernschild daran anliegt.

Hoschi
23.03.2014, 11:38
Die Serien-LS hat hinten so ein Plastikstück dran, das als Radabdeckung gilt.

Das Alublech würde dann auch wieder als Radabdeckung dienen
So kenn ich das auch.
Da ich ja meinen Heckfender gekürzt habe mußte ich die Plastikabdeckung etwas abschneiden.
war nun natürlich zu kurz.
Also hab ich mir ein 2mm Edelstahlblech zurechtgeschnitten(wegen der Optik auf Hochglanz poliert)und mittels zwei aufgeschweißten Gewindebolzen(Senkkopfschrauben sollten aber auch gehen)an den Originalpunkten befestigt. Ich habe zwei Gummischeiben hintergelegt und selbstsichernde Mutter zuzüglich Schraubensicherung benutzt-Das müßte ewig halten.
Das Kennzeichen hab ich dann mit Edelstahlschrauben an den Vier Ecken am blech befestigt, Federringe und Hutmuttern zwecks der Optik.
11701

hmt
23.03.2014, 13:38
Ich klebe die Kennzeichen auf die Grundplatte wegen der Optik.

cilex
23.03.2014, 16:27
Jap, klappt zB mit sikaflex super!

pittiplatsch
24.03.2014, 16:40
Hat jemand noch nen teilegutachten von nem seitlichen kzh???

DWausH
24.03.2014, 17:03
Wie ist denn die Kennzeichnung, muss ja irgend ne Bezeichnung drauf stehen.

pittiplatsch
24.03.2014, 17:24
Kzh aus der bucht-_-...wenn ich nen gutachten bekomme dann könnte ich die nummer auch reinstanzen...

Sigi
24.03.2014, 17:31
Meinem ist bei einer Einzalabnahme so ein allgemeines TÜV-Kennzeichen eingeschlagen worden.

DWausH
24.03.2014, 17:37
...wenn ich nen gutachten bekomme dann könnte ich die nummer auch reinstanzen...
Warum nicht nach §21 abnehmen lassen, denn braucht man keine illegalen Sachen machen.

pittiplatsch
24.03.2014, 17:53
Hmm....ja muss ich halt mitm prüfer reden...aber eintragen muss ich ihn definitiv oder???

pittiplatsch
24.03.2014, 17:58
Sigi... Was hat dich das gekostet???

Sigi
24.03.2014, 18:14
60-65€ waren das... 20 Minuten Abnahme, 40 Fotodoku und Schreibkram. ^^
Eintragungspflicht oder nicht ist immer wieder ein Streitthema - aber ein Halter, der für die praktisch Selbstbau ist, muss auf jeden Fall abgenommen werden. Ob der Prüfer ihn eintragen will oder nicht, liegt im Prinzip bei dem. Meiner ist eingetragen, das wollte ich auch so, weil ich ja sonst nichts in der Hand hätte, dass mir die "Unbedenklichkeit" bescheinigt, wenn die Grün/Blauen mal Langeweile haben.

pittiplatsch
24.03.2014, 18:29
Haste auch wahr...ja dann werd ich demnächst mal(wenn sie fertig ist) zum tüver....und dann halt alles eintragen lassen heckumbau lenkerendenblinker und den kzh...

Nuphi
24.03.2014, 18:58
Ich hab nen seitlichen Kennzeichenhalter Marke Eigenbau ohne jedwede Dokumentation oder sonstiges völlig ohne Diskussion eingetragen bekommen. Zitat TÜVer: "Hol mal n paar Schlagzahlen und mach mir da ne gut lesbare Nummer rein". Noch ein Foto gemacht, Schreibkram erledigt, und fertig. Kosten weiß ich nicht mehr, war aber human und deutlich weit unter 100 Euros, ich meine sogar unter 50. Müsste ich nachschauen, wenn Du's genau wissen möchtest.

pittiplatsch
24.03.2014, 18:59
Den tüver hätt ich gern....:-D

Nuphi
24.03.2014, 19:01
den verrat ich nicht :) - aber der ist gold wert.

"alle Vorschriften" - *hust*... na ja... eigentlich isser zu nah an der Achse und von rechts schlecht einsehbar... Aber auf dem Foto hats gut gepasst.

Sigi
24.03.2014, 19:01
Wenn das Teil alle Vorschriften einhält... was sollen sie denn machen, außer sich zu weigern... eigentlich. :D

Andreas R
26.03.2014, 01:40
War mit dem Teil letzte Woche beim TÜV und hab den einfach mal nicht erwähnt, dachte mir das er den spätestens beim Plakette aufkleben bemerkt....
Nun Plakette ist drauf, wegen der Eintragung der gimbel musste ich nen 2ten Termin machen aber zum seitlichen hat der nix angemerkt...

Bexx
05.04.2014, 13:47
Jap, klappt zB mit sikaflex super!

Soweit ich weiß gibt es von Sikaflex versch. Sorten (so wie bei Loctide). Welche eignet sich am besten und wo macht ihr das hin. Ein paar Punkte in den Ecken, oder die ganze Grundplatte damit einschmiern?
Lässt sich das auch wieder Problemlos entfernen, falls man mal das KZ abmachen muss?

Gruß Bexx

hmt
05.04.2014, 19:30
In jede Ecke einen Klecks und einen in die Mitte. Wenns wieder runter muss hilft nur noch ein Spachtel mit Hammer.
Ich hab Scheibenkleber für Windschutzscheiben genommen. Karosseriekleber geht auch.
zB.
http://www.ebay.de/itm/Sikaflex-252-Sika-Karosseriekleber-300-ml-Kartusche-Kontruktionsklebstoff-/270922712737

manni
01.07.2015, 17:59
Kannst Du mir auch eine Kopie zumailen?Meine Mailadresse lautet doeren@arcor.de
Gruß
manni

Roy
03.07.2015, 20:27
Hallo polarstern,
warum denn überhaupt Eintragen lassen. Wenn der Kennzeichenhalter die vorgeschriebenen Werte einhält ( mind.20cm vom Boden, max. 30° geneigt, lesbar in einem Winkelbereich von je 30° beiderseitig der FZG-Mitte im Abstand von 30m ), muss gar nichts eingetragen werden. Das sind die STVZO-Regeln zur Anbringung des Kennzeichens. Es steht nirgends beschrieben, daß das Kennzeichen mittig sein muß.
Ach, noch einen Tip: Wenn Deine eLSe vor 01.01.1994 zugelassen ist, brauchst Du auch keine Kennzeichenbeleuchtung mehr. §60 STVZO besagt eine Leuchte ist Pflicht ab 4-rädrigen Fzg.en
Gruß Roy

feuerteufel
03.07.2015, 20:39
Mein Seitlicher hat jetzt zum 2. Mal einen Graukittel gesehen.

Wieder eine neue Plakette ohne Beanstandungen. Ich frag da nicht und lass den auch nicht eintragen. :cool:

DWausH
03.07.2015, 20:51
...warum denn überhaupt Eintragen lassen. Wenn der Kennzeichenhalter die vorgeschriebenen Werte einhält ..........
Das wäre ja einfach wenn das so ist, dann könnte man ja auch alles andere einfach nach Vorschrift selber bauen, Lenker, Vorverlegte, Auspuff usw....

Dass Anbauteile vorschriftsmäßig sind muss amtlich bestätigt werden. Das bei einer HU nicht drauf geachtet wird ist ne andere Sache.

septi
04.07.2015, 10:47
Ich bin total verwirrt. Wir sollten einen Juristen hier an Bord haben :huh:

Im StVZO steht im §60 kein Wort von einer Ausnahmeregelung für Kennzeichenbeleuchtung bei Motorrädern. Ich habe keinen blassen Schimmer wo du das her hast, Roy. Im §60 steht eindeutig, dass jedes Kraftfahrzeug (außer Hilfsmotor, Fahrrad, Kleinkrafträder) eine Kennzeichenbeleuchtung haben muss und nach Anlage V je nach Fahrzeugart ("Gattung") 20m oder 25m weit sichtbar sein muss.


ALLERDINGS


Wollte ich dann in Anlage V nachsehen, welche "Gattung" ein Motorrad hat und stellte fest, dass diese Anlage weggefallen ist. Dann bin ich auf www.StVZO.de und siehe da, §60 und §60a sind ebenfalls weggefallen. Dort sind alle Regelungen bzgl. des Kennzeichens geregelt.

[QUOTE]
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen.
(aufgehoben)
§ 60a Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens.
(aufgehoben)
[\QUOTE]

Also, was ist nun los hier?

der-wirre-Irre
04.07.2015, 11:38
Die Seitlichen schweben zur Zeit in einer rechtlichen Grauzone.

Ist es eingetragen, ist es gut.
Ist es nicht eingetragen, ist es auch gut, aber nicht mehr lange!!!

Diese Eurokraten werden die Regelungen der Zulassung nach StVzo in den nächsten Jahren den EU-Zulassungsbestimmungen anpassen.
Wer dabei den Dummen macht, ist jetzt schon klar:a030:.
Ich erlebe es immer wieder, das auf der Zulassungsstelle EU und StVzo lustig vertauscht, ignoriert und bunt gemischt werden.
Den Sachbearbeitern kann es im Grunde egal sein.
Der Fahrzeughalter ist für die korrekte Eintragung aller Punkte verantwortlich!!!
Klingt bescheuert, ist aber so.:thinking:

Deshalb immer die Lesebrille und etwas Sachkenntnis und Zeit einplanen. Ich bin schon öfter mit den Sachbearbeitern zum Objekt der Begierde gegangen und die haben wirklich mit Lineal und Winkelmesser geprüft ob alles so ist wie es im Fahrzeugschein stehen soll. Die entsprechende Ab/Anbauabnahme sollte man natürlich zur Hand haben.

septi
04.07.2015, 11:39
So, ich komme der Sache immer näher:

Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erstmals in Kraft getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die §§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden


Das ist aus "http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/inhalt_fzv.htm" - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Das erklärt warum die Anlagen und alle zulassungstechnischen Paragrafen aus der StVZO gestrichen sind. Das heisst dann aber auch, dass man diese Sachen künftig im FZV nachlesen muss (für Fahrzeuge die nach StVZO zugleassen sind, nicht wahr?)

Hier steht über die Kennzeichenbeleuchtung in §10 VI Nr.4 S.3 FZV:


Für Krafträder gilt die Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 226 vom 18.8.1997, S. 1) oder die ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Krafträdern hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (VkBl. 2005 S. 778) in der jeweils geltenden Fassung.

Demnach muss man in dem genannten Amtsblatt oder in der ECE-Regelung Nr. 53 nachlesen.

Hier ist das Amtsblatt: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31997L0024
Hier die ECE-Regelungen: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/un-ece-regelungen-neu.html?linkToOverview=js

Ich hatte jetzt keine Lust mehr weiter zu recherchieren, aber es sieht so aus, dass man in jedem Fall eine Kennzeichenbeleuchtung braucht :grin:

der-wirre-Irre
04.07.2015, 16:01
Ist ja alles so weit richtig.

Aber solche Kasperein hatte ich auch schon oft genug auf der ZLSt.
Nu sind die eLSen aber alte Mopeds und die schehren sich einen Scheißdreck um die Paragraphenkomiker.

Man muss das nur höflich und sachlich rüber bringen, dann haben die Leute dort auch ein Einsehen.