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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : seitlicher Kennzeichenhalter TÜV Abnahme



Steco
24.01.2013, 14:03
Hallo zusammen,

überlege mir diesen seitlichen Kennzeichenhalter zuzulegen:
http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Kennzeichenhalter-seitlich-LS650-SUZUKI-LS-650-SAVAGE-mit-Beleuchtung-/140890103645?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item20cdb45f5d

Meine Frage hierzu, bekomme ich diesen durch die Einzelabnahme eingetragen und wie teuer ist die Einzelabnahme ungefähr ? :smilie_baby_019:

Vielen Dank schoneinmal vorab.

Viele Grüße
Steco

der-wirre-Irre
24.01.2013, 14:27
Das Thema kannst du Nächte füllend in der Suchfunktion durchforsten. Rechts, oben, das mit der Lupe.

Ob du Probleme beim eintragen bekommst oder nicht ist schwer vorher zu sagen.
Bei "Eintragungen nach § 19(2) StVO" lässt du Veränderungen mit gültigem Teilegutachten vom TÜV abnehmen. Auch Teile mit einer EG-BE oder ABE musst du dem TÜV zur Einzelabnahme vorstellen. Nach positiver Einschätzung kostet der Eintrag zwischen 35 und 50 €. Je höher der Aufwand der Prüfung, desto teurer wird die Eintragung. Sonderausstattungen bei Fahrwerk und Reifen erscheinen auf Ihrer Einzelabnahme-Rechnung unter "Eintragung nach § 19 (3) i.V.m. § 21 StVZO". Die TÜV-Kosten hierfür liegen nicht unter 65 €. Sonderprüfungen, Beschaffung spezieller Gutachten und anderer Extraaufwand kommen als weitere Kostenfaktoren hinzu.
Beachte bitte das da nur die Kennzeichenbeleuchtung einer Prüfnorm entspricht und nicht das gesammte Teil.
Ergo, es besteht keine Bauartgenehmigung, Prüfung, Gutachten oder ähnliches.
Sollte aber nicht wirklich das Problem werden das Ding eintragen zu lassen. Manche begnügen sich auch mit der Aussage, "muß nicht eingetragen werden" und das könnte zu Problemen führen.

Ich hab bei sowas schon die dollsten Dinger erlebt, also vorher fragen, das kostet meistens nix.

Mücke
24.01.2013, 14:38
@steco
lese doch mal die ganze Beschreibung von dem Halter.....Inklusive :Kennzeichenbeleuchtung ( KBA Nummer und E - geprüft somit TÜV zugelassen ).......
:smilie_baby_010:

4711ev
24.01.2013, 14:43
Den habe ich auch mit einer Einzelabnahme eintragen lassen.

@LordA ( KBA Nummer und E - geprüft somit TÜV zugelassen )....... bezieht sich leider nur auf die Beleuchtung . :a030:

Gruß Ewald

Mücke
24.01.2013, 14:44
dat sind ja banditen,
habe es wirklich so gelesen, als ob da alles paletti ist, mhhh, hätte ich wohl besser mal weiter gelesen

magdeburgerling
24.01.2013, 14:44
richtig, die Kennzeichenbeleuchtung aber der Halter? wie wärs den Verkäufer einfach mal anzuschreiben...ob eine ABe (dann keine Eintragung notwendig, kenne ich aber nicht für einen seitlichen), ein Teilegutachten oder nichts in der Form dabei ist. bei letzterem liegt es eher im Ermessen des Prüfers.

Grüße

4711ev
24.01.2013, 14:48
Es ist besser vorher mit einen AAS (amtlich anerkannten Sachverständigen)
über die Möglichkeit einer Eintragung/Abnahme dieses Kennzeichenhalters zu sprechen.
Kostet nix und erspart beiden Seiten Ärger.

Ewald

der-wirre-Irre
24.01.2013, 14:50
dat sind ja banditen,habe es wirklich so gelesen, als ob da alles paletti ist, mhhh, hätte ich wohl besser mal weiter gelesen

So fängt man bei äbai Idioten und Unbedarfte. Das soll aber jetzt keine Kritik an euch sein!!!
Nee, dafür gibt es ja dieses Forum, fragen kostet nix und dumme Fragen gibt es nicht.

cilex
24.01.2013, 15:39
warum wollt ihr immer alles eintragen lassen?! ..... solange es den gesetzlichen Vorschriften entspricht ist alles ok!

der-wirre-Irre
24.01.2013, 15:50
Es gibt eintragunspflichtige Teile.

Und nur weil einige Fragen in dieser Richtung haben, muß man sie ja nicht gleich verteufeln.
Hier mal für lange kalte Winternächte ein paar Dinge zum Thema: , man beachte die Wortwahl beim Kennzeichenhalter.

Quelle: http://www.motorradonline.de/de/moto...373730?seite=2 (http://www.motorradonline.de/de/motorraeder/rat-und-tat/grundlagen-tuev-untersuchung-abgaspruefung-umbauten/373730?seite=2)

Eintragungspflichtig
= Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.

Ansaugstutzen
Bremsarmatur
Bremsbeläge
Bremsflüssigkeitsbehälter
Bremshebel
Bremsleitungen
Bremspedal
Bremspumpe
Bremsscheibe
Bremszange
Cockpitverkleidung
Fahrwerkshöherlegung
Fahrwerkstieferlegung
Federbein(e)
Felgen
Fußrastenanlage
Gabel
Gabelbrücke
Gabelfedern
Gabelstabilisator
Getriebeabstufung
Hauptbremszylinder
Hauptständer
Heckhöherlegung
Hecktieferlegung
Heckverkleidung
Hinterradabdeckung
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
Kotflügel
Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)
Lampenmaske
Lenker
Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)
Lenker-Klemmböcke (Riser)
Lenkungsdämpfer
Luftfilter
Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)
Luftfilterkasten
Reifen (bei Dimensionsänderung)
Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
Schwinge
Seitenständer
Sekundär-Übersetzung
Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)
Soziushaltegriffe
Tachometer
Tank
Vergaser
Vergaser-Bedüsung
Verkleidung
Verkleidungskiel
Verkleidungsscheibe

Bauartgenehmigung eintragungspflichtig

Anhängerkupplung

Eintragungspflichtig per Einzelabnahme

Heckrahmen kürzen
Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigem)




Eintragungsfrei
= Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.

Batterie
Bordsteckdose
Drehzahlmesser
Gabelprotektoren
Gaszug
Gehäusedeckel
Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
Griffgummis
Handschalen/-protektoren
Heizgriffe
Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)
Kickstarter
Kühlwasserschläuche
Kupplungsarmatur
Kupplungsflüssigkeits-behälter
Kupplungshebel
Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)
Motorschutzwanne
Navigationsgerät
Öltemperatur-Direktmesser
Rahmen lackieren
Rahmenschützer/Sturzpads
Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten)
Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden)
Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
Warnblinkanlage
Zündkerzen (müssen Spezifika*tionen bezüglich Funkentstörung entsprechen)



Bauartengenehmigung Eintragungsfrei
=Teile, die mit einem EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen.

Blinker
Glühlampen
Hupe
Kennzeichenbeleuchtung
Miniblinker
Nebelscheinwerfer
Rücklicht
Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
Scheinwerfer
Spiegel
Zusatzscheinwerfer



Sonderfälle

Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei.

Alarmanlage
Benzinfilter
Benzinleitung
Benzinleitung-Schnellkupplung
Bremsscheibenabdeckung
Heckinnenkotflügel
Kennzeichenhalter
Kettenschutz
Kühlergrill
Schutzbügel
Soziusabdeckung

Steco
24.01.2013, 16:44
Vielen Dank schonmal für die ganzen Anwtorten.



Sonderfälle

Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei.

Alarmanlage
Benzinfilter
Benzinleitung
Benzinleitung-Schnellkupplung
Bremsscheibenabdeckung
Heckinnenkotflügel
Kennzeichenhalter
Kettenschutz
Kühlergrill
Schutzbügel
Soziusabdeckung

Das es in der Praxis nicht angewandt wird, heißt für mich ich kann es machen. Jedoch wenn ich angehalten werde und der nette Beamte mich "gut" leiden kann mich hierfür belangen kann?

Habe auf der Seite etwas gefunden und hier steht nicht Eintragungpflichtig? Kann ich die Regeln für Umbauten ernst nehmen oder stimmen diese so nicht mehr?

http://www.cmb-tour.de/regeln.htm

der-wirre-Irre
24.01.2013, 16:57
So richtige Probleme bekommst du vermutlich nur, wenn es zum finalen Supergau kommt und dabei so richtg körperliche und materielle Schäden zurück bleiben.
Findige Anwälte konstruieren aus so was schnell mal ein paar Dinge, nach denen deine Maschine zum Zeit des Geschehens nicht den Zulassungbestimmungen entsprochen hat und du damit keinerlei Ansprüche geltetnd machen kannst und/oder auf den Kosten sitzen bleibst.

Ich habe auch nicht immer alles eingetragen und bin mir auch sicher, ob das bei den meisten hier nicht auch so ist.
Ed und Hermi natürlich ausgenommen!!!:rolleyes:

Soll heißen, mit den seitlichen Kennzeichenhaltern bewegt man sich in Deutschland zur Zeit in einer rechtlichen Grauzone.
In Östereich sind die Teile glaube ich nicht so gerne gesehen. Kann aber sein, das die das inzwischen geändert haben.


Nachtrag, so ganz richtig sind einige Angaben in deinem link nicht. Spiegel müssen z. Bsp. 68 qcm haben, nur mal so aber wer wird denn kleinlich sein.

retro
24.01.2013, 17:21
http://www.ls650.eu/community/images/icons/icon5.png seitlicher Kennzeichenhalter TÜV Abnahme
Hallo zusammen,

überlege mir diesen seitlichen Kennzeichenhalter zuzulegen:
http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Ke...item20cdb45f5d (http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Kennzeichenhalter-seitlich-LS650-SUZUKI-LS-650-SAVAGE-mit-Beleuchtung-/140890103645?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item20cdb45f5d)

Meine Frage hierzu, bekomme ich diesen durch die Einzelabnahme eingetragen und wie teuer ist die Einzelabnahme ungefähr ? :smilie_baby_019:

moin, moin Steco

ich habe den gleichen seitenkennzeichenhalter an mein moped angebracht, bin zum tüvi gefahren dieser hat sich die sache angeschaut.
Alles ok, eine bescheinigung (eingetragen) / bezahlt - zum strassenverkehrsamt gefahren neun fahrzeugschein bekommen. kosten ca. 60 euro

gruß

retro

Gamblingman
24.01.2013, 17:29
Hallo ich habe den gleichen wurde sofort eingetragen Preis 30,- Euro

Jogi
24.01.2013, 19:07
Moin Moin,

der obige Link ist nicht ganz korrekt. Bei den Fahrgeräuschen sind Fehler drin. Spiegelfläche national sind 60 qcm.

Gruß

Jogi

DWausH
24.01.2013, 19:29
..............Habe auf der Seite etwas gefunden und hier steht nicht Eintragungpflichtig? Kann ich die Regeln für Umbauten ernst nehmen oder stimmen diese so nicht mehr?
http://www.cmb-tour.de/regeln.htm

Is ja “nur“ ne private Seite und nix Offizielles

Steco
24.01.2013, 19:56
Habt ihr denn vielleicht noch ne Idee, welche man Alternativ (bereits mit ABE) nehmen könnte?

pahld
24.01.2013, 20:03
Ja aber die sind teurer.

(http://www.motorrad-burchard.de/pages/produkte_de.php4?produktwahl=seitliche_kennzeichen halter_suzuki)http://www.motorrad-burchard.de/pages/produkte_de.php4?produktwahl=seitliche_kennzeichen halter_suzuki

Gruß Dieter

Specter
24.01.2013, 20:06
Hallo zusammen,

überlege mir diesen seitlichen Kennzeichenhalter zuzulegen:
http://www.ebay.de/itm/seitlicher-Kennzeichenhalter-seitlich-LS650-SUZUKI-LS-650-SAVAGE-mit-Beleuchtung-/140890103645?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item20cdb45f5d

Meine Frage hierzu, bekomme ich diesen durch die Einzelabnahme eingetragen und wie teuer ist die Einzelabnahme ungefähr ? :smilie_baby_019:

Vielen Dank schoneinmal vorab.

Viele Grüße
Steco

Den hab ich, zwar ned aus der Bucht aber von einem Forumsmitglied.
Die Eintragung hat mit HU/AU, Eintragung von Stahlflex und seitlichen KZH so um die 160,00 Euro gekostet...bin mir da aber nimmer ganz sicher

der-wirre-Irre
24.01.2013, 20:31
Habt ihr denn vielleicht noch ne Idee, welche man Alternativ (bereits mit ABE) nehmen könnte?

Der Threat ist etwas üppig geworden und sorgt sicher für Verwirrung :blush: sorry. Frag einfach mal einen Sachverständigen, am besten in einer Motorradwerkstatt, ob er dir genau dieses Teil auch an deiner Kiste so eintragen würde und wenn ja, zu welchem Preis. In den Motorradwerkstätten werden im Normalfall immer die selben Sachverständigen anzutreffen sein und die haben auch meist einen Plan was geht und was nicht. Die Werkstatt sagt dir sicher einen Termin, wann der Mensch anwesend ist. Muß nicht beim ersten Versuch klappen, ist aber vermutlich ne günstigere Alternative, als diese teuren Dinger. Etwas Geduld und Diplomatie solltest du aber mitbringen.

Burchard ist immer teuer und bei den anderen sieht es für diese Teile zur Zeit genauso aus.
Ist eben eine momentane Welle, mit den seitlichen Kennzeichehaltern, die sich in der Marktwirtschaft immer im Preis niederschlägt.

pahld
24.01.2013, 20:39
@ Tom du hast recht ich hab auch einen anderen dran aber VORHER mit dem Prüfer abgesprochen.
Dieter