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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Isch war beim Tueff - Sissybar nur mit Teilegutachten?????



Don Quichotte
10.11.2012, 12:27
Hi,

gestern war ich mit dem Elschen beim Tueff um meine Winteraktivitäten zu bequatschen.:rolleyes: Leider war mein Lieblingsgraukittel nicht anwesend, der vorhandene.... naaa jaaaa:02.47-tranquillity:. Also beim Fenderkürzen ist man mittlerweile tolerant, die Gleichsetzung von EU und STvO scheint zu greifen. Man machte sich nur sorgen um die hygenischen Verhältnisse der Sozia bei Regen.:smilie_baby_018:

Beim Thema 'lange Sissybar' allerdings verwies man mich auf Lösungen mit Teilegutachten. Selbstgebaute wären nicht erlaubt. Das kenne ich irgendwie anders.

Hat da jemand Erfahrung???


Grüße


Chris

DWausH
10.11.2012, 13:06
Da hast du sicherlich mit dem falschen Menschen gesprochen. Ich wurde schon oft abgewiesen von normalen Prüfern die gar nicht Einzelabnahmen machen dürfen, deswegen rede ich bei Eigenbauten nur noch mit so genanten Vollsachverständigern, die nach §21 abnehmen dürfen.

Wenn die Sissibar einen stabilen eindruck macht und keine scharfen Kanten dran sind dürfte das kein Problem sein.

der-wirre-Irre
10.11.2012, 14:46
Zitat: Sissy-Bars sind laut KBA vom 29.01.1996 NICHT eintragungspflichtig!

Der Sissybar ist KEIN abnahmepflichtiges Teil. Die Zeiten sind vorbei, wo die Herren uns wegen der Stromabnehmer wieder heimschicken können.
Problem sind eher die Maße des Fahrzeugs. Also vorher immer klähren ob die Maße eingehalten werden. Bei Dragbar und Sissybar (was ich persönlich unmöglich finde) fällt es auch mehr auf als bei Ape und Sissybar.

DWausH
10.11.2012, 17:58
..........Der Sissybar ist KEIN abnahmepflichtiges Teil. Die Zeiten sind vorbei, wo die Herren uns wegen der Stromabnehmer wieder heimschicken können............
Stimmt auch wiederum.:smilie_baby_010:

Janis
22.02.2013, 09:30
Hi
ich grab den Fred noch ma aus.
Ich war letzten Mittwoch beim TÜV, bei dem Ing. der die sonder-abnahmen machen darf (und auch weiss was er tut). Der Herr hat mir anstandslos Riser Lenker und Gimbelrasten eingetragen. auf die Frage nach dem Heulsusenhalter schaute er ihn sich genau an und erwiderte dazu sinngemäß, -keine scharfen Kanten, niedriger als die Rückspiegel (ungefähr Lenkerhöhe) und gut befestigt, ist für ihn ein Anbauteil das nur zusätzlichen halt für den Sozius gibt. Da sieht er kein Problem und auch kein Grund den einzutragen oder zu bemängeln-. Ich soll, wenn sich mal ein Beamter dran stöhrt, noch mal zu ihm kommen.

irgendwie scheint es im Deutschen Recht wohl doch ein bisschen Spielraum zu geben?

Gruß Jan