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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doppelscheinwerfer vorne



wolfsister
27.03.2006, 15:23
Hi Leutz,

war heute beim TÜV, wg. usw. und so.
Habe die Else ja nun auch schon seit 2002. Damals, hat sie beim Händler (Suzuki) noch die Pathfinder-Ausstattung bekommen u. a. vorne Doppelscheinwerfer fürs Fernlicht.

2004 ist sie fast anstandslos durch den TÜV gekommen (mal abgesehen von kleinen nicht erlaubten Anbauten ;D) und das die Blinker vorne zu tief saßen, wurden durch die Doppelscheinwerfer "verdeckt". Na ja, Kleinigkeit. Aber jetzt kommts, daß neuste von heute:

- Die Zusatzleuchten/-scheinwerfer sind falsch angebracht

Erlaubt sei nur ein Fernlicht und ein Nebellicht. Es müßte umgeklemmt werden.

Auf meine Frage, daß es dazu aber doch überhaupt keinen Schalter dafür gibt, zuckte man demonstrativ mit den Schultern. :o

Gibts da irgendwo was zum runterladen oder so, um dem komischen Verein klarzumachen, daß es sowas auch als Serienausstattung (?) gibt ??? ??? ??? ???

Täte dem Typ doch zu gerne eins auswischen......;)

Na ja, aber das Wichtigste hab ich, Plakette klebt ;D ;D ;D ;D ;D

Gruß
Anke

Diebeimtüvenkeineahnungvongarnichtshat

Ronny
27.03.2006, 16:45
Hi!
Schau mal auf den Scheinwerferngläsern was für eine Buchstabenkombination da draufsteht. Vielleicht ham se dir zwei Fernlichter montiert und das Ablendlicht fehlt :o
Ronny

wolfsister
27.03.2006, 17:22
Hi Leutz,

u. a. vorne Doppelscheinwerfer fürs Fernlicht.


Abblendlicht ist auf dem "normalen" Scheinwerfer!

Gruß
Anke

Werlesenkannistimvorteil ;D nichtübelnehmen

feuchtwangen
27.03.2006, 17:34
moin moin,

ich hab da auch noch was feines ;D:

meine trude ist ne us-import.ich hab sie damals übern händler gekauft (breif dabei) also zur zulassungstelle zugelassen incl. 2 jahre tüv.nach den 2jahren erste HU alles platti zweite auch bei der dritten HU bemerkte der tüvler mensch da sind ja keine EU scheinwerfer verbaut!
also keine plakette sondern erstmal scheinferfer wechseln.

tja sachen gibet

gruß micha

Ronny
27.03.2006, 18:02
Vielleicht hilft das weiter:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.PDF
Wenn ich dich richtig verstehe, hast du den normlaen Scheinwerfer plus zwei extra Fernlichter. Beim einschlaten des Fernlichts darf das Fernlicht im normalen Scheinwerfer nicht brennen, nur die anderen zwei. Einfach in der Lampe das Kabel ziehen, dann könnte es gehen.
Ronny (Analphabet) ;D

wolfsister
27.03.2006, 19:55
Hallo Ronny,

LESEN, DENKEN und dann SCHREIBEN!!!!

Doppelscheinwerfer=> Fernlicht

Normaler Scheinwerfer => Abblendlicht

In Fachwerkstatt vor gut 4 Jahren montiert und 2x durch den TÜV.

Ergo richtig montiert: entweder Abblendlicht 1x oder Fernlicht 2x.

Aber das TÜV-Männchen will mir was!!!!!!!!!

Gibt es denn hier keinen der ne orginal Pathfinder fährt ??? ??? ??? ??? ??? ???

Leicht genervt
Anke

Lotzbub
27.03.2006, 20:04
hallo anke

beim umlegen des schalters brennen die 2 zusatzscheinwerfer ( fernlicht) das ist absolut richtig und legal.

der hauptscheinwerfer darf dann kein fernlicht abgeben.


so isset richtig, ende

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alterntive: hauptscheinwerferschaltet fernlicht, ein zusatscheinwerfer fernlicht, einer nebellampe.

so das iss alles was du wissen musst


stefan

Lotzbub
27.03.2006, 20:18
hier siehe unter schaltvorschriften, steht definitiv 2 fernscheinwerfer. ;D

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987058810729066405/1_112.pdf

sternli
14.06.2009, 12:38
hallo ich bin gerade dran mir zwei zusatzscheinwerfer also für das Fernlicht zu besorgen mit der halterung dafür gibt es ja von fehling z. B. allerdings muss ich die irgendwie eintragen lassen gibt es da en Teilgutachten oder einfach drauf und gut ist?

Gerhard
14.06.2009, 13:06
Hi,
wenn du in dem Thema alles gelesen hast müsste dir der letzte Beitrag von Lotsbub doch weiter geholfen haben.
Steht doch direkt über deinem Beitrag. :smiley:

Gruss
Gerhard