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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Oldtimerzulassung



LotuS
15.03.2006, 03:13
Hallo Leute !
Wie sieht das eigentlich aus , wie alt muss mein Mopped für eine Oldtimerzulassung sein , und würde sich das Versicherungs und Steuertechnisch bemerkbar machen ? Ich hab mal gehört 20 Jahre , weil meine wird bald 20 , n altes Mädchen schon ;D . Ich glaube die LS gibts doch erst seit 86 , und wenns wirklich 20 Jahre sein müssen kämen doch bestimmt einige im Forum in den Genuss einer Oldt.-Zul. , wenns denn ein Genuss ist ;D . Oder bin ich der Einzigste mir soner alten Schlurre hier ?

Gruß Maic

Gruß Maic

Lotzbub
15.03.2006, 09:21
Moin,

dann mussu noch 10 jahre warten ;D

und dann nach 30 jahre kannst du ein oltimerkennzeichen beantragen, sofern es sich um historisches kulturgut handelt ;D

der vorteil ist das die kfz steuer gleich ist egal was für ein hubraum ;D bedeutet beim kfz vw käfer , us hubraumriese 192 euro steuer im jahr ;D

motorräder glaube ich werden dann mit ca.50 euro besteuert egal wieviel ccm.

ich würds lassen ;D

stefan

Bill
15.03.2006, 09:24
Hallo,

für eine Oldtimerzulassung mit dem H-Kennzeichen muß das Fahrzeug 30 Jahre alt sein.
Für eine Ausnahmezulassung mit dem roten Wechselkennzeichen mußte das Fahrzeug bisher 20 Jahre alt sein, ab 01.01.2007 muß das Fahrzeug auch für diese Ausnahmeregelung 30 Jahre alt sein.
Ich lege hier so Wert auf die Unterscheidung Oldtimerzulassung und Ausnahmezulassung, weil genau die dauernde Verwechslung und Vermischung dieser beiden Begriffe dazu geführt hat, daß die rote 07 jetzt auch auf 30 Jahre angehoben wurde.

Blöderweise haben irgendwelche Nixwisser eben immer von einer Oldtimerzulassung gesprochen, wenn die rote 07 gemeint war und haben jetzt auch per Gesetzeserlaß das Alter wegen der Verwirrtheit auf 30 Jahre festgeschrieben. Zu rütteln ist daran übrigens nichts mehr, das Gesetz ist durch.

Ich beschäftige mich seit über einem Jahr damit, dieses Kennzeichen (rot07) zu bekommen, von daher stecke ich im Moment gut in der Materie.
Die rote 07 ist nämlich keine Zulassung. Das Fahrzeug gilt nicht als zugelassen sondern wird per Ausnahmeregelung bewegungsfähig gemacht. Der Brief verfällt übrigens dabei auch nach 1,5 Jahren.
Noch toller wird es bei der Unterbringung der Fahrzeuge, abgesehen von der sehr eingeschränkten Nutzbarkeit des Fahrzeuges.
Da das Fahrzeug nicht zugelassen ist, gilt es rechtmäßig als Abfall. Nichtzugelassene Fahrzeuge (außer man schafft den Sprung auf die Definition des Alteisens als Kunstwerk, das ist einem Bekannten von mir geglückt) gelten also als Abfall und dürfen von daher nicht im öffentlichen Straßenraum deponiert werden. Als deponiert gilt dabei "Parken im öffentlichen Straßenraum" oder auch das Abstellen auf dem Grundstück, sofern dieses der Öffentlichkeit ungehindert zugänglich ist (Zugänglichkeit wird eingeschränkt durch eine abschließbare Umfriedung der Höhe von mindestens einem Meter).
Stellt man das Fahrzeug also mit Umfriedung auf dem eigenen Grundstück ab, so kann der Abfallbeauftragte des Kreises noch prüfen, ob nicht doch noch eine Gefährdung des Grundwassers o.ä. von dem Fahrzeug ausgeht. Hier kann man sich dann mit einer Edelstahlwanne beispielsweise behelfen.
Stellt man das Fahrzeug in die Garage, dann gelten zwar die gleichen abfallrechtlichen Bedenken, allerdings geht das natürlich leichter und die Umfriedung kann auch wegfallen.

Ich sagte, die Nutzung des Fahrzeuges ist stark eingeschränkt. Das heißt man darf mit dem Fahrzeug folgende Fahrten machen:
Fahrten zur Prüfung der Fahrtauglichkeit im Rahmen der Wartung oder Reparatur
Bewegungsfahrten
Treffen
Fahrten zur Erweckung des allgemeinen Kaufinteresses.

Das ist zwar alles schön dehnbar formuliert, doch ich habe feststellen müssen, daß es auch zusammengedrückt werden kann.
So liegt beispielsweise ein Gerichtsurteil vor, wo ein Autofahrer mit der roten 07 verurteilt wurde, da es keine Wartungs-und Pflegefahrt war.
Was war geschehen: Der gute Mann scheint zum Tanken gefahren zu sein. Allerdings hat er nicht die nächste Tanke angefahren, sondern eine die ziemlich weit weg (wenn ich mich nicht irre, waren das mehrere 100 km) war. Trotzdem behielt er seine Argumentation bei und deklarierte seine Fahrt als Fahrt zur Tankstelle. Verurteilt wurde er letztendlich mit der Begründung, nur Tanken wäre keine Wartung, er hätte ja noch nach dem Öl und den Reifen schauen können.
Solche Urteile und viele tolle Urteile mehr (ganz abgesehen von der Tuningfraktion, die die rote 07 schamlos ausnutzt) machen die Fahrt auf der roten 07 momentan zum Ritt auf der Rasierklinge.

Die Bedingungen zur Erlangung der roten 07 sind von Landkreis zu Landkreis sehr verschieden, aber wir haben hier eine sehr genaue Regelung und sehr gründliche Prüfung.

Die Kosten für die rote 07 und die Oltimerzulassung per H-Kennzeichen sind landesweit sehr ähnlich. Die rote 07 kostet pauschal 170 Euro Versicherung und 190 Euro Steuer jährlich (oder umgekehrt), bei der H-Kennzeichenzulassung ist die Steuer ebenfalls knapp 200 Euro pauschal, die Versicherung fahrzeugabhängig.

Für die LS lohnt sich das alleine also finanziell nicht, schön ist es natürlich, wenn die rote 07 schon wegen anderer Fahrzeuge im Haus ist und die LS damit bewegt werden kann.

Übrigens: Eine der Erlangungskriterien war bei uns das Vorhandensein mehrerer Fahrzeuge, weil das rote 07 ja per Definition ein "Wechselkennzeichen" ist und somit nicht nur für ein Fahrzeug ausgegeben wird.

Grüße
Jürgen

Konsti
15.03.2006, 10:53
Kurze Frage: aus finanziellem Aspekt versucht man doch nicht, n Oldtimerkennzeichen zu bekommen, oder???
Weil wenn ich mir den Unterhalt meiner kleinen mit gut 110,00€ im Jahr für Steuern und Versicherung anschaue lohnt sich das ja kaum sich so nen stress anzutun, bei gut 10€ >Unterhalt im Monat.
Da würde ich mir den Stress echt sparen, genauso wie ich mir sowas sie Saisonkennzeichen spare...alles nur Aufwand den ich nicht brauche...
Gruß, Konsti

Bill
15.03.2006, 11:09
Hallo,

habe ich ja versucht darzulegen.

"Die Kosten für die rote 07 und die Oltimerzulassung per H-Kennzeichen sind landesweit sehr ähnlich. Die rote 07 kostet pauschal 170 Euro Versicherung und 190 Euro Steuer jährlich (oder umgekehrt), bei der H-Kennzeichenzulassung ist die Steuer ebenfalls knapp 200 Euro pauschal, die Versicherung fahrzeugabhängig.

Für die LS lohnt sich das alleine also finanziell nicht, schön ist es natürlich, wenn die rote 07 schon wegen anderer Fahrzeuge im Haus ist und die LS damit bewegt werden kann. "

Dazu kommt noch die Bearbeitungsgebühr des Antrages auf der Zulassungsstelle (ca. 90 Euro), ein Satz Sonderkennzeichen (ca. 40 Euro), ein Führungszeugnis (13 Euro), eine KBA-Auskunft (? Euro) ...

Für mich würde das wieder klappen, ich könnte die LS (Bj. 86) ab heuer auf der roten 07 fahren, denn ich habe die rote 07 schon. Dann fallen die 60 Euro Versicherung weg und es kostet nur 15 Euro, die LS mit auf das schon vorhandene Kennzeichen zu nehmen.
Da aber die Nutzung so stark eingeschränkt ist, lasse ich das lieber.

Gruß
Jürgen

schmoelzer
15.03.2006, 12:10
Versicherungstechnisch ist bei vielen Versicherungen das Mopped ab 25 Jahren ein Oldtimer.

Macht bei meiner Vespa 1,83 Euros im Jahr ;D

Grüße

Martin

LotuS
15.03.2006, 14:49
Hallo !
@Stefan dann wart ich noch 10 Jahre bisse richtig alt ist ;-)
@Bill habe recht vielen Dank für deine ausführliche Antwort . Ich hoffe du hast dir jetzt nicht wegen mir die Finger blutig geschrieben :-[
@Konsti war ja nur ne Frage , aber wenns richtig günstig geworden wäre ... , sagen wir mal von 110 auf 50 Euro würde sich der Aspekt Oltimerzulassung für mich schon lohnen . Saisonkennzeichen hab ich auch nicht genommen weil das waren nur ein paar Euros Unterschied . Zumal im November oder Februar ja manchmal schön mal n Tag schönes Wetter ist :D
@Martin , ahja :)
@alle ich lass alles so wies ist und hoffe die LS wird noch etwas älter mit mir auch ohne Oldizul. ;D . Aber für mich als H4Assi war die Frage doch nicht so unberechtigt , oder ?

Liebe Grüße an alle !
Maic

Bill
15.03.2006, 15:42
Hallo,

keine Ursache.

Bei der Versicherung könntest Du allerdings mal probieren, ob Du einen Klassikerrabatt bekommst. Bei den Versicherungen ist das nämlich eher Ermessenssache.

Die Zulassung (als Oldtimer) ist eine rechtliche und vor allem steuerrechtliche Sache, da geht wenig.

Die Versicherung ist aber von der Beitragshöhe nicht an Gesetze gebunden. Ich bekam auf ein Auto auch von meiner Versicherung einen Klassikerrabatt eingeräumt, als es 18 Jahre alt geworden war.
Einfach mal die Versicherung anrufen, den Gesprächspartner mit einem guten Joke lockermachen und dann man fragen, ob man Dein klassisches Kraftrad denn nicht auch in der Versicherung als Klassiker einstufen könnte.

Grüße
Jürgen