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digga
02.03.2006, 15:38
hab ein paar neue bilder geschossen.hoffe man kann was erkennen.muß halt nur noch der richtige auspuff drann,und dann geht´s ab zum tüv .
mal sehn,ob auf der messe was zu kriegen ist.die farbe ist maus-grau,sieht auf den bildern aber eher wie himmelblau aus .

http://hometown.aol.de/greatdigga/homepage/automotor.html

okli
02.03.2006, 16:44
Schöne LS !!!!
Hast Du den Umbau zum Einsitzer vorher beim Tüv angemeldet oder fährst Du einfach mit dem fertigen Teil so zum Tüv ?

digga
02.03.2006, 17:15
ne,ich war vorher nicht beim tüv.fahre da so hin.hab mich aber im bezug auf die maße die der fender haben muß an die genauen vorschriften gehalten.
sollte daher auch kein problem beim tüv geben,wenn ich die auf einsitzer umschreiben lasse .und die soziusrasten hab ich ja auch abgeschraubt.da wird nix mehr für zweimann benötigt.

Hendrix
02.03.2006, 17:52
gefällt mir sehr gut! schicke Farbe für ne LS!!!

greetz Hendrix

Ingo
02.03.2006, 18:27
@digga
"...hab mich aber im bezug auf die maße die der fender haben muß an die genauen vorschriften gehalten."

Welche Vorschriften sind dann das???

Ich sehe da nix von 15cm über Radachse Spritschutz usw. Ach und die Blinker hinten dürfen nicht weiter als 30cm nach vorne Versetzt werden von hinteren Ende des Moppeds.

Dann mal Daumen drück für einen Blinden oder gnädigen Tüvler 8) 8) 8)

Gruß
Ingo

digga
02.03.2006, 18:43
die radabdeckung muß von der radachse 15cm nach hinten betragen,da kannste bei mir das maßband dran halten.das stimmt genau.mit den blinkern hast du recht,aber das nimmt der tüv nicht ganz so genau,die müssen nur deutlich zu sehn sein .
aber mal sehn , was der tüv sagt ::)

Ingo
02.03.2006, 18:48
@digga,
wo hast DU denn das nachgelesen???? Das mit dem 15cm nach hinten???

Da mußt du wohl etwas falsch interpretiert haben.

So ist es richtig:
Hintere Radabdeckung
Nach nationalem Recht darf die hintere Radabdeckung höchstens 150 mm oberhalb der Hinterachse enden. Das gilt eigentlich auch für die vordere Abdeckung. Wenn die Maschine nach EG-Recht abgenommen ist (Seite 4 im FzgBrief), braucht man die 150 mm nicht einzuhalten, da es nach EG keine Vorschrift über die Länge der Radabdeckung gibt

WIe schon gesagt, das mit dem oberhalb gilt auch noch wenns eingefedert ist.

Gruß
Ingo

Hab noch was dazu gefunden, versteht man vielleicht besser, ist die Ausage eines TÜVlers:

Ist das Motorrad gut vorbereitet, kann man beim TÜV dennoch sein blaues Wunder erleben. "Viele Motorradfahrer finden es besonders schick, wenn sie die hintere Radabdeckung (inklusive des Rückstrahlers) absägen oder abmontieren", erzählt TÜV-Fachmann Peter Köhler vom TÜV Rheinland/ Berlin-Brandenburg in Berlin. "Legt man in Fahrzeuglängsrichtung eine waagrechte Linie durch die Hinterradachse, darf der Abstand zwischen dieser Linie und dem Schutzblechende, aber nicht dem Kennzeichen, das zählt nicht, bei unbelastetem Fahrzeug, nicht mehr als 150 mm betragen. Diese Vorschrift hat sicherlich ihre Berechtigung. Hochgeschleuderte Steine können zum Beispiel Windschutzscheiben von PKWs beschädigen, die wiederum der Teilkasko-Versicherung gemeldet werden und so indirekt zur Erhöhung der Tarife beitragen."

digga
02.03.2006, 19:02
ich glaub , dann hab ich glück.wenn ich richtig gelesen habe , hat mein mopet eine eg-typengenehmigung.

Ingo
02.03.2006, 19:06
Dann drück ich Dir nochmals die Daumen, denn normalerweise hat keine LS650 eine EG Zulassung.

Gruß
Ingo

digga
02.03.2006, 19:14
deine gedrückten daumen nehm ich gerne mit zum tüv.wirst dann nur für ein paar tage kein mopet fahrn können ;D

Ingo
02.03.2006, 19:19
Kann ich ja auch noch nicht (mit Mopped fahren), da auch meine mal wieder halb zerlegt in der Wohnung steht und auf die Brocken vom Verchromer wartet.

Aber nicht desto trotz kannst Du meine Daumen gerne mitnehmen zum TÜV und denen einen schönen Gruß von mir sagen ;) Hatte auch schon Viel Geld zu den Jungs getragen, die müßten mich eigentich kennen ;D ;D ;D

Gruß
Ingo (der bei dem alles getüvt ist 8) )

Winter-ist-doof
03.03.2006, 13:12
So, da muss ich Laie doch auch mal wieder einhaken, aber ich will doch schließlich was lernen ;)

Das mit der EG-Zulassung.. du sagst, keine LS hätte eine? Ich hatte es so verstanden, dass ein Fahrzeug nach EG-Recht zugelassen ist, wenn man den neuen EG-Fahrzeugschein (bzw. "Zulassungsbescheinigung Teil1" ;D) hat (bei mir der Fall, da erst im Herbst letzten Jahres zugelassen).

Oder gehts da um die Erstzulassung oder wie oder was ::)

Grüße
Ture

Ingo
03.03.2006, 14:28
Es geht um die Erstzulassung. Die ist eigentlich bei keiner LS650 EG Typgenemigt, da es die LS schon viel zulange dafür gibt. Für die LS gabs und gibts kein COC-Papier, da sie offiziell nicht mehr zu kaufen gibt.
Das hat mit den neuen Papieren eigentlich nichts zu tun, die sind nur eingeführt worden um mal wieder alles zu vereinheitlichen in Europa. (wird dadurch nicht unbedingt alles besser, siehe Reifengrößen in den neuen Papieren)
Es gibt zwar die LS noch neu zu kaufen z.B. im Amiland, aber da ja bekanntlich Amerika nicht zu EUropa gehört ;D brauchen die auch nicht kein COC Papier
(EG-Übereinstimmungsbescheinigung )

Gruß
Ingo

P.S. Also, wenn freies Heck dann per EInzelabnahme eventuell einzutragen, aber ich würde es eintragen, denn wenn ein Grün/Weißes Männchen Euch anhällt verweißt der leider (wenn er nachts nicht gut geschlafen hat) auf diese 15cm und wenn die was suchen am Mopped dann finden die auch was.

Soll aber nicht heißen das es unmöglich ist einen freien Hinterreifen einzutragen. (§21 und einen willigen TÜVler)

teufelchen
06.03.2006, 22:21
die radabdeckung muß von der radachse 15cm nach hinten betragen,da kannste bei mir das maßband dran halten.das stimmt genau.mit den blinkern hast du recht,aber das nimmt der tüv nicht ganz so genau,die müssen nur deutlich zu sehn sein .
aber mal sehn , was der tüv sagt ::)



meine war sogar ohne blinker hinten eingetragen, also no problem, du wirst sehen.
geiler umbau. und die farbe, gewöhnungsbedürftig, aber schön.

glückwunsch, hassu fein gemacht. ;D ;D ;D ;D ;D

teufelchen
06.03.2006, 22:24
deine gedrückten daumen nehm ich gerne mit zum tüv.wirst dann nur für ein paar tage kein mopet fahrn können ;D



ach ja, solltest du keinen tüv bekommen, melde dich mal.

digga
07.03.2006, 15:34
hi teufelchen,
bei den blinkern seh ich auch eher weniger probleme.die farbe kommt in natura um einiges besser rüber.hab die fotos mit dem handy anstatt mit der digicam gemacht.

noch ne frage,wird einfach nur auf einsitzer umgeschrieben und/oder wird das heck auch als mitschwingend oder so eingetragen ?