Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschied NP41A+NP41B wegen TÜV Gutachten bzw. Eintragung
Hallo an alle,
ich möchte nun da ich meine LSL Dragbar und die Ritz Reiser 100mm bekommen habe,nun umbauen.Meine Frage ist,gibt es beim Tüv schwierigkeiten,weil
die Tüv Gutachten für die Teile alle für die NP41B Auführung sind.Meine Else ist aber eine NP41A BJ.1995.Bin dankbar für jede Antwort.
MFG
Chucky:embarassed:
Hallo,
weiß denn niemand den Unterschied zwischen NP41 A und NP41B Elsen?Wäre dankbar für jede Antwort.
MFG
Chucky
Du brauchst nicht gleich nen neues Thema aufmachen nur wenn dir zwischen 9 Uhr morgens und 19 Uhr abends keiner antwortet.
Die meisten sind in der Pfalz beim Treffen.
Wenns dich beruhigt, es gibt keinen Unterschied.
Die B sind direkt in Deutschland zugelassen worden.
Die A ist Rest der Welt und Import.
Gruss
Gerhard
gebläsekühler
02.06.2012, 21:51
ist doch klar B gleich bundesmerkel A gleich ausland :-)
Wenn du "Unterschied A&B Modelle?" in die Suche eingibst, dann kommt da wat!
Gruß
Andre
B sind Elsen mit erstzulassung Deutschland A ist der rest der welt (mein ich).
Frag den Netten Onkel vom Tüv/Dekra ob er da ein Problem sieht,macht die Sache oftmals Stressfreier, im schlimsten Fall ist es eine einzelabname die ca. 20-30 Euro mehr als eine einfache Eintragung kostet.
Gruß Jan
Ups, hab jetzt Hier (http://www.ls650.eu/community/showthread.php?29289-Unterschied-NP41A-NP41B-wegen-TÜV-Gutachten-bzw.-Eintragung) geantwortet.
Hi,
da gibt es wirklich schon einiges drüber,
zusammengefasst:
- Die Unterschiede sind extrem gering;
- Der TÜVver kann das eintragen (macht er auch, wenn er Ahnung hat)
er muss das aber nicht, weil im Gutachten halt kein "A", sondern ein "B" steht.
MFG, Bauer
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