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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TÜV- Antworten................



Lotzbub
15.12.2005, 22:11
TÜV - Bestimmungen

Grundsätzlich kann man den TÜV vorher fragen, was geht, und was nicht, und was bei einer Prüfung auf einen zukommt. Soweit ich weiß (und erlebt habe) werden die Auskünfte auch gratis gegeben. Dabei sollte man sich auch vorher erkundigen, wer von den Prüfern Ahnung von Motorrädern hat, da gibt es beim Wissen der Prüfer gewaltige Unterschiede. Prüfer mit Erfahrung, die am besten noch selber fahren, können Eigenbauten besser einschätzen, und lassen eher mal was "durchgehen", da sie im Zweifel mit haftbar gemacht werden können, und unerfahrenere dann eher "Nein!" sagen. Bei aufwendigeren Sachen sollte man auch einen festen Termin vereinbaren, das spart Wartezeit, und man weiß schon vorher was auf einen zu kommt.



Bremsanlage:

Geänderte Bremsanlagen sind Eintragungspflichtig.

Achtung: Bei Bremsleitungen wird seit einigen Jahren ein sog. Schleudertest bei der Prüfung verlangt. (Bei Enduros durchaus sinnvoll.) Einige Händler versuchen immer noch Restposten an den Mann zu bringen. Im Zweifel Nachfragen. Spiegler hat mittlerweile Bremsleitungen im Programm, die eine ABE besitzen. Diese müssen in Form und Abmessungen den Originalen entsprechen. (Gut für Selbstschrauber, da einige Prüfer eine Einbaubestätigung verlangen.) Zubehörbremsbeläge müssen eine ABE besitzen (KBA-Nummer auf der Rückseite) sonst Eintragungspflichtig.





Trägersysteme (Koffer, Gepäckträger etc.):

Gelten als Gepäck, wenn sie mit geringem Aufwand und ohne Werkzeug abgenommen werden können. Es dürfen keine Lichter etc. an ihnen befestigt sein (z.B. Goldwing) Nicht eintragungspflichtig.





Verkleidungsteile:

Eintragungspflichtig. (Meines Wissens gibt es noch keine Teile, außer Verkleidungsscheiben, mit ABE)

Verkleidungsteile (wie auch alle anderen Teile) von anderen Motorrädern haben alle eine Prüfung hinter sich. Da sollte es keine Probleme bei der Eintragung geben, wenn sie von leistungsstärkeren/schnelleren Motorrädern kommen.





Fahrgeräuschgrenzwerte:

EZ bis 13.09.53 90 Phon

20.05.56 87 Phon

31.12.56 84 Phon

12.09.66 82 Phon

30.09.83 84 dB(A)N

30.09.90 82 dB(A)N

30.09.95 82 dB(A)N

ab 01.10.95 80 dB(A)N

Eintragungspflichtig.

Das Standgeräusch ist nur ein Vergleichswert, und unterliegt keinen Beschränkungen.





Luftfilter:

Leistungs- und Geräuschmessung. Ab Bj. 1989 Abgasmessung. Eintragungspflichtig.







Auspuffanlagen:

Anlagen mit EG-ABE besitzen eine E-Nummern-Stempelung (großes "E" mit Nummer in Viereck) , Papiere müssen nicht mitgeführt werden. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich.

Bei Anlagen mit ABE ist diese stets mit zu führen. Nicht eintragungspflichtig, auf Wunsch möglich.

Anlagen mit TÜV-Gutachten sind eintragungspflichtig.

Eigenbauten sind eintragungspflichtig, es sind Leistungs- und Geräuschmessung erforderlich, ab Bj. 1989 auch Abgasmessung. (Bei der Eintragung wird eine Identifikationsnummer vergeben, die in die Anlage eingeschlagen wird. Am besten vorher ein Blech befestigen, und Schlagzahlen mitbringen. Der Prüfer darf nicht selbst Hand anlegen.). Anlagen ohne eine Prüfungsform sind wie Eigenbauten zu behandeln.









Kennzeichenhalter:

Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. Nicht eintragungspflichtig.







Radabdeckung:

Unterseite 150mm über einer gedachten Horizontalen durch die Radachse bei belastetem Fahrzeug. Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis eine ausreichende Abdeckung (Auslegungssache).

Nicht eintragungspflichtig. Eine gekürzte Radabdeckung ist bei Nicht-EG-ABE theoretisch auch möglich, der Überwachungsverein hält sich (soweit ich weiß) aber intern an die 150mm. Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung. Es muss ein Stahlblech unter das Nummernschild dann ist es eine Abdeckung!!







Licht und Signalanlage:

Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E- Zeichen.

Doppelscheinwerfer: Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei gemeinsamer Streuscheibe.

Standlicht nicht vorgeschrieben.

Die StvZo schreibt folgendes zur Position der Scheinwerfer vor: Doppelscheinwerfer können nebeneinander, übereinander oder schräg versetzt zueinander sein. Sie müssen möglichst nahe an der Mittellinie des Motorrades angebracht sein, und schon aus kurzer Entfernung wie eine Leuchtquelle wirken (Auslegungssache). Ein Nebelscheinwerfer darf nicht weiter als 250mm von der Mittellinie entfernt sein, und nicht höher als der Abblendscheinwerfer. Ich bleibe bei Umbauten der Fern- Abblendscheinwerfer immer deutlich unter den 250mm, damit war ich immer auf der sicheren Seite.

Blinker: Mindestabstand Mittelpunkt Blinkergläser: 40cm höchstens 100cm (Das ganze Motorrad darf nicht breiter als 1m sein, also Vorsicht bei überbreiten Lenkern; die haben zwar ein Gestaltsfestigkeitsgutachten, dürfen aber durch ihre Breite nur auf Trikes etc. verbaut werden.) Ein Prüfzeichen muß vorhanden sein. (siehe oben) Achtung: Die berühmten Miniblinker (auch andere) gibt es auch mit E-Zeichen, die sind aber nicht als Blinker geprüft, sondern als Positionslampen, z.B. für Lkws. Bauteile, die für Motorräder geprüft sind, haben zusätzlich die Kennzeichnung "R50", und die Nummer "11" für vorne, bzw. "12" für nach hinten strahlende Bauteile. Es muß ein Rückstrahler vorhanden sein (manchmal schon im Rücklicht integriert). Immer in Fahrzeugmitte! Das Kennzeichen muß beleuchtet sein. Nicht eintragungspflichtig.



Spiegel:

Mindestens 60cm² z.B.: Durchmesser <=87 MM, 6 x 10mm Ab einschließlich Bj. 1990 zwei Spiegel Pflicht

Die Mindestspiegelfläche hat sich '98 oder'99 geändert, jetzt 68cm² (Die sog. Formel 1 Spiegel sind daher nicht zulässig . Nicht eintragungspflichtig.



Sitzbank:

Doppelsitzbank einschließlich Halteriemen zwischen den Sitzen 65cm Mindestlänge. Der Halteriemen muß eine Zugkraft von 200kg aushalten. Doppelsitzbank mit Griff seitlich oder hinten 60cm Mindestlänge. Einzelsitzbank Mindestlänge 30 höchstens40cm. Anzahl der Sitzplätze eintragungspflichtig.



Lenker:

Griffhöhe über Sitzfläche max. 500mm. Lenker darf Finger nicht einklemmen(Lenkeinschlag). Bohrungen nur zwischen den Klemmungen erlaubt, nur einseitig(Kabelverlegung) Eintragungspflichtig.



Stefan

P.S.noch Fragen ?

Lotzbub
17.12.2005, 15:41
Danke an Ronny ;D


http://www.cmb-tour.de/regeln.htm

Lotzbub
05.11.2007, 13:53
http://www.louis.de/shop/zusatz/anl/TUEV_Hanse_Aenderungen_08_2007.pdf


hab ich heute per mail bekommen




Update 02.01.2008 Gruss Stefan

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf

grem
08.05.2009, 00:12
Hier was nettes zum Thema Radabdeckung:

coach9964
19.08.2009, 09:26
aber wo sehe ich nuneindeutig on mein bike nach nationalen Bestimmungen zugelassen ist oder nach EU????

Jogi
05.03.2010, 12:55
Moin Moin,

die 60 qcm bezieht sich auf die StVZO. Wenn dein Mopped nach EG ist musste du diese Mindestgrößen einhalten, und das sind 100 qcm! Da gibt es dann auch noch Mindestdurchmesser bei runden Spiegeln etc.

Gruß

Jogi

Gallier
22.04.2010, 17:51
wer soll da noch durchblicken?:undecided:

Nach meiner Quelle (TÜV-Buch Motorrad, Stand 2004) kommt die EG-Typengenehmigung erst ab Juni '99 zum tragen, also allenfalls für die wenigsten eLSen.

Zum Thema Radabdeckung/Schutzblech steht dort:
-VA Vorderkante: min. Senkrechte durch Achse
Hinterkante: max. 150mm über Achse
-HA vorne und hinten max. 150mm über Achse

Wo steht eigentlich das mit der Lenkerhöhe? Ich habe hierzu bislang nichts gefunden.

Opalien
22.04.2010, 20:47
Warum macht ihr eigentlich aus Antworten Fragen?



LS= Lichtig Sön

magdeburgerling
31.08.2010, 08:07
Frage: schreibt der plakettenlecker was vor zum thema warneinrichtung (hupe)?
meines erachtens steht es nirgends also könnt man auch eine handtröte anbauen (hat mein schwiegervater so)
ich selber will auch keine 08/15hupe aber die werdet ihr bestimmt nochmal zu hören bekommen =P

Jogi
31.08.2010, 09:08
Moin Moin,

auch da gibt es Vorschriften...

http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe

In der StVZO dürfte das so in den §50/60 stehen. Bau dir ne kleine zulässige Hupe an und für Späßken ne andere über ne seperaten Taster/Relais.

Gruß

Jogi

Don Quichotte
18.11.2010, 18:46
Hi,

ich war heute mal beim Tüv, um meine eventl. Umbauten zu besprechen. Die Tüver in Heidelberg-Wieblingen sind gut drauf. So bekam ich einige Antworten.

Meine ELse ist bj. 95 und daher per STVO zugelassen.

1. Radabdeckung d.h. Spritzschutz hinten darf weg.

2. Kellermänner Kombi Rücklicht/Bremse/Blinker dürfen montiert werden.

3.a. Kennzeichenhalter seitlich kein Problem, wenn Teilegutachten/ABE vorhanden. Das ganze muss dann vorschriftsmäßig montiert werden und darf nicht breiter sein, als der Lenker vorne.

3.b. Keinzeichen hinter Sissy-Bar auch kein Problem.

4. Haltergriff für Sozius muss auch bei durchgehender Sitzbank vorhanden sein.

5. Tacholoch im Tank darf zugespachtelt sein.

6. Sägezahn bei Exedra Reifen kommen seiner Meinung nach von defekter Vorderradfederung.

So! That's it.


Grüße

vk650
20.11.2010, 18:43
sorry ich verstehe das mit 150mm Radabdeckung nicht, kann mir jemand es einfacher erklären ? wie ist es gemeint ? (für Heck)

Bauer
20.11.2010, 19:17
Hi,

du stehst neben deiner Karre; Gabel ist links, Heck rechts.
Die Radabdeckung (vorne & hinten) muss jetzt (jeweils rechts) mindestens so hoch sein wie die Radachse + 150 mm.
Also von "3 Uhr" am Rad 150 mm nach oben gemessen
oder das Maß der Radachse (z.B. 31 cm hinten) plus 15 cm (wären dann 46 cm mindeste Höhe von der Radabdeckung).
Tiefer geht immer, aber höher nur nach Absprache midden TÜV oder nach EU Recht.
Bei der ganzen Messerei muss die Maschine senkrecht stehen, nicht auf dem Ständer.

MFG, Bauer

vk650
20.11.2010, 19:40
aber so gesehen ist der original Heck bei der Else wesentlich höher ?
Und mehr als 90% Umbauten die wir haben ebenso nicht zulässig ?
Ich begreige es nicht wirklich :sad:

Hier hab mal Bild gefunden:
3887

Jogi
20.11.2010, 22:37
Moin Moin,

es geht um die Radabdeckung, nicht ums Heck. Du hast ja noch nen Kennzeichenhalter und den Spritzschutz am Heck, oder?

Gruß

Jogi

vk650
20.11.2010, 23:43
nöö habe ich nicht, vermutlich hat der Vorbezitzer schon weggeschraubt, ich kenne auch wenig die somit rum fahren.
Schau doch die Galerie an, dann weiss du was ich meine.:cool: ich habe ja auch Umbauten gemeint.

Ritch
21.11.2010, 00:25
Sers Vlad,

wenn Deine Kiste NICHT nach EU Recht zugelassen ist, dann ist das maßgeblich, in der Zeichnung die Du gefunden hast.

15 cm nach oben von der Achsmitte aus gemessen .. Fakt ...

Wenn Deine Kiste nach EU Recht zugelassen ist, und das glaub ich mal nicht,
dann gehts auch so (http://www.ls650.eu/photoplog/images/132/1_251008.jpg) ... :tongue:

Radabdeckung is nen heikles Thema, vor allem bein TÜV ..

Gruß

Ritch

vk650
21.11.2010, 00:54
Meine Else ist 97 BJ
Im Fahrzeugsbrief bei "K" steht E164, ist also EU Zulassung, das heisst
ich darf es auch !!!!!!!!!!!!!!!!!! kurze Abdeckung kommt

Sers Vlad,

wenn Deine Kiste NICHT nach EU Recht zugelassen ist, dann ist das maßgeblich, in der Zeichnung die Du gefunden hast.

15 cm nach oben von der Achsmitte aus gemessen .. Fakt ...

Wenn Deine Kiste nach EU Recht zugelassen ist, und das glaub ich mal nicht,
dann gehts auch so (http://www.ls650.eu/photoplog/images/132/1_251008.jpg) ... :tongue:

Radabdeckung is nen heikles Thema, vor allem bein TÜV ..

Gruß

Ritch

Ritch
21.11.2010, 01:09
Jep, wenn nen E xxx steht, Glückwunsch .. top
Dann säg mal fleissig den hinteren Fender ab ..
aber nicht übertreiben ..

Gruß

Ritch

Kobi
29.02.2012, 13:52
Also ich war heute beim Tüv und der hat gesagt das ich ne StVZO Zulassung habe, in meinem Fahrzeugschein steht unter K: E164*
Ich bin verwirrt :D

blizz
19.09.2012, 19:42
Es tut mir Leid liebe Leute aber ich muss den Fred hier mal ausgraben.

Ich war heute mit diesem Gefährt ( http://imageshack.us/photo/my-images/32/img03541n.jpg/ ) bei der Dekra und habe mir Tüv geholt. Dabei habe ich den Prüfer gleich mal gefragt, in wie weit ich daran rumbasteln kann um ein Motorrad in diesem Style zu bekommen --> http://imageshack.us/photo/my-images/705/img03421.png/ .

Naja er meinte gleich das das mit dem hinteren Fender schon mal Tabu ist weil nach STVZO die 150 mm zu tragen kommen. Wirklich interessant ist allerdings die Tatsache das es sich hierbei nicht um die Höhe, wie ich in einigen Beiträgen hier gelesen habe, sondern um die Länge des Fenders von der Radachse handelt --> http://imageshack.us/a/img27/311/img0354i.png

Also stellt sich mir die Frage wie bekomme ich das Motorrad nach EU-Richtlinien zugelassen??? Will ja schließlich den Fender kürzen :search: Oder ist das ein brotloses Unterfangen? Will nächste Woche Montag oder Dienstag nämlich auf die Zulassungstelle zum Anmelden...

Grüße, Marcus

Jogi
19.09.2012, 20:07
Moin Moin, such dir nen anderen Prüfer, der hat dir Mist erzählt. Die 150 mm gelten oberhalb der Radachse, die Länge des Kotflügels ist egal, solange die 150 mm eingehalten werden. Das gilt für StVZO. Nach EG ist keine hintere Radabdeckung definiert. Es gibt aber auch Prüfstellen die eine hintere Radabdeckung trotz StVZO Zulassung oberhalb der 1q50 mm eintragen ohne Änderung auf EG Recht (hab ich z. B. bei meinem Rohbau so eintragen lassen, Heck endet senkrecht über der Hinterachse). EG Zulassung bietet einige Fallstricke die ich mir nicht freiwillig ans Bein binden würde. Z. B. 4 Blinker, Blinkkontrolleuchte, Spiegelgröße 100 qmm etc. Gruß Jogi

blizz
19.09.2012, 20:19
Hmm, danke für deine Antwort. Hab ich mich anscheinend zu schnell "einlullen" lassen...

Aber finde es trotzdem krass das die Meinungen soweit auseinander gehen und, nach meinem Verständnis, klare Regeln herrschen und auch wieder nicht. Also dürfte ich nun im Prinzip mein Mopped so umbauen wie es hier: http://imageshack.us/photo/my-images/705/img03421.png/ gebaut ist?

Noch ne Frage zum Auspuff: In der Zulassung ist das Standgeräusch mit 93 dB und das Fahrgeräusch mit 82 dB angegeben. Nach welchem Wert muss ich mich richten wenn ich nen anderen Topf/Auspuff anbauen will? Prüfer meinte nach Standgeräusch, weil Fahrgeräusch lässt sich schlecht messen.

Gruß

Martini
19.09.2012, 20:41
Finde das Vorhaben (dein Bildanhang) absolut optimal.
Das ist ne Einsitzer die ich als Opti-Design bewerte.

Da werden sich die TÜV - Probleme lösen lassen.
Son Teil nicht durchzubringen kann nicht sein.
Mach's. Geiles Bike.

Specter
19.09.2012, 21:34
Anstatt dem Stummelfender hinten kannste ja auch nen mitschwingenden anbauen,
den kannst denn auch länger machen und der sieht trotzdem ned schlecht aus.

Schau mal in die Galerie, da gibts paar schöne Lösungen :)

Jogi
20.09.2012, 10:18
Hmm, danke für deine Antwort. Hab ich mich anscheinend zu schnell "einlullen" lassen...

Aber finde es trotzdem krass das die Meinungen soweit auseinander gehen und, nach meinem Verständnis, klare Regeln herrschen und auch wieder nicht. Also dürfte ich nun im Prinzip mein Mopped so umbauen wie es hier: http://imageshack.us/photo/my-images/705/img03421.png/ gebaut ist?

Noch ne Frage zum Auspuff: In der Zulassung ist das Standgeräusch mit 93 dB und das Fahrgeräusch mit 82 dB angegeben. Nach welchem Wert muss ich mich richten wenn ich nen anderen Topf/Auspuff anbauen will? Prüfer meinte nach Standgeräusch, weil Fahrgeräusch lässt sich schlecht messen.

Gruß

Moin Moin,

dein Prüfer hat ja so gar keine Ahnung. Ausschlaggebend bei einem Auspuff ist die Gesetzeslage bei der Erstzulassung. D. h. wenn dein Mopped 82 dB Fahrgeräusch hat und auch gesetzlich nicht mehr erlaubt sind, dann darf der neue Auspuff auch nicht mehr als 82 dB Fahrgeräusch bringen. Meine 1990er LS hatte ursprünglich auch 82 dB eingetragen, da die EZ aber vor dem 1.10.1990 lag dürfte ich noch legal bis zu 86 dB haben. Mir wurde daher auch ein lauterer Auspuff (natürlich nach entsprechenden Messungen) eingetragen. Sofern das Fahrgeräusch passt (die Messung ist aufwändiger als ne Standgeräuschmessung, klar, aber mit zwei Mann machbar) wird nur noch das Standgeräsuch ermittelt und eingetragen. Das Standgeräusch uunterliegt keinem Grenzwert, einzig ausschlaggebend ist das Fahrgeräusch, das Standgeräusch dient nur der vereinfachten Überprüfbarkeit bei der HU oder bei der Rennleitung.

Anderen Auspuff ohne ABE wird nach EZ 1.1.1989 schwierig, da neben einer Fahrgeräuschmessung (kann nicht jede Prüfstelle, Kosten etwa 200-300 Euro) auch noch eine Leistungsmessung und ein Abgasgutachten nötig sind. Das Abgasgutachten ist hierbei nicht einfach nur ne CO-Messung wie bei der HU sondern kostet etwa 1000-2000 Euro. Von daher ist es m. E. absolut unwirtschaftlich das bei nem Mopped machen zu lassen, dann lieber umbauen auf alten Rahmen.

Das mit dem Heck kommt auf den Prüfer an. Trägt nicht jeder ein, ist aber machbar. Rücklicht und Bremslicht und Rückstrahler müssen mittig sitzen, sehe ich auf deinem Foto nicht. Bei EZ nach 1.1.1990 brauchst du zwei Spiegel. Grundsätzlich ist also die Optik wie auf dem Foto machbar, wenn man obige Punkte löst.

Mögliche Alternative wären die Kellermänner-Brems-Rücklicht-Blinkkombination hinten (auch von anderen Herstellern erhältlich). Hierbei würde ich mir diese Blinker aber immer eintragen lassen. Sie sind zwar E-geprüft, aber nach meinem Verständnis nicht bei Fahrzeugen nach StVZO zulässig, da gemäß StVZO nur ein Brems-oder Rücklicht erlaubt ist. Kennzeichen mit Beleuchtung seitlich sollte auch kein Thema sein. Rückstrahler müsste noch irgendwo mittig dran (sind 3 Punkte wenn der fehlt, das wäre es mir nicht wert).

Beim Spiegel bin ich schmerzfrei, da käme bei mir nur ein zweiter für den TÜV drauf. Fahre auf allen meinem Moppeds nur einen Spiegel. Da ich nicht viel in der Stadt fahre reicht mir das.

Vorverlegte Fußrasten gibt es auch gegen Geld zu kaufen. Ansonsten scheint mir an dem Foto nix weiter außergewöhnliches dran zu sein.

Gruß

Jogi

000grunge000
31.10.2012, 20:04
leider sind seitliche kennzeichenhalter nicht aufgeführt

Specter
01.11.2012, 16:55
leider sind seitliche kennzeichenhalter nicht aufgeführt

Wie meinste des??

Specter
01.11.2012, 17:02
[...]
Kennzeichenhalter:

Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen. Nicht eintragungspflichtig.
[...]


P.S.noch Fragen ? JA!

Das ist so nicht ganz richtig, die 300mm gelten für 4-rädrige KFZ.

zitat 93/94 EWG KLICK! (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31993L0094:DE:NOT) :

[...]
5. MINDESTABSTAND ZUM BODEN

5.1. Bei beladenem Fahrzeug (Masse in fahrbereitem Zustand plus 75 kg) muß sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 0,20 m über dem Boden befinden; beträgt der Radradius weniger als 0,20 m, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunkts liegen.

[...]

elkroellosso
02.05.2013, 19:43
Sagt mal habt ihr da auch was für uns Österreicher in peto? Mir gehts hauptsächlich ums Heck. d.H. mitschwingender Fender und seitliche Kennzeichen Halterung. Beim HEckfender hab ich mal was gelesen das ungefähr so klang :" Der hintere Kotflügel soll mind. 10 (kann mich nimmer erinnern) über die TANGENTIALE MITTE ragen" was heißt das? grüße el

Specter
02.05.2013, 23:10
Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
gelten da es ja EU Richtlinien sind.

KP23
02.05.2013, 23:26
Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
gelten da es ja EU Richtlinien sind.

Mal grad in den Raum geworfen, meine else hat ne Nationale zulassung und damit keine EG-Richtlinien sondern anch nationalem recht

der-wirre-Irre
03.05.2013, 00:10
Mal grad in den Raum geworfen, meine else hat ne Nationale zulassung und damit keine EG-Richtlinien sondern anch nationalem recht

Alle anderen auch. Die LS650 ist nach deuteschem Straßenverkehrsrecht und der damit in Zusammenhang stehenden Zulassungverordnung für den Straßenverkehr zugelassen. Mal sehn, wann der letzte das begreift???

Specter
03.05.2013, 10:14
Tom Du hast grundsätzlich schon Recht aber das KBA vermischt ja gewissermaßen auch die
Vorschriften so dass sich keiner mehr auskennt... siehe KBA-Info Nr. 01-98

Ich klinke mich hier mal aus, in diesem ganzen Gesetzgebungssumpf über Zulassung usw. hab
ich wohl nicht den nötigen Durchblick. Werde aber trotzdem weiterlesen wenn es was Neues
gibt.:smilie_baby_020:

der-wirre-Irre
03.05.2013, 11:20
Tom Du hast grundsätzlich schon Recht aber das KBA vermischt ja gewissermaßen auch die
Vorschriften so dass sich keiner mehr auskennt... siehe KBA-Info Nr. 01-98

Ich klinke mich hier mal aus, in diesem ganzen Gesetzgebungssumpf über Zulassung usw. hab
ich wohl nicht den nötigen Durchblick. Werde aber trotzdem weiterlesen wenn es was Neues
gibt.:smilie_baby_020:

Denk mal bloß nicht, das ich da den großen Durchblick habe. Aber so ein paar grundsätzliche Dinge sollte man schon wissen. Die Herrschaften, die unterwegs, gelegtlich am Wegesrande lauern, wissen ja selbst nicht mehr was nu erlaubt ist, was geht und was nicht.
So lange es der einzelne nicht übertreibt, geht das ja meist auch glimpflich über die Bühne. Der eine oder andere sarkastische Komentar inklusive.
Ich finde es nur seltsam, das so banale Dinge wie die Geräuschkulisse der älteren Fahrzeuge einfach mal so auf 84 Db EU konform in den Papieren umgeschrieben werden, wenn man nicht genau aufpasst, bei einer Änderung der Fahrzeugpapieren, z. Bsp. bei Gebrauchtkauf und Ummeldung des Kfz.
Das ist der Grund, warum ich mich eben hin und wieder mit solchem Kram beschäftige. Klar, ich lege immer alles zu meinen Gunsten aus und versuche das auch bei Anbau- und Umbaumaßnahmen und der darauf folgenden Abnahme durch zu setzten. Meist klappt es ja auch. Man muß nur auch mal ein "Nein" akzeptieren können.
In einer etwas gemäßigten Altersgruppe angekommen, versuche ich auch von mir aus, die gesetzlchen Richtlinien und Anbauvorschriften einigermaßen einzuhalten. ... oder auch nicht.

elkroellosso
03.05.2013, 12:20
Eher 150mm aber Profi bin ich auf dem Gebiet nicht, da es keine genauen Richtlinien gibt soweit ich weiß.

Geh einfach zu Deinem Prüfer und frag ihn. Die Richtlinien über Kennzeichenhalter sollten auch für Österreich
gelten da es ja EU Richtlinien sind.


ja der wert lässt sich ja nachschlagen. mir gings drum was das heißt von wegen tangentialer mitte... aber ich glaub ich frag tatsächlich mal einen von den prüfern da. Echt Kacke wie schwammig die ganze Gesetzgebung da ist. Da will man einmal brav befolgen was die da von einem fordern und dann wird das echt zu nem Urwald.

Nuphi
03.05.2013, 12:34
TÜVver sind manchmal echt der Brüller. ich hab gerade erst wieder ne schöne Story gehört - nach dem Auspuff haben die nicht geschaut, hat die auch überhaupt nicht interessiert, was da letztlich drangeschraubt ist (und auch nicht, daß Nieten ausgebohrt waren), die wollten wohl nur im Auspuff ein Loch haben, damit se der Else eine Sonde in den Arxxx schieben können, der gesamte Umbau von der Karre hat die null gekratzt, fanden die alles völlig normal, aber ne TÜV-Plakette gabs letztlich nicht wegen einer fehlenden E-Nummer auf einem nicht ganz mittigen Rückstrahler. Da fasst man sich doch ans Hirn.

DWausH
03.05.2013, 13:10
............... Echt Kacke wie schwammig die ganze Gesetzgebung da ist..
Is doch gut so, denn wenn alles knallhart unmissverständlich formuliert wäre, würde man nach §21 gar nix mehr eingetragen bekommen.

Janis
03.05.2013, 17:41
Is doch gut so, denn wenn alles knallhart unmissverständlich formuliert wäre, würde man nach §21 gar nix mehr eingetragen bekommen.

Dito

Gruß Jan

Amethyst
15.05.2013, 23:07
Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?

Joehennes
16.05.2013, 00:32
Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?

So weit ich weiß, kannst Du nicht.
Ist die Else z.B. als "Einsitzer" umgebaut und eingetragen, dann kann´ste nicht einfach wieder die original Sitzbänke montieren und den Soziusbetrieb wieder aufnehmen.
Vieleicht gibts es für bestimmte Umbauten auch Ausnahmen, aber dann müssten auch beide Varianten eingetragen sein.
Gruß

Joehennes
16.05.2013, 00:40
Zum Thema Tüv habe ich auch noch eine Frage:
Ist ein funktionierendes Lenkradschloss immer noch ein Prüfmerkmal des TüV?
Bei meiner Else funktioniert nämlich dieses nicht mehr.

gruß

joehennes

der-wirre-Irre
16.05.2013, 01:33
Das Lenkschloß ist eigentlich Bestandteil der HU, da es vom Gesetzgeber verlangt ist das am Kfz eine Vorrichtung gegen unbefugtes Benutzen vorhanden sein muß.
Ich hab aber noch nie erlebt, das es jemand geprüft hat, wenn der Schaden nicht offensichtlich ist.
Alpha hat aber eine Halterung für sein Bremsscheibenschloß am Moped, wo man es ständig am Motorrad mit führen könnte.
Das würde sicher Abhilfe schaffen, wenn es Fragen von prüfender Seite geben sollte.

feuerkroete
16.05.2013, 07:29
bei mir habenses schon geprüft.... letztes mal.... aber das war auch so nen ganz genauer -.-

Morello
16.05.2013, 08:01
Zum Thema Tüv habe ich auch noch eine Frage:
Ist ein funktionierendes Lenkradschloss immer noch ein Prüfmerkmal des TüV?
Bei meiner Else funktioniert nämlich dieses nicht mehr.

gruß

joehennes

Ja ist es, wird aber sehr selten überprüft

Crazy Alugerdi
16.05.2013, 08:04
Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?

Sissybar benötigt keine Abnahme PUNKT
893289338934

Morello
16.05.2013, 08:06
Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?

Bei einem Einsitzer kannst du hinter dir eine Sissybar anbringen.
Änderungen die in den Fahrzeugschein eingetragen wurden, müssen bei einer Änderung immer neu abgenommen werden.

Gesiima
16.05.2013, 08:31
Bei meiner letzten Untersuchung wurde auch die Funktion den Lenkradschlosses überprüft und für gut befunden.
Wenn es bei dir nicht geht denke ich, dass eine Halterung für ein Bremsscheibenschloss nicht wirklich Abhilfe schafft, da Funktionen am Motorrad funktionieren müssen. Einzig das der Prüfer dann ein Auge zudrückt kannst du hoffen.
Bein einer Sendung im TV, bei welcher ein TÜV Prüfer begleitet wurde bei der Arbeit kam jemand mit einem etwas älterem Motorrad zur Hauptuntersuchung. Dieses Motorrad hatte noch gar kein Lenkradschloss und der Prüfer meinte, das währe kein Problem, wenn er denn eine Bremsscheibenschloss oder ähnliches mitführt. Dies würde aber auch im Fahrzeugschein vermerkt und bei Verkehrskontrollen abgefragt.

Gerhard
16.05.2013, 09:16
Schlossfunktion wurde bei meiner beim letzten TÜV auch überprüft.

Gruss
Gerhard

DWausH
16.05.2013, 11:02
............Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?
Wenn man Eintragungspflichtige Teile zurück baut muss man auch wieder Austragen lassen, es soll es zwar geben das zb, mehrere Lenker eingetragen sind, ist lauf meinem Tüff aber nicht zulässig. Der sagt ganz klar dass der Zustand des Mopeds so sein muss wie es im Schein steht.

Chris_Cross
16.05.2013, 12:27
Wenn man Eintragungspflichtige Teile zurück baut muss man auch wieder Austragen lassen, es soll es zwar geben das zb, mehrere Lenker eingetragen sind, ist lauf meinem Tüff aber nicht zulässig. Der sagt ganz klar dass der Zustand des Mopeds so sein muss wie es im Schein steht.


Dieter, ich hab 2 Lenker drin! Erklär den obigen Satz mal meiner Zulassungsstellentante.........ich habs nach 25min aufgegeben. Bei der letzten schnellen Kontrolle fragte mich der "Nette Beamte" welcher drauf sei, nachdem er erst ein komisches Gesicht gemacht hat, und sogar selber grinsen musste. Antwort>> Such dir einen aus......:smilie_baby_018: Im Endeffekt wollten die nur das mopped anschauen

DWausH
16.05.2013, 14:27
Dieter, ich hab 2 Lenker drin! Erklär den obigen Satz mal meiner Zulassungsstellentante.........
Das glaub ich dass man da irgendwann aufgibt, mich würde es auch nicht stören wenn mehrere Sachen drin stehen, aber als ich mal von Einsitzer auf 2 Sitze zurückgebaut habe hatte er gleich alles kontrolliert und dem Istzustand angepasst.

Morello
16.05.2013, 16:52
Es können im Schein auch mehrere Lenker oder Räder oder Sitze eingetragen sein, es muss nur der Zusatz WAHLWEISE mit im Schein stehen.

opoha
01.12.2013, 13:55
Ich hab da noch etwas zum Thema Radabdeckungen, was hier einigen Ausasagen widerspricht. Mein TÜV Prüfer verfährt danach.

10443

Gruss
op

Mc6steve
21.05.2014, 21:07
Hallo,
auch ich habe das Fender Problem:
Habe folgende Else aufgebaut und nun stehe ich vor dem TÜV.
http://i.imgur.com/4PKz8PI.jpg
Hat jemand eine ähnliche Else (Fender) und seitlichen Kennzeichenhalter eingetragen?

Else95
21.05.2014, 21:24
12623

Beim Elserich meines Mannes ist das seitliche Kennzeichen eingetragen. (Sorry hab nicht alles vorher gelesen, hoffe ich bin nicht am Thema vorbei). Hilft Dir das?
Gruß
Carmen

Darkie
16.06.2015, 20:10
Ist eigentlich eine Sissybar hinter dem Fahrer erlaubt? Hab ich noch nie gesehen.
Dann könnte man sich auch zurück lehnen und hätte es auf längeren Strecken bequemer. Wie beim Auto. Allerdings ist das Ab- und Aufsteigen erschwert.


Und noch eine Frage: Wenn man eine Änderung beim Tüv hat eingetragen lassen, kann man es dann ohne erneute Ein- oder Austragung wieder in den Originalzustand zurück versetzen?

Also wenn ich richtig informiert bin......Sissybar....

Nach langem hin und her....
Sissybars sind nun zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 4 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung). Eine Eintragung wird nicht gefordert. Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!

Darkie
16.06.2015, 20:15
Ich habe da noch was vom TÜV Hamburg gefunden......:cool:





Sie möchten Ihr Motorrad umrüsten oder umbauen?

TÜV HANSE hat nützliche Ratschläge für Biker zu folgenden Themen zusammengestellt:
Was darf man?

- Verwendung von Zubehörteilen;
- Zulässigkeit;
- Anbaumaße

Eintragen oder nicht?
Wo steht das?

Rahmen Rahmen
§ 30 StVZO // 2002/24 EG
Der Rahmen muss sich im originalen Auslieferungszustand befinden!

- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen” werden

Fußrasten
Fussrasten


§§ 30, 61 StVZO

Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden.

- die Anzahl muss der Sitzplatzzahl entsprechen (2 pro Sitz)
- sie müssen klappbar sein
- es sollte immer ein Gutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beiliegen ( in dieser muss das Motorrad aufgeführt sein! Außerdem sind dort die evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf. ein Hinweis auf eine “Eintragungspflicht” aufgeführt.)

Lenker/Hebel/Griffe

Lenker/Hebel/Griffe
§§ 30, 61 StVZO

Fußrasten können gegen Zubehörteile getauscht werden. Lenker,
Hebel und Griffe können gegen Zubehörteile getauscht werden.


- alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE geliefert.
- sie müssen evtl. “eingetragen” werden (siehe Gutachten oder ABE).

Bremsen

Bremsen

§§ 30, 19 StVZO // 93/14 EWG

Bremsenteile sind bauartgeprüfte Teile. Sie können
gegen Zubehörteile getauscht werden.
- Bremsleitungen, z.B. “Stahlflex” -mit oder ohne Kunststoffmantel- sind meistens “eintragungsfrei”, sind aber gem. Einbauvorschrift in der Betriebserlaubnis zu verbauen.
- Bremsleitungen dürfen nicht verdreht werden, müssen scheuerfrei verlegt und dicht sein.
- Bremsscheiben, z.B. Wave-Scheiben, haben immer ein Gutachten oder eine ABE und müssen für das entsprechende Motorrad bestimmt sein.
- Bremsbeläge müssen eine nationale (KBA-Nr.) oder eine internationale (EG- oder ECEKennzeichnung) Zulassung besitzen.
- Bremsen-(Original)-Ersatzteile (Originalform, genehmigter Nachbau) müssen nicht “eingetragen werden.

Rad/Reifen

Rad und Reifen
§§ 30, 36 StVZO // 97/24 EWG

Immer auf die richtige Größe, Zuordnung und Bezeichnung achten!
(Angaben s. Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil 1)


- auf die richtige Laufrichtung achten!
- auf den richtigen Reifentyp und -hersteller achten! (ggf. Herstellerfreigabe via Internet herunterladen und evt. abstempeln lassen)
- bei Tauschfelgen (z.B. PVM, Marchesini usw.) die Zuordnung zum Motorradtyp prüfen und ggf. begutachten lassen!

Seiten-/Hauptständer

Seiten-/Hauptstaender
61StVZO // 93/31 EWG
Ohne geht´s nicht!

- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)

Spiegel

Spiegel
97/24 EWG
Auf das Prüfzeichen kommt es an!

Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:

vor EZ 01.01.1990 1 links
ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2

Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen.

Radabdeckung

Radabdeckung
§ 30, 36a StVZO
Radabdeckung
ja oder nein ??



- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.

Auspuff-/ Ansauganlage

Auspuff-/ Ansauganlage
§§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG
Die “rein - raus”- Technik.


Aussagen wie: “Der hat sich eben gelöst” , “Die Halteschraube ist abgefallen”, “Der hat auf einmal so geklappert!” werden von der Polizei i.d.R. nicht akzeptiert. Das heißt: Die Betriebserlaubnis ist erloschen (§19 Abs.2 StVZO: ...wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. ...)

Kennzeichnung:
Alle Zubehöranlagen für die Straße tragen ein Genehmigungszeichen (KBA-Nr. oder EG- bzw. ECE-Zeichen). Der DB-Eater muss sich im Topf befinden!
Nachweispflicht:
Für die Austauschanlage muss keine Karte oder ein anderes Dokument mitgeführt werden!
Anbau:
Da der Topf oder die Anlage für das jeweilige Motorrad hergestellt wurde, muss er ohne “Umbauarbeiten” angebaut sein. Keine Veränderungen!
Lautstärke:
Wird ein Zubehörtopf im Laufe der Zeit deutlich lauter, so ist der Halter und nicht der Hersteller in der Pflicht!
Ggf. Muss der Topf erneuert werden.
Eine Geräusch-Vergleichsmessung mit den in der Zulassung angegebenen Werten ist beim TÜV HANSE nach Terminabsprache selbstverständlich möglich!

Lichttechnik

Lichttechnik

§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG
Sehen und gesehen werden.
Aber richtig...
(Nur mit Prüfzeichen)

Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mmAbblendlicht

Abblendlicht:

- vorgeschrieben
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand zueinander 200 mm, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
- in der Breite nach StVZO: maximal 200 mm zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur Fz-Längsmitte
- in der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor EZ 1.1.88 bis 1000 mm

Fernlicht:Fernlicht

- vorgeschrieben
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler Abstand der leuchtenden Flächen zueinander 200 mm
- in der Höhe: keine besondere Vorschrift
- blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig.

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Warnblinkanlage:

- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
- besonderer Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach StVZO mit rotem Licht

Nebelscheinwerfer:

- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- in der Breite:
nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte
nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig

Bremsleuchten:

- vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm

Schlußleuchten:Schlussleuchten

- vorgeschrieben
- Anzahl: 1oder 2
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500 mm

Kennzeichenbeleuchtung:

Kennzeichenbeleuchtung

- hinten vorgeschrieben

Rückstrahler hinten:

- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mmRueckstrahler hinten



Weitere zulässige Leuchten nach EWG:
93/92 EWG Anh. V Nr. 6.8, 6.9, 6.11

- Nebelschlußleuchte
- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003
- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler
- reflektierende, weiße Reifenflanken
- Parkleuchten
- Rückfahrscheinwerfer
- Nebelschlußleuchte- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler- reflektierende, weiße Reifenflanken- Parkleuchten- Rückfahrscheinwerfer
.

manni
01.09.2015, 19:35
Hallo
Ich war in der vorigen Woche beim Tüv in Dortmund um abzusprechen was geht und was nicht.Hatte meinen hinteren Fender in etwa in der gleichen Höhe angebracht,der Tüvmann sagte mir das ich meinen Fender bis zu dieser bekannten Höhe Achsmitte 15 cm nach oben und in einer gedachten Linie waagerecht
zum Reifen ändern muß.Das bedeutete Fenderhalter neu anfertigen Blinkerkabel velängern und am ende des Fenders ein Katzenauge anbringen.
Ich hoffe das der Tüvmensch am 11.09.15 zufrieden ist und ich die Else endlich auf die Straße bekomme
Gruß manni

Hoschi
01.09.2015, 19:57
Such dir ne andere Prüfstelle, die 15cm sind doch nur ne Richtlinie und werden von den meisten Prüfern(zumindest die die ich kenne)nicht mehr angewandt.

Jonny-MI
02.09.2015, 00:34
Hallo Manni,

17114

So is es!!
Dat zeich mal Deinen Prüfer!

hmt
02.09.2015, 07:42
Eine Info aus 1998.
Da freut sich der Prüfer.

Jogi
02.09.2015, 09:17
Eine Info aus 1998.
Da freut sich der Prüfer.

Warum? Gibt es eine neuere Anweisung die die alte ersetzt? Lass uns teilhaben.

vauzwo
02.09.2015, 12:15
Desshalb soll man sich ja vor dem Umbau informieren.
Und wenn der eine Prüfer es nicht will, sollte man zu einer anderen Prüfstelle fahren.
Wenn man anfängt mit den Prüfern zu diskutieren und klugscheißert, kann es zu einem echtem Problem werden.

mein Tüvler hat zB gemeint, das alle Änderungen an Fahrzeugen abgenommen werden müssen und da es keinen Fender mit Tüvgutachten oder eu Be gibt-würde er das Grundsätzlich nicht eintragen ??
Und wenn er nicht will, kann man ihn nicht zwingen ( ich brauch ja noch fürs Auto und die VTR Tüv und komme mit ihm sonst ganz gut zurecht und das soll so bleiben )
Ich habe auch hier in der Umgebung Keinen gefunden, der es abnimmt, also habe ich erst mal nur abgespeckt und den orig Fender drauf gelassen.

Eigentlich sollte man einfach im Urlaub zu Jemandem fahren, der den gewünschten Umbau schon eingetragen hat und dann diesen Prüfer aufsuchen.

Jonny-MI
02.09.2015, 13:04
Eine Info aus 1998.
Da freut sich der Prüfer.
„Vorläufigen Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen“ - BMV/StV 7-4005 T/62 - vom
24.01.1962, veröffentlicht im Verkehrsblatt 1962 (150mm Regelung) halte ich aber auch nicht grade für aktuell :thinking: Aber Vauzwo hat schon recht - ist aber traurig oder!?!

Jonny

Hoschi
02.09.2015, 20:08
Von 1962 oder auch nicht, immer noch gültig!
Manche Prüfer halten sich anscheinend für Götter:thinking:
Wie ich schon bemerkte, kann ich nur empfehlen einen Prüfer zu suchen der sich auskennt und nicht nur nach "Papieren" geht.
ich weiß die Sache ist mühsam, aber lohnt sich am Ende doch.
Auch die dezente Frage nach dem Vorgesetzten wirkt manchmal Wunder!

Dennoch ist der Weg alles im Vorfeld mit dem Prüfer abzusprechen der später auch die Prüfung macht, der wohl einfachste und beste Weg!

manni
04.09.2015, 11:01
Hallo Jonny-Mi
Habe gerade Deine Mitteilung gelesen und sofort ausgedruckt,sehr interresant werde wohl den Tüv in Gelsenkirchen aufsuchen,mit dem habe ich bei einem Umbau meiner xvs Dragstar mit einem breiteren Vorderrad sehr gute Erfahrungen gemacht obwohl das Vorderrad damals von einer VN 800 stammte
Aber zur Info werde ich das dem Tüvler in Dortmund vorlegen mal sehen was er dazu sagt
Gruß
manni

Jonny-MI
04.09.2015, 11:29
Naja, vieleicht lassen sich die Dortmunder weiterbilden; wäre auf jedenfall dann von Vorteil für die nächsten Delinquenten:heilig:
Jonny

EWo
31.08.2016, 15:34
Ich habe gerade mal den gesamten Thread durchgelesen.
Bisher scheint hier noch niemand ein Problem mit gekürztem Rahmen gehabt zu haben.
Ich habe vor die "Hörner", die den hinteren Fender halten, abzuschneiden.
Da ich auf Einzelsitz umbauen will, verlieren sie Ihre Funktion und sind mir für den Einzelsitz bzw. die Federung im Wege.
Nicht nur hier in diesem Forum wird immer wieder empfohlen, solche Änderungen VORHER mit den Herren vom TÜV zu besprechen.
Also war ich mit diversen Fotos bewaffnet bei den Prüfern vom TÜV Hessen.
Ich spreche den ersten (er wurde mir von der Rezeption als der Mann für Motorräder genannt...) an und erkläre mein Vorhaben.
Sein Statement: "mit dem Abschneiden sieht er absolut kein Problem"
Ich habe dann nachgefragt, ob ich dort Stopfen einschweißen kann, wo die Federn drauf ruhen sollen.
Er meinte, daß er dazu gern die Meinung seines Vorgesetzten einholen würde...
Dieser war dann ganz anders drauf...
Er hat (das auch noch ziemlich unhöflich...) jede Veränderung am Ramen abgelehnt, also auch das Abschneiden, was sein Kollege 1 Minute vorher noch als unproblematisch gesehen hatte...

Hat hier jemand Ähnliches erlebt und wie hat er das Problem gelöst?

Kesselkreis
31.08.2016, 17:43
Vielleicht hilfts wenn du mit Schein- Kopie und Bild von einem Umbau auf der Matte stehst ?

EWo
31.08.2016, 18:14
Das scheint zumindest einen Versuch wert zu sein.
Danke für den Tipp!

Kann mir da eventuell jemand, vorzugsweise aus Hessen helfen?
Hat jemand einen Umbau mit gekürzten Haltern des hinteren Fenders eingetragen und könnte mir ein Foto und einen Scan des Scheins zukommen lassen?

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Hoschi
31.08.2016, 19:45
Das hab ich mal versucht, hat mir gar nicht geholfen.
Stichwort: Gefälligkeitsgutachten!

Ein Weg der mir geholfen hat, ich hab alles gesammelt was ich gefunden hab.
Ob jetzt Fotos, Schriftstücke, u.s.w.
Damit zu meinem Prüfer und gefragt ob so was möglich ist, ich möchte mich da genauer drüber informieren bevor ich anfange!
Meistens sind sie da wohlwollender, weil sie sich nicht übergangen und vor volendete Tatsachen gestellt werden.

EWo
31.08.2016, 20:02
So ähnlich hatte ich das versucht.
Ich habe ein paar Fotos von einem unveränderten Rahmen und der Maschine ausgedruckt.
An Schriftstücken hatte ich leider nichts Nennenswertes.
Damit bin ich dann schön artig VOR der Änderung (ich habe es immer noch nicht angefaßt...) zum TÜV gedackelt.
Mit dem beschriebenen Ergebnis... Ich dachte der Typ bekommt gleich Nasenbluten, als ich ihm nur beschrieben habe was ich vorhabe und daß ich das VORHER mit jemanden vom Fach besprechen wollte.

Wenn da jemand mit Sprüchen wie "Gefälligkeits-Gutachten" käme, hätte ich überhaupt kein Problem damit ihn zu fragen, ob er seine Kollegen für korrupt hält und daß ich das ganz gern in geschriebener Form von ihm hätte.

Frustrierend wenn man versucht das Richtige zu tun und sieht, daß die Linke nicht weiß, was die Rechte tut.
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Typen realisieren, daß sie den Verkehr mit solchem Stumpfsinn NICHT sicherer machen...

Hodl
01.09.2016, 14:42
Was ist den ein "aaSmB" ?

Specter
01.09.2016, 15:11
Was ist den ein "aaSmB" ?

amtlich anerkannter Sachverständiger mit Bier :smilie_tanz_009:

Meinst Du nen aaSmT? Das wäre ein amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnis...aber das weißt Du ja sicher selbst.

Hodl
01.09.2016, 15:24
Ich hab meinen TÜV per mail angfefragt ob der seitliche, den ich von Jens ünbenommen hab geht.
Der hat mir geantwortet, das es kein Problem sein sollte wenn man blablabla einhält.
und der ist aaSMB oder er hat sich vertippt aber das B ist schon ganz schön weit weg vom T ???

Hoschi
02.09.2016, 07:38
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtlich_anerkannter_Sachverst%C3%A4ndiger_oder_Pr% C3%BCfer
Ist ganz interressant.
Aber aaSmB ist da auch nicht dabei, evtl. ein Tippfehler seitens des Herren?

Jogi
10.09.2016, 20:27
Moin Moin,

@EWo: für dich gibt es vermutlich nur den Tipp wie bei Forrest Gump, lauf Forrest, lauf!

Hinsichtlich TÜV-Bestimmungen gehört Hessen nicht zu Deutschland. Die sind durch ihre Überprüfungsbehörden einfach nur noch kastriert. Da riskiert kein Prüfer was für einen dahergelaufenen Privatmann. Versuch dein Glück bei ein paar Prüfstellen oder versuch es mla bei bekannten Umbauern ob die dir weiterhelfen können. Die nehmen dafür aber Geld.

Bisher hab ich immer Glcük gehabt und pflege meine Sachverständigen. Die werden zwar auch immer mehr gegängelt, aber bei uns werden denen noch nicht die Kompetenzen völlig abgesprochen.

Schon mal über einen Umzug nachgedacht oder ggf. die Möglichkeit die Kiste im benachbarten Ausland, also Niedersachsen, NRW, Thüringen etc auf nen Verwandten zulassen zu können? Dann dort die Abnahme machen und die Kiste wieder auf dich anmelden? ISt ggf. echt der einfachere Weg.

Andere aus Hessen jammern hier jedenfalls bei jeder Gelegenheit über die dortigen Zustände, davon braucht man keinen zweiten....:grin:

Gruß

Jogi

Darkie
10.09.2016, 22:22
da bin ich froh,nicht in hessen zu leben:smilie_baby_018:
wenn ich was zum eintragen habe,gehe ich zu meinem HD -Tuner/Händler wenn bei dem der TÜV ist und lasse es dort machen.
Bisher gab es noch keine Probs.....wie man an der Unserigen sehen kann.
Alles Eigenbau... und ob Fender...Breite der Reifen....Rennschnorchel oder Blinker....es gab nie ein NEIN.....die hinteren Blinker wären auch kein MUSS gewesen.
Hab ich einfach zur Sicherheit für meine Frau ran gemacht.Laut TÜV reichen die Kellermannhörner am Lenker vollkommen.
Nächsten Monat bekommt Sie ihre entgültige Lackierung.....1Jahr vor mir hergeschoben:smilie_baby_019:
ARANCIO BOREALIS Orange PEARL

Uli P.
28.02.2019, 16:34
Hab auch mal ne Frage zum Tüv, folgendes: hab vor einem halben Jahr mal beim Tüv wegen Rahmen kürzen angefragt...
Antwort war natürlich Nein, ist zwar schade aber OK... Allerdings habe ich Bilder gezeigt, um zu erklären was ab soll.
Daraufhin bekam ich die Aussage das der Rahmen sowieso zu kurz wäre und ich damit nicht durch käme.
Wollte mir auch nicht glauben, das der Rahmen original ist..Jetzt die Frage: trotzdem hinfahren oder direkt zu einem anderen Tüv?
Gruß Uli

Sigi
28.02.2019, 16:44
Hi, direkt zu einem anderen.

Hoschi
28.02.2019, 20:21
Jepp!

Kuddel36
01.03.2019, 07:21
Moin,
Manche TÜVer sind echt entzückend.
Mit dem würde ich mich gern mal unterhalten.

Gruß, Kuddel

Hoschi
01.03.2019, 18:06
Bei meinen letzten Tüvtermin stand als Bemerkung: Reifenverschleiß beachten.
Nach 1500 Km:smilie_baby_009:

das die FullBore in der Mitte von Haus aus ohne Profil sind ist ihm wohl entgangen!

Soviel zur Kompetenz mancher Prüfer, besser einen suchen der sich wirklich auskennt, kann dauern aber lohnts sich!

der-wirre-Irre
01.03.2019, 20:48
Moin,
Manche TÜVer sind echt entzückend.
Mit dem würde ich mich gern mal unterhalten.

Gruß, Kuddel

Wozu? :search:

Lächeln, umdrehen, einen anderen Tüffer suchen.

s_point
01.03.2019, 20:55
ein tüver ist auch nur ein mensch wie andere

manchmal sindse lieb und manchmal spinnen sie

also so wie wir manchmal

und mit nem tüver sich auf eine diskussion einlassen, nö, dafür ist mir meine zeit zu schade

wie tom schon schrieb, lächeln, umdrehen anderen tüver suchen

Onkel Ralf
01.03.2019, 22:49
Immer wieder dieses leidige Thema. Bei meinen UMBAUTEN ob die erste LS, die TL 1000, die zweite LS oder Frauchens 450 Supermoto Quad....
Hatte nie Probleme mit TÜV bzw. DEKRA bei Einzelabnahme.
Gespräche vorher was möglich ist und was nicht haben schon Ärger im Vorfeld behoben und Kompromisse eingeräumt.
Wie S-Point schon sagt, es sind auch nur Menschen. Der Eine so, der Andere eben anders. Bin ich mit dem Einen nicht klar gekommen hab den Anderen gefragt.
Und irgendwo bin ich mit allen klar gekommen.
Gruß Ralf

Bombero
02.03.2019, 09:41
Wozu? :search:

Lächeln, umdrehen, einen anderen Tüffer suchen.


....und auf meine persönliche "schwarze Liste" setzen!

hmt
02.03.2019, 10:44
Stimmt das sind auch nur Menschen.
Allerdings sollte er seinen Job verstehen.
Wenn nicht ist er Fehl am Platz und sollte besser Kündigen.

Fahr halt mal zu einer anderen Prüfstelle.

Jonny-MI
02.03.2019, 13:25
Kann man so auch nicht sagen
- ist woanders auch nicht besser,
War gestern bei der AOK - die kennen nicht mal ihre eigene Satzung! Schuldigung für OT.

hmt
02.03.2019, 15:01
Doch das kann man so sagen.
Wenn ich meinen Job nicht richtig mache blüt mir auch was.

paul paulson
03.03.2019, 16:00
Moinmoin,
ich persönlich habe die Hörnchen abgeschnitten und die Originaldeckel wieder aufgeschweist. Hat bei den ganzen Eintragungen niemand bemerkt und/oder bemängelt. Jedoch habe ich das Glück gerade über die Grenze nach RLP zu wohnen und einen Sachverständigen zu haben, der Sachverstand hat und kein Paragraphenreiter ist. Den hab ich im Vorfeld mit ins Boot genommen und es gab keinerlei Probleme bei der Abnahme.
massiv gekürzte Fender, Einzelsitz, seitlicher Kzh, Lenker, .....
Besten Gruß Paul

hmt
05.03.2019, 08:43
Hast du mal ein Bild von deinem Heck ??