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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seitlicher Kennzeichenhalter



Eyk
01.03.2012, 22:41
Hab da mal ne Frage,
hab mir letztes Jahr nen seitlichen Kennzeischnhalter montiert ( siehe Foto )
Für mich eigendlich ganz ok. Rück-Bremzlicht in einem und Nummernschildbeleuchtung auch mit dran. War also gestenrn bei der DEKRA und die sagten mir das das Rücklicht mittig also über dem Hinterrad sein muss. Is das so?? Habe schon so viele andere Moppeds gesehen die das so hatten wie ich es jetzt habe????? Fahren die dann alle ohne Tüv oder gibt es da irgend eine Sonderregelung?

mathias 5o
01.03.2012, 22:42
Gute frage?!

rudiwolfen
01.03.2012, 22:48
Hallo Eyk,
schau mal hier
http://www.louis.de/shop/zusatz/anl/TUEV_Hanse_Aenderungen_08_2007.pdf

Gruß
Rudi

Bauer
01.03.2012, 22:49
Hi,

da gibts keine Sonderregelung, die sind ohne TÜV bzw. mit (evtl. geringen) Mängeln unterwegs.
Ist wie mit dem Katzenauge und vielen anderen Sachen: nur o.k., solange keiner was merkt / sacht.

MFG, Bauer

DWausH
01.03.2012, 22:55
......................Fahren die dann alle ohne Tüv oder gibt es da irgend eine Sonderregelung?

Tüff haben die, nur hat der Graukittel bei der HU vielleicht nicht drauf geachtet.
Ich kenne niemand der das so eingetragen bekommen hat.

Thor
01.03.2012, 23:44
Merke: Wenn Du dich fragst ob etwas erlaubt ist, dann ist bestimmt verboten
Wenn es fuer dich ausser Frage steht, dass es erlaubt sein muesste, ist es eventuell verboten.

Die STVZO ist nen echter Spassverderber.
Ich versteh ja das es sowas geben muss und nicht alles erlaubt sein kann aber in D sind wir kilometerweit uebers Ziel hinausgeschossen, finde ich.

Aber watt willste machen? Hift nix.

Gruss
Thor

Eyk
01.03.2012, 23:54
Ohne Katzenauge und ohne hinte Blinker bin ich in Bayern zwei mal durch n Tüv gekommen. Aber kaum im Osten wurde das sofort beim ersten Tüvbesuch bemängelt (Baujahr bedingt ).Obwohl mein Scheinwerfer auch nicht alle Tüv Regeln erfüllt, darf ich ihn (noch ) behalten. Laut Tüv bräuchte ich davon zwei ( ein für auf-und ein für abblendlicht).Is eben kein original war mal ne Treckerleuchte.Is bis jetzt aber nur als geringer mängel verzeichnet worden. Also immer Tüv, da auf -und abblendlicht drin ist.

Aber wenn ich das so Lese, werd ich wohl nicht um einen kleinen Umbau kommen.
Und ich hasse alles was mit Elektrik zu tun hat. Viel Arbeit aber wenig zu sehen9:cry:

Jogi
02.03.2012, 09:23
Moin Moin,

das was der TÜV HAnse schreibt ist aber auch nicht alles korrekt, das nur mal so am Rande.

Seitliches Rücklicht ist, zumindest für die Erstzulassungen unserer LS nicht legal machbar. Ab es ganz früher mal ging weiß ich nicht.

Ohne Katzenauge bringt im dümmsten Fall bei der Rennleitung 3 Punkte, da interessiert mich kein "geringer Mangel" bei der HU wenn es mich auf der Straße so dermaßen reinreißt. Da kannste besser 3 Mal im Überholverbot überholen als dich wegen dem Fehlen von dem blöden Katzenauge anhalten zu lassen.

Gruß

Jogi

Eyk
02.03.2012, 23:52
Katzenauge is ja schon lange dran,und die beiden Rückleuchten sind heute angekommen.Werd ich mich also morgen gleich mal ans anbauen machen.

Justus
03.03.2012, 02:56
Hi!
Hatte neulich auch wegen Umbauten an der Else nen Termin mit dem TÜV! (Mitschwinger, seitlicher Kennzeichenhalter)
Auch das Katzenauge muss mittig am Fahrzeug angebracht werden.Bei nem seitlichen Kennzeichenhalter und nem Mitschwinger, darfst Du dir dann ein schönes Plätzchen für das Katzenauge suchen!...Werde das Teil irgendwie unter/am Sitz festmachen...??!!
Rücklicht sollte (hörte sich nach nicht ganz so streng an) am "äußersten" Ende des Fahrzeugs angeschraubt sein...! Nimmt er aber wohl nicht ganz so ernst...!
Wir werden sehen!

Grüße aus Franken