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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lenkerendenblinker



vespav501963
26.02.2012, 22:18
WEnn ich Lenkerendenblinker verbaut habe, sind dann die Heckblinker überflüssig, oder will die der TÜV trotzdem dran haben?

Gruß Manuel

Gerhard
26.02.2012, 22:30
Hängt vom Baujahr ab.
Einfach mal googeln.

Gruss
Gerhard

Jogi
27.02.2012, 09:36
Moin Moin,

wenn vor Erstzulassung 1.1.1987 zugelassen geht es bei ausreichender Lenkerbreite (560 mm) und nicht zu starker Lenkerkröpfung ohne hintere Blinker. Die Lenkerendenblinker brauchen aber ein Prüfzeichen für vorne und hinten (Kellermänner oder die O-Augen von Louis haben es nicht).

Dann gibt es noch die Grauzone bis zur EG-Zulassung die vier Blinker vorschreibt. Hier trägt mancher TÜV LEnkerblinker ein, ich würde aber darauf achten, dass die hinteren Blinker explizit ausgetragen sind. Ab EG-Zulassung geht nix mehr ohne hintere Blinker.

Gruß

Jogi

DWausH
27.02.2012, 09:49
Das habe ich mal aus einer Tüfflektüre, wichtig ist der letzte Hinweis. Is aber genau das was Jogi schon geschrieben hat.
Wichtig ist zu wissen das es Lenkerendenblinker gibt, die nach hinten scheinend keine Zulassung haben5925

Jogi
27.02.2012, 12:03
Moin Moin,

nach meinen bisher gesammelten Erfahrungen könnte es sein, dass Hein Gericke Ochsenaugenblinker anbietet die für vorne und hinten geprüft sind (11 und 12).

Gruß

Jogi

DWausH
27.02.2012, 13:10
Stimmt, grad mal nachgelesen.:smilie_baby_010:

pahld
27.02.2012, 17:32
Moin Moin,

wenn vor Erstzulassung 1.1.1987 zugelassen geht es bei ausreichender Lenkerbreite (560 mm) und nicht zu starker Lenkerkröpfung ohne hintere Blinker. Die Lenkerendenblinker brauchen aber ein Prüfzeichen für vorne und hinten (Kellermänner oder die O-Augen von Louis haben es nicht).

Dann gibt es noch die Grauzone bis zur EG-Zulassung die vier Blinker vorschreibt. Hier trägt mancher TÜV LEnkerblinker ein, ich würde aber darauf achten, dass die hinteren Blinker explizit ausgetragen sind. Ab EG-Zulassung geht nix mehr ohne hintere Blinker.

Gruß

Jogi

Es geht auch mit EZ 96
Dieter

DWausH
27.02.2012, 17:42
Es geht auch mit EZ 96
Dieter

Da sieht man es wieder, nichts ist unmöglich.:smilie_baby_010:

Jogi
27.02.2012, 19:42
Es geht auch mit EZ 96 Dieter Ich weiß, mancher Prüfer macht das, hatte ich ja oben geschrieben. Nach EZ 1.1.1987 sollte man aber nur drauf achten, dass, wie bei dir, die hinteren Blinker ausgetragen sind. Es gibt nämlich einige Prüfer die die O-Augen eintragen aber im Fall der Fälle behaupten, dass hinten Blinker drauf waren. Und um Diskussionen, auch mit der Rennleitung, zu vermeiden auf einen solchen Eintrag achten. So einen hab ich auch. Gruß Jogi