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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gimbel Teilegutachten



rosi88
12.12.2011, 08:30
Servus

Ich hab eine Gimbel Fussrastenanlage an meine Else gebaut und breuchte ein Teilegutachten

Hat jemand ein zufällig zuhause und könnte mir eine Kopie machen und schicken???

MFG Rosi

4711ev
12.12.2011, 20:27
Viel Spaß damit !

56705671

dLzG Ewald

rosi88
13.12.2011, 08:20
Das hab ich auch zuhause aber mein TüV Mensch meinte das wär nur ein Muster!!!

Weil es ja auch von 1988 wär un so keine ahnung :-?

Kradler
13.12.2011, 11:34
Das hab ich auch zuhause aber mein TüV Mensch meinte das wär nur ein Muster!!!

Weil es ja auch von 1988 wär un so keine ahnung :-?

Dann sag deinem Tüver man, das er im Irrtum ist, denn viele Andere haben ihre Anlage auch mit diesem Gutachten eingetragen bekommen. Es gibt kein Anderes.
Besser noch, du suchst dir eine andere Prüfstelle die etwas mehr Ahnung von der Materie hat.

blue-thumper
13.12.2011, 12:18
Dann sag deinem Tüver man, das er im Irrtum ist, denn viele Andere haben ihre Anlage auch mit diesem Gutachten eingetragen bekommen. Es gibt kein Anderes.
Besser noch, du suchst dir eine andere Prüfstelle die etwas mehr Ahnung von der Materie hat.

Gruß Peter

das ist leider kein irrtum, dieses gutachten ist nicht mehr gültig.
die prüfer die damit eintragen wissen es nicht besser oder sehen darüber hinweg. es gibt aber die möglichkeit die rasten ohne gutachten eintragen zu lassen.

DWausH
13.12.2011, 12:38
........es gibt aber die möglichkeit die rasten ohne gutachten eintragen zu lassen.

Genau das habe ich gemacht, ich brauchte dazu allerdings einen so genanten Vollsachverständigen der Autorisiert ist nach §21 abnehmen zu dürfen.

Kradler
13.12.2011, 13:45
das ist leider kein irrtum, dieses gutachten ist nicht mehr gültig.
die prüfer die damit eintragen wissen es nicht besser oder sehen darüber hinweg. es gibt aber die möglichkeit die rasten ohne gutachten eintragen zu lassen.

Das habe ich nicht gewußt, war der Meinung Gutachten ist Gutachten.

Damit nehme ich meine Aussage:
Dann sag deinem Tüver man, das er im Irrtum ist
zurück.

4711ev
13.12.2011, 20:23
Genau das habe ich gemacht, ich brauchte dazu allerdings einen so genanten Vollsachverständigen der Autorisiert ist nach §21 abnehmen zu dürfen.

Genau das ist richtig.

Der AAS ( amtlich anerkannt Sachverständige ) hat die Möglichkeit die Gimbelanlage auch so einzutragen.

Gruß Ewald

Viertakter
13.12.2011, 21:41
Mir stellt sich dabei die Frage, WARUM das Gutachten nicht mehr anerkannt wird. Ein Verfalldatum habe ich darauf nicht gefunden.

Gruß Lutz

blue-thumper
13.12.2011, 23:23
Bereits seit 1. Mai 1999 gibt´s neue Regelungen für das Eintragen einzelner Umbauteile in den Kfz-Brief: Die Prüfer von TÜV oder Dekra dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur noch Teile mit zugehörigem Teilegutachten in den Fahrzeugpapieren vermerken. Ältere Technische Berichte, Mustergutachten oder Festigkeitsnachweise gelten nicht mehr

frag mal an den entsprechenden stellen nach, ich glaube die wissen es auch nicht.

mir hat es mein tüv-prüfer mal erklärt so richtig kann ich das aber nicht mehr wiedergeben, das lag wohl an einer ISO zertifizierung zum nachweis von irgendwas und da sind ältere sachen nicht mehr beinhaltet.

rosi88
14.12.2011, 08:05
Was ein hin un her. Oh man ich hoffe ich habe mehr glück beim nächsten TüV Thermin

Wennigstens kann er jetz zu meinem Auspuff nix mehr sagen ( Silvertrail K02 )

rosi88
11.01.2012, 20:34
War bei meinem TÜV Mensch un der hat mir jetz die Anlage mit dem Gutachten eingetragen ohne Faxen zu machen. Musste nur eine Einzelabnahme sein.

Jetz hab ich erstma wieder 2 Jahre ruhe un es kann los gehn :-)

s_point
11.01.2012, 22:40
super :top: na dann möge eine bullen- und schrottfreie saison kommen


dLzG Berti, der auch mit einer (modifizierten) gimbel fährt

KP23
20.02.2013, 13:58
frag mal an den entsprechenden stellen nach, ich glaube die wissen es auch nicht.

mir hat es mein tüv-prüfer mal erklärt so richtig kann ich das aber nicht mehr wiedergeben, das lag wohl an einer ISO zertifizierung zum nachweis von irgendwas und da sind ältere sachen nicht mehr beinhaltet.



Das darf eigentlich nicht sein.
Wenn die weiterhin gefertigt wurde, müsste es ein neues TEILEGUTACHTEN dazu geben. Aber rückwirkend dinge nichtmehr zu erlaube/als ungültig zu erklären, funzt, meiner meinung und der anderer, nicht. dann müssten ja auch alle unsere Elsen n katalisator, ne lambda-sonne und ne umweltplakette bekommen nur weil es neue richtlinien gibt?? oO
ganz zu schweigen von den leiseren geräuschemissionen...

blue-thumper
20.02.2013, 14:39
du sprichst von bestandschutz den gibt es für ganze motorräder, ob´s den für anbauteile gibt weiß ich nicht.

auch hierzu ein zitat, und darum ging es.


Die Prüfer von TÜV oder Dekra dürfen bis auf wenige Ausnahmen nur noch Teile mit zugehörigem Teilegutachten in den Fahrzeugpapieren vermerken. Ältere Technische Berichte, Mustergutachten oder Festigkeitsnachweise gelten nicht mehr. Beim Kauf neuer Umbauteile (zum Beispiel Lenkerstummel, Verkleidungsscheiben) sollte jeder darauf achten, dass ein Teilegutachten dabei ist. Oder gleich eine EG-Betriebserlaubnis oder ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Denn dann braucht es keinen Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Nach wie vor ist bei größeren Umbauten eine Einzelabnahme möglich. Wer im Zweifel ist, erkundigt sich bei TÜV oder Dekra. Manche Prüfstellen akzeptieren immer noch die alten Gutachten. Aber nur deshalb, weil ihre Mitarbeiter über die aktuellen Bestimmungen nicht umfassend informiert sind.

Bombero
25.05.2013, 08:22
Ahoi zusammen!

War Anfang des Monats bei der DEKRA zum 2-jährigen. Habe mal (bevor ich sie montiere!) das uralte Teile-Gutachten der
GIMBEL mitgenommen und nach Eintragung gefragt. Prüfer studierte das Schriftstück gründlich und meinte dann:"Ist zwar
älter aber noch gültig." Und der Eintragung ständ nix im Weg. Glück gehabt!

Gruß, Manni.