Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Standlicht
Nabend,
blöde Frage:
Muss beim Standlicht (P-Stellung am Zündschloss) hinten was leuchten?
Oder nur vorne im Scheinwerfer? :blush: :weirdo:
Gruß Raphael
Black Dog
20.09.2011, 19:49
Klar vorn und hinten.
Klar vorn und hinten.
Jetzt seh ich aber grad, dass Standlicht keine Pflicht ist..
Hab aber ein Scheinwerfer mit Standlicht, muss dieses dann auch funktionieren? Und bezieht sich das dann gleichzeitig auch auf hinten?
Kurz gesagt: Wenn vorne da, dann muss(?), aber hinten auch? :cheesy:
rudiwolfen
20.09.2011, 21:17
wenn vorn da, dann muß. Wenn vorn, dann auch hinten. Klaro?
Das ist eLSich-Deutsch.
Gruß
Rudi
wenn vorn da, dann muß. Wenn vorn, dann auch hinten. Klaro?
Das ist eLSich-Deutsch.
Gruß
Rudi
Danke euch! :top:
Diese Kabelei macht mich noch wahnsinnig.. :weirdo:
Gruß Raphael
Viertakter
20.09.2011, 22:05
Hoi!
Ja, oder wie es der technische Überwachungshüter bei §Tüff immer sacht: Anmontierte Beleuchtungseinrichtungen benötigen a) eine Prüfnummer (Ausnahmen gibts für Oldtimer) und müssen b) auch funktionieren!
Die Alternative wäre ein Scheinwerfer ohne Standlichtfassung, ein Zündschloß ohne Parklichtfunktion und nen alt genuchen Brief dazu. Irgendwann wurde das Standlicht- und Parklichtgedöns mal Pflicht, wenn ich mich recht entsinne.
Also Käbelchen entwirren! :)
Gruß Lutz
TurquoiseLS
23.09.2011, 10:50
Hai!
Und man sollte einen Schaltplan von einem Schnittmuster für'n Sakko unterscheiden.:grin:
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