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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tuning Sissybar



Savagiana
15.10.2005, 20:23
Hi Hi @ all ;D

Soviel ich weiß (und des is net viel 8) ;D )
muss die Sissybar seit, ich denk ´96,
nicht mehr eingetragen werden,
d. h. ich brauch ja "eigentlich" keinen TÜV drauf,
den grauen und den grünen kann die ja dann gestohlen bleiben ??? 8) oder ???
Meine frage an euch: Hab ne Fehling-Sissybar, will jetzt aber mein komplettes Heck umbauen!, kann ich die Sissybar dann z. B. so umbauen, das sie in die Standardfassungen passt?? ???
(Was nicht passt, wird passend gemacht :P )

THX @ all

Ebi
15.10.2005, 20:28
Hi Savagina,

es spricht eigentlich nichts dagegen. Ich hatte 2 Jahre ne selbstgebaute Sissybar mit Gepäckträger an der LS und hatte weder auf dem TÜV noch mit der grünen Rennleitung Probleme.

Gruß Ebi

Savagiana
15.10.2005, 21:29
Danke Ebi ;)

um nochmal sicherzugehen, ich kann mich dann hinten
(Sissybar) komplett auslassen 8)

das wird Genial!!

Danke, oder spricht jemand dagegen?

Cu on the road (wenn ich mal fertig werde :'( )

Ebi
15.10.2005, 21:45
Du darfst de Sissybar nur nicht höher als 4m machen lt.StVZO ;D ;D ;D ;D ;D


Gruß Ebi

Savagiana
15.10.2005, 22:36
;D ;D ;D ;D
werd´s versuchen
8) 8)

DANKE

:D

uotte
15.10.2005, 23:49
Hi All ,

@Savagiana ,

laut Aussage meines freundlichen TÜV`tlers darf die Sissybar ohne Eintragung ,

die anderen Teile ( Lenker & Riser ) an Höhe nicht überragen .

DLzG
Uwe

PS.: 6" Riser helfen dabei ungemein . :) :)

Savagiana
16.10.2005, 15:55
Gibt´s jetzt ne feste Regelung ???

nicht höher als mein Lenker, dann muss ich ja auf
der nackten Felge fahn! :o

???

wer hat nur recht?

wobei Ebi sein´s hört sich besser an! ::)

???

Help
und
Danke

Savagiana

nevados
01.12.2005, 12:00
Vieleicht hilft das weiter ;D

Quelle ADAC:

Mit der Begründung, Fahrer oder Beifahrer würden durch eine Sissybar im Falle eines Unfalles am rechtzeitigen Verlassen des Motorrads gehindert, führte der Anbau solcher „Rückenlehnen“ bis vor kurzem unweigerlich zu Strafzetteln durch die Polizei.

„Dies gilt bei fest verschraubten Lehnen nach wie vor. Ist die Sissybar allerdings beispielsweise mit Rändel- oder Flügelschrauben befestigt, so dass sie sich ohne Werkzeug mit bloßen Händen vom Motorrad lösen lässt, gilt sie als loses Zubehör, für das keine Anbauabnahme erforderlich ist“, erklärt Dipl.-Ing. Franz Nowakowski den entscheidenden Unterschied.

Soll wohl heißen, vor dem Unfall noch schnell abbauen

Gruss Nevados[

Eric71
01.12.2005, 17:02
und wie isses, wenn ich die original sissybar abflexe, dass sie nur noch maximal so hoch wie der sozius-sitz ist? will nämlich die struts behalten aber ganz ohne sissybar sieht das scheiße aus.

nevados
01.12.2005, 20:05
Tcha Eric, ich meine das ist ok, denn sie ist ja kein Teil, was man austragen müsste.

Aber warte mal was die anderen meinen.

Gruss Nevados

Eric71
02.12.2005, 09:02
ok, dann schalt ich die flex noch mal aus... ;D

Eric71
05.12.2005, 10:18
wie denn getz?
bedeutet keine antwort auf meine frage, dass ich die sissybar kürzen kann?

gruß
eric