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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsitzer + Seitlicher KZ-Halter eingetragen!



siringo
06.05.2011, 19:08
Heute beim Tüv gewesen,

und zwar so:

http://img171.imageshack.us/img171/6794/46476026.jpg (http://imageshack.us/photo/my-images/171/46476026.jpg/)


hab mir den Umbau auf Einzelsitz, Heckfender u. seitlichen Eigenbaukennzeichenhalter mit seitlichem Rücklicht u. Rückstrahler eintragen lassen. Hätt der Universalauspuff ne Nummer gehabt, hätte er den auch eingetragen. Er fand ihn schön, u. nicht zu laut:IMG0:

Einzig den hässligen Rückstrahler hab ich noch montiert da es ohne halt nicht geht.... Wichtig war, das die Blinker gut sichtbar sind u. E-Zeichen haben. Genauso wie das Rücklicht u. Reflektor.

Frisch HU hab ich nun auch. Und weil ich nett bin, hier den Brief vom TÜV. Auf das er evtl. dem ein oder anderen weiterhilft.

http://img838.imageshack.us/img838/2313/54172161.jpg (http://imageshack.us/photo/my-images/838/54172161.jpg/)

http://img845.imageshack.us/img845/1796/75129032.jpg (http://imageshack.us/photo/my-images/845/75129032.jpg/)

http://img848.imageshack.us/img848/3171/brief.jpg (http://imageshack.us/photo/my-images/848/brief.jpg/)





Gruß

Black Dog
06.05.2011, 19:19
Sehr schön,aber die Kabelbinder hätte ich doch in Schwarz genommen.

siringo
06.05.2011, 19:42
ja kommen noch, hatte gerade keine anderen da....

Chris_Cross
06.05.2011, 21:04
Den seitlichen hat der so abgenommen? Ich bekomm keine Luft mehr..........:huh:

der_Rudi
06.05.2011, 21:21
Den seitlichen hat der so abgenommen? Ich bekomm keine Luft mehr..........:huh:

hi Chris, wieso die Atemnot? der Halter sieht doch gut aus

cilex
06.05.2011, 21:55
Den seitlichen hat der so abgenommen? Ich bekomm keine Luft mehr..........:huh:

wird im bei einer Kontrolle nix helfen! ..... Rücklicht muss mittig sitzen! (außer diese neuen Blinker/Bremslicht/Rücklicht Kombis) Ebenso der Rückstrahler!

Gruß Tobi

der_Rudi
06.05.2011, 22:08
wird im bei einer Kontrolle nix helfen! ..... Rücklicht muss mittig sitzen! (außer diese neuen Blinker/Bremslicht/Rücklicht Kombis) Ebenso der Rückstrahler!

Gruß Tobi

das hat doch nix mit dem halter zu tun, ich finde der ist in ordnung.
das rück - und bremslicht mittig sitzen müssen ist richtig-

Rider of Darkwave
06.05.2011, 22:11
Das Leben kann so einfach sein.
Glückwunsch zum TÜv :smiley:

bobberstyle
07.05.2011, 01:47
Das freut mich für dich das das so geklappt hat
Ich bin mitlerweile beim dritten Prüfer um diesen seitlichen Kennzeichenhalter der wirklich massiv und stabil und gegen verdrehen gesichert ist eingetragen zu bekommen
und dann ist da noch das problem mit dem heckfender der ist zu kurz :smilie_baby_019:

Gruß Stephan

siringo
07.05.2011, 10:04
wird im bei einer Kontrolle nix helfen! ..... Rücklicht muss mittig sitzen! (außer diese neuen Blinker/Bremslicht/Rücklicht Kombis) Ebenso der Rückstrahler!

Gruß Tobi


Wie du siehst steht da: Geänderte Anbaulage des Amtlichen Kennzeichens SEITLICH in Verbindung mit Schluss- Brems- und Kennzeichenleuchte in Verbindung mit Rückstrahler amtlich genehmigt.


Na auf den Rechtsstreit bin ich gespannt wenn einer sagt es wär illegal :tongue:

Für was haben wir denn den TÜV?? :grin:

s_point
07.05.2011, 10:52
versteh den amtsschimmel sowieso nicht, wenns bei harley geht, warum solls dann nicht bei ner suzi gehen :thinking:


dLzG Berti :cool:

Jogi
07.05.2011, 11:24
Moin Moin,

es steht aber nicht im Gutachten das auch das Rücklicht seitlich ist. Ist jetzt vielleicht Ameisenfickerei aber im Zweifelsfalle wirst du damit keinen Erfolg haben.

Wieso läßt du dir vom TÜV keinen TP Stempel in den Auspuff schlagen? Wenn er ihn dann abnimmt ist doch gut.

Gruß

Jogi

s_point
07.05.2011, 11:31
aber es steht doch; ....... in Verbindung mit........

heißt das dann nicht, dass es dann legal ist ????


dLzG Berti :cool:

siringo
07.05.2011, 12:02
Hi,

ja das mit der Nummer werd ich noch machen....


Im Gutachten steht:

Geänderte Anbaulage des Amtlichen Kennzeichens SEITLICH in Verbindung mit Schluss- Brems- und Kennzeichenleuchte in Verbindung mit Rückstrahler amtlich genehmigt.

Es steht also drin, ist somit legal :grin:

Und im Härtefall soll sich doch die Polizei mit dem TÜV streiten :tongue:

Gruß

Korsar
07.05.2011, 14:10
die Frage die sich mir stellt, ist das mit deinem Frontfender rechtens? :thinking:

Weil da ist ja garkeiner dran :huh: *will-auch-haben*:heilig:

iamdownright
07.05.2011, 20:43
ich kann nicht mehr... der Norbert macht bald Schluß...jetzt werden hier schon komplette ÜV Ablichtungen eingestellt:motz:

man man man...

Sascha

cilex
07.05.2011, 21:24
das hat doch nix mit dem halter zu tun, ich finde der ist in ordnung.
das rück - und bremslicht mittig sitzen müssen ist richtig-

Der Halter ist auch völlig ok! ...


Wie du siehst steht da: Geänderte Anbaulage des Amtlichen Kennzeichens SEITLICH in Verbindung mit Schluss- Brems- und Kennzeichenleuchte in Verbindung mit Rückstrahler amtlich genehmigt.


Na auf den Rechtsstreit bin ich gespannt wenn einer sagt es wär illegal :tongue:

Für was haben wir denn den TÜV?? :grin:

Seid wann kann der Tüv dich von Gesetz ausnehmen???
Schau mal unter 93/92/EWG; StVZO § 53, dort steht das es mittig sein muss wenn nur ein einzelnes Rücklicht vorhanden ist.


Hi,

Im Gutachten steht:

Geänderte Anbaulage des Amtlichen Kennzeichens SEITLICH in Verbindung mit Schluss- Brems- und Kennzeichenleuchte in Verbindung mit Rückstrahler amtlich genehmigt.

Es steht also drin, ist somit legal :grin:

Und im Härtefall soll sich doch die Polizei mit dem TÜV streiten :tongue:

Gruß

Du hast glaube ich noch nicht so richtig verstanden das die Eintragung beim Tüv nicht die Bohne wasserdicht ist. Hast du ne Auspuffanlage mit 101 DB eingetragen und die Polizei meint es wäre zu laut, (ohne Messung) darfst DU die kosten für eine Überprüfung bei TÜV/DEKRA zahlen.... es kann jederzeit eine Eintragung angezweifelt werden (Stichwort Gefälligkeitsgutachten)

Im Zweifel wird sich nicht der Tüv mit der Polizei streiten, sondern die Polizei mit dir! Du wirst den kürzeren ziehen.

Gruß Tobi

siringo
07.05.2011, 21:43
Lass das mal mein problem sein :tongue:

Weiss nicht wo du herkommst, aber bei uns juckt das kein mensch! Hauptsache eingetragen u fertig!

Somit ist das für mich erledigt :IMG0:

Hab aus dem gutachten extra name u ort entfernt! Falls es den forumsbetreiber stört, möge er es löschen. Falls nicht, hilft es hoffentlich dem ein oder anderen bei der Eintragung :smilie_baby_010:

der_Rudi
07.05.2011, 22:09
die Frage die sich mir stellt, ist das mit deinem Frontfender rechtens? :thinking:

Weil da ist ja garkeiner dran :huh: *will-auch-haben*:heilig:

Nach der ersten Regenfahrt würdest Du Dir den Fender wieder ganz flott anbauen. Glaube mir, ich weiß wovon ich rede :smilie_baby_018:

Chris_Cross
07.05.2011, 22:23
Nach der ersten Regenfahrt würdest Du Dir den Fender wieder ganz flott anbauen. Glaube mir, ich weiß wovon ich rede :smilie_baby_018:

Lass sie ruhig die Youngsters Rudi.............:heilig:

der_Rudi
07.05.2011, 23:16
Lass das mal mein problem sein :tongue:

Weiss nicht wo du herkommst, aber bei uns juckt das kein mensch!
Kommt immer darauf an welche Kleider (Uniformen) die Menschen tragen. Denn wenns die dann juckt musst Du mächtig kratzen.......:tongue:

darkdog
11.06.2012, 19:20
Glückwunsch Siringo!..Ist doch schön wenns so flutscht :IMG0:
Ich würd mich jetzt auch nicht verrückt machen lassen, manche hier leiden doch etwas unter (Polizei)verfolgungswahn :rauchen_smilie_91:

der-wirre-Irre
11.06.2012, 19:57
Verfolgungswahn oder nicht, ist doch egal. Es gibt Leute, die haben nur ihr Moped und rammeln bei jedem Wetter und jeden Tag damit draußen rum. Da würde ich mir auch gut überlegen, wie weit ich mit der geduldeten Illegalität gehen würde. Die Schönwetterfahrer, mit ein oder zwei Autos im Hintergrund sehen das eben etwas anders. Die kommen ja zur Not mit der Dose auf Arbeit. So ganz falsch ist der Hinweis vom Tobi ja nicht. Im Härtefall, der niemals eintreten möge, wird sich vor allem die gegnerische Versicherung über jedes Detail freuen und der dumme ist dann immer der Mopedfahrer. Es ist schon etwas naiv zu glauben, es wird schon keiner merken. Nu hamm die meisten hier einen eigenen Personalausweis und sind somit für ihr tun und lassen selbst verantwortlich. Also wozu über sowas streiten?! Das Gutachten wird sicher keinem helfen, das muß jeder vor Ort selbst auf die Reihe bekommen. Ich glaube nicht, das ein einigermaßen kompetenter TüVer oder DEKRA Mensch sich davon beeindrucken lässt.

Der Rest ist ja schon gesagt.

Gruß, Tom

cral
12.06.2012, 18:33
@siringo: da machste dir soviel arbeit mit deinem hobel und nimmst nich ma schwarze kabelbinder am heck ;-)

davaati
16.06.2012, 22:37
Also, ich sehe das auch sehr relativ:
Zunächst isses nicht schädlich, beim Tueff was auf ein Stück Papier geschrieben zu bekommen, was uns gefällt, darüber kann man sich freuen. Das ist aber nur eine Momentaufnahme des Moppeds und hilft beim Anhalten durch die Experten von Blau-Weiß-Wiesbaden (in Hessen!) leider Null, da man ja nach Wegfahren vom Tueffhof bereits alles wieder ins Nonkonforme hätte umbasteln können ...
Jetzt sollte man halt möglichst dB-kommod am Puffaus sein und wenig Provokantes im Auftritt bieten. Ob der seitliche Kennzeichenhalter dann was schrecklich Böses darstellt, ist bestimmt nicht so entscheidend ...
Ich hab die Blinker-Rücklicht-Bremslicht-Kombi ohne Beanstandung über den DEingens gekriegt und mein seitliches Kennzeichen "entsprach den Vorschriften" und wurde ohne Eintragung akzeptiert, was ich auch für völlig unbedenklich halte.
Gruß
Stefan

Webghost
27.06.2012, 19:24
Hi

Ich denke das Schlimme / Gute an der ganzen Sache ist, das eben nicht alles überall gleich ist.
Des einen Freud ist eben des anderen Leid.
Da ich mein Gehalt ja auch vom Land bekomme kann ich nur sagen, das ich Kräder mit nicht serienmäßigen An- und Umbauten nur dann anhalte wenn weder Bandidos noch Angels hinten auf des Fahrers Rücken steht und mich noch dazu der Umbau interessiert.
Hier aber aus rein persönlichen und NICHT aus dienstlichen Gründen.
Die Kollegen hier in meinem Umfeld scheinen ähnlich zu ticken ... denn ich fahr mit geschätzten 120 Phon ( natürlich nicht eingetragen), seitlichem Kennzeichen, seitlicher Rückleuchte, einem Spiegel ( links ) hier durch die Gegend und es interessiert keine Sau.
Im Aug. 2011 war sie zum TÜV und auch dort hat keinen der Lenker, die Bremsleitung, die fehlenden Soziusrasten, der eingetragene 2. Sitzplatz oder sonstwas gestört.
Sie läuft, leuchtet, blinkt, bremst und hupt ... Folge Plakette druff und ab dafür.
Klar, bei dem Termin war nen Marving dran und das Kennzeichen war noch hinten am Blech ... aber mal gucken was nächstes Jahr dann passiert.
Denn zurückbauen will und kann ich so auch erstmal nicht.

Und nun nochmal zu denen die es leider nicht so leicht zu haben scheinen mit TÜV und Rennleitung.
Wo im §53 StVZO (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php) steht, dass bei Krafträdern das Rücklicht mittig sein muss ?
Ich les da nur was von höchstem und niedrigstem Punkt und das Kräder halt nur ein Licht hinten brauchen ...

Und ja, ich bin Schönwetterfahrer und meide Kontrollintensive Gegenden ... und wenns mal ne Kontrolle gibt ... tja, Augen zu und durch.

Specter
27.06.2012, 23:14
In der Breite: Der Bezugspunkt muß im Falle einer einzigen
Schlußleuchte in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; im
Falle vonzwei Schlußleuchten müssenderenBezugspun kte
symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.

Quelle: 93/92 EWG Anhang IV Nr. 6.6.3.1.

Bitteschön

Webghost
28.06.2012, 10:46
Hi

Hui, was es nicht alles gibt.
ABER, auch diese Längsmittelebene ist keine mit der Schnur gezogene Linie am Krad. Das wäre ja zu einfach.
Auch hier gibt es "Abweichungsmöglichkeiten" unter Einhaltung bestimmter Winkel.

Diese sind dann wie folgt:

6790

Ich denke jetzt sind wir schon verdammt tief in der Materie.
Wer draussen unter Vorhalt dieser Vorschriften / Richtlinien Probs mit der Rennleitung bekommt, der hat einfach Pech.
Will jetzt keinem zu nahe treten, aber ich denke der normale Streifenbeamte weiß das so detailiert nicht.
Und wie schon erwähnt, den meißten reicht draussen bei ner Kontrolle irgend nen Eintrag im Fahrzeugschein. Dazu ne nette Umgangsform und es sollte problemlos weiter gehen können.
Klar, Ausnahmen gibts immer ...

Specter
28.06.2012, 14:28
Genau diese Winkel kannst du nicht unbedingt einhalten wenn du dein Rücklicht seitlich
auf dem Kennzeichenhalter positionierst, da ja der Reifen dann im Weg ist und dann gibt
es sie nicht, die Sicht zum Licht (welch Reim).
Klar, ich bin ganz deiner Meinung dass das teilweise ziemlicher Blödsinn ist aber wir müssen
uns nunmal ein bisschen an die Vorschriften halten :( letztendlich ist es ja jedem selbst
überlassen was er tut, egal ob er sich mit den Vorschriften auskennt oder nicht.
Du weißt ja genau wie jeder andere hier: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Außer der nette Streifenpolizist von nebenan hat keine Ahnung und lässt einen so fahren^^

EDIT: Die Regulierwut der EU nimmt nicht ab, des wir nur noch schlimmer...

Tinorossi
29.06.2012, 12:53
täusche ich mich oder gibt es das nicht mehr: das Hinterrad muss bis auf eine Höhe von (glaube 15 cm) über der Achse abgedeckt sein, musste damals an meiner SR extra einen Spritzschutzlappen anbringen. Bei neuen Mopeds ist ein Bügel von der Schwinge ab bis hinter das Hinterrad montiert BMW, Duc.

Specter
29.06.2012, 13:38
Jaja, stimmt so schon irgendwie.

davaati
30.06.2012, 00:55
Ich hab auch ne allgemein irrelevante Meinung: Man sollte dringend Dinge vermeiden, die uns und andere wirklich gefährden. Das Rücklicht kann eigentlich gar nicht mittig vorgeschrieben sein, da die Kellermann-Blink-Rücklicht-Bremslicht-Kombi sonst nie eine E-Zulassung hätte. Ich habe es so verstanden, das man den Rückstrahler mittig haben muss und dieser natürlich eine Mindestgröße definiert bekommen hat. Aber beim Tüff ist es dann manchmal anders ...
Gruß
Stefan

Specter
30.06.2012, 01:04
Ja das ist schwierig...wenn du zwei Rücklichter hast, also links und rechts, müssen die
nach meinem Rechtsverständnis einfach den gleichen Abstand zur Mittelebene haben,
was ja unterm Strich wieder aufs Gleiche rauskommt.
Die neuen HDs haben ja auch Kombirückleuchten.

Webghost
30.06.2012, 09:16
Hi

Na komm, dann setz ich noch einen drauf.
Laut "Gesetz" darf man auch nur je zwei Blinker für vorne und hinten haben.
Ist dein Bike aber jünger als Jan. 87 brauchste zu den Ochsenaugen hinten zusätzlich Blinker, also hast da dann 4 ... ist doch alles total irre ...

Specter
30.06.2012, 10:26
Aber nur dann, wenn du die Ochsenaugen hast, die auch für hinten zugelssen sind (E-Nummer) ...

hahahaah ich glaub des kann jetzt ewig so weitergehen^^

soulfly
10.07.2012, 21:06
Servus!
HAst du die Halter vom Fender selber gebaut?
Hast du mal die Maße??

siringo
31.07.2012, 12:20
hi, ja sind selber gebaut... Maße? Keine Ahnung, war pi mal daumen :-)

soulfly
31.07.2012, 21:32
Wenn du Lust hast Mess mal nach. Muss meine auch nächste Woche bauen und dann ist die Elsbeth endlich fertig :)

koppins851
28.04.2013, 18:43
erstmal, geiler Stuhl.
Lass dir doch nix einreden, diese LS ist für das low budget ein wahrer Hingucker.
Zum Thema TÜV Eintragung will ich doch jetzt mal meinen Senf abgeben.
Wie hier bereits richtig erwähnt haben die meisten Polizisten heutzutage gar nicht mehr diesen Tiefgang im Wissen.
Ausbildungsschwerpunkte liegen dort inzwischen auch woanders. Wir sind nicht mehr in den 70/80ern wo die Rennkontrolle auf 2 Räder eingeschossen war. Zumal durch die ganzen EU Richtlinien die immer mehr die Finger davon lassen.
Und dazu kommt sehr wohl, dass eine Eintragung durch den TÜV vor einem Deutschen Gericht Bestand hat!
Am besten sollte man mit Fotos den Zustand bei der Prüfung dokumentieren. Wichtig ist sicherlich auch ob man etwas mit Vorsatz begeht oder Fahrlässig!
Da ist dann auch der Knackpunkt, man kommt als Bürger seiner Pflicht durch eine Prüfung beim Tüv ja nach um die Teile eintragen zu lassen. Wenn man nun die Teile eingetragen bekommt, kann man sehr wohl darauf vertrauen, dass ein amtlicher TÜV Prüfer seinen Job richtig macht.
Wird man nun sei es bei einem Unfall oder einer Kontrolle angezeigt, kann einem kein Vorsatz bezüglich der Verwendung der Teile angekreidet werden.
Und fahrlässig kann man diesen Straftatbestand nicht begehen!
Wer das Anzweifelt kann ja mal Gerichtsurteile googlen in Bezug auf Sachverständigen Gutachten, immer der gleiche Tenor, dem normal Bürger kann ein solch tiefgehendes Fachwissen nicht zu gemutet werden. Das ganze gilt natürlich nicht wenn ihr von Beruf in dieser Branche tätig seit.
Also ruhig Blut!

der-wirre-Irre
28.04.2013, 20:01
@koppins851: ouuuuuh, ganz schlimmer Denkfehler!!!!!!!!!!!
Der Bäbber vom TüV sagt nichts weiter als: "gesehen und augenscheinlich für gut befunden."
Die Rennleitung kann dir auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Karre stillegen, wenn sie der Meinung sind das ist nicht koscher.

Hoschi
28.04.2013, 20:16
Der Bäbber vom TüV sagt nichts weiter als: "gesehen und augenscheinlich für gut befunden."
Die Rennleitung kann dir auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Karre stillegen, wenn sie der Meinung sind das ist nicht koscher.

Ganz kurz: Stimmt:IMG0:

Rockahilly
30.04.2013, 19:18
hat der tüvler die den fender so abgenommen?

gruß hilla