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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tüv Richtlinien



Korsar
15.04.2011, 16:18
Hallo liebe Gemeinde,

ich wende mich an euch weil ich meine LS umbauen möchte. Ganz besonders am Herzen liegt mir der Heckumbau der eine Art "Bobber-Style" ähneln soll also soll das Schutzblech so ziemlich an der höchsten Stelle des Rads enden. :tongue:

Jetzt meine Frage: Welche vorteile hat mein jetziger ´97-ger Rahmen gegenüber einen z.B. von 87 ???

Bei mir im Schein steht unter dem Punkt K für (Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE) garnichts?

Was gillt jetzt für mich die 15cm oberhalb der gedachten Achslinie oder einfach "ausreichend"


Ich weiß das Thema wurd schon oft durchgekaut aber habe in der Suche nichts wirkliches zu genau dem Punkt gefunden. Besser den Rahmen behalten oder nen Alten umbauen, weil mein Motorrad gerade komplett zerlegt ist :grin:

Danke im Voraus:smilie_baby_010:

Korsar

nitrol
15.04.2011, 17:36
Hi Korsar,
wenn bei K nicht z.b. E164* steht, dann gilt für dich die 15cm Regel.

Gruß

Korsar
15.04.2011, 17:49
Hej nitrol,

hmm das ist ja echt mist, dann fall ich wohl auch unter die 15cm Regelung sonn s...eiß :motz:
Danke für die schnelle Antwort:heilig:

rudiwolfen
15.04.2011, 20:09
bedenke aber, dass Du bei der beabsichtigten Variante

...Schutzblech so ziemlich an der höchsten Stelle des Rads endenRücken bis Hinterkopf mit Straßenkot bepflasterst. Außer Du fährst nur bei Sonnenschein bis zur nächsten Eisdiele.
Gruß
Rudi

lskarlheinz
15.04.2011, 20:12
Hallo zusammen,

@ Nitrol : Leider falsch, wenn unter K gar nichts oder E164* steht ist das Mopped definitiv eine StVZO - Zulassung. Dürfte für die Else fast immer zutreffen.
Nur wenn bei K EG - e3*2002/24*0396*06 oder eine ähnliche Gutachtennummer steht ist es eine EG-Zulassung

So kommt es bei jedem Heckumbau eigentlich auf den Prüfer an der den Umbau einträgt.

Gruß Karlheinz

der_Rudi
15.04.2011, 20:12
bedenke aber, dass Du bei der beabsichtigten Variante Rücken bis Hinterkopf mit Straßenkot bepflasterst. Gruß
Rudi

Oh ja, das kann ich bestätigen, vor allem beim Einsitzer:weirdo:
Ansonsten, Mädel hinten drauf und ab durch den Regen......:heilig:

Korsar
15.04.2011, 20:31
es soll ja auch mehr ein "schön wetter" Fahrzeug sein, regen bestell ich sowieso nie beim Wetterfrosch :smilie_baby_018:

nitrol
17.04.2011, 11:23
@ Nitrol : Leider falsch, wenn unter K gar nichts oder E164* steht ist das Mopped definitiv eine StVZO - Zulassung. Dürfte für die Else fast immer zutreffen.
Nur wenn bei K EG - e3*2002/24*0396*06 oder eine ähnliche Gutachtennummer steht ist es eine EG-Zulassung

Hm, das wusste ich so noch nicht. Das Thema hatte ich hier schon mal angeleiert, da kam bei raus das wenn bei K was steht und unter 6 ein Datum, ist es eine EG-Zulassung. :shocked:

http://www.kba.de/nn_239644/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Info__behoerden/leitfaden__Ausfuellung__Zulassungsbescheinigung__T eil__I__und__II__pdf,templateId=raw,property=publi cationFile.pdf/leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil _I_und_II_pdf.pdf

Auch hier entnehme ich das so..
Zu beachten ist auch der Punkt 17 im Schein.. Steht dort A oder K ist es eine EG-Zulassung.

Gruß Raphael

lskarlheinz
17.04.2011, 14:01
Hallo Nitrol,

war deswegen bei uns extra beim TÜV. Nur wenn die Nummer so ähnlich aufgebaut ist wie e3*2002/24*0396*06 dann ist es EG-Zulassung. Das trifft für alle neueren Fahrzeuge zu. Die Else wurde aber schon in der Motorradsteinzeit typgeprüft deshalb sind fast alle Elsen mit E164* oder so gekennzeichnet und damit nach StVZO geprüft. :motz: Umbauten, es beginnt schon beim Blinkerabstand, müssten daher nach StVZO zulässig sein und geprüft werden. Deshalb vor dem Umbau besser mit dem zuständigen Graukittel reden, Heck wieder anschweissen is doch doof. Vielleicht gibt es Bundesländer wo der TÜV die Sache anders sieht, hier bei uns is es schwer :cry::cry:

Gruß
Karlheinz

nitrol
17.04.2011, 14:20
Tag Karlheinz,

ich hatte mich damals telefonisch an die Zulassungsstelle gewendet und dort die Info bekommen wenn bei K was eingetragen ist, egal was sei es eine EG-Zulassung. Auch ältere Fahrzeuge die Umgemeldet werden und eine neue Zulassungsbescheinigung bekommen haben, werden nachträglich in die EG-Richtlinien eingeordnet.. sagte die nette Dame.
Das die Nummer nur so kurz ist liegt wohl daran das es eine nachträgliche Einordnung in die EG-Richtlinien ist, vermute ich.

Nur was jetzt richtig ist, kann ich auch nicht sagen.. :motz:
Einerseits wünsch ich mir ja für mich das meine Info stimmt :grin: da mir das vielleicht ärger ersparen könnte.. aber wenn dein TÜV das so sagt (und der müsste das ja wissen) bin ich wieder sehr unsicher. :thinking:

Hier nochmal die Auszüge vom Kraftfahrt-Bundesamt:


Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
In den vom KBA bereitgestellten Typdaten zu Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 genehmigt
worden sind, ist im Feld K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE nur die Angabe der
Grundgenehmigung ohne Nachtragsnummer dargestellt. Die Nachtragsnummer ist aus dem Fahrzeugbrief, dem CoC, der Datenbestätigung in die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder
bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I zu übernehmen,


Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis
Die Zulassungsbehörde trägt in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II das zutreffende
Merkmal zur Betriebserlaubnis ein:
K = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
konform
A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
nicht konform

NACHTRAG: Mir dämmert langsam, dass die nette Dame wohl EG mit EU-Recht verwechselt haben muss.. und die Zulassungsbescheinigungen an das EU-Recht angepasst wurden. :grin::smilie_baby_010:

Gruß Raphael

Jogi
18.04.2011, 08:41
Moin Moin,

bei uns gilt auch bei älteren Moppeds hinsichtlich der Radabdeckung die ausreichende Wirkung. Bei meiner BMW hab ich mir das gekürzte Heck deshalb sicherheitshalber eintragen lassen.

Du wirst nicht umhin kommen deinen TÜV anzusprechen wie er es handhabt. Wenn die auf den alten 15 cm bestehen (das steht übrigens nicht im Gesetzestext sondern in den Durchführungs- oder Auslegungsvorschriften), dann kannste da nicht mit was anderem kommen. Wenn die ausreichende Abdeckung genügt sollte auch mit dem zuständigen TÜVler geklärt werden was er als ausreichend erachtet. Dies würde ich mir dann auch immer eintragen lassen.

Gruß

Jogi