Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterschied A & B Modelle???
Don Quichotte
19.01.2011, 12:19
Hallösche,
ich habe gerade mal gescheckt, ob alle bisher verbauten Teile (Riser, Stahlflex etc.) mit meiner ELSe kompatibel sind. Ich habe Glück:tongue:, denn ich fahre eine NP41B ELSe. Hat man dagegen ein A Modell wirds eng. Wo ist der Unterschied???:thinking::thinking::thinking:
Grüße
Chris
Hi Chris,
ich stöbere auch schon einige Zeit im Forum - hier meine aktuelle Anfrage:
http://www.ls650.eu/community/showthread.php?p=194429#post194429
So wie es ausschaut gibt es, bis auf eine kleine Änderung im Auspuff, keinen Unterschied zwischen A u. B
Leider sind alle ABEs und Tüv-Gutachten für Deutschland, auf den Typ B ausgestellt. Daher ist man dem "Guten Willen" des Prüfers ausgesetzt, ob er die Gutachten gelten lässt oder nicht.
LG,
Torsten
blue-thumper
19.01.2011, 13:57
es gibt zu viele unterschiede, die alle aufzuzählen wäre ein tag arbeit.
es gibt modelle aus anderen ländern mit anderen getriebeübersetzungen, anderen CDI´s mit eigenen kennlinien. so gibt es z.b. unsere CDI ab baujahr 96 mit zwei anschlüssen in amerika mit nur einem anschluss, wiederum verschiedene kennlinien usw., es gibt verschiedene abgassysteme, verschiedene ansaugsysteme, mit filterung und ohne filterung, es gibt verschiedene vergasermembranen inkl. schieber, verschiedene vergaserbestückung usw.
es ist unmöglich die ganzen änderungen dem jeweiligen land zuzuordnen weil innerhalb der länder selbst unterschiede bestehen, kalifornien ist dafür das beste beispiel.
anbauteile sind alle gleich und passen zu jedem modell egal ob NP 41A und NP 41B, theoretisch.
die gutachten sind hier typischerweise auf das deutsche modell bezogen, ein guter prüfer trägt das aber auch bei einem A modell ein.
Cool, danke für die Antwort!
cu,
Torsten
hallo...
ich wollte ein mailen tacho einbauen, muß ich damit dann auch mit zum tüv´ler???:huh::thinking:
ich habe ein B modell...
Gruß Rico
Hi,
hab ich mal mit google gefunden.
Motorrad - Tachometer - Geschwindigkeitsmesser
§ 57 StVZO
Ein Geschwindigkeitsmesser (Tachometer) ist vorgeschrieben. Anstelle des Serienmäßigen Bauteils darf auch ein anderes
montiert werden vorausgesetzt es erfüllt die in diesem § vorgeschriebenen Bedingungen- was unter Umständen vom aaS
überprüft wird. Tachometer an Fahrzeugen ab dem 01.01.1991 (Tag der Erstzulassung) müssen laut EG-Verordnung eine
Skaleneinteilung in Schritten 1 2 5 oder 10 km/h haben die Angabe der Werte muss mindestens in 20er-Schritten
erfolgen. Der Anzeigenbereich muss mindestens die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten.
Der Anzeigewert muss bei Tag und Nacht erkennbar sein d.h. eine Beleuchtung ist vorgeschrieben.
Die Anzeige darf vom Istwert bei keiner Geschwindigkeit unterschreiten zulässige Abweichungen vom Istwert nach oben
die im Bereich von 40 bis 120 km/h (bzw. 80% der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit wenn diese < 150 km/h ist)
vorgeschrieben sind werden vom aaS beim Anbau überprüft. Unter Einhaltung der vorgenannten Bedingungen ist auch der
Anbau eines Digitaltachometers möglich. In der Regel wird die hierbei abhängig vom Abrollumfang des Reifens
einzustellende Wegkonstante im Gutachten dokumentiert.
Gruss
Gerhard
Hier stehts besser
http://www.motorradonline.de/de/zubehoer/auf-der-graumeile/77013
Gruss
Gerhard
hi...
ok danke schön werd erste mal sehen was es für eins ist aber so wie ich die anderen modelle gesehen habe, haben sie auch km/h anzeige mit drin:huh:.
gruß Rico
Hi Rico
KM--weiß
Meilen-gelb
Hab ebend nachgeschaut.
IST auf jedem Fall:Tacho mit Meilenangabe(plus km)
Gruß Fritz
jupp so hatte ich mir es auch gedacht, kenne es selten(vom auto) das nur eine anzeige drann ist.:thinking:
freu mich schon, denn tank ist noch ab somit dürfte der rest sehr einfach sein...
gruß Rico
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