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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücklicht - höchstabstand zum Motorradende?!



OnSiLa
26.12.2010, 09:24
Guten Morgen,

es ist Winter! :grin:


Es gibt in Deutschland ja für alles Gesetze und Regelungen und beim durchlesen im Forum habe ich schon öfters gelesen, daß die Blinker auch in einem bestimmten Winkel, mit bestimmter Entfernung usw. geparkt werden müssen.

Da ich meine Suse grade auf Solositz mit neuem Heckfender umbaue und nicht genau weiß, wo ich das Rücklicht parken soll, ist mir spontan ein- und aufgefallen, daß es perfekt unter dem Sitz passen würde. (nicht genau drunter gequetscht, aber dort in der näheren Umgebung)

Darf es dort sein oder ist es dann zu weit vom Motorradende entfernt?!

LG und angenehmen Winter-Sonntag.

DWausH
26.12.2010, 11:10
Hier haste schon mal den Mindestabstand, abhängig davon wie deine Kiste zugelassen ist.

Die Sichtbarkeit von der Seite muss natürlich gegeben sein, aber Höhe in Position ?

neutron
26.12.2010, 11:13
Hier haste schon mal den Mindestabstand, abhängig davon wie deine Kiste zugelassen ist.

Die Sichtbarkeit von der Seite muss natürlich gegeben sein, aber Höhe in Position ?

Thema verfehlt.
Hier geht's ums Rücklicht.:grin:
Die Einbauhöhe tät mich aber auch mal interesieren.

Michael

DWausH
26.12.2010, 11:24
Thema verfehlt.

Michael

Scheiße, ich bin noch nicht ganz wach.:grin:

Aber jetzt:

DWausH
26.12.2010, 11:27
Und nicht den Rückstrahler vergessen, ist bei unserem Tüff hier anscheinend das wichtigste am Moped

Jogi
26.12.2010, 12:33
Moin Moin,

wonach ist die Kiste den zugelassen? Nach StVZO oder nach EG?

@DW: welche Quelle hast du benutzt?

Gruß

Jogi

DWausH
26.12.2010, 13:39
@DW: welche Quelle hast du benutzt?

Gruß

Jogi

Hier DEKRA, Stand 2006

http://www.dekra.se/de/c/document_library/get_file?uuid=7258ac92-241f-4069-8a32-4f42e873a882&groupId=10100

OnSiLa
26.12.2010, 14:23
Moin Moin,

wonach ist die Kiste den zugelassen? Nach StVZO oder nach EG?

puh, keine ahnung.
wo kann man das denn rausfinden?! :rolleyes:
ist Baujahr '87, falls das irgendwas aussagt.


und wie ist der Abstand nach mind./max. Abstand nach hinten. (konnte aus den Zeichnungen jetzt nur die Mindest/Maximal Höhe erkennen :rolleyes: )
Wenn das Rücklicht in der Nähe des Sitzes ist, ist er ja viel weiter vom Motorradende entfernt, als wenn das Rücklicht direkt hinten angebracht ist.

Jogi
26.12.2010, 20:59
Moin Moin,

wenn die Kiste ne EZ von 1987 hat ist sie nach StVZO zugelassen. Abstand nach hinten kenn ich jetzt auch nicht. Such mal nach der StVZO im Netz. Rücklicht ist irgendwo zwischen den §50 und §60 geregelt.

Aus der Logik heraus hätte ich mal behauptet das es nicht mehr als 1 m vom Ende des Fahrzeugs weg sein sollte, sonst bräuchtest du am Ende nen roten Lappen. :grin:

Wichtig ist auch die Sichtbarkeit, also nicht verdeckt durch Gepäck etc.

Schon mal über die Kellermannblinker mit eingebautem Rück-/Bremslicht nachgedacht? Oder willst du hinten keine Blinker machen?

Gruß

Jogi

OnSiLa
26.12.2010, 21:19
habe mir den link mal ordentlich druchgelesen.
dort steht nur die höhe.
so lang ist (m)ein Motorrad ja nicht, daß es weiter als ein Meter vorm Ende ist - oder?! :grin: :rolleyes:

die Blinker inkl. Rücklicht habe ich schon öfters online gesehen.
bin mir aber nicht sicher, ob das so eindeutig sichtbar ist!?
finde es bei Autos auch schlimm, wenn die Blinker IM Brems-/Rücklicht sind.


Beim durchblättern des Linkes habe ich auch den Hinweis zum Rückstrahler entdeckt.
Muss der Mittig sein?!
Dort wird ein "Anbaubeispiel" gezeigt (mittig), aber auch erwähnt, daß es oft über/unterm Kennzeichen angebracht ist.
Wie ist das bei einem seitlichen Kennzeichen?! :huh:

Jogi
26.12.2010, 21:25
Rückstrahler muss mittig sein!

OnSiLa
27.12.2010, 21:42
Rückstrahler muss mittig sein!

thx, dann ist schon mal eine Frage beantwortet! :smiley:

Muss der auch einer bestimmten Größe/Form erfüllen!?

Bauer
27.12.2010, 22:02
Hi,

er muss das Prüfzeichen als Motorradreflektor haben.
(Frag mich jezz nicht, wie das lautet...)
Daraus ergibt sich die Größe; Formen gibt es verschiedene.

MFG, Bauer

Mefju
29.12.2010, 04:00
@Jogi, ich hab hier 'nen 89'er Rahmen mit EU-Zulassung, ich hab auch noch 'n 94'er und 'n 97'er mit StVZO-Zulassung. Das EZ-Datum ist wohl nicht mehr zwingend mit der Zulassungsform verbunden.

blue-thumper
29.12.2010, 17:34
EU zulassung ist im übrigen nicht relevant.

es geht um EG oder STVZO zulassung, alleine das entscheidet über z.b. blinkerabstände, fenderhöhe usw.

die else ist im allgemeinen nach dem STVZO recht zugelassen. das kann aber jeder selbst prüfen.

in der zulassungsbescheinigung teil 1 unter K auf der rechten seite ist das eingetragen. K- bedeutet STVZO. K exx bedeutet EG zulassung.

vorsicht, E164*x bedeutet keine EG zulassung das ist nur ein nachtrag einer betriebserlaubnis, bei der else meistens die reifengröße 140/90 15.

DWausH
29.12.2010, 18:19
Hier mal beide Varianten wies bei meinen Kisten ist.

blue-thumper
29.12.2010, 18:27
jo das ist auch eine homologationsnummer für irgend ein zubehörteil das verbaut wurde, aber keine zulassung des mopeds nach EG.

ich hatte mich heute nach einem telefonat eines mitglieds aus dem forum mit dem TÜV rheinland unterhalten, das ist eine schwierige geschichte.

eine EG zulassung beginnt immer mit kleinem e und dahinter die länderkennung.

E565 dürfte eine eintragung eines sonderlenkers sein, meist LSL. kann das sein?

blue-thumper
29.12.2010, 18:37
ich habe gerade mal bei einem moped mit EG zulassung nachgeschaut, das steht

e1-92/61 .xxxxx

die ist aber baujahr 2005 und keine else.

Gerhard
29.12.2010, 18:38
Bei mir steht im Teil 1 unter K nur ein Strich und unter 17 (Merkmal zur Betriebserlaubnis) ein "E" (für Einzelabhahme)
Erstzulasung war mal 88

Hier sind alle Beschreibungen für den Teil 1 in den Zeilenkommentaren enthalten.
www.jena.de/.../Kfz%20-%20Teil%20I%20mit%20Leitfaden.xls (http://www.jena.de/.../Kfz%20-%20Teil%20I%20mit%20Leitfaden.xls)

Vorher dem laden aber Excel öffnen!

Gruss
Gerhard

blue-thumper
29.12.2010, 18:41
genau, das E bedeutet einzelabnahme. die ziffern zum schein gibt´s auch bei wiki. für diejenigen die kein exel haben.

laut aussage vom TÜV gab es EG zulassungen erst ab 2000

DWausH
29.12.2010, 18:42
jo das ist auch eine homologationsnummer für irgend ein zubehörteil das verbaut wurde, ..................

Gut zu wissen.
Kann sein das es der Lenker mit den integrierten Blinkern ist, weil der Tüff ausn Ösiland hatte.

Jetzt müssen wir nur noch rauskriegen wie ne echte EG Zulassung aussieht.:cool:

blue-thumper
29.12.2010, 19:02
habe ich doch geschrieben

e1-92/61 .xxxxx, ansonsten ist alles gleich.

die machen das alles extra damit ja keiner durchblickt. vor jahren kam ich nicht durch den TÜV weil mein blinkerabstand nur 23 cm hatte, heute kräht kein hahn mehr danach. mein haustüver wußte auch nichts mit den unterschieden anzufangen, die kölner wissen das aber da kostet der anruf geld weil es keine servicenummer ist.

DWausH
29.12.2010, 19:25
Jo, alles klar:smiley:

Mefju
30.12.2010, 01:02
Sorry, meinte nicht EU-, sondern EG-Zulassung. Mein 89'er Rahmen hat EG-Zulassung.

blue-thumper
30.12.2010, 01:28
mach mal einen scan oder fotografie vom schein als anhang..

Mefju
30.12.2010, 01:54
Ich hab weder einen Scanner noch einen Drucker, auch keinen Kopierer, aber wenns so wichtig ist, nehm ich die Papiere mal mit zum Copie-Center, wenn ich wieder in der Stadt bin.

blue-thumper
30.12.2010, 01:55
digitalkamera tut´s doch auch. ja es wäre wichtig und würde so manchen hier interessieren.

Mefju
30.12.2010, 02:00
Ich hab keine Digi-Kamera, alle Photos die ich je eingestellt habe, haben andere geschossen und ich habe natürlich bei jedem, der auf einem Bild war nachgefragt, ob es OK ist.

Mefju
30.12.2010, 02:07
Ich such die Papiere raus, laß sie im Copi-Center scannen und stell sie hier ein.
Das wird aber erst nächstes Jahr, weil wir fahren morgen früh in den Hunsrück.
Zurück sind wir ab mitte nächster Woche.

blue-thumper
30.12.2010, 02:19
dann sag mal die nummer die da steht, mich interessiert es weil der TÜV köln heute gesagt hat. EG zulassung nur ab 1999 möglich.

Mefju
30.12.2010, 02:31
Mach ich gerne, aber heute abend nicht mehr (müßt ich oben auffen Speicher und dann wer'n die Kinder wach)
Wie gesagt, ab Mitte nächster Woche bin ich wieder da.

DWausH
30.12.2010, 10:01
Ich such die Papiere raus, laß sie im Copi-Center scannen und stell sie hier ein..........


Das wäre ja super, Interessiert mich sehr, alleine weil ich ja mit meinem aufn Holzweg war.

Ritch
30.12.2010, 12:46
vorsicht, E164*x bedeutet keine EG zulassung das ist nur ein nachtrag einer betriebserlaubnis, bei der else meistens die reifengröße 140/90 15.

Moin, und gleich nen hmmmm...

Zulassungsbescheinigung Teil II
Bei dem Buchstaben K steht da: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
In meinen Fall kommt dann im Feld selbst: E565*05
Das Ganze ist dann auch im Teil I im Feld K zu finden.

Und ich bin mir zu 100% sicher daß meine Trude EG zugelassen ist.

Gruß

Ritch

Edit, ums zu klären ..

Feld K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE

Es ist die Nummer der EG-Typgenehmigung oder der ABE ggf. mit Angabe des jeweiligen Nachtrages aus dem bisherigen Fahrzeugbrief bzw. dem CoC oder der Datenbestätigung zu übertragen.
Ist die Nummer nicht bekannt und auch nicht über die vom KBA bereitgestellten Typdaten zu ermitteln, ist ein Strich ( - ) einzutragen.
Im Falle einer Mehrstufen-Typgenehmigung ist die Typgenehmigungsnummer der letzten Baustufe einzutragen.
Für die Angabe eines Nachtrages ist Folgendes zu beachten:
Um den Nachtrag zu einer EG-Typgenehmigung oder einer ABE in der Zulassungsbescheinigung
zu dokumentieren, ist die Nummer der EG-Typgenehmigung oder der ABE mit der Nummer des
Nachtrages zu kombinieren. Die optische Trennung der EG-Typgenehmigung oder der ABENr./
Nachtrags-Nr. erfolgt durch das Zeichen * oder / (z. B. L219*01 oder e1-92/61-00130/01). Die
Nachtragsnummer kann in den vorgelegten Dokumenten unterschiedlich dargestellt sein, z. B.
einstellig oder mit einer römischen Zahl. Bei Übernahme in die Zulassungsbescheinigung Teil I und
Teil II ist die Nachtragsnummer stets 2-stellig anzugeben und die römische Zahl in eine arabische
Zahl umzuwandeln (z. B. IV in 04). Wird die Nummer des Nachtragsstandes "mit Nachtrag von/bis"
angegeben, ist der Bis-Wert anzugeben.
Zur besonderen Beachtung:

In den vom KBA bereitgestellten Typdaten zu Fahrzeugen, die vor dem 01.10.2005 genehmigt
worden sind, ist im Feld K Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE nur die Angabe der
Grundgenehmigung ohne Nachtragsnummer dargestellt. Die Nachtragsnummer ist aus dem Fahrzeugbrief,
dem CoC, der Datenbestätigung in die Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I oder
bei Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II in die Zulassungsbescheinigung Teil I zu übernehmen,
z.B.
Eintragung in den Typdaten:
Genehmigungsnummer = e4*98/14*0121* Feld (6) Datum zu K = leer
Eintragung im vorgelegten Dokument:
Genehmigungsnummer = e4*98/14*0121*02 Feld (6) Datum zu K = 01.05.2004
Eintragung in die Zulassungsbescheinigung (Teil II und Teil I bzw. nur Teil I):
Nummer der Grundgenehmigung + Nachtragsnummer inklusive des Datums der Genehmigung
aus den vorgelegten Dokumenten.
Das Datum der EG-Typgenehmigung oder der ABE ist in das Feld (6) “Datum zu K” einzutragen.

blue-thumper
30.12.2010, 15:36
so, ich habe jetzt noch einmal mit dem TÜV rheinland gesprochen. ich will es jetzt genau wissen.

einträge unter K wie z.b. E565*6 usw. haben nichts mit der zulassung nach EG recht zu tun. das sind einzelabnahmen die eingetragen wurden.

wenn ein moped nach EG recht zugelassen wurde steht das auf dem typenschild, nummer beginnend mit kleinem e und danach die länderzahl, für deutschland eine 1 (e1)

außerdem wird unter K die EG nummer eingetragen, wenn das nicht der fall ist ist das fahrzeug nach nationalem recht eingetragen, hier die STVZO.

alle einträge mit strich sind STVZO, die else wurde nach deren liste nur mit nationalem recht eingetragen. meinem schwager seine 1400er trude ist auch nur nach STVZO eingetragen, baujahr 2000.

im anhang ein foto wie das aussieht.

DWausH
30.12.2010, 15:54
Na ja ich nehm das jetzt erst mal so hin,
aber die Nr. E565 bei mir habe ich in dem Gutachten vom Seitlichen KH von TB
wieder gefunden. Ich mir aber völlig unverständlich wieso die unter “K“ stehen
sollte, denn der Halter tauch ganz normal wie die anderen ca. 20 Eintragungen unten mit auf.

blue-thumper
30.12.2010, 16:04
die 565 taucht in mehreren gutachten auf es kommt auch noch auf die kennung hinter dem stern an. ich habe hier auch briefe das ist nur ein strich.

aber das ist ja auch egal, die nummer auf dem typenschild ist wichtig die muß mit e und länderkennung anfangen, sowie unter K e mit länderkennung. weder 565 noch 264 usw. sind eine länderkennung.

der TÜVer heute hat mir das mal genau erklärt, EG gab´s im übrigen erst seit mitte der 90er jahre bei motorräder ab 99. dabei spielt die erteilung der betriebserlaubnis eine rolle und die ist bei der else wie auch bei der trude eben 86.

blue-thumper
30.12.2010, 16:20
so muß euer typenschild aussehen dann ist es EG zulassung, wenn nicht pech gehabt.

VFR baujahr 2002

blue-thumper
30.12.2010, 16:37
und noch eines einer suzuki v-strom, kennung ist holland.

DWausH
30.12.2010, 18:19
Super, dann dürfte ja wohl alles geklärt sein.:smiley:

Jogi
30.12.2010, 21:37
Moin Moin,

was war noch mal der Ausgangspunkt der Frage....:grin:

Warum sollte man den Bock auf ne EG-Zulassung haben? Ist doch nur alles schlechter durch geworden:

-Du brauchst vier Blinker,
-Spiegelgröße ist 100 qmm,
etc.

Bis EZ 1999 konnte man beim TÜV Rheinland noch Ochsenaugen ohne hintere Blinker eintragen lassen. Die nach EG nicht mehr geforderte hintere Radabdeckung kann man sich auch bei nem nach StVZO zugelassenen Mopped eintragen lassen (hab ich bei der BMW machen lassen). Spiegelgröße ist 60 qmm.

Gruß

Jogi

blue-thumper
30.12.2010, 21:41
du wirst lachen jogi, das hat der vom TÜV auch gesagt "warum möchte jemand freiwillig eine EG zulassung":grin:

Jens
31.12.2010, 00:16
:grin:

Das wüsste ich auch gern....:huh:

Cruise

Jens

Mefju
09.02.2011, 02:23
Das muß jeder für sich selber entscheiden:cool:
Ich hätt's schon reingestellt, aber ich warte noch auf eine Antwort/Reaktion.
Gruß,
Mefju