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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brief an das Finanzamt wegen Winterreifen



Don Quichotte
10.12.2010, 22:19
Hi,

das habe ich in einem anderen Forum gefunden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage rückwirkend ab 3. Dezember 2010 bis auf weiteres eine
Aussetzung der Verkehrssteuer für mein Motorrad an jenen Tagen, an
denen die Schneeverhältnisse in xxx [- hier Ort einsetzen] einen
Fahrzeugbetrieb ohne Winterreifen gesetzlich (ausdrücklich nicht:
tatsächlich) nicht zulassen.

Begründung:

Für sämtliche Kraftfahrzeuge ist eine sog. „Winterreifenpflicht“
vorgeschrieben, der Betrieb der Fahrzeuge bei winterlichen
Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ist vom Gesetzgeber untersagt
worden, selbst wenn er möglich wäre (§ 2 Abs. 3a StVO).

Diese gesetzliche Regelung ist neu, bislang waren die für mein
Motorrad zugelassenen Reifen bestens für den Winterbetrieb geeignet,
auch wenn es sich nicht explizit um Winterreifen handelt bzw.
gehandelt hat.

Zwar gibt es einige wenige Reifenhersteller, die für einige wenige
Motorradtypen Winterreifen anbieten, mein Motorrad gehört jedoch wie die
überwiegende Zahl an Motorrädern in Deutschland nicht dazu.

Dieser Umstand führt dazu, daß ich mein Motorrad an Tagen, an denen
witterungsbedingt eine Teilnahme am Verkehr ohne Winterreifen
gesetzlich nicht mehr zulässig ist, nicht mehr zum Verkehr auf
öffentlichen Straßen halte bzw. halten kann, denn dies ist jetzt
gesetzgeberisch ausgeschlossen worden. Damit entfällt die
Steuerpflicht an diesen Tagen (arg. e. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des
Kraftfahrzeug-steuergesetzes). Etwas anderes kann erst dann gelten,
wenn irgendein Reifenhersteller irgendwo auf dieser Welt Winterreifen
herstellt, die zum Betrieb mit meinem Motorrad zugelassen sind. Eine
solche Situation ist gegenwärtig noch nicht absehbar, ich würde Sie
entsprechend informieren.

Eine Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes möchte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt
ausschließen. Auch die Nutzung eines Saisonkennzeichens kommt nicht in
Betracht, da ich wenigstens an einigen derjenigen Tage im Winter, die
einen Betrieb meines Motorrades mit den zugelassenen Reifen rechtlich
erlauben, mein Motorrad zu seinem ursprünglichen Zweck nutzen möchte.

Sollten Sie eine exakte Auflistung derjenigen Tage benötigen, an
denen ich mein Motorrad nur aus Liebhabergründen, aus gesetzlichen
Gründen jedoch nicht zum Betrieb im Verkehr halte, bitte ich um einen
Hinweis.

Zur Vereinfachung schlage ich eine pauschale Lösung vor, nämlich eine
Aussetzung der Steuerpflicht entsprechend zwei Monaten pro Jahr.“


Könnte man ja mal probieren!!:cool::cool::cool:

Wladi
10.12.2010, 23:16
Gefällt mir, werd ich mal probieren. schon allein wegen dem Spaß..............
Wladi

Pele
10.12.2010, 23:30
habs schon kopiert und weiterverbreitet!

Finanzamt bekommt auch eine 'Durchschrift' :grin:

der-wirre-Irre
11.12.2010, 07:53
Sehr schön, :grin::grin::grin:

hab ich gleich mal kopiert, ich werde noch darauf hinweisen das ich nachweislich nur Mtorräder auf mich zugelassen habe.


Die Reaktion werde ich, bei Interesse, gerne im Forum zum besten geben.

Gruß, Tom

Toecutter
11.12.2010, 08:40
Da bin ich mal gespannt was da zurückkommt.:grin:

Bullet
11.12.2010, 12:27
Danke,- auf die Idee bin ja noch gar nicht gekommen. Ich habe einen Freund im Finanzamt sitzen, dem werde ich dies zukommen lassen. Bin ja mal gespannt, was der sagt. Ich glaube, da hat sich noch keiner Gedanken gemacht, was dies für Auswirkungen haben kann, wenn alle Motorradfahrer diesen Antrag stellen. Ich habe ja schon 3 Motorräder angemeldet übers ganze Jahr. Da würde sich das ja richtig lohnen.:grin:

baerchen
11.12.2010, 13:12
Ja das könnte der Richtige Ansatz sein.Denn wenn es um Verlust der Steuerpflicht geht,wird selbst unsere Regierung erfinderisch und denkt vielleicht über eine Lösung des Problems nach.

VG Jan

blue-thumper
11.12.2010, 14:41
man seid ihr naiv, diese schreiben landen neben dem stapel der wegen den streckensperrungen für mopeds eingereicht wurde. auch da gab´s solche schreiben wegen steuerkürzungen weil wir nicht jede straße benutzen dürfen.

blue-thumper
11.12.2010, 15:28
aaaaaaber, ausbaufähig ist das ganze schon.:grin:

der gesetzgeber verbietet mir als selbständigen ja auch probefahrten zu machen, ich bin ja nicht ausgegrenzt.
erstens könnten die kunden im winter nicht zu mir kommen und zweitens dürfte ich sowieso keine testfahrt machen.

theoretisch müßte ich mein geschäft im winter abmelden und harz4 beantragen:grin:

TurquoiseLS
13.12.2010, 12:48
Hai!

Nein Norbert! Beantrage einen Transporter + Fahrer und die Errichtung einer Halle bzw. die Überdachung deiner Probestrecke... auf Staatskosten natürlich!!!:grin:

blue-thumper
13.12.2010, 13:06
das könnte ich mal versuchen, das ergebnis kann ich dir aber jetzt schon sagen:grin:

Joker
24.07.2012, 10:02
Gabs feedback vom FA?

der-wirre-Irre
25.07.2012, 05:51
Leider nicht.
Ich möchte im Moment auch keine schlafenden Hunde wecken.

palmann
12.08.2012, 15:57
Wir können doch froh sein für unsere Kisten kaum Steuer bezahlen zu müssen. Und was meint ihr wie eine entsprechende Neureguliertung ausfallen würde? Da würd denen doch als erstes einfallen, dass man mal die KRAD-Steuer anheben könnte.

Gruesse, Pablo