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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hinterrad 170/80/15



kickinasses
13.10.2010, 20:40
Hi Folks, ich bin grad bei E-bay an einem fetten Hinterreifen inkl. Felge dran,
(Art.Nr.220681301713) ein 170/80/15.
Kann ich die Felge inkl. Reifen problemlos einbauen und beim Tüv eintragen lassen? Der Verkäufer gibt an, daß diese Größe ohne Umbauten auf die Originalschwinge paßt.
Wäre nett, wenn sich das Teil mal einer anschaut, der Ahnung hat, Danke.
Lg
Horst

s_point
13.10.2010, 20:50
Preußeneintopf ( Daniel ) fährt nen 170er, frag ihn mal :wink:


dLzG Berti :cool:

savageridingdaddy
13.10.2010, 20:55
Vielleicht kann Daniel mal seine Konfig posten.

Grüße,
rob
PS: Auf Hochdeutsch wäre der Satz viel länger geworden... :wink:

Chris_Cross
13.10.2010, 22:12
http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=14827t Lies dir mal das hier durch, beantwortet deine fragen aber nur zum Teil. 170er auf Originalfelge kannste vergessen

Preusseneintopf
13.10.2010, 23:37
So sieht das bei mir aus: 170/80 R 15 Metzeler Marathon auf Yamaha Dragstar - Felge (3.5 x 15" )
Die Schwinge muß wie in den angehängten Fotos modifiziert werden, sonst paßt das auf keinen Fall - der 170er hat einen größeren Reifenumfang. Riemenantrieb fällt dann auch weg, Umbau auf Kette ist Programm und auch nicht ganz so einfach, wenn die Kette nicht gegen den Reifen schlagen soll und die Tachoanzeige noch stimmen soll.
Wie der Typ in der Bucht das Rad mitsamt Riemenantrieb da reinbekommen hat ist mir nicht ganz klar. Ok - die tatsächliche Reifenbreite hängt auch von der Felgenbreite ab - schmalere Felge bedeutet geringere tatsächliche Reifenbreite. Die Originalfelge ist 2,75" breit, da könnte das grad so gehen. Ist aber definitiv nicht zulässig, bei 170er Reifenbreite muß die Felge meines Wissens mindestens 3,5" breit sein, sonst gibt das keine Zulassung. Das wird auch der Grund sein, warum der das verhökert und bis jetzt keinen Käufer gefunden hat.

Gruß, Daniel

kickinasses
14.10.2010, 12:07
Hey Daniel, Danke für die Info, hast mir sehr geholfen.
Gruß Horst

Hacki 911
21.04.2015, 20:25
Hallo Daniel,
ich habe deine Beiträge zu dem Hinterreifen mit modifizierter Schwinge gelesen. Ich habe ein Motorrad gekauft, welches genau diesen Hinterreifen mit der mod. Schwinge drin hat. Mein Problem nun ist, das mir kein TÜV Prüfer die Felge 3,5 x 15 DID mit dem 170 er Reifen eintragen will, weilihnen ein Festigkeitsgutachten von der Felge oder aber sonstige Papiere dazu fehlen. Kannst du mir da vielleicht weiterhelfen, bzw. wie hast du es geschafft das eingertragen zu bekommen, hast du vielleicht dementsprechende Papiere dazu ? Es wäre super, wenn du dich dazu mal melden würdest, da ich mir echt keinen Rat mehr weiss.
Gruss Gerd

Preusseneintopf
21.04.2015, 22:27
Hallo Gerd, du hast 'ne PN.

Gruß, Daniel

Sanchow
09.03.2023, 20:06
Hallo Leute,

ich grabe das Thema nochmal aus.

Leider sind die Bilder nicht mehr Online. Was muss an der Schwinge modifiziert werden?

Grüße Marco

Hoschi
09.03.2023, 20:45
Bilder sind doch in Beitrag 5 zu sehen.

Sanchow
25.04.2023, 04:53
Könnte einer die Fotos nochmal hochladen bitte?

Jonny-MI
25.04.2023, 15:44
Sind immer noch da: mußt auf Desktop Ansicht gehen!

Manni
27.04.2023, 07:58
Hallo,

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem.
Bei mir ist die felge umgespeicht auf dragstar felgenring mit 160/80/15 me888 metzeler.
Passt alles soweit mit minimalen Änderungen an der schwinge und pulley mit Sicherheitsabständen von 5mm seitlich und 1cm zum fender.
Jetzt das Problem:
Tüv will mir das so nicht eintragen wegen fehlendem gutachten der felge und abrollumfang größer 5 Prozent.

Kann da jemand weiterhelfen oder hat tipps?

Wäre super, danke

Hoschi
27.04.2023, 20:01
Ein Gutachten für einen original Felgenring von einem Motorrad das größer, schwerer und schneller ist?
Die eLSe hat Originalbereifung 140/80-15, 140/90-15 mit Reifenfreigabe problemlos eintragbar.
Wo sollen da bei deiner Bereifung die Abweichung von mehr als 5% kommen?
Ich würds bei nem anderen Prüfer versuchen.
Geh am besten mal hin und sag ihm das du sowas vorhast und ob er dir Tipps geben kann auf was zu achten ist, dann fühlen die sich ernst genommen und die Sache läuft evtl. ganz anders.
So hab ichs mit meinen Eintragungen auch gemacht.

Preusseneintopf
27.04.2023, 23:50
Naja, kann sein, dass es da um die Tacho-Abweichung geht. Durch den größeren Abrollumfang des Reifens stimmt nämlich die angezeigte Geschwindigkeit nicht mehr. Schlagt mich bitte nicht, mein Umbau ist bald 15 Jahre her. Daher berichte ich aus der (manchmal etwas nebligen) Erinnerung, ich hab mir da nix aufgeschrieben oder so. Ich hab ja auf Kette umgerüstet und fuhr zuerst die Übersetzung 17-50. Das heißt - vorderes Ritzel 17 Zähne, Kettenrad hinten 50 Zähne. Erinnere mich dunkel daran, dass es dazu auch eine Berechnungsformel gab, die hier im Forum mal gepostet wurde, die belegte, dass das auf ein paar Stellen nach dem Komma mit der originalen Riemenübersetzung übereinstimmt. Weil bei mir der Tacho dann aber überhaupt nicht mehr gestimmt hat (eben wegen des größeren Abrollumfanges des 170/80 statt 140/80), hab ich damals das hintere Kettenrad geändert auf 54 Zähne (Kette entsprechend verlängert). Das war damals ein Tip von Norbert (den wir leider jetzt nicht mehr fragen können), der damals auf seinem Gespann genau diese Übersetzung drauf hatte. Seither passte auch die Tachoanzeige wieder. Falls man aber den 170/80/15 Reifen mit dem originalen Riementrieb fahren will, könnte das eventuell der Knackpunkt sein, weshalb der Prüfer sein OK verweigert. Der Tacho zeigt dann nämlich weniger an, als man tatsächlich fährt, was meines Wissens nicht zulässig ist. Abhilfe könnte hier ein digitaler Tacho schaffen, gibt ja auch so Fahrradtachos (gab es zumindest früher), die die Geschwindigkeit per Magnetsensor am Rad abnehmen statt wie original an der Getriebeausgangswelle.