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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : lenkschloß umbedingt notwendig?



feuchtwangen
01.09.2005, 19:57
moin moin,

und schon wieder ne frage an euch ;)

ist das lenkschloß umbedingt notwendig? mir hat heute einer erzählt jaa beim umbau schaut der tüv beim eintragen trauf und die versicherung zahlt kein geld wenn ich mein krad nicht damit gesichert hätte.mal erhrlich wehr sichert sein moped mit diesen schloß ich hab das noch nie genutzt.

meine versicherung hab ich gleich angerufen und mal blöd gefragt.alles platti das moped muß vernüftig gesichert sein da reicht das lenkschloß wieso nicht als diebstahlsperre aus.

und tüv mäßig hat das doch nichts mit der verkehrsicherheit meines mopeds zu tun oder täusch ich mich da.

gruß micha

septi
01.09.2005, 20:31
Hmm... Also deine ganzen Fragen kann ich zwar nicht alle beantworten, aber Das Lenkradschloss gehoert zu mindest zum diebstahlsicheres Abstellen. Soweit ich das wusste reicht es eigentlich aus, so dass die Versicherung nicht meckert... Wegschieben kann man die Maschine naemlich nicht, zu mindest nur im Kreis :D
Ich benutz es eigentlich immer, weil es ja nur 2-3 Sekunden in Anspruch nimmt, und mir wurde schon einmal ein Motorrad geklaut. Ich pass jetzt lieber zu sehr auf... Und wenn es schon "ein"gebaut ist... :)

Bill
01.09.2005, 23:16
Hallo,

das Lenkerschloß ist nicht wirklich zwingend notwendig, soweit ich weiß.
Der "Gesetzestext" sieht nur eine Absicherungsmöglichkeit gegen unbefugtes Benutzen vor und dies dürfte ein Bügelschloß o.ä. auch erfüllen.
Fakt ist jedoch, daß Du beim TÜV-Termin eine funktionierende Möglichkeit der Sicherung gegen unbefugtes Benutzen vorweisen kannst.
Das ist mal so der Sinngehalt der StVzO, das aber bitte mal nachprüfen.

Was nun die Versicherungen bei Diebstahl draus machen, ist eine andere Sache. Das fußt auf der Geschichte mit der Weiterentwicklung der Technik und dem nur teilweisen Wertausgleich bei Diebstahl, wenn nicht auf dem aktuellen Stand der Technik gesichert wurde, wobei diese Sicherungsmöglichkeiten von der Versicherung anerkannt werden müssen.

Ich habe beispielsweise für ein Auto (da war ich noch jung und schön) eine Alarmanlage mitentwickelt, die ein Abschrauben der Felgen, Anbohren der Felgenschlösser, ein Verkratzen des Lackes oder Anfahrschäden nicht unbeteiligt hinnimmt, doch das Teil ist als Wegfahrsperre nicht anerkannt, weil die formschlüssige Zugangsbefugniseinrichtung (also ein Schlüssel oder Ähnliches) nicht gegeben war.
Als Alarmanlage absolut prima, die ist gut scharf und auch alltagstauglich, als Wegfahrsperre jedoch unbrauchbar, und das obwohl der Anlasser-, der Zündungs- und der Benzinpumpenstromkreis bei Alarm bis zur ordnungsgemäßen Entschärfung getrennt wird.

Mein Fazit:
Absicherung gegen unbefugtes Benutzen muß zwingend für TÜV vorhanden sein, Versicherungsfragen sind im Einzelfall zu klären.

Gruß
Jürgen
www.ingbilly.de

LotuS
01.09.2005, 23:32
Hallo !
Also ich schließ mein Lenkschloß immer ab wenn ich mein Mopped für längere Zeit aus den Augen lasse .

... Wegschieben kann man die Maschine naemlich nicht, zu mindest nur im Kreis

Demnach müsste der Kreisverkehr ja aus Polen kommen , ich meine wegen dem Lenkradschloß ;D ;D ;D
Liebe Grüße !
Maic
PS. Mit dem Zitat krich ich nicht besser hin ???


geht so:


... Wegschieben kann man die Maschine naemlich nicht, zu mindest nur im Kreis

(Pele)

Wolf
02.09.2005, 09:08
Moin Feuchtwangen,

also ich weiss ja net, wie's bei Eurem TÜV ist, aber ich hatte vor 2 Jahren einen Prüfer, der das Lenkradschloß prüfen wollte. Leider hatte ich "AUS VERSEHEN" meinen Schlüssel dazu "vergessen". In Wirklichkeit funktioniere das nicht, weil ich meinen Rahmen pulverbschichten lassen habe und irgendwie scheint da wo das Lenkradschloß sitzt vielleicht 'ne "Nase" zu sein, jedenfalls lässt es sich nicht abschliessen. Aber sei's drum, der Tüv hat das bei mir bemängelt und mir gesagt, dass das Pflicht sei. Hab mir mittlerweile eine andere Gabelbrücke mit Schloß eingebaut...also das Problem ist gelöst. Nun war ich vergangenen Montag beim TÜV und der hat überhaupt nicht danach geguckt und auch nicht gefragt. Also, mein Fazit würde sein, dass das Lenkradschloß genau wie ein seitliches Kennzeichen im Ermessen des Prüfers liegt, bzw. an der Genauigkeit des Prüfers. Meine persönliche Erfahrung war, dass TÜV und DEKRA viel genauer sind bei uns Mopped-Fahrern als z.B. KÜS oder GTÜ.

Bollernde Mopped-Grüße,

Wolf

Ingo
02.09.2005, 09:38
Fakt ist:
Ein Lenkradschloß ist Pflicht, oder man läßt eine andere Sicherung eintragen. Ja richtig gehört, man müßte wirklich ein mitgeführtes Bügelschloss eintragen lassen und das nicht mehr vorhanden Lenkradschloß austragen.

Ihr habt aber auch recht das es TÜV Prüfer gibt die bei einer HU nicht danach schauen.

War gestern mit meiner eine neue HU machen und der TÜVler hat nur geschwärmt von meinem Umbau das er eigentlich gar nichts getestet hat und den Babberl hinten druff geklebt hat.
Hatte extra für den TÜV RIESENGROßE Rückspiegel montiert und sogar einen Sozi Halteriemen, aber das hat den eigentlich gar nicht interessiert.

Das einzigste was er mir ans Herz gelegt hatte,das ich den EG-Wisch der Silvertail mit mir rumführen sollte, da ich in der Beweispflicht bin wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate.
Wenn ein Grün/Weißer nachts nich auf seine Frau durfte ;D kann es schon sein das er den Wisch sehen will und einen vorher nicht fahren läßt. Das e-Zeichen hat nämlich nicht so viel zu sagen außer das es eine e-geprüfte Anlage ist, aber für welches Mopped steht ja nirgends auf dem Auspuff drauf.

Gruß der neu getüvte
Ingo ;D

Lotzbub
02.09.2005, 13:13
Fakt ist:
Ein Lenkradschloß ist Pflicht, oder man läßt eine andere Sicherung eintragen. Ja richtig gehört, man müßte wirklich ein mitgeführtes Bügelschloss eintragen lassen und das nicht mehr vorhanden Lenkradschloß austragen.



Stimmt, bis auf den halter ;D
wenn du ein bügelschloss eintragen willst muss diese einen halter haben, wo es befestigt wird! also nich lose irgendwo rum hängen ;D

purzel
02.09.2005, 15:14
..im TÜV-Bericht meiner Dragstar wurde unter ** 702 Diebstahlssicherung: Lenkradschloss ohne Funktion** dieses als geringer Mangel eingetragen... aber ohne Auswirkungen auf die Plakette..

der_Rudi
02.09.2005, 17:06
lenkradschloß ????? da hat bei mir noch nie jemand nachgeschaut, weder die grünen noch die grauen ??? ???


gruß rudi

feuchtwangen
02.09.2005, 21:21
moin moin,

da hab ich ja was im geng gesetzt :)

bei mir gehts darum das ich ne trudengabelbrücke verbaut habe aus den zubehör und da die gerbe wo das lenkradschloß einrastet wenn man es abschließt an der falschen stehle sitzt.(etwas höhrer)nun ist die gabelbrückenstange aus vollen stahl nicht nur ne rohr wie beim orginal müßte also zum dreher/fräser gehn der ne neues loch/gerbe fräst.

tja mein gedanke loch reinbohren ???geht da doch vielleicht die stabiltät der gabel flöten? das ganze hab ich heut den tüv vorgetragen und die sagten um himmelswillen net im gabelbrückenrohr irgendwie rumbohren!es so belassen und ohne funktions tüchtigen lenkschloß rum fahren.soweit so gut mal sehn ob die aussage auch noch im frühlahr nächsten jahres gültig ist wenn ich alles prüfen und eintragen will.

gruß micha

Lotzbub
02.09.2005, 21:39
Micha die nut im gabeljoch iss bei meiner HD gabel auch
nicht weit genug nach unten ;D

die 3 mm lass ich aber wegfräsen ;D

wenn es mehr ist kannst du eine unterlegscheibe auf die untere gabelbrücke machen bis die nut passt!

hast du eine mutter am gabeljoch, wenn ja die sollte min.7 gewindegänge greifen!

stefan

feuchtwangen
02.09.2005, 21:55
hi stefan,

ja das ist ne idee :) ist bei mir mehr min. 5mm werd ich morgen gleich ausprobiern.du meist auf die untern gabelbrücke unter die untern gabelbrücken lager ne unterlegscheibe? hassu noch tip wie ich das untere gabelbrücken lager am besten abbekomme sitzt doch um einiges fest druff.

gruß micha

Lotzbub
02.09.2005, 22:21
jo micha, so mein ich das ;D

das lager geht leicht ab mit wärme nimm nen heissluftfön,und nen kräftigen schraubendreher,bisschen warm machen,mit verstand hebeln, dann geht dat ;D

stefan

feuchtwangen
02.09.2005, 23:04
dann werd ich dat mal morgen ausprobiern und vielleicht komm ich doch noch an mein lenkschloß.

gruß micha

feuchtwangen
04.09.2005, 10:29
moin,

tja mit der unterlegscheibe wars leider net getan.die kerbe ist 2cm höher als bei der ls.hab beim nachbarn der ne hobby drehbank hat mir ne kleine kerbe reinschneiden lassen.den bolzen vom lenkreadschloß mit den guten drehmel bearbeitet (gekürzt) und jetzt kann ich wenigsten das lenkschloß abschließen nur mit etwas druck(gewalt) schnappt es über.aber ich lass es jetzt erstmal so.ach und in der abgeschlossene version steht die gabel bei mir jetzt grade und nicht nach links oder rechts.

gruß micha

der_Rudi
04.09.2005, 22:17
ein nachbar mit drehbank ????

sag, kannste mir den mal ausleihen ? ::) ;D ;D

gruß rudi