PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meine Hexe einfach weg!!



Kaffeemaus
17.06.2010, 21:49
Man das gibt es doch nicht.Vor zwei Jahren hab e ich meine hexe von einem Kumpel geschenkt bekommen. Nun hab ich sie mir mit einem schönen Airbrush verschönern lassen und diverse andere Umbauten zugelegt. Nun im Juni nichts Ahnend bei der Arbeit, klingelt das telefon und meine Tochter sagt, Mama dein Moped ist weg!!!
Ich drehte schon durch und versuchte den Kumpel anzurufen und er meinte das er sein Motorrad nun wieder haben wollte und sich das geholt hat.Boah spinnt der denn er hat es mir vor zeugen geschenkt und nun das.Da er den Kaufvertrag gemacht hat ,meint er sie gehört ihm und hat alle Gewalt darüber und da wäre es egal wie lange ich sie habe.Man geschenkt ist geschenkt oder??
Der Hammer ist ,das er dann hier in der Wohnung war,für die er sich hat nen Schlüssel nach machen lassen und mir sämtliche Unterlagen,(Brief,Rechnungen.......) weggenommen(geklaut) hat.
Nun will er auf biegen und brechen das Moped behalten und meint ich hätte keine Handhabe denn das was im Brief steht hat keine Bedeutung mehr!!
man,man,man, ich dreh durch, gibt es solch leute die nicht denken und denen es um Kleinigkeiten geht.Wie ist das eigentlich mit den Besitz und Eigentumsverhältnissen nach solanger Zeit und obwohl er sie mir geschenkt hat??
Nicole

Secretwish
17.06.2010, 22:06
Da wirste um nen Anwalt und Polizei (Hausfriedensbruch und Diebstahl) wohl nicht drum herum kommen. Nachm BGB § 929 müssteste meines Erachtens auch Recht bekommen.

Ganz schön abgezockt :huh:

Sigrid

Kaffeemaus
17.06.2010, 22:11
Hab ihn angezeigt wegen Hausfriedensbruch, Unterschlagung amtlicher Kennzeichen.....aber wegen Diebstahl geht nicht weil er alles hat und die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind,laut Polizei.Liegt alles auch schon beim Anwalt und hoffe das ich meine Hexe erkämpfen kann

Secretwish
17.06.2010, 22:17
Jo, geht irgendwo ab de §§ 854 los, aber wird der Anwalt wohl schon machen. Lieber ne Anzeige mehr versuchen, als zu wenig :wink:

Sigrid

Ach und nen neues Schloß würd ich mir auch gönnen.

Etwas offtopic, aber falls mal jemand in ähnlicher Situation ist.

§ 859 BGB
Selbsthilfe des Besitzers
(2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

Jawoll :cool:

Der einsame Reiter
17.06.2010, 22:41
Ich drück dir die Daumen dass es gut geht.
Sprich mal mit dem Anwalt über die Zeugen. Ob es nicht besser ist denen eine eidesstattliche Erklärung oder wie das Ding heisst abzunehmen. Dann können die hinterher nicht auf Gedächtnislücken machen wenn der Kumpel vielleicht ein bisschen Druck ausübt.

Chris

Sören
17.06.2010, 23:08
Drück dir die Daumen dass du alles wieder zurückbekommst! Und zwar so dass du damit auch noch was anfangen kannst!

Chopper73
17.06.2010, 23:17
Drück dir die Daumen dass du alles wieder zurückbekommst! Und zwar so dass du damit auch noch was anfangen kannst!

Dem kann ich mich nur anschließen. Freiheit für Hexe!!!

Was sagtest Du, wer steht im Fahrzeugbrief...? Du oder er?

Gruß Chopper

Chopper73
17.06.2010, 23:20
Anwalt hin und her, der brauch einfach mal eine auf's Maul :grin::grin::grin:
Dann klappts auch wieder mit den Nachbarn.

M.E.F.ju
18.06.2010, 00:13
@chopper73, ich würde sowas nie schreiben:rolleyes::wink:
darauf trinken wir mal einen!:cool:
Ich wäre auf jeden Fall mit von der Party. Muß ja nicht zwangsläufig gewalttätig werden, aber das Möpi würden wir schon kriegen. Und wenn man die Papiere nicht wiederbekommt, ein Rahmen mit Brief ist schnell organisiert:wink:
Aber ich bin zu weit weg.
Ich werde aber jederzeit bezeugen, dass es dein Moped ist, Kaffeemaus, da ich es bei dir schon gefahren bin.
So ein schönes Teil, breite Dragbar, Malteser-Spiegel, gekürztes Heck, Supertrapp ohne Einsatz und "Eddie" von Iron Maiden als Airbrush auf dem Tank. Mein Bruder schreibt auch was, wenn's was hilft, war ja auch dabei.
Wenn's hilft, nenn' meinen Bruder und mich als Zeugen.
Ich würd' aber erst den Rechtsweg gehen, wenn das nicht funktioniert, ruf an.
Natürlich nur zum trösten:wink:
Viel Erfolg,
Mefju

und tausch das Schloss aus!

blue-thumper
18.06.2010, 01:18
Ich werde aber jederzeit bezeugen, dass es dein Moped ist, Kaffeemaus, da ich es bei dir schon gefahren bin.
So ein schönes Teil, breite Dragbar, Malteser-Spiegel, gekürztes Heck, Supertrapp ohne Einsatz und "Eddie" von Iron Maiden als Airbrush auf dem Tank. Mein Bruder schreibt auch was, wenn's was hilft, war ja auch dabei.
Wenn's hilft, nenn' meinen Bruder und mich als Zeugen.


geil, was willst du denn bezeugen? das du das moped mal gefahren bist und weißt wie es aussieht. hast du dir vor der fahrt den brief zeigen lassen um nachzusehen wer der besitzer ist. das wird ein schuss in den ofen.:wink:

und dein bruder bezeugt dann das du ein moped gefahren bist das so aussieht wie du es beschrieben hast.:grin:

die sigrid hat ja den einzigen und richtigen vorgang schon beschrieben. weitere vorschläge bitte nicht im öffentlichen bereich.:wink:

Kaffeemaus
18.06.2010, 14:24
geil, was willst du denn bezeugen? das du das moped mal gefahren bist und weißt wie es aussieht. hast du dir vor der fahrt den brief zeigen lassen um nachzusehen wer der besitzer ist. das wird ein schuss in den ofen.:wink:

und dein bruder bezeugt dann das du ein moped gefahren bist das so aussieht wie du es beschrieben hast.:grin:

die sigrid hat ja den einzigen und richtigen vorgang schon beschrieben. weitere vorschläge bitte nicht im öffentlichen bereich.:wink:


Also im Brief steh ich, Fahrzeugscheine hab ich ja noch!!!Ja da müßte man echt hin und dem Lack am .... machen aber dazu kenn ich nicht die Leute;-) die da mit machen würden!!
Ich zeig ihn heut nocmal an ,dann wäre es Anzeige Nummer fünf!!

Secretwish
18.06.2010, 14:40
Mit dem Fahrzeugschein ist erstmal Zweitrangig (ggfs. ein weiteres Indiz für die Urteilsfindung), das sagt nur aus, dass Du Besitzer bist, aber nicht auch automatisch Eigentümer. Sonst hätten die Leasingfirmen mit hinterlegten Briefen nen echtes Problem.
Geh mal die Rechnungen durch, die Dir fehlen und frag nach Rechnungskopien oder Zweitschriften, als Materialsammlung wenn es zum Prozeß kommen sollte.

Wichtiger ist, dass Du für die Schenkung nen Zeugen hast. Vorzugsweise jemanden, der nicht mit Dir verwandt ist.
Könnte mir vorstellen, dass die Gegenpartei natürlich auch alles auffahren wird, mit Gegenzeugen usw.

Sigrid

fraulevel
18.06.2010, 15:15
Das ja echt der Hit! :huh::huh:
Ich drück dir die Daumen das du deine Hexe wieder bekommst.

Und ... schade ... Bad Bramstedt ist echt weit weg.... :rolleyes::rolleyes:

Grüsse
fraulevel

Thor
18.06.2010, 19:42
....hab e ich meine hexe von einem Kumpel geschenkt bekommen....das er sein Motorrad nun wieder haben wollte und sich das geholt hat.....das er dann hier in der Wohnung war,für die er sich hat nen Schlüssel nach machen lassen und mir sämtliche Unterlagen,(Brief,Rechnungen.......) weggenommen(geklaut) hat.......


Immer schoen, wenn man Freunde hat.

Aber mal ehrlich, was isn das fuern Typ. In welchem Verhaeltnis steht ihr denn? Habt ihr einen gemeinsamen Bekanntenkreis? Falls ja, viel Spass.....

Hast jedenfalls mein Mitleid, ich kann mir vorstelln, wie beschissen sowas ist.:a030::a030:

Kofp hoch und nicht unterkriegen lassen.

Lieben Gruss
Thorsten

Hanswurst
18.06.2010, 21:13
Also im Brief steh ich, Fahrzeugscheine hab ich ja noch!!!Ja da müßte man echt hin und dem Lack am .... machen aber dazu kenn ich nicht die Leute;-) die da mit machen würden!!
Ich zeig ihn heut nocmal an ,dann wäre es Anzeige Nummer fünf!!


wenn du im fahrzeugbrief eingetragen bist und es keinen kaufvertrag von dir an ihn gibt bist und bleibst du weiterhin offiziell eigentümer !!
das ist dann einfach so wie wenn dir n fremder dein mopped mit brief klaut und du weißt wo der wohnt:cool:
hast du schon ne anzeige wegen diebstahl auf den weg gebracht?
würd ich ganz flott machen denn beim anmelden am landratsamt muss man keinen kaufvertrag oder ähnliches vorlegen
wie gesagt wenn du ihm brief drinstehst ist das ganz normaler diebstahl

blue-thumper
18.06.2010, 21:18
genau, besitzer und eigentümer sind zwei paar schuhe:wink:

Don Quichotte
19.06.2010, 10:36
Anwalt hin und her, der brauch einfach mal eine auf's Maul :grin::grin::grin:
Dann klappts auch wieder mit den Nachbarn.


Immer diese Gewaltätigkeiten! Pfui!!!

Ich würde da eher einen nicht verbalen, körperlichen Verweis vorschlagen. Bevorzugt eine punktuelle Deformation unter zur Hilfenahme eines amerikanischen Sportgerätes aus dem Baseballsports. Auch eine ruckartige Stimulation der männlichen Geschlechtsorgane soll sehr hilfreich sein. Auch das schnelle Einführen einen ledernen Fussbekleidung in das hintere Ausscheidungsorgan hat bisweilen überzeugende Wirkung. Ansonsten fällt mir nur noch die behutsame, aber nachdrückliche, Umgestaltung der Gesichtspartie ein.

Also viel Spaß damit!

Tommybassman
19.06.2010, 11:07
Hallo Sigrid,

ich denke Du hast gute Karten, wenn Du einen Zeugen für die Schenkung hast.
Eine Schenkung ist eine " freiwillige Hingabe ohne Gegenleistung". Somit kommt nach dem BGB ein Vertrag zustande. Dieser bedarf NICHT der Schriftform.
Das bedeutet, dass Du Besitzer und Eigentümer der "SACHE" geworden bist!

Beim "Abholen" deines Mopets handelt es somit um einen Diebstahl.

Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung?

Viele Glück und halte uns auf dem Laufenden
Gruß Tommy

Kaffeemaus
19.06.2010, 11:53
So, habe ihn gestern wegen Diebstahl angezeigt obwohl die Polizei mir keine rosigen Hoffnungen gemacht hat ,da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind.Hab ihnen gesagt das er mir die Kiste geschenkt hat und somit ich auch Eigentümer bin und er sie mir ohne erlaunbnis entwendet hat!!:-)
Mal sehen was da raus kommt aber nu werd ich ne Einstweilige Verfügung beantragen und alles sammeln was ich bekommen kann!!

DWausH
19.06.2010, 12:33
So, habe ihn gestern wegen Diebstahl angezeigt obwohl die Polizei mir keine rosigen Hoffnungen gemacht hat ,da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind..................

Das kann doch nicht angehen, wen in den Papieren dein Name ist, ist das doch deine Mühle oder was, egal ob gekauft oder geschenkt. Das würde sonst ja bedeuten ohne Vertrag kann jeder Verkäufer seine Sachen einfach so wiederholen, niemals.

Halt uns mal auf dem Laufenden.

Bullet
19.06.2010, 13:08
So ne schweinerei. Ich habe 1991 auch meine Else geschenkt bekommen. Der würde nie wagen sich das Teil zurückzuholen. Hier ist ein guter Anwalt gefragt.
Den Bullen ist das doch egal.:a030: Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Sache und dem "Schenker" ein offenes Magengeschwür.

@xel
19.06.2010, 14:40
pflichte da Hanswurst bei :wink:

Schenkung hin oder her, da könnte ja jede/r alles behaupten. Deshalb gilt entweder das BGB ODER ein zusätzlicher rechtsgültig abgeschlossener schriftlicher Vertrag (= Leasingfirmengeschichte).

Ansonsten könnte ja jeder kommen, jedes Fahrzeug widerrechtlich entwenden, die Papiere dazu klauen + behaupten, das sei jetzt seins....

Sehr eigenartig die Aussage der "Rennleitung", ich denke, die halten sich da einfach aus allem raus, was schwieriger erscheint als ne Rollerkontrolle... :cool:

Ich bin 100% sicher, dass Du da keine Probleme haben wirst. Mich würde die Erklärung des Entwenders interessieren, wie er an die Papiere + Moped kam..... Ich denke, der hat sich da ein Eigentor geschossen....

Bei Beschädigungen am Moped kannst Du ihn darüber hinaus auf Schadenersatz belangen.

Gruß
@xel

Secretwish
19.06.2010, 15:40
Die meisten denken etwas zu eindimensional. Man sollte sich auch mal darauf gefasst machen, was die Gegenpartei alles für Argumente und Zeugen aufrufen könnte.
Beispielhaftes Szenario:
Der Beklagte behauptet eine Beziehung oder Freundschaft zu der Klägerin zu haben, daher sei er auch im Besitz der Wohnungsschlüssel. Oder der Beklagte leugnet in der Wohnung gewesen zu sein oder hatte eine Erlaubnis dazu. Er habe keine Dokumente aus der Wohnung entwendet. Er beteuert eine Vereinbarung mit der Klägerin geschlossen zu haben, ihr sein Moped für einen Zeitraum X zu überlassen und um nicht für Delikte nach der StVO belangt zu werden, ist das Moped auf den Halter für den Zeitraum X zugelassen worden. Der Brief sei als Sicherheit bei ihm geblieben. Für diese Vereinbarung hat er ebenfalls Zeugen. Kein Mann sei so blöd sein Motorrad einfach so zu verschenken. Nach Ablauf des Zeitraums hätte er sich sein Eigentum wieder zurück geholt, weil sich die Klägerin nicht an die Verabredung gehalten hat.
Die Anzeigen könne er sich damit erklären, dass diese aus Eifersucht, verschmähter Liebe oder anderer Streitereien erfolgt seien.

Dreh- und Angelpunkt bleibt dann die Schenkung.
Aber der Anwalt kriegt schließlich sein Geld dafür, soll er mal was tun.

Sigrid

Hanswurst
19.06.2010, 15:45
Die meisten denken etwas zu eindimensional. Man sollte sich auch mal darauf gefasst machen, was die Gegenpartei alles für Argumente und Zeugen aufrufen könnte.
Beispielhaftes Szenario:
Der Beklagte behauptet eine Beziehung oder Freundschaft zu der Klägerin zu haben, daher sei er auch im Besitz der Wohnungsschlüssel. Oder der Beklagte leugnet in der Wohnung gewesen zu sein oder hatte eine Erlaubnis dazu. Er habe keine Dokumente aus der Wohnung entwendet. Er beteuert eine Vereinbarung mit der Klägerin geschlossen zu haben, ihr sein Moped für einen Zeitraum X zu überlassen und um nicht für Delikte nach der StVO belangt zu werden, ist das Moped auf den Halter für den Zeitraum X zugelassen worden. Der Brief sei als Sicherheit bei ihm geblieben. Für diese Vereinbarung hat er ebenfalls Zeugen. Kein Mann sei so blöd sein Motorrad einfach so zu verschenken. Nach Ablauf des Zeitraums hätte er sich sein Eigentum wieder zurück geholt, weil sich die Klägerin nicht an die Verabredung gehalten hat.
Die Anzeigen könne er sich damit erklären, dass diese aus Eifersucht, verschmähter Liebe oder anderer Streitereien erfolgt seien.

Dreh- und Angelpunkt bleibt dann die Schenkung.
Aber der Anwalt kriegt schließlich sein Geld dafür, soll er mal was tun.

Sigrid



solange kaffemaus im brief eingetragen ist kann der sich drehen und wenden und behaupten was er will

Secretwish
19.06.2010, 16:05
Fahrzeughalter ist, wer ein Fahrzeug (http://www.ls650.eu/wiki/Fahrzeug) auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Dabei ist es nicht entscheidend, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (http://www.ls650.eu/wiki/Zulassungsbescheinigung#Zulassungsbescheinigung_Te il.C2.A0I_.28ehemaliger_.E2.80.9EFahrzeugschein.E2 .80.9C.29) steht oder wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (http://www.ls650.eu/wiki/Zulassungsbescheinigung#Zulassungsbescheinigung_Te il.C2.A0II_.28ehemaliger_.E2.80.9EFahrzeugbrief.E2 .80.9C.29) (bis zum 30. September 2005: Fahrzeugbrief (http://www.ls650.eu/wiki/Fahrzeugbrief)) verwahrt. Ein Beispiel dafür: Ein Vater lässt das Auto seiner Tochter auf seinen Namen zu, weil er einen höheren Schadensfreiheitsrabatt (http://www.ls650.eu/wiki/Schadensfreiheitsrabatt) bei der Versicherung (http://www.ls650.eu/wiki/Kfz-Versicherung) bekommt. Die Tochter hat das Fahrzeug jedoch gekauft, begleicht die Rechnungen und benutzt das Fahrzeug ausschließlich. Halter ist somit die Tochter. Dies entspricht der Trennung von Besitzer (http://www.ls650.eu/wiki/Besitzer) und Eigentümer (http://www.ls650.eu/wiki/Eigent%C3%BCmer) im BGB (http://www.ls650.eu/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch). Der Halter ist nach StVZO (http://www.ls650.eu/wiki/StVZO) der Besitzer des Fahrzeugs und muss nicht mit dem Eigentümer identisch sein.
Allerdings gilt die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung (http://www.ls650.eu/wiki/Zulassungsbescheinigung) als Anscheinsbeweis für die Haltereigenschaft ebenso wie für die Eigentümereigenschaft (http://www.ls650.eu/wiki/Eigentum).

Ich sag ja die Chancen stehen schon gut, aber besser isses immer auf alles gefasst zu sein.

Sigrid

blue-thumper
19.06.2010, 16:46
genau wie die sigrid das schreibt ist es richtig, der eingetragene im brief ist nicht relevant, darum ja auch der unterschied besitzer und eigentümer.

mein sohn z.b. hat sich selbst ein auto gekauft, er steht im kaufvertrag. ich habe das auto auf meinen namen zugelassen wegen den versicherungsprozenten aber deswegen gehört das auto noch lange nicht mir.:wink: da könnt ihr euch drehen und wenden wie ihr wollt, das ist fakt.

oder gehört jedes moped das mir jemand zur reparatur bringt und aus eintragungsplichtigen gründen seinen brief da lässt mir, schön wärs:grin:

ok, heute wird in den brief nichts mehr eingetragen aber früher war es so.

@xel
19.06.2010, 16:53
aber Sie steht ja im Brief eingetragen = Eigentümer :wink:

Den Richter oder das Bezugsurteil möchte ich sehen, wo in so einem Fall ein Fahrzeug jemand zugeschrieben wurde, der behauptete, er sei der Eigentümer entgegen der Aussage des eingetragenen Eigentümers!

Wers klaut ist zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer!

Und eins ist klar: Behauptungen al la Daily Soap kann man natürlich aufstellen ohne Ende. Rockergang von Oma verprügelt, 15 Zeugen in Lederjacken..... :cool:

Der einsame Reiter
19.06.2010, 17:19
Sigrid hat schon Recht. Deshalb auch meinVorschlag die Zeugen der Schenkung recht schnell eine Erklärung unterzeichnen zu lassen. Dann können die nicht einfach zurückrudern.

Chris

@xel
19.06.2010, 22:12
Kontrahent brächte dann 12 Zeugen mehr (keine Schenkung, nur Leihung).....

Zum Glück läuft das so nicht :wink:

Secretwish
20.06.2010, 07:40
Kontrahent brächte dann 12 Zeugen mehr (keine Schenkung, nur Leihung).....

Zum Glück läuft das so nicht :wink:

Das will ja auch keiner hoffen, aber watt meinste wieviele unfähige Anwälte nen glasklaren Fall schon versaut haben? Der Anwalt und Kläger kamen frisch ausm Bordell, so sahen die jedenfalls aus und waren sich sowas von sicher. Als Richter gibste dann noch wohlgemeinte Kommentare ab, ob die ihre Anträge nicht noch mal überprüfen wollten - nö, wolltense nicht. Jo schade, den Fall hätte man gewinnen können.
Deshalb kann ich nur raten, eine Klage oder Abwehr nicht nur auf einen Antrag oder Beweis abzustellen. Alle Vorschriften, Gesetze usw. wo das Wort "kann" vorkommt, würden mich stutzig machen.

Sigrid

blue-thumper
20.06.2010, 11:14
aber Sie steht ja im Brief eingetragen = Eigentümer :wink:

und genau das ist falsch. wegen solchen falschen aussagen bin ich dagegen das solche dinge im forum behandelt werden.:wink:



Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er verbrieft nicht das Eigentum am Kfz.

es gibt drei varianten, den eigentümer, den besitzer und den halter.

der eigentümer ist der jenige der das fahrzeug erworben hat und demnach im kaufvertrag steht.

der besitzer ist der jenige der das fahrzeug in besitz hat wie in diesem beispiel die kaffeemaus.

der halter kann jeder sein.

es ist falsch zu glauben das der brief (früher) heute zulassungsbescheinigung teil 1 eine urkunde ist die das fahrzeug als eigentum ausweist.

Der Fahrzeugbrief ist zunächst – aus Sicht des Zulassungsrechts – nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, so wie § 19 Abs. 1 StVZO dies fordert.
Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

das einzige was hier entscheidet wem das moped gehört steht und fällt mit dem beweis der schenkung.:wink:


genau dieses thema war bestand im teil drei der meisterschule (RECHT).

Don Quichotte
20.06.2010, 11:33
Hi,

ich kann Norberts Ausführungen nur unterstützen. So isses und war auch nie anders. Zum Thema Anwalt kann ich nur raten, selbst immer die Kontrolle zu behalten und mitdenken!!! ist ganz wichtig. Alles was der Mann/Frau losläßt nachschlagen und überprüfen. Gegebenenfalls selbst Ideen entwickeln und einbringen. Erste und wichtigste Regel: Verlasse Dich niemals auf Deinen Anwalt!!!

Wenn ich in der Situation wäre, würde ich vielleicht versuchen, einnen Anwalt zu finden, der ebenfalls Biker ist. So jemand versteht vielleicht am ehesten, welche Bindung zwischen Biker und Huddel bestehen. Für jemand anderes ist das nür ein Stück Eisenschrott mit einem eher geringen Streitwert.


Anmerkung:

ich hatte mal einen Anwalt in einer ähnlichen Sache, der hat, bildlich gesprochen, mit einer Wasserstoffbombe eine Mücke erlegt. Also damals volles Programm d.h. Betrug, Urkundenfälschung usw. Es ging aber lediglich um die Mitinzahlungnahme eines Satz Winterreifens.:huh:

Und das hat gewirkt!! Mein Gegner damals war so eingeschüchtert, der hat bald geheult (Immerhin ein gestandener Autohändler). Also keine Scheu vor gr0ßen Kalibern. Am besten der Typ denkt, er muss in den Knast dafür. das Hilft!!!:cheesy::cheesy::cheesy:

Secretwish
20.06.2010, 12:36
und genau das ist falsch. wegen solchen falschen aussagen bin ich dagegen das solche dinge im forum behandelt werden.:wink:



Der Brief hat keine rechtsbegründende Bedeutung, er verbrieft nicht das Eigentum am Kfz.

es gibt drei varianten, den eigentümer, den besitzer und den halter.

der eigentümer ist der jenige der das fahrzeug erworben hat und demnach im kaufvertrag steht.

der besitzer ist der jenige der das fahrzeug in besitz hat wie in diesem beispiel die kaffeemaus.

der halter kann jeder sein.

es ist falsch zu glauben das der brief (früher) heute zulassungsbescheinigung teil 1 eine urkunde ist die das fahrzeug als eigentum ausweist.

Der Fahrzeugbrief ist zunächst – aus Sicht des Zulassungsrechts – nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, so wie § 19 Abs. 1 StVZO dies fordert.
Mit dem Eigentum am Kfz wird der Erwerber auch zum Eigentümer des Briefes - aber nicht umgekehrt!

das einzige was hier entscheidet wem das moped gehört steht und fällt mit dem beweis der schenkung.:wink:


genau dieses thema war bestand im teil drei der meisterschule (RECHT).

So isses, nur das Kaffeemaus noch nicht mal mehr Besitzerin ist. Keine Ahnung was da vorgefallen ist, geht mich auch nichts an, aber ganz doof scheint der Kerl nicht zu sein und wasp Erfahrungen kann ich auch nur bestätigen. Meinen Anwalt mußte ich auch zurück pfeifen, weil der in seinen Ausführungen gerade im Begriff war die Gegenpartei zu verteidigen :huh:. Kein Schreiben rausgehen lassen, ohne da vorher zu kontrollieren.

Sigrid

tito
20.06.2010, 13:15
vor gericht wie auf hoher see ... ;-)
mein senf : die guzzi anbei hatte ich aufgebaut und mit zwei jahren tüv eines freitags verkauft (käufer : "ich meld' se am montag um.") sonntagabends anruf: "mein schwager hat 'ne astreine yamaha, die kann ich billig kriegen, nimmste die guzzi zurück?" - "klar, wenn du sie nicht übers wochenende geschrottet hast." zwanzig minuten später steht der mit'm auto vor der tür: "machmer schriftlich - geht klar." naja, das mit dem ok-zustand stand drin und ich dussel hab unterschrieben, weil ich wusste, dass meine arbeit sauber war. wir haben dann vereinbart, dass ich beim abholen die kohle mitbringe. als ich hin bin, werd' ich doch glatt vom hof gejagt, dann verklagt und im weiteren stand das ding dann in kisten und auf "anderweitige verfügung" hat der sie sich billig ersteigert und ich musste dank ungläubig staunendem anwalt dann auch noch zahlen !!!

blue-thumper
20.06.2010, 18:11
So isses, nur das Kaffeemaus noch nicht mal mehr Besitzerin ist.

stimmt, das hatte ich noch vergessen:grin:

also sieht die sache so aus, der typ hat wie es im ersten beitrag zu lesen ist "das fahrzeug, den kaufvertrag und die papiere" also alles was ihn als eigentümer ausweisen kann.

liest man sich mal ein wenig durch das BGB dann sieht man schnell das der fall schwierig werden kann.


§ 518
Form des Schenkungsversprechens

(1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.

(2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.


zu (2) jo, wenn der schenker das in einem halben jahr noch weiß.:wink:


in diesem vorliegenden fall geht man von einer handschenkung aus und auch da wird´s schwierig.


Dagegen enthält der Schenkungsvertrag bei der Handschenkung keinerlei Verpflichtung, sondern nur einen "nackten" Rechtsgrund.

ich bin kein rechtsexperte aber froh das ich nicht in der kaffeemaus ihrer lage bin. so leid mir das tut aber das wird schwer und evtl. billiger wenn man auf ein anderes eigenes moped spart.

Benson
20.06.2010, 18:52
Auch eine Schenkung kann rückgängig gemacht werden. Wenn ich mich nicht irre 20 Jahre.

Aber ich schaue noch mal im BGB nach.

Gruss Frank

Secretwish
20.06.2010, 21:01
Geil, jetzt bin ich im Jura-Forum gelandet :grin:

Positiv könnte man argumentieren:
Wird eine Leistung schenkweise versprochen, liegt ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (ein Vertrag) vor. Dieses ist aber nur einseitig verpflichtend, weil nur der Schenker eine Leistung erbringen muss. Zwar nicht der ganze Schenkungsvertrag, aber das Schenkungsversprechen, also die Willenserklärung (http://www.ls650.eu/wiki/Willenserkl%C3%A4rung) des Schenkenden, bedarf der notariellen (http://www.ls650.eu/wiki/Notar) Beurkundung (http://www.ls650.eu/wiki/Beurkundung) (Formerfordernis, vgl. § 518 (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__518.html) BGB). Wird diese Form (http://www.ls650.eu/wiki/Form_(Recht)) nicht eingehalten, so kann der Formmangel durch die spätere Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt werden. Das heißt, eine Beurkundung eines Notars ist etwa dann nicht mehr erforderlich, wenn das Geschenk bereits übereignet (http://www.ls650.eu/wiki/%C3%9Cbereignung) wurde. Ein vor der Übergabe geschlossener Schenkungsvertrag wird damit nachträglich wirksam.

Und die Übereignung ist wiederum in §§ 929 ff. BGB geregelt.

Sigrid

Don Quichotte
20.06.2010, 21:07
Hi,

man könnte es diesem Menschen nur etwas schwermachen. Mal angenommen, man käme an die ELse dran. Dann könnte Kaffeemaus das Nummernschild abschrauben. Das gehört ihr ja auch. Ohne kann er aber nicht fahren. Ummelden kann er aber ohne das alte Schild auch nicht. Und ein Neues bekommt er ohne Vollmacht des Halters auch nicht. Eine schöne Verhandlungsgrundlage.

Jens
20.06.2010, 21:07
Hoffentlich lässt er se wenn er verliert nicht ohne Öl laufen...bevor du sie wiederbekommst...:huh::angry:

Gruß

Jens

Secretwish
20.06.2010, 21:14
Vielleicht wirds Zeit das ins Members-only zu verschieben. Keine Ahnung, ob der Tünnes weiß das KM hier im Forum ist und sich noch Inspirationen holt.

Sigrid

M.E.F.ju
20.06.2010, 21:18
Dann kann KM das als Forenbenutzer auch nicht mehr lesen, oder?
Aber es wäre Zeit.

blue-thumper
20.06.2010, 21:18
Hi,

man könnte es diesem Menschen nur etwas schwermachen. Mal angenommen, man käme an die ELse dran. Dann könnte Kaffeemaus das Nummernschild abschrauben. Das gehört ihr ja auch. Ohne kann er aber nicht fahren. Ummelden kann er aber ohne das alte Schild auch nicht. Und ein Neues bekommt er ohne Vollmacht des Halters auch nicht. Eine schöne Verhandlungsgrundlage.

wenn der das noch nicht umgemeldet hat ist er schön blöd, ummelden kann er ja da er alle papiere und das schild in besitz hat:grin:

aber das sind hier alles nur mutmaßungen da keiner genau weiß was da abläuft, am besten ist der weg über einen rechtsanwalt dann wird sich das regeln.:smiley:

fiedlerchen
20.06.2010, 22:22
Vielleicht wirds Zeit das ins Members-only zu verschieben. Keine Ahnung, ob der Tünnes weiß das KM hier im Forum ist und sich noch Inspirationen holt.

Sigrid

Warum? Ich sehe eigentlich keinen Grund dafür. :huh: Ist ein öffentliches Forum, jeder der hier was dazu schreibt, weiß das vorher. Meine Meinung. Ich kann mich ja auch nicht vor der Umkleidekabine nackelich machen und dann bitten die Kabine um mich zu stellen.

Nicht's gegen KM, ist halt meine Meinung.:rolleyes:

robbierock
30.06.2010, 15:08
Also, ich sehe das so:
Nach diesem dürftigen Sachverhalt, sieht es doch so aus, dass sich der Kumpel unrechtmäßigen Zugang zum Fahrzeugbrief verschafft hat.
Für mich ist derjenige Eigentümer der den Brief in seiner Obhut hält, (z.B. Banken, Autohäuser, usw.) der Brief kann kurzfristig auf Vertrauensbasis für Eintragungen o.Ä. ausgehändigt werden was aber meist quittiert wird.
Der Kaufvertrag ist für mich kein Beweis, da auch Verträge per Handschlag gültig sind.

Wenn er (Kumpel) sich unrechtmäßig den Brief angeeignet hat (Einbruchdiebstahl), ist auch die Ummeldung unwirksam bzw. nichtig.

Möglich wäre ja auch, ohne der KM etwas zu unterstellen, dass sie sich den Brief von ihrem "Kumpel" zwecks Eintragung ihrer Umbauten ausgeliehen hat (auf Vertrauensbasis), und bei der Gelegenheit die eLSe gleich umgemeldet hat.

Könnte ja sein das es sich bei der "Schenkung" um ein Missverständnis gehandelt hat. Oder war es doch eine Leihe?

Bei der vehementen Vorgehensweise des "Kumpels", scheint er sich auch im Recht zu fühlen und lässt mich am Sachverhalt zweifeln.

gruß robbierock

P.S. Ich komme erst zur Schlägerei, wenn der Sachverhalt klar ist. :wink:

pcc
01.07.2010, 19:47
Hallo wir haben in unserem Club für solche Fälle 3 Spezialisten, einer ist für die Gesichpflege einer für Renovierungsarbeiten und einer für die Diskussion zuständig.
Hat bis jetzt immer geholfen, alle Probleme zu lösen.

Kaffeemaus
01.07.2010, 20:00
So nun ist es klar, der ......ist schön damit durchgekommen und er behält die Hexe!:-(
Habe zwar beweisen können das er sie mir geschenkt hat,vor Zeugen und Bilder die zeigen das sie nur bei mir war aber er hat durch den Kaufvertrag sein recht.Er hat ja auch die Briefe von beiden Motorrädern und somit ist er rechtmäßiger Eigentümer.
Boah,man wozu steht im Brief was anderes aber das ist typisch deutschland.

Billy
01.07.2010, 20:07
Bitte keine öffentlichen Aufrufe zur Gewalt!

@ Kaffeemaus : so leid s mir für dich tut,aber wenn die Sache jetzt geklärt ist,solltest du das Thema abschließen.

Kaffeemaus
01.07.2010, 20:11
Hallo wir haben in unserem Club für solche Fälle 3 Spezialisten, einer ist für die Gesichpflege einer für Renovierungsarbeiten und einer für die Diskussion zuständig.
Hat bis jetzt immer geholfen, alle Probleme zu lösen.


Bitte keine öffentlichen Aufrufe zur Gewalt!

@ Kaffeemaus : so leid s mir für dich tut,aber wenn die Sache jetzt geklärt ist,solltest du das Thema abschließen.
Sorry, habs weg gemacht.