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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ..es macht alles einfach keinen Spass mehr!



SuziQ
03.06.2010, 19:34
Hi Leute,

:angry: pollter mal gleich darauf los.....und bitte lacht mich nicht all zu sehr aus!

Meine Else braucht neuen Tüv.

Dazu bräuchte sie nur noch neue Reifen, alles andere hab ich fertig, sogar nen Prüfer der nicht so genau auf die Abgaswerte schaut.

Also....ich.... freu.....Fahrzeugschein raushol......ab ins Netzt....Reifengrösse eingegeben.....steht ja auch drin unter 22 " Bereif. vorn und Hinten nur von einem Herst. Zul. * Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubniss beachten.

Vorne: 100/90-19 57S
Hinten: 140/80-15 67S

..:huh:....ja wie....falsche Grössenangaben?? nochmal eingegeben....:angry:..wieder falsch?

Die Suche geändert ....:wink:...in die Garage, auf den Reifen gekuckt, abgeschrieben...:undecided:...aber das sind ja andere. Kein Problem. 100/90- 19 M/C 57H...usw.

Aber da war doch noch was! Ich meine mich zu erinnern, das in meinem Fahrzeugschein doch irgendwo etwas anderes drin gestanden ist, von wegen Ziffer 20 u 21 und anderen Reifen als vor gegeben, und irgendwas ist da auch noch über einen Gepäckträger gestanden.

Nochmal Fahrzeugschein:huh::shocked:....Hm....komisch.

Jetzt kommts....
Am 04.12.2009 habe ich meinen neuen Nachnamen in meinen Fahrzeugpapieren ändern lassen. Und da ja immer ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt wird, haben die Damen und Herren bei der Zulassungsstelle einfach vergessen, die Daten zu übernehmen!!

So ein SCH......Gott sei Dank hatte ich vorher nicht schon mal ne Polizeikontrolle....usw. Gott sei dank hab ich es jetzt noch gemerkt.
Eigentlich ja alles nicht so tragisch, aber Teil I der Fahrzeugpapiere gehört noch ein paar Tage der Bank, und und und...

:a030: Also werd ich wohl meine Gepäckträger abmontieren, und schauen das ich mit den Reifen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller "Pirelli- Metzeler" durchkomme.
Ich bin mal gespannt was der nette Sachbearbeiter dazu morgen sagen wird! Hoffe ja das er nett ist, und Kopien von den alten Unterlagen gemacht hat! :lipsrsealed:



Trotz allem, ich hab euch lieb. Grüessli und :kiss: Kathrin

fe(n)derwulf
03.06.2010, 19:52
Hallo Kathrin,

verstehe ich das richtig, daß es nur um 57S bzw 57H geht?
S=slow, H=High, d.h. Dein Reifen ist für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen, das ist egal.
Und die Bindung an ein Fabrikat kannst Du auch vergessen, das können die bei TÜV nachschlagen. Nur muß vorne und hinten der Hersteller identisch sein.

Wenn das schon alles war, solltest Du keine Probleme bekommen...

LG
Jochen

SuziQ
03.06.2010, 21:06
verstehe ich das richtig, daß es nur um 57S bzw 57H geht?
S=slow, H=High, d.h. Dein Reifen ist für eine höhere Geschwindigkeit zugelassen, das ist egal.
Und die Bindung an ein Fabrikat kannst Du auch vergessen, das können die bei TÜV nachschlagen. Nur muß vorne und hinten der Hersteller identisch sein.

Hi Jochen,

...Ja, fasst. Dieser Satz unter Punkt 22 " Bereif. vorn und Hinten nur von einem Herst. Zul. * Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubniss beachten." macht mir halt ein bischen zu schaffen.

Ich brauche dennoch zumindest eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller/ Händler, falls sich doch mal einer von denen auskennt und genauer hinschaut.

Es geht mir einfach um das Prinzip. Die können doch nicht einfach Informationen, die es mal gegeben hat, die sie für die Zulassungsbescheinigung übernehmen müssten, und auch noch irgend jemand mal Geld dafür bezahlt hat, bei einer blöden Namensänderung, nicht übernehmen. Da sind schon ganz andere in Polizeikontrollen tatsächlich rein gerauscht, und mussten hinterher richtig zahlen!

Das wäre ja das Gleiche, wenn ich mir meinen Führerschein umschreiben lasse, und die vergessen mir bei der 5 den Anhänger zu bescheinigen, oder die 3/4 komplett oder sogar die 1 vergessen zu übernehmen.:huh:

Oder Du lässt den Nachnamen deines Kindes ändern. und plötzlich heisst es zum Vornamen Kathrin anstatt Katrin.

Oder nicht?

Grüessli Kathrin

fe(n)derwulf
04.06.2010, 08:11
Hi Kathrin,

Deinen Ärger über die nachlässige Arbeit der Zulassungsstelle kann ich natürlich verstehen, ginge mir genauso...

Eine Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers sollte kein Problem sein. Hatte ich vor Jahren mal direkt beim Reifenkauf mitbekommen.

Was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, daß Du eine Erklärung bekommst, z.B. Pirelli vorn passt zu Metzeler hinten.
Das muß aber eigentlich jeder Reifenhändler beantworten können,
da würd ich einfach mal anrufen.

Viel Glück!
Jochen

SuziQ
04.06.2010, 08:36
Danke Jochen. Ist auch genau so...und gar kein Problem mehr.:cheesy:

Habe mit der Zulassungsstelle gesprochen. Scheinbar ist das jetzt immer so. Solche Info's werden nicht mehr geführt. Die Dame, auch Bikerin, sagte ich solle mir da gar keine Sorgen mehr machen, das ist schon alles so in Ordnung.

:grin: Nu kann ich auch wieder lachen!!! Und alles macht wieder Spass!

Danke das ich mich ausk...:a030:.durfte und Grüessli's Kathrin

SuziQ
04.06.2010, 08:38
...Ach, Entschuldigung an alle aus dem Forum die zufällig in einer Zulassungsstelle arbeiten, und sich vielleicht angesprochen fühlten!

Grüessli's

scapula
04.06.2010, 09:53
....Danke das ich mich ausk...:a030:.durfte und Grüessli's Kathrin

:grin::grin:, jau, hier gehörts ja auch hin, aber wieder aufwischen!



...Ach, Entschuldigung an alle aus dem Forum die zufällig in einer Zulassungsstelle arbeiten, und sich vielleicht angesprochen fühlten!

Grüessli's


....da kann ich nur :grin::grin:....aber süss..........


lg sca :cool: