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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Seitlicher Kennzeichenhalter - kein TÜV



Satansoffizier
15.05.2010, 12:33
Hi,

habe für meinen seitlichen Kennzeichenhalter gestern keinen TÜV bekommen, da meine grundplatte und mein kennzeichen nur 220mm anstelle 280mm hat! Mein SKZ hat keine E-Nummer, ABE oder ähnliches, wird also wie ein eigenbau bewertet!
Der Prüfer meinte ich bräuchte ne größere Grundplatte von 280mm und dann würde das aber auch net gehen, da dann der gesamte SKZ zugroß wäre und am reifen schleifen würde....

jetzt wollt ich mal wissen was für abmessungen eure kennzeichenhalter so haben, als vergleichswerte, und falls jemand auch ein kleines kennzeichen hat ob er/sie mir dann mal ne kopie von der abnahme schicken könnte.

Gruß Kulli

und zum schluss noch was fürs Auge

Benson
15.05.2010, 12:42
Wattn quatsch. Warum sollte die Halteplatte größer sein als dein eigentliches Nummernschild? Fahr zur Harley Bude und lass den Seitlichen da eintragen und fertig.

Aso, wenn keine e_Nummer, ABE oder Tüv Gutachten vohanden kann eine Einzelabnahme erfolgen. Ich hoffe ich hab nichts vergessen.

Gruss Frank

Satansoffizier
15.05.2010, 12:48
ausgezeichnete idee werd ich nächste woche gleich mal in angriff nehmen, einzelabnahme wollte ich ja machen, bloß der graukittel net..... der hatte sehr wenig lust, sich mit meinem möppi zu beschäftigen.... :a030:

Benson
15.05.2010, 12:58
Dat watt schon.^^ Ich drück dir die Daumen das du diesmal nen Tüver erwischt der Lust hat.

Satansoffizier
15.05.2010, 13:01
ja ich werds wohl frühs in die hände des freundlichen fachpersonals geben, und gegen abend wieder abholen, wenn des alles so klappt wie ich mir des vorstell :cool:

Benson
15.05.2010, 13:29
Den Halter hast du bei Ebää gekauft oder? Wenn es der is haben hier im Forum Member genau diesen Halter beim Tüv eintagen lassen haben.

siehe hier:

http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=11822&highlight=seitlicher

Schreib doch mal Bus Driver ne PN ob du ne Kopie von der Eintragung gekommst.

Gruss Frank

Satansoffizier
15.05.2010, 14:18
jo, hab ich gemacht, aber da ich ja von natur aus keine geduld habe.....

BenniGun
15.05.2010, 17:40
hab den gleichen, ohne zu zucken eingetragen. steht nichtmal ne Nummer oder sowas

Roland

deritschi
16.05.2010, 03:24
Gude Kulli,
des Problem ist nur der Prüfer!:wink:
Also einfach nen Anderen suchen.:smiley:
Schreib ma rein,in welcher Region Du wohnst,vielleicht hat da jemand nen Tüver-Tip für Dich.

Gruß Ritschi

Satansoffizier
16.05.2010, 11:05
landkreis miltenberg, war aber in aschaffenburg beim tüv... und du hast recht das problem ist der prüfer gewesen, war halt en erbsenzähler!
gruß

Benson
16.05.2010, 11:29
Wo ich beim Tüv war hatte ich auch erst den Anschein das der Tüver nich will. Mit guten Zureden und guten zurufen er ist der Beste hat er mir alles eingetragen.

Lenker, Scheibe und Auspuff!!! Jetzt muss ich das nur noch mal in die Papiere eintragen lassen damit der Papierkram nicht immer mit muss.

Also Kulli, immer schön lieb sein zum Tüver.^^

Gruss Frank

Satansoffizier
16.05.2010, 11:43
naja, des war net so einfach, mein tüver hat die zähne nicht auseinander gebracht und hatte definitiv keine ahnung vom möppi, hat sich die sache kurz angeschaut und ist dann erst mal ne halbe stunde im büro zum akten wälzen verschwunden.... naja, beim nächsten mal wirds besser laufen :cool:

Christoph
16.05.2010, 19:20
Hallo, hast du zufällig als Erkennungsbuchsten (z.b. SP- für Speyer) 3 Buchstaben also in etwa MIL-AB1 dann weiß ich was der TÜV'ler von der will.
Du hast TÜV und das Stadtsiegel unter dem blauen Balken demnach ist oben rechts im Kennzeichen kein Platz. Wenn dem so ist, dann ist dem guten Mann schlicht das Kennzeichen zu klein. Schau mal in die FZV, Anlagen zur Kennzeichengröße, da sind Mindestmaße drin und darauf wird sich der Paragraphenreiter berufen. Aber was soll' s meine Vorredner haben Recht:
Neuer Mann neues Glück !!
in diesem Sinne viel Glück + Verhandlungsgeschick
Christoph

Jogi
16.05.2010, 19:30
Moin Moin,

was der Tüver will ist schlicht Mist. Die Maximalbreite für Kennzeichen ist 280 mm. Er will wohl den Kennzeichenträger deshalb nicht eintragen, weil dieser bei einem 280er Kennzeichen einfach zu breit wäre. Also lehnt er die Eintragung ab weil es ja mal zukünftig ein Problem geben könnte. Alternativ könnte der Tüver natürlich auch ein Eintrag des Kennzeichenträgers mit der Auflage eines maximal 220 mm breiten Kennzeichens machen. Aber das will er wohl nicht.

Fazit: anderen Tüv suchen. 220 mm ist jetzt auch nicht allzu schmal als Kennzeichen.

Gruß

Jogi

Ronny
16.05.2010, 20:01
Tach Offizier!
War auch in A´burg beim TÜV und hab alles eingetragen bekommen, vom abschneiden der Hörnchen, Heckumbau bis zum seitlichen. Bei welchem Spacken warste denn?
Ach yo, aus welcher Ecke biste denn genau? Hausen wies schaut, vielleicht sieht man sich mal irgendwo in der Gegend.
Mattschwarze Grüße
Ronny

Satansoffizier
16.05.2010, 20:37
jo, zu dem fazit bin ich auch gekommen, neuer tüver neues glück! wie der graukittel heißt weiß ich net, hat sich net vorgestellt, war sehr maulfaul gewesen :tongue:

hab ich dem tüver auch vorgeschlagen des er den halter auf en kleines kennzeichen begrenzen soll, hat er gesagt, der tüv darf die kennzeichengröße net vorschreiben... paragraphenschieberei nenn ich sowas

Satansoffizier
20.05.2010, 18:03
Neuer Versuch.... neuer Prüfer.... wieder nix....
Hinterreifen nicht ausreichend abgedeckt.... Schwachsinn, deswegen mach ich mir doch die mühe, dass der hinterreifen en bißchen rausschaut, der will sonne :cool:

aber jetzt hab ich mal ne andere Fragen: Im Faltblatt vom Tüv-hanse steht zum thema radabdeckung drin,

- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. Abgedeckt)
- für Motorräder mit EG - zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben
.... weiter gehts hier:

http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=1190

kann mir jemand sagen, was nun gilt und wo ich erkennen kann ob mein Möppi EG-zugelassen ist, Erstzulassung war 13.04.2000, und was genau da jetzt für mich gilt???

auf meinem brief hab ich jetzt nix gefunden, dafür aber aufm möppi wo die fahrgestellnummer steht einen aufkleber mit einer E-nummer!

Danke für eure hilfe

gruß kulli

M.E.F.ju
20.05.2010, 18:29
Bei EG Zulassung steht im Brief unter "k" (Nummer der EG-Typgenehmigung) eine Nummer.
Bei alter Zulassung steht auf der letzten Seite :"Zugelassen am.... in Flensburg durch Kraftfahrtbundesamt"
Gruß,
Mefju

Satansoffizier
20.05.2010, 18:46
Ausgezeichnet, wer lesen kann ist klaaar im vorteil! Danke

EdelAssi-68-
20.05.2010, 20:18
Ich habe den selben Halter! Könnte mir jemadn der ihn schon eingetragen hat ne Kopie zukommen lassen? Wäre echt toll^^:grin::grin::grin:

deritschi
21.05.2010, 01:58
Also ich habs damals so erklärt bekommen:

wenn ein Moped ne EG-Zulassung hat,dann interessiert kein deutsches (TÜV)-Recht,dann isses halt so zugelassen,Punkt.

Aber:
sowie Du das Moped veränderst in Punkto Fenderlänge,Blinkerabständen oder Gott wer weiß was,dann isses Worscht,da gelten die deutschen Tüvbestimmungen,obs Sinn macht oder net.

Deswegen hab ich mir nen TÜV-Fender gemacht,der is in ner Stunde montiert,erspart Ärger und für die grüne oder blaue Fraktion habe ich diesen Ausdruck dabei:

Satansoffizier
21.05.2010, 19:08
servus,

also mit blinker, federlänge etc, hab ich nix am hut...!

werd mir das mal ausdrucken und dem prüfer vorn latz knallen (nur sprichwörtlich)

thx kulli

concho
22.05.2010, 13:58
Hallo,

wegen Radabdeckung gibt es doch ein schönes Schreiben vom Kraftfahr Bundesamt: siehe Anhang.
Damit wäre doch alles gesagt.

Gruß Kuno

Bruno
22.05.2010, 14:34
Moin,

also ick weiß ja nich, wie es bei anderen aussieht, aber ick sehe nur 2 weiße seiten, wenn ick das kba-schreiben anklicke. brauch ick mir auch nich ausdrucken, weil davon hab ick noch welche:grin::grin:

so denn ...

concho
22.05.2010, 17:52
@Bruno,

lade es doch bitte mal hier hoch, ich habe den FoxitReader drauf und der zeigt es an, macht aber manchmal die Dateien für den AcrobatReader unbrauchbar.
Sorry

Gruß Kuno

WES-AP10
22.05.2010, 17:55
Ich hab Bruno so verstanden, dass er noch genug weiße Blätter hat.

Bruno
22.05.2010, 18:48
richtig verstanden ... man beachte die gelben grinsenden kekse am satzende:grin::grin:

so denn ...

concho
22.05.2010, 23:46
@Bruno @WES-AP10,

Ihr seid mir Zwei, ich komm gleich durch die Leitung....... bin stecken geblieben, der Bauch war zu dick :lipsrsealed:

Gruß Kuno

PS: mit mir könnt Ihr es ja machen :tongue:

WES-AP10
23.05.2010, 09:33
@Bruno @WES-AP10,

Ihr seid mir Zwei, ich komm gleich durch die Leitung....... bin stecken geblieben, der Bauch war zu dick :lipsrsealed:

Gruß Kuno

PS: mit mir könnt Ihr es ja machen :tongue:

Ja hallo?
Ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen, das du Brunos Antwort falsch interpretiert hast. Damit du nicht darauf wartest, dass Bruno ein pdf einstellt, das er gar nicht hat.
Ich hab aber gerade mal den von dir eingegebenen Dateinamen gegoogelt.

Meinst du den Zettel hier?

concho
23.05.2010, 10:27
@WES-AP10,

genau den hab ich gemeint, danke.
Und ein bisschen Spass muss ja auch sein, sonst isses so langweilig. :grin::grin:

Gruß Kuno

Bus Driver
24.05.2010, 22:57
:cool: wie schauts nu aus, hat es mit der Kopi vom Prüfbericht was gebracht :huh::huh:

Satansoffizier
25.05.2010, 17:46
Hi, bis jetzt noch nicht! war noch net dort, muss erst noch das hintere schuztblech ändern, weil meine else nicht eg-zugelassen ist....:a030::a030::a030:

trotzdem schon mal vielen dank

gruß kulli

deritschi
25.05.2010, 18:24
Da kannste auch n Stück alten Reifen als so ne Art Spritzschutz dranmontieren,des macht n Kumpel bei Schwierigkeiten mim Tüv immer.

Gruß Ritschi

Satansoffizier
27.05.2010, 12:25
ja, hab mir gedacht dass ich teile von dem alten originalen kennzeichen halter wieder verwende und einfach meine "werkzeugtasche" hintendran hänge....

nächste woche....

gruß kulli

boomer
27.05.2010, 17:23
Was sind denn das nur für Prüfer? Nochmal zum Mitmeißeln:

KZT ohne Teilegutachten - KEIN EINTRAG NÖTIG. Kein Einfluss auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit. WEIL, es gibt Maßgaben für die Anbringung!!!! Diese müssen allerding eingehalten werden. Dazu gehören Winkel, Sichtbarkeit und auch Verwindungssteifigkeit, u.a.

KTZ mit Teilegutachten - MUSS EINGETRAGEN WERDEN. WEIL, Teilegutachten vorhanden.

KTZ mit TG als Verkaufsvorteil ist Geldschneiderei.

INFO TÜV Berlin, wer nachfragen will, TÜV Holzhauser Straße verantwortlicher Ing. für Motorrad-Um und- anbauten

blue-thumper
27.05.2010, 17:59
Was sind denn das nur für Prüfer? Nochmal zum Mitmeißeln:

KZT ohne Teilegutachten - KEIN EINTRAG NÖTIG. Kein Einfluss auf Fahrverhalten und Verkehrssicherheit. WEIL, es gibt Maßgaben für die Anbringung!!!! Diese müssen allerding eingehalten werden. Dazu gehören Winkel, Sichtbarkeit und auch Verwindungssteifigkeit, u.a.


das halte ich aber für ein gerücht. nur weil kein schrieb dabei ist soll eine eintragung nicht nötig sein.

ein kennzeichenhalter mit teilegutachten muß eingetragen werden.

mit ABE, muß nicht eingetragen werden.

ohne alles kommt es auf den prüfer an, er kann muß aber nicht eintragen, aber auf jeden fall eintragung notwendig.

falls du das schon eingemeißelt hast mußt du noch mal zuspachteln und neu meißeln.:wink:

Satansoffizier
27.05.2010, 18:08
@bommer also wenns so einfach wäre hätt ich seit 2wochen den stress net, teile ohne ABE oder Teilegutachten müssen auf jeden fall eingetragen werden, da sie ja vom tüv als eigenbauten behandelt werden müssen! wir sind hier noch net überm teich, da geht dass evtl...

gruß kulli

Patrick
27.05.2010, 18:31
Ich werde mich nächste Woche hier mal mit einreihen.
Auch ich kauf mir den Halter aus der Bucht.
Die bieten einen Halter für 70 Euro mit Lampe an , ist die Kennzeichenbeleuchtung in der Lampe integriert ?

Meine Erfahrung beim Tüv werde ich hier auch mal rein schreiben ;-)

Gruß Patrick

blue-thumper
27.05.2010, 18:40
die 70 euro teile aus der bucht sind eigentlich müll, zwei waren jetzt schon hier wo das teil einfach abvibriert ist. alu in dieser stärke hält auf dauer nicht. der eine ist direkt am langloch an der achse gebrochen und bei dem anderen ist er direkt im gekanteten winkel abgerissen.wenns die gleichen waren.

DWausH
27.05.2010, 19:17
W

KZT ohne Teilegutachten - KEIN EINTRAG NÖTIG. ..............

Wenn du damit eine normale mittig verbaute Grundplatte meinst, magst du recht haben, aber bei einem Seitlichen, um den es hier ja geht liegst du total falsch.

Und beim Selbstgebauten Seitlichen, was das gleiche ist wie einen ohne Papiere, ist die Eintragung auch kein Problem, wenn alles richtig gemacht ist.

Wichtig ist nur das man sich einen so genannten Vollsachverständigen ( hier in NS vom “richtigen“ TÜV ) sucht, der das überhaupt DARF. Nennt sich hier Abnahme nach §21.

EdelAssi-68-
27.05.2010, 19:54
:cool: wie schauts nu aus, hat es mit der Kopi vom Prüfbericht was gebracht :huh::huh:

Huhuu^^
Könntest du mir auch so ne Kopie zukommen lassen bitte? Ich habe den selben und bei mir steht der TÜV auch noch an:rolleyes:

Jogi
27.05.2010, 20:42
@Patrick: es sollte nur die Kennzeichenbeleuchtung seitlich sein. Seitliches Rücklicht ist nicht gestattet.

Gruß

Jogi

Patrick
27.05.2010, 20:52
Aha, dass bedeutet dann das ich mir auf den Fender ein Rücklich anbringen muss, und auf dem Kennzeichenhalter dann die Kennzeichenbeleuchtung ?

Dann ist das 70 Euro Angebot in der Bucht ja Sinnfrei für mich.

Wenn das tatsächlich aus ALU ist bin ich eh schon wieder am überlegen, ob das was taugt. BT schrieb ja eben es wäre nicht so dolle.

Ansonsten Stahlblech kaufen und in die Hände spucken ;-)

Gruß Patrick

Jogi
28.05.2010, 10:42
Moin Moin,

naja, ist schon ne zweischneidige Aussage. Fakt ist, das Mopped hat eine Zulassung mit einer gewissen Ausrüstung. Bei jeder Änderung ist daher zu prüfen, inwieweit dies die Betriebserlaubnis betrifft. Es gibt Dinge, z. B. abnehmbare Gepäcksysteme die nicht eintragungspflichtig sind.

Dann gibt es geprüfte Bauteile (z. B. siehe Beleuchtung, Blinker etc) die über ein Prüfzeichen verfügen. Diese müssen nicht eingetragen werden da sie eine allgemeine Betriebserlaubnis haben, allerdings müssen diese straßenzulassungsordnungskonform angebracht werden. Oder würde hier jemand behaupten dass man sich die Blinker selber schnitzen darf und der Anbau frei möglich ist weil ja alle geforderten Punkte eingehalten werden? Wohl kaum.

Ein Kennzeichenträger, insbesondere ein seitlicher, fällt sofort auf. M. W. gibt es nicht ein serienmäßiges Mopped mit so nem Teil. Man kann sicherlich sich so ein Teil selber bauen und auch alle Vorgaben der StVZO einhalten, aber die abschließende Beurteilung muss durch eine Prüfstelle erfolgen.

Mir wären die Diskussionen bei der Rennleitung und bei der HU einfach zu lästig, von einem Unfall/Personenschaden mal ganz zu schweigen, da würde ich das Ding lieber eintragen lassen. Ob man dafür ein Teilegutachten braucht muss jeder selbst wissen, allerdings darf nicht jeder Prüfer alles abnehmen, dafür ist dann so ein Wisch ggf. hilfreich.

Gruß

Jogi

DWausH
28.05.2010, 10:53
Moin Moin,

.............................. Fakt ist, das Mopped hat eine Zulassung mit einer gewissen Ausrüstung. Bei jeder Änderung ist daher zu prüfen, inwieweit dies die Betriebserlaubnis betrifft. Es gibt Dinge, z. B. abnehmbare Gepäcksysteme die nicht eintragungspflichtig sind................................


Gruß

Jogi

Genau.

Ich finde da lohnt sich gar nicht drüber zu Diskutieren, ein Seitlicher ohne Papiere oder Kennzeichnung ist in “D“ EINTRAGUNGSFLICHTIG.

blue-thumper
28.05.2010, 10:57
so ich habe gerade mit dem TÜV ing. gesprochen.

es ist seiner meinung nach tatsächlich so das seitliche kennzeichen nicht eingetragen werden müßen. seine argumentation ist folgende: ist der kennzeichenhalter konform was sicherheit und stabilität betrifft kann er ihn ohne eintragung gelten lassen, wenn nicht wäre auch eine eintragung nicht möglich was ja logisch ist.

allerdings sagt er auch das das nur seine meinung darstellt die nicht auf andere ings. übertragen werden kann.

im grunde genommen also nur ein TÜV ing. der das zulässt, aber keine eindeutige bestimmung die bundeweit geltend ist. bei der nächsten polizei kontrolle kann sich das blatt schon wieder wenden.

im grunde genommen ist das für den arsch denn auch hier gibt es TÜV´s die über manches hinweg sehen das nützt aber alles nichts wenn das nicht einheitlich ist, und das wird es nie werden.

hinzu kommt noch, die anbringung eines seitlichen kennzeichens als solches ist die eine sache. der kennzeichenhalter selbst eine andere.

nach auskunft des TÜV rheinland der auch in berlin ihren sitz hat sieht es so aus, der halter selbst muß ein materialgutachten oder eine ABE besitzen sonst darf er nicht angebaut werden. FAKT. wenn kein gutachten verfügbar ist kann der prüfende ing. entscheiden ob er seiner meinung nach eingetragen werden kann.

beim nächsten mal einfach besser zuhören was einem die leute vom TÜV sagen und nicht die meinung eines einzelnen als gültiges recht darstellen.:wink:

Jogi
28.05.2010, 11:17
Moin Moin,

genau das ist des Pudels Kern! Wenn ich schon höre "Sicherheit und Stabilität" dann stellen sich mir die Nackenhaare auf! Wer will das den im Zweifelsfall beurteilen? Doch wohl nur der Prüfer! Wenn ich allein dran denke welche Diskussionen ich mit Prüfern wegen Fußrastenanlagen hatte weil die aus Edelstahl, diesem bösen spröden Material, sind. Damals wurde fast alles abgelehnt was nicht aus St37 oder St52 war. Wobei doch wohl dem Dümmsten klar sein dürfte, dass eine 10 mm dicke Edelstahlplatte ausreichend stabil ist.

Anderes Beispiel, bei der LS hab ich hinten eine Hülse an der Hinterachse verbauen müssen die mindestens 30 mm Durchmesser hat. Aus Stabilitätsgrunden. Meine BMW, mit mehr als der doppleten Leistung der LS, hat hinten im Vergleich ne spindeldürre Achse.

Ich lass mir grundsätzlich alles eintragen, dann hab ich ruh. Aber jeder wie er mag.

Gruß

Jogi

Jogi
28.05.2010, 12:37
Moin Moin,

die StVO hat hier rein gar nix zu suchen! Die StVO fordert zugelassene Fahrzeuge. Was zugelassen oder zulassungsfähig ist steht in der StVZO (so, jetzt werden hier mal Ameisen gefickt). Wir bleiben jetzt mal rein bei deutschen Gesetzen und blenden den ganzen Europamist mal aus.

Die StVZO schreibt vor was zulassungsfähig ist, nicht das was zugelassen ist! Über die konforme Auslegung entscheidet die Prüfstelle.

Klar, man kann es drauf ankommen lassen und stumpf behaupten: alles sicher alles gut, solange nix passiert ist auch alles in Ordnung.

Übrigens sind Kunststoffschutzbleche nicht zulassungsfrei, es sind Anforderungen an das Spitterungsverhalten gestellt. Versuch mal GFK, CFK und watt weiß ich nicht alles eingetragen zu kriegen. Da kriegste dicke Backen. Bei Stahl, Alu, Edelstahl sieht es da schon besser aus.

Nix gegen deine Meinung, wie du es für dich handhabst ist mir auch wurscht, aber das als reine Lehre zu verkaufen was ein Prüfer für sich gutheißt, das kann ich nicht akzeptieren.

Gruß

Jogi

Jogi
28.05.2010, 12:54
Moin Moin,

Kennzeichen ist §60 wenn ich mich nicht irre. Da ist nur geregelt wie das Kennzeichen anzubringen ist. Sicherlich kannst du, bezogen auf den Paragraphen, das Kennzeichen auch StVZO konform seitlich anbringen.

Demnach könntest du das Kennzeichen auch auf der rechten Seite anbringen. Wieviele Kennzeichen auf der rechten Seite kennst du? Nach StVZO dürftest du es m. E. aber rechts anbringen, nur wird dir das m. W. keiner abnehmen da hier u. a. eine Gefährdung von Fußgängern etc. besteht (warum auch immer, das Kennzeichen darf ja nich über die breiteste Stelle des Fahrzeugs hinausragen.

Was bringt mir ein guter Anwalt der mich im Verhältnis deutlich mehr Zeit und Geld kostet als ein Eintrag? Man muss nicht jeden Scheiß mitmachen, aber manchmal ist es doch einfacher wenn man ein paar Sachen einfach machen lässt.

Gruß

Jogi

PS: Ich diskutiere hier gerne sachlich über alles mögliche, aber gerade die StVZO wird nichtmal bundesweit einheitlich angewandt, warum sollte ich dann das Risiko eingehen, dass mir irgendwo in Pussemuckel der Dorfscheriff die Kiste sicherstellt? Solange du nur Kreis in Berlin und um deinen Prüfer drumrumziehst mag ja alles i. O. sein. Ich hab bei mir aber noch keinen Bullen erlebt der sich über die Eintragungen hinweggesetzt ht. TÜV-Prüfer erfordern da, trotz Eintragungen, teilweise schon mehr Geduld.

M.E.F.ju
28.05.2010, 17:09
Hier geht es um Umbauten und Fakten!!! und nicht darum, was ein einzeler davon hält!
Auch witzige off Topics sind O.K., das weiß jeder (die lösch ich dann später heimlich:wink::grin:)
Zum Meckern gibts die "Meckerecke"!
Wer meint, er müsse unbedingt jemand "anmachen", kann das bei mir per PN tun ( ich kenn mich damit aus ),
Aber bitte nicht hier!
Gruß,
Mefju

truckergeronimo
29.05.2010, 11:52
Moin.
Habe den Halter bei mir dran. Die Rückleuchte habe ich eine mit E Zeichen oben an der Sissy Bar. Das Hinterrad ist offen ( Argument beim Tüv / wenn eine Radabdeckung dran währe, würde der vorgeschriebene Blickwinkel zur Sichtbarkeit des Kennzeichens nicht mehr eingehalten:wink:).
Der Tüv Prüfer war mit einigem Gerede einverstanden und hat es so eingetragen. Es war auch eine Einzelabnahme und laut TÜV Prüfer sollte ich diese dann allerdings auch umgehend beim Strassenverkehrsamt in die Papiere eintragen lassen.

der_Rudi
29.05.2010, 23:47
Hier geht es um Umbauten und Fakten!!! und nicht darum, was ein einzeler davon hält!
Auch witzige off Topics sind O.K., das weiß jeder (die lösch ich dann später heimlich:wink::grin:)
Zum Meckern gibts die "Meckerecke"!
Wer meint, er müsse unbedingt jemand "anmachen", kann das bei mir per PN tun ( ich kenn mich damit aus ),
Aber bitte nicht hier!
Gruß,
Mefju

sach mal mefju, haste sodbrennen......?
bist ein bisserl ätzend in letzter zeit :lipsrsealed:
ich habe dich eigendlich anders in erinnerung.....:wink:

Satansoffizier
30.05.2010, 09:52
Moin,

hab jetzt ein kleines blech angebracht, sieht zwar net so besonders aus aber ich so sollte es tüv geben =)
muss irgendwann noch ne schönere lösung gefunden werden aber ich will fahren, zum teufel :grin:

des blech sieht in wirklichkeit net ganz so wuchtig aus, glücklicherweise!!! werde an fürs erste ne werkzeugtasche dranhängen und den rest wird der winter bringen.....

gruß kulli