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Stephan_S
08.04.2010, 16:29
... wenn ich einen Auspuff mit ABE habe, der auch eine Nummer eingestanzt hat. Muß ich dann unbedingt die ABE-Papiere haben und mitführen?

Gruß
Stephan

Zodiack2
08.04.2010, 23:43
kurz und schmerzlos: NÖ!

else
09.04.2010, 11:21
aber
besser is das.

Da kannst mistrauische Udels gleich wat zeigen.
Die wissen ja nicht, ob der Auspuff auch für dein Model zugelassen ist.

Thor
09.04.2010, 15:23
Also kann sein das das nicht stimmt aber ich glaube:
entweder das Teil ist eingetragen
oder du musst die Papiere dabei haben

So hatte ich das mal verstanden

Scheiss Papierkram.....

Gruss
Thorsten

else
10.04.2010, 11:57
Jo.
Wenn eine e-Nummer dran ist braucht man die Papiere glaube ich nicht. Aber wenn die Polizisten wollen, muß man das Nachreichen oder Vorführen, wenn man pech hat.
Und mit Papiere kann man die Diskussion gleich abhaken, weil man nachweisen kann, das der Auspuff auch für das Model passt.

Stephan_S
10.04.2010, 17:12
Sehr kontrovers. Danke. Da werde ich wohl direkt beim TÜV anfragen müssen.

Thor hat recht: Scheiß Papierkram!:wink:

Thor
12.04.2010, 14:26
Ne E Nummer und ne ABE (inclusive der darin genannten Nummer im Pott eingestanzt) sind aber ein verschiedenes Paar Schuhe.

Von E Nummer war nicht die Rede.

Wenn E nummer, dann musste nix dabei haben.

Kannst mal den Tuev Onkel fragen, der wird mir Recht geben.

Gruss
Thorsten

HJW
12.04.2010, 15:19
Stop! E-Nummer bedeutet nicht gleich Freihfahrtsschein.:huh:
Es gibt z.B. den Universal-Millerendtopf, der ist für fast alle Moppeds zugelassen. Nur nicht für die eLSe! Der hat aber eine schöne Nummer mit nem "e" drauf. Wenn der nette Freund und Helfer darauf besteht, das du beweisen musst, das die Nummer auch für die eLSe gilt, musst du das machen.:wink:
Du kannst ja nicht einfach einen Auspuff z.B. von ner MZ nehmen ud dran machen. Obwohl der eine e-Nummer hat.
Ich lass mich aber gern eines besseren belehren.
Gruss Heiko!

Stephan_S
12.04.2010, 16:10
Nach §19 Stvzo muß man mit der ABE zum TÜV und den ordnungsgemäßen Einbau bestätigen lassen. Dieses Papier muß dann mitgeführt werden, oder man läßt das Teil mit dieser TÜV-Bescheinigung in die Papiere eintragen. Gilt sowohl für ABE als auch für EG ABE.

Hier der passende Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html

Maßgebend sind dabei (3) und (4).

loeschmeister60
13.04.2010, 15:48
Auskunft des Händlers: Beweispflichtig ist der Bulle. E-Nummer genügt, ohne Papierkram.

Gruß Harald

Thor
13.04.2010, 16:33
Seh ich auch so.

Mein Kenntnisstand:

Eigenbau: muss zum Tuef (west) bzw Dekra (ost) eintragen lassen, heisst brauchst nen willigen Pruefer, kriegst nen Zetell, den musste mithaben, bei naechster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und gut.

Teilegutachten: musst zu irgendeiner Pruefstelle Tuev Dekra Gtue oder watt auch, eintragen lassen, heisst Kriegst nen Zetell, den musste mithaben, bei naechster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und gut.

ABE: entweder mithaben oder eintagen lassen. Eintragen lassen heisst wiederum: musst zu irgendeine Pruefstelle Tuv Dekra Gtue oder watt auch, eintragen lassen, heisst Kriegst nen Zetell, den musste mithaben, bei naechster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und gut.

E Kennzeichen: brauchst du nix. Viele Produkte mir E Kennzeichen haben garkeine entsprechende Dokumentation beim Kauf dabei.

Vielleicht stimmt das ja auch alles nicht, aber ABE, Teilegutachten, E Kennzeichen sind verschiedene Sachen.

Ich kann es nur nochmals betonen: Scheiss Papierkram.

Gruss
Thorsten

Benson
13.04.2010, 19:05
Ich war beim TÜV weil die 2 Jahre wieder mal rum waren und ich meine neuen lenker gleich mit eintragen lassen wollte. Der TÜV-Onkel hat mir wo er schon mal dabei war den K2 gleich mit eingetragen. Is das nich nett.

Gruss Frank

SR-Treter
15.04.2010, 19:19
Seh ich auch so.

Mein Kenntnisstand:

Eigenbau: muss zum Tuef (west) bzw Dekra (ost) eintragen lassen, heisst brauchst nen willigen Pruefer, kriegst nen Zetell, den musste mithaben, bei naechster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und gut.

Teilegutachten: musst zu irgendeiner Pruefstelle Tuev Dekra Gtue oder watt auch, eintragen lassen, heisst Kriegst nen Zetell, den musste mithaben, bei naechster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und gut.

ABE: entweder mithaben oder eintagen lassen. Eintragen lassen heisst wiederum: musst zu irgendeine Pruefstelle Tuv Dekra Gtue oder watt auch, eintragen lassen, heisst Kriegst nen Zetell, den musste mithaben, bei naechster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und gut.

E Kennzeichen: brauchst du nix. Viele Produkte mir E Kennzeichen haben garkeine entsprechende Dokumentation beim Kauf dabei.

Vielleicht stimmt das ja auch alles nicht, aber ABE, Teilegutachten, E Kennzeichen sind verschiedene Sachen.

Ich kann es nur nochmals betonen: Scheiss Papierkram.

Gruss
Thorsten

Nicht ganz, bei den meisten Teilegutachten die mir untergekommen sind und bei allen Eigenbauten muss man nach dem TÜV umgehend zur Zulassungstelle und die Änderungen eintragen lassen.
Die Zulassungsstelle erteilt erst wieder die Betriebserlaubnis.

Benson
15.04.2010, 19:29
@Jens

Sischer dat.

@SR-Treter

das steht in dem Schreiben was man vom TÜV-Onkel bekommt. Bei dem Schreiben was ich bekommen habe steht drin, das die Eintragung in den Fahrzeugschein/Brief bei der nächsten Um- /Anmeldung usw. mit eingetragen werden kann/muss.

Gruss Frank

robbierock
15.04.2010, 19:39
@SR-Treter

das steht in dem Schreiben was man vom TÜV-Onkel bekommt. Bei dem Schreiben was ich bekommen habe steht drin, das die Eintragung in den Fahrzeugschein/Brief bei der nächsten Um- /Anmeldung usw. mit eingetragen werden kann/muss.

Gruss Frank

Jupp, so isses bei mir auch. Kann noch ein paar Jahre dauern mit der Eintragung. Und immer schön trocken halten den Papierkram.

gruß robbierock

Thor
15.04.2010, 20:02
Ich weiss das nicht mehr so genau, Ich hab das immer unverzueglich eintragen lassen. In erster Linie, weil ich kein Bock auf diese Zettelwirtschaft habe, und zweitens ist der Vorgang damit dann entgueltig abgeschlossen und da stellt sich bei mir so ein "Siegergefuehl" ein. Und sowas kann man ja fuer Geld nicht kaufen :wink:

Ich hab uebrigends mittlerweile eine zweite Seite im Fahrzeugschein angetackert bekommen (haben sicherlich sehr viel hier), also doch wieder etwas Zettelwirtschaft.

Was solls, Hauptsache wir haben unseren Spass.

Gruss
Thorsten

M.E.F.ju
15.04.2010, 20:09
Bei mir war's so wie bei Thor,
Teilegutachten eintragen lassen (Pflicht)
ABE's mitführen, oder eintragen lassen (Kür)
E-Prüfzeichen haben eine nachvollziehbare Nummer, muß man gar nichts machen.

Das ist alles gesetzl. geregelt, hab' nur grad kein Bock, den Text rauszusuchen:wink:
Gruß,
Mefju