PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SCHWEIZER -VORSCHRIFTEN



eintopf
05.08.2005, 23:17
HALLO ZUSAMMEN. ICH HABE IN ABSICHT DIE SAVAGE (JG.94 17000KM )EINES KOLLEGEN AUS DEUTSCHLAND IN DER SCHWEIZ VORZUFÜHREN,(EINZULÖSEN) ICH HABE ABER GEHÖRT DAS ES SEHR SCHWIERIG SEI DIE (DEUTSCHE)SAVAGE HIER IN DER SCHWEIZ ZU FAHREN........WER WEISS BESCHEID??? DANKE FÜR EURE ANTWORTEN..GRUSS EINTOPF ??? ???

lucy
05.08.2005, 23:39
was meinst du mit

DAS ES SEHR SCHWIERIG SEI DIE (DEUTSCHE)SAVAGE HIER IN DER SCHWEIZ ZU FAHREN......

??? ???

wg. Zoll - Einfuhrbestimmungen ??

Lucy

eintopf
06.08.2005, 12:41
HALLO MIT SCHWIERIG MEINE ICH DIE STRENGEN SCHWEIZER (LÄRM UND ABGASVORSCHRIFTEN)=AUSPUFF UND ZYLINDERKOPF DER SCHWEIZER SAVAGE`S SEIEN VERSCHIEDEN........ODER ???? :o

Hermi
06.08.2005, 20:53
Hallo Eintopf
Bis auf das "Schweizerröhrli" am Auspuff sind die Savage in der Schweiz und in Deutschland meines Wissens identisch. Die gültige EU-Norm ist auch in der Schweiz gültig. Aber um sicher zu gehen würde ich mich mal auf der Schweizer MFK (Motorfahrzeugkontrolle) im jeweiligen Kanton erkundigen. Wenn man nett fragt wird einem sicher auch weitergeholfen. Beamte sind manchmal auch richtig nett ;).
Wünsche Dir viel Erfolg, damit die Meute in der Schweiz etwas grösser wird ;D
Hermi vom Bodensee (Swiss-Side)

eintopf
09.08.2005, 22:25
HALLO ZUSAMMEN WWW.ARRIGONI.CH HAUPTIMPORTEUR VON SUZUKI SCHWEIZ SAGT, FINGER WEG VON DER SUSI,ZU TEUER,DER GANZE ZYLINDERKOPF MUSS AUSGETAUSCHT WERDEN +AUSPUFF!!!MEIN SUSIHÄNDLER MEINT KEIN PROBLEM EINFACH VORFÜHREN !!!UND NUN WARTE ICH NOCH AUF EIN MAIL VOM SCHWEIZER TÜV WAS GENAU LOS IST MIT DER DEUTSCHEN SUSI `!!UND WENN S NICHT KLAPPT FAHR ICH HALT MIT DEM DEUTSCHEN NR.SCHILD HERUM IST ERLAUBT ABER NICHT LÄNGER ALS 9 MONATE PRO JAHR ÜBER WINTER STEHT SIE DANN HALT FÜR DREI MONATE IN DEUTSCHLAND BEIM KOLLEGEN ;) ;D

Golem
09.08.2005, 22:31
Was soll an dem Zylinderkopf anders sein? Nix verstehe. ???

Lotzbub
09.08.2005, 22:34
Hi,

mein moped wurde 96 von der schweiz nach deutschland importiert ;D

die hat niemals einen anderen zylinderkopf,

was bitte soll da anders sein ???

stefan

Golem
09.08.2005, 22:48
Nicht mal der Auspuff. Leiser geht ja gar nicht ;D!

schmoelzer
10.08.2005, 16:58
Ist doch logisch, daß der Importeur solche Sachen erzählt. Der will, daß Du eine Karre aus der Schweiz kaufst, denn für jede Gebrauchte aus dem Inland kalkuliert er mit einer Ersatzbeschaffung im Inland und somit mit einem neuen Motorrad das er verkauft.

Kein Importeur wir den Verbraucher bei Eigenimporten unterstützen. Egal ob neu oder gebraucht. Da hätte er Kosten und würde sich auch noch selber das Wasser abgraben

Grüße

Martin

eintopf
10.08.2005, 17:39
auszug der e-mail von der frankonia ag (arrigoni) wir raten ihnen ab, dieses motorrad einzuführen.dazumal gab es für den suzuki ls 650 sonderbestimmungen in der schweiz betreffend den abgasvorschriften(nur in der schweiz).wenn sie dies jetzt in der schweiz einführen lassen, kann es sein,dass sie den kompletten zylinderkopf auswechseln müssen, was recht kostspielig werden kann.die prüfung und das erstellen von massnahmen muss über einem unserer offiziellen suzuki händler laufen...leider können wir für sie nichts tun. es ist ihnen überlassen,wenn sie doch das motorrad in der schweiz einführen lassen wollen..........bla,bla,bla........ps. vom schweizer tüv gibts noch keine antwort..wird wohl ein schwieriger fall !!! gruss SCHWEIZER-EINTOPF-MIT DEUTSCHER-NUMMER 8)

HJW
10.08.2005, 21:10
Hääääää? Den Zylinderkopf wechseln? Wat soll dat denn?
Gruss Heiko! ???

uotte
11.08.2005, 02:26
Hi Eintopf ,

Ich weiss auch nur was von der Modifikation am Auspuff .

Wir können ja mal einen Vergleich in Zürich machen ,

ich schaffe da ,

oder bring die Kleine mal nach Rheinfelden / Deutschland .

@BT,

schau doch mal an dem Schweizer Zylinderkopf nach ob der anders ist .

DLzG
Uwe

blue-thumper
11.08.2005, 07:53
ja der zylinderkopf aus der schweiz ist total anders.
er hat rote ventile mit einem weißen kreuz drauf.

gruß norbert ;D ;D ;D

HJW
11.08.2005, 08:40
Hi Norbert!
Ich glaub die Schweizer Behörden brauchen eher das Auto wo die weissen Ventiele mit dem roten Kreuz drauf sind. ;) ;D
Gruss Heiko! :D

Biertrinker
11.08.2005, 17:21
Ey KUDI!!!
Wer hats erfunden

MAGNUM
16.08.2005, 14:50
kasefondu

kudi
16.08.2005, 20:24
hi @

kein fondue ;D ;D

aber so is es ???

1. Direktimport mit "EU-Übereinstimmungsbescheinigung"

1.1 EU-Übereinstimmungsbescheinigung

Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung - auch Certificate of Conformity (COC-Zertifikat) genannt - ist ein Dokument, welches bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine Europäische Typenprüfung bestanden.

Die Übereinstimmungsbescheinigung muss die in der Richtlinie 92/61/EWG oder der Richtlinie 2002/24/EG definierten Mindestangaben enthalten und ist nur gültig, wenn sie vom Fahrzeughersteller ausgestellt, gestempelt und unterschrieben ist.




1.2 Vorgehensweise beim Import:

Schritt für Schritt vom Motorradkauf im Ausland bis zur Zulassung des Fahrzeuges in Ihrem Wohnortkanton .

1.2.1 Fahrzeugkauf:

Erkundigen Sie sich beim Verkäufer, ob für das betreffende Motorrad eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt. Tip: Häufig kann beim Fahrzeughersteller oder dem Fahrzeugimporteur im Land der ersten Zulassung gegen eine kleine Gebühr ein Exemplar bestellt werden


Wenn eine EU-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist, lassen Sie sich vertraglich zusichern, dass diese mit dem Fahrzeug ausgeliefert wird. Achtung: Wurde die Übereinstimmungsbescheinigung für einen vor dem 17. Juni 1999 genehmigten Fahrzeugtypen ausgestellt, ist zusätzlich nachzuweisen, dass das Motorrad die Abgasnorm nach Richtlinie Nr. 97/24/EG Kapitel 5 erfüllt. Der entsprechende Nachweis ist beim Fahrzeughersteller oder dem Importeur zu beziehen.
Die Abgasnorm nach 97/24/EG hat Gültigkeit für die erstmalige Zulassung mit Importdatum resp. Herstelldatum in der Schweiz bis 30. Juni 2004 bzw. für Trial- oder Enduromaschinen bis 30. Juni 2005. Nach diesen Daten ist ein Abgasnachweis nach Richtlinie 97/24/EG in der Fassung 2002/51/EG (Euro 1)

eigentlich ganz einfach oder ::) ::) ::)

kudi

MAGNUM
16.08.2005, 22:09
klar is einfach: nur was hatt das mit dem zylinderkopf auf sich? mit dem zylinderkopf müssten die düsen am vergaser oder der ganze vergaser samt cdi einheit (steuerzeiten) geändert werden klar und der auspuff

ich sag mal so die beamten dort sollten ihren kopf wechseln

eintopf
17.08.2005, 20:12
HALLO ZUSAMMEN !!! ALSO JETZT IST ALLES KLAR. MEIN DEUTSCHER (ARBEITS)KOLLEGE BEKOMMT FÜR DIE SUSI KEINE ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG =ABGASVORSCHRIFTEN WERDEN NICHT ERFÜLLT FÜR DIE BESONDEREN SCHWEIZER :P(FUCK) ABGASVORSCHRIFTEN.........AUCH VON DER SCHWEIZER (TÜV) IRRENANSTALT GIBTS NUR NEGATIVES ZU BERICHTEN.....WILLST DU EU-SUSI LS 650 FAHREN MUSST DU UMBAUEN UND ZWAR DEN ZYLINDER-KOPF,AUSPUFF........UND DIE VERGASERBEDÜSUNG...ABER WENN ZUM BEISPIEL EIN DEUTSCHER DER IN DIE SCHWEIZ ZIEHEN WILL UND SEINE SUSI LS MITNIMMT (UMSIEDLUNGSGUT)BEKOMMT SOFORT DIE SCHWEIZER ZULASSUNG..........DA SCHEISS ;D ICH AUF DIE SCHWEIZER UND VERKAUF DIE LS FARBE SCHWARZ,TIP-TOP ZUSTAND, JAHRGANG 94. 17400 KM. ALLES ORIGINAL UND SERVICEGEPFLEGT(HINTERPNEU MUSS MANN WECHSELN)...........FÜR 1000.- EURONEN =CA.1550.-CHF..... HAT NOCH" DEUTSCHEN "TÜV BIS JULI 06!!! P.S. ZUM GLÜCK HAB ICH NOCH MEINE ALLZEIT BEREITE UND AUCH ZUVERLÄSSIGE DR-800 BIG....(MIT SCHWEIZER-KÄSE-ZULASSUNG) ;D MELDET EUCH UND HOLT DIE SUSI AB ICH KOMME AUCH BIS ZUR BRD-GRENZE !!!!!!!!!!!!!!! DANKE UND GRUSS GUIDO-EINTOPF

uotte
17.08.2005, 21:04
Hi Eintopf ,

eventuell kann ich dir helfen ,

schicke dir ne KN !

DLzG
Uwe

MAGNUM
20.08.2005, 08:19
ich hab es gewusst das es mit den zylinderkopf nicht reichen wird ;D

deutschland,deutschland schönes land und unser guter alter TÜV gell ;)

eintopf
25.08.2005, 22:14
NOCHMAL HALLO ZUSAMMEN MEINE LS 650 OHNE SCHWEIZER KÄSEUHRENSACKMESSERZULASSUNG IST VERKAUFT UND UNTERWEGS NACH.. BOSNIEN.. ;D GRUSS EINTOPF