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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nur noch 1 Punkt für lauten Auspuff?!?!



osredo
11.02.2010, 16:44
Moinsen!

mir wurde das Gerücht zugetragen, daß eine zu laute, nicht zugelassene Auspuffanlage neuerdings nicht mehr 3 Punkte in Flensburg und unter Umständen eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs bedeutet, sondern rechtlich reduziert wurde auf eine Ordnungswidrigkeit mit einer lächerlichen Ahndung mit einem einzigen Punkt...

Hat das noch jemand gehört?

Weiß jemand wo man sowas nachlesen könnte?

Heiko

osredo
11.02.2010, 17:25
grad gefunden, aber ich hätte gerne ne rechtskräftigere seite...

http://www.bma-magazin.de/rechtstipp/582-rechtstipp-auspuff-konfiszieren-.html

wenn das stimmt wär das ja wohl der hammer :rolleyes:

M.E.F.ju
11.02.2010, 18:10
Das ist ganz dünnes Eis!
Fakt ist, dass am 21.3.2007 die FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) in Kraft getreten ist und nach und nach die StVZO ablösen soll!
§ 18 STVZO ist weggefallen. Darin stand, daß bei technischen Veränderungen des KFZ die BE erlischt. Wurde früher mit 50 EUR + Verwaltungsgebühr + 3 Punkten in Flensburg geahndet.
Heute wird aufgrund des Wegfalls des o.g. Paragraphen nur noch der "unvorschriftsmässige Zustand" eines KFZ bemängelt. Kostet ein Bussgeld von 25 EUR - wenn z.B. der Scheinwerfer aufgrund einer durchgebrannten Birne nicht funktioniert oder ein Blinker nicht geht. Läuft unter Fahrlässigkeit, weil man ja eigentlich gucken muss ob alles blinkt und leuchtet.
Wenn allerdings z.B. ein nicht genehmigter / eingetragener Umbau (anderer Auspuff, andere Bremsleitungen) bemerkt werden, geraten wir in den Bereich des Vorsatzes. Dieser ist gegeben, wenn zur Herstellung des Zustandes aktives Handeln erforderlich war / ist. Die laute Tüte bastelt sich ja nicht von alleine ans Mopped.
Wenn Vorsatz vorliegt, verdoppelt sich automatisch das Bußgeld. Jedes Bußgeld, das 50 EUR überschreitet, gibt dann automatisch 1 Punkt auf dem Flensburger Paybackkonto.
Ein Fahrzeug kann auch immer noch beschlagnahmt werden (§19StVZO, der gilt noch) wenn einer der 3 Punkte vorliegt:
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Zur Zeit sind Juristen und auch Polizisten mit dieser Situation überfordert, d.h. bei uns wirst du nur angehalten, wenn du definitiv zu laut, zu schnell bist.
Wenn du wirklich angehalten wirst, ist Freundlichkeit und Einsicht angesagt, Polizisten sind auch nur Menschen und respektvoll behandelt, können Sie durchaus freundlich sein:wink: dann kommst du vielleicht mit 25 Eu für einen zu lauten Auspuff davon:smiley:
Puh,
Gruß,
Mefju

osredo
12.02.2010, 19:46
alles klar, ich bedanke mich :smiley: