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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gesetzliche Bestimmungen



blue-thumper
16.12.2009, 17:17
Da ich den Auspufftread geschlossen habe möchte ich hier an dieser Stelle eine Möglichkeit geben das ganze noch einmal sachlich durchzudiskutieren.

Ich möchte dem Harald die Gelegenheit geben hier der Aufklärung beizutragen, offensichtlich gibt es dazu auch Bedarf.

Bitte sachlich bleiben und nur Themen behandeln die mit der Sache zu tun haben.

Es geht um gesetzliche Bestimmungen allgemein, nicht nur um den Auspuff.

Jogi
16.12.2009, 22:31
Moin Moin,

nette Idee, dann hau ich mal einen raus.

Kann man die Betriebserlaubnis verlieren, obwohl man nur Anbauteile mit gültiger ABE für das betreffende Fahrzeug verbaut hat?

Ich sage ja. Andere Meinungen? Begründung?

Gruß

Jogi

else
16.12.2009, 22:36
Moin Moin,

nette Idee, dann ahu ich mal einen raus.

Kann man die Betriebserlaubnis verlieren, obwohl man nur Anbauteile mit gültiger ABE für das betreffende Fahrzeug verbaut hat?

Ich sage ja. Andere Meinungen? Begründung?

Gruß

Jogi


???

Jens
16.12.2009, 23:11
Klar, wenn man sie wissendlich verändert hat.

Wie BT der acht Scheiben braucht.

Gruß

Jens

Jogi
16.12.2009, 23:19
Okay, ne wissendliche Veränderung würde ich mal nicht als gültige ABE ansehen. Das meine ich nicht. Also wie sieht es aus bei nicht wissendlicher Veränderung der ABE? Also nur Teile mit ABE kaufen und diese dranschrauben. Jede ABE ist gültig und an den verbautrn Teilen wird nicht manipuliert.

Fällt das jetzt unter Zulassungsrätsel?:grin:

Gruß

Jogi

harald
17.12.2009, 02:45
Hallo, erstmal.

Ich werde mal die Herausforderung annehmen und versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Vorab aber:

Ich kann keine abschließende Beurteilung irgendwelcher Umbauten machen, das muss immer noch ein befähigter Sachverständiger, ob frei, TÜV, Dekra oder GFÜ oder was auch immer, machen.

Auch kann ich keine technischen Ratschläge für Umbauten geben, dazu ist das Fachwissen von Mechanikern gefragt.

Ich erhebe auch keinen Anspruch auf vollkommene Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Wer mehr oder es besser weiß (nicht glaubt zu wissen), kann gerne seinen Senf dazu geben.

Jetzt zum eigentlichen Thema, ich glaube, das wird etwas umfassender:

Grundsätzlich werden die Fahrzeuge vom Hersteller nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben der Staaten, in denen sie betrieben werden sollen, ausgeliefert. Bei uns gibts dafür dann eine allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge. Gibts keine BE, dann muss man eine Einzelabnahme machen.

In manchen Staaten gibt es eine wiederkehrende Überwachung, so wie bei uns die AU und HU, (Abgasuntersuchung, Hauptuntersuchung TÜV eben) oder keine, soweit mir bekannt ist, in z.B. Dänemark, Schweiz, USA. Da muss das Fahrzeug nur bei der Zulassung vorgeführt werden. Danach kümmert sich keiner mehr um den Zustand.

Ob das nun gut oder schlecht ist, liegt im Blickwinkel des Betrachters. Umbauten sind natürlich bei keiner Kontrolle einfacher und kosten weniger. Allerdings, wer keine Ahnung hat, gefährdet sich und andere.

Und darin liegt das Problem. Wer nur sich selbst gefährdet, weil er keinen oder keinen richtigen Helm trägt oder sich nicht anschnallen will, ist in manchen Augen halt etwas naiv, weil er vielleicht denkt, ihm könne nichts passieren. Trotzdem sollten diese Menschen auch zur Kasse gebeten werden. Manchmal geht die Einsicht halt nur über den Geldbeutel.

Wer aber gefährliche Fahrzeuge baut und dadurch andere gefährdet, ist eine Allgemeingefahr. Daher finde ich persönlich es nicht verkehrt, dass es zumindest mal eine zweijährige Hauptuntersuchung gibt, bei der wenigstens die meisten groben Sachen doch auffallen.

Wer nicht umbaut und regelmäßig seine Wartungen macht oder machen lässt, der hat mit dem TÜV bzw. der Polizei und dem Straßenverkehrsamt sowieso keine Probleme.

Nach der Änderung der STVZO (Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung) bzw. der Einführung der FZV (Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung) erlischt nun nicht mehr automatisch die Zulassung bzw. die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr, wenn Teile, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist, verändert werden (Umbau oder Veränderung der betreffenden Teile).

Allerdings ist dann das Fahrzeug unvorschriftsmäßig, was nach der FZV eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld (Verwarnungsgeld) bewehrt ist, darstellt.

Wer es bis hierher geschafft hat ohne einzuschlafen, gut, kommt vielleicht noch.:grin:

Im § 5 FZV kann man nachlesen, unter welchen Voraussetzugen die Zulassungsbehörde den Betrieb eines Fahrzeugs beschränken oder untersagen kann.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__5.html

Leider ist es, nicht mehr so wie früher, dass alles in einer Verordnung geregelt ist, nein, es wurde nicht einfacher sondern komplizierter. Nicht alle Neuerungen sind auch Verbesserungen.

Derzeit gibt es zwei Verordnungen, die bereits erwähnte FZV und die StVZO, in der nach wie vor die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge geregelt ist.

Die Betriebserlaubnis, als Voraussetzung einer Zulassung, richtet sich nach § 19 StVZO. Im Abs. 2 des § 19 StVZO kann man nachlesen, unter welchen Bedingungen diese Betriebserlaubnis erlischt und das Fahrzeug auch zwangsweise stillgelegt werden kann (§ 5 FZV).

Deren Gründe gibt es drei:

1. die Fahrzeugart wird geändert (Mofa wird Kleinkraftrad, der Klassiker beim Frisieren, oder Pkw wird als Lkw umgebaut)

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (gefährliche Anbauteile, Kuhhörner auf der Fronthaube, Kuhfänger, scharfe Kanten, Spitzen usw. aber auch andere, für diesen Typ nicht geprüfte Bremsen, Räder, Lenker usw. aber auch Leistungserhöhung)

3. sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. (Hauptsächlich wirds ja mal lauter, wenn man am Auspuff manipuliert. Wer einen Vergaser mit größeren Düsen verbaut, sollte mal die Abgaswerte überprüfen lassen, ob die noch im erlaubten Rahmen sind)

Beispiel Auspuff:

Wenn auch einige der Auffassung sind, laute Rohre brächten besseren Sound, das ist aber nur eine subjektive Meinung. Objektiv verschlechtert sich das Geräuschverhalten, es wird messbar lauter.

Damit ist dann die Betriebserlaubnis erloschen.

Sinniger Weise wurde mit dem § 18 StVZO, auf welchen sich der Bußgeldtatbestand bezog, auch gleichtzeitig die Bußgeldbestimmung gestrichen (gut gedacht, statt gut gemacht). Derzeit ist es noch unklar, wie man es machen soll. Im Wesentlichen gibts zwei Varianten, entweder man greift darauf zurück, dass das Fahrzeug unvorschriftsmäßig ist (25€) was ja auch stimmt, oder man konstruiert einen Verstoß gegen den § 5 FZV (50€).

Edit: Ist wohl eher so, dass man bei absichtlichen Veränderungen von Vorsatz ausgeht und dann das Bußgeld verdoppelt, das ist so zulässig, so kommt man auf die 50 €, dazu gibts dann noch 23,50 € Verwaltungsgebühr und 3 Punkte. Nachzulesen weiter unten im Thruxton-Forum, 2. Seite "Antwort von Motorrad"

Die Folge kann sich jeder denken. Wenns auffällt: Anzeige, Bußgeld (25 oder 50 € + Punkte, ist vom Straßenverkehrsamt abhängig, bzw. wie man es sieht und begründet, möglicherweise (nicht in jedem Fall, hängt vom Einzelfall ab) Abschleppkosten (150 € aufwärts) zur Gefahrenabwehr die Gefahr wäre das Fortsetzen einer Ordnungswidrigkeit bzw. die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer oder aber die Sicherstellung als Beweismittel, eventuell wird auch ein Gutachten gemacht (meistens, wenn mans nicht zugeben will, zur Beweiserhebung, das entscheidet aber die Verfolgungsbehörde in diesem Fall die Bußgeldstelle). Gutachten sind teuer, ca. 800 € +/-.

Was dann noch kommt, falls man uneinsichtig war und die Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsstillgelegt hat: Da die Betriebserlaubnis erloschen ist, muss man die erst wieder neu für das Fahrzeug beantragen. D.h. zunächst den ordnungsgemäßen Zustand nachweisen, also zum TÜV und den vorschriftsmäßigen Originalauspuff/anderes Teil oder einen/eines mit ABE oder EGBE für das betreffende Fahrzeug bestätigen lassen, kostet natürlich Gebühr dann wieder zur Zulassungsstelle und neu zulassen.

War man einsichtig und der Polizeibeamte nett, kommt man bestenfalls mit 25 € und einem Mängelbericht weg (oder man hat Glück und muss nix zahlen). Normalerweise muss man aber den Nachweis erbringen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand hergestellt wurde. Je nach Sachverstand des Beamten guckt der selber oder schickt einen zum TÜV, was wieder Geld kostet (kann aber auch sein, dass es keinen Mängelbericht gibt, Glück gehabt).

Im Falle eines unverschuldten Unfalls besteht die Möglichkeit, dass die gegenerische Versicherung in den Krümeln sucht, weil man halt eine Angriffsfläche bietet. Eventuell versucht die Versicherung etwas Geld zu sparen, in dem sie auf den unvorschriftsmäßigen Zustand verweist und einfach mal weniger überweist. Dann muss man halt klagen und hoffen, dass es sich lohnt. Diese Probleme hätte man aber im Vorfeld schon vermeiden können. Ne?

Im Falle eines verschuldeten Unfalls, sollte man vorher die allgemeinen Versicherungsbedingungen gelesen oder mal mit der Versicherung geredet haben, um zu wissen, wie die eigene Versicherung zu dem Problem steht. Nicht, dass man dann tatsächlich 5000 € selber zahlen muss und dann so :shocked: macht.

War die Veränderung unfallursächlich, hat man ein Problem. Dann könnte es noch krasser werden.

Urteil des OLG Koblenz vom 14.07.2006
10 U 56/06
OLGR Koblenz 2007, 153
NJW-RR 2007, 243
Hier gehts um eine Kasko-Versicherung, Gefahrenerhöhung durch tuning. Und da war der Umbau nicht unfallursächlich!

Naja, eine Vollkasko werden die wenigsten für ihre LS haben.

Trotzdem, jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Man sollte sich aber vorher schon darüber Gedanken machen, was hinterher passieren kann.

In diesem Sinne, baut um was ihr wollt, machts aber richtig, Sicherheit ist
wichtig.

Entschuldigung für die Länge.

harald
17.12.2009, 03:20
@Jogi Möglich wäre das, wenn dann insgesamt eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer daraus entstünde. Z.B. wenn man den Lenker mit Zusatzkrimskrams derart überfrachtet, dass man das Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann.

Allerdings dann nur über die Gefährdungsvariante.

Wenn Teile mit ABE absichtlich, also mit Wissen und Wollen, verändert werden, dann erlischt doch automatisch auch die ABE, da die Beschaffenheit der Teile nicht mehr dem Zustand bei der Prüfung und Erteilung der ABE entspricht. Darunter könnte man auch den bestimmungsfremden Gebrauch eines solchen Teils fassen. Fällt mir jetzt aber kein passendes Beispiel dazu ein. Vielleicht wenn man einen Blinker als Rücklicht umfunktionieren würde oder so was.

Stephan_S
17.12.2009, 09:39
@ Harald: Danke für den sehr verständlich geschriebenen Beitrag.

@Yogi: Mein Tüver hat mir folgendes gesagt: Du darfst Teile eh nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis verbauen, da Du nachweisen mußt, dass das Teil für Dein Moped geeignet bist. Aaaaber, eintragen mußt Du es trotzdem lassen, da es eine bauliche Veränderung ist. Habe ich auch nicht gewußt, aber man lernt ja nie aus.:wink:

Gruß
Stephan

Boriz
17.12.2009, 10:12
In manchen Staaten gibt es eine wiederkehrende Überwachung, so wie bei uns die AU und HU, (Abgasuntersuchung, Hauptuntersuchung TÜV eben) oder keine, soweit mir bekannt ist, in z.B. Dänemark, Schweiz, USA. Da muss das Fahrzeug nur bei der Zulassung vorgeführt werden. Danach kümmert sich keiner mehr um den Zustand.
Schön wärs :rolleyes:
In der Schweiz muss nach dem 4. Jahr nach Zulassung alle 2 Jahre eine Hauptuntersuchung gemacht werden.
Was wir (noch) nicht haben ist eine AU :wink:

Jogi
17.12.2009, 10:27
Moin Moin,

@Stephan: nur kurz, dein Prüfer hat entweder keine Ahnung oder er hat nicht die Berechtigung Eintragungen vorzunehmen. Klingt hart, ist aber so. Bei Prüfern gibt es unterschiedliche Kompetenzbereiche, nicht jeder darf alles. Manche dürfen nur auf Gutachtenbasis. Da gibt es auch noch Unterschiede zwischen Ost und West, einmal darf nur der TÜV ohne Gutachten eintragen (im Westen) und einmal nur die DEKRA (im Osten).

Eine ABE ist genau dafür da, dass man keine Eintragung mehr braucht. Die Aussage deines Prüfers ist daher meiner Ansicht nach falsch. Es gibt aber sogenannte Prüfberichte/ technische Gutachten etc da ist eine Vorführung des Fahrzeugs bei der Prüfstelle und anschließender Eintrag in den Papieren bzw. Anbaugutachten erforderlich.

Dann gibt es noch die Möglichkeit Eigenbauteile ohne Gutachten etc. eintragen zu lassen. Dies darf aber nicht jeder Prüfer und kann unter Umständen ganz schön ins Geld gehen.

Nur mal so als Beispiel: Eigenbautank, Eigenbauschwinge, Eigenbau-Vorverlegte, Rahmen umschweißen, Fahrradtacho etc. Alles Dinge für die es keine Gutachten gibt die aber eingetragen werden können (und die ich schon eingetragen lassen habe).

Wenn eine ABE vorhanden ist so muss diese natürlich dein Fahrzeug umfassen. Wenn Du z. B. einen Lenker der nur ne ABE für ne Trude hast auf der LS fahren willst, so gilt faktisch diese ABE nicht für die LS, die ABE kann aber als Grundlage für einen Eintrag des Lenkers in die Papiere gesehen werden, ist aber Ermessenssache des Prüfers.

So, jetz mal zur Aufklärung mit der ABE:
m. E. bezieht sich eine ABE in der Regel auf eine einzige Veränderung am Fahrzeug gegenüber dem Serienzustand. Wenn jetzt mehrere Veränderungen durchgeführt werden, so kann, obwohl jede einzelne Veränderung zulässig ist, die Zusammenschau nicht mehr zulässig sein.

Beispiele:
ABE für längere Gabel. ABE für Stahlflexbremsleitung. Die ABE der Bremsleitung bezieht sich natürlich auf den Serienzustand, bei einer längeren Gabel kann diese komplett zu kurz sein oder beim Einschlagen des Lenkers zu stramm sein. Die Kombination einer langen Gabel mit einer (kurzen) Stahlflex, trotz ABE, würde daher nicht zulässig sein. Logisch, oder?

Auspuff mit ABE. Meines Wissens darf die Motorleistung maximal um 5% vom eingetragenen Wert abweichen. Größere Abweichungen sind eintragungspflichtig. Jetzt gibt es Auspuffanlagen, welche die Motorleistung in dem genannten Rahmen erhöhen. Wenn man einen solchen Auspuff (mit ABE) mit anderen Maßnahmen, z. B. Vergaserumbau, auch mit ABE, kombiniert und dadurch die Motorleistung um mehr als 5% erhöht so liegt für diese Kombination keine gültige ABE vor.

Tieferlegung mit ABE. Es gibt sogenannte tieferlegungskits, meist einfache Streben aus Stahl oder Alu um Motorräder mit Hebelumlenkung tieferzulegen. Bei manchen ist dann z. B. der Soziusbetrieb verboten. Wenn jetzt hierbei zusätzlich eine größere Felge verbaut wird, auch mit ABE, so könnte es passieren, dass der Reifen beim Einfedern des Fahrzeugs am Rahmen anschlägt/schleift. d. h. eine solche Kombination ist auch nicht geprüft.

Daher lasse ich mir prinzipiell alles eintragen um solchen Dingen aus dem Weg zu gehn.

Mir ist es ehrlich gesagt egal was andere diesbezüglich machen. Ich finde es aber besser man informiert und zeigt Risiken bzw. Fallstricke auf, damit andere zumindest wissentlich sich nicht dran halten und nicht weil es ihnen keiner gesagt hat.

Gruß

Jogi

harald
17.12.2009, 10:33
Hab ich gerade eben gefunden.

Ist noch in der Planungsphase, wird aber bestimmt so oder so ähnlich kommen.

Man hat eben doch mal die Gesetzeslücke erkannt und gedenkt diese zu schließen.

http://www.thruxton-forum.de/forum/viewtopic.php?t=6641&sid=178311b80a94e79e2d84f8410dd6df61


@Stephan_S Wurde vielleicht nicht ganz klar, es gibt Teile, die mit der ABE einfach so angebaut werden können, z.B. Bremsscheiben, Bremsbeläge, Tourenscheiben, Spiegel, Blinker usw. es gibt aber auch Teile, deren korrekter Anbau sicherheitsrelevant ist und daher nochmals vom TÜV abgenommen werden muss (natürlich ist der korrekte Anbau von Bremsscheiben usw. auch sicherheitsrelevant, da kann man aber anscheinend nicht so viel verkehrt machen). Aber das steht normalerweise in der ABE drin. Bei der EGBE müsste es auch einen Hinweis dazu geben, das weiß ich aber nicht so genau. Hab selbst noch nichts mit EGBE gehabt.


Das ist auch ganz interessant:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/alle_infos_services_nach_fahrzeug/motorrad/umbau_und_tuning

Stephan_S
17.12.2009, 10:46
Ich denke, das meinte der Tüver auch. Damals ging es um den Lenker meiner ENni. Er hat mir dann den Lenker in die TÜV-Bescheinigung eingetragen und gesagt ich soll den Lenker schnellstmöglich in den Schein eintragen lassen. Das gelte übrigens auch für andere Teile, zum Beispiel Vorverlegte, Auspuff, usw.
Ich denke Yogi, Du hast das schon richtig gesagt, denn es kommt auf das Zusammenwirken der Teile und deren korrekten Anbau an. Das nimmt der TÜV ab. Allerdings müssen bauliche Veränderungen auch im Schein eingetragen werden.

Gruß
Stephan

HJW
17.12.2009, 18:34
Mal ne Frage von mir:
Wenn mein Auspuff ne "e" Nummer hat, muss ich dann die Papiere immer mit schleppen? Bei Blinkern, Lampen usw, braucht man das ja auch nicht.
Gruss Heiko!

Jogi
17.12.2009, 18:46
Moin Heiko,

bei Blinkern ist der Verwendungszweck aus der Nummer ablesbar, d. h. du kannst erkennen ob es sich um einen vorderen Blinker oder einen hinteren Blinker handelt.

M. E. haste bei nem Auspuff nur allgemein ne E-Nummer drauf. Daraus geht ohne weiteres nicht hervor, ob der Auspuff für das Mopped zugelassen ist. Ich meine zwar, dass man trotzdem keine Papiere mit rumschleppen muss, sicher bin ich da aber nicht. Ich persönlich würde zumindest eine Kopie dabei haben. Kopien helfen im Notfall sicherlich weiter auch wenn diese rechtlich nicht bindend sind.

Aber vielleicht kommt ja hier noch die Erleuchtung.

Gruß

Jogi

bozzer
17.12.2009, 18:55
Hab auch ne E.Nummer(BSM) Trotzdem eine Kopie der Papiere immer dabei.
:wink:

HJW
17.12.2009, 19:21
Das ist ja das Problem, der Endtopf ist nicht für die LS zugelassen, aber für fast alle anderen (XS,VS, XV, EN usw.). Was sagt die Ordnungsmacht, wenn ich damit angehalten werde? Da ne "e" Nummer drauf ist, sieht man ja das es kein Eigenbau ist.
Deshalb hab ich ja auch nicht mal ne Kopie von der ABE.
Gruss Heiko!

bozzer
17.12.2009, 19:29
Hab ich GLÜCK gehabt Heiko!!!
Inne Papier steht: Type Suzuki LS Savage NP 41 B (Draving Number SH4102) Order Number 4102)
Tralala:grin:

blue-thumper
17.12.2009, 23:29
Das ist ja das Problem, der Endtopf ist nicht für die LS zugelassen, aber für fast alle anderen (XS,VS, XV, EN usw.). Was sagt die Ordnungsmacht, wenn ich damit angehalten werde? Da ne "e" Nummer drauf ist, sieht man ja das es kein Eigenbau ist.
Deshalb hab ich ja auch nicht mal ne Kopie von der ABE.
Gruss Heiko!

tja, das ist das problem. du hast zwar einen auspuff mit prüfzeichen, aber nicht für die else. ist genau so gut wie ein auspuff ohne prüfzeichen.:wink:

harald
18.12.2009, 08:06
Da gibt es immer wieder Missverständnisse.

Grundsätzlich braucht man für Fahrzeugteile mit einer E-Nummer keine Papiere mehr mitzuführen. Oft gibts da sowieso nichts dazu.
Sollte jemand das betreffende Fahrzeugteil beanstanden wollen, muss er es halt fotografieren, die E-Nummer notieren und anschließend nachsehen oder per Telekommunikation das Ganze zeitnah beim KBA erfragen.

Das bedeutet für die Kontrollierenden einen erheblichen Mehraufwand, was die Kontrolle u.U. sehr in die Länge ziehen kann.

Wer nicht lange stehen will, sollte, falls vorhanden, die Papiere einfach mitnehmen (vorausgesetzt, das Teil ist auch für das betreffende Fahrzeug genehmigt. Wenn nicht, würde ich die Papiere auch nicht mitnehmen, man muss sich ja selbst nicht belasten:wink:). Wenn er das nicht möchte, muss er halt damit rechnen, länger aufgehalten zu werden.

Man kann sich aber auch auf Antrag die Teile in den Schein eintragen lassen. Kostet natürlich Gebühren. Man hat dann aber alles bei sich und es gibt keine Missverständnisse.

Jeder, wie er will.

Das gilt so aber nicht 1:1 für ältere Teile mit ABE oder mit Teilegutachten. Die ABE ist weiterhin mitzuführen, mit Teilegutachten sind eintragen zu lassen.

Das gilt wirklich nur für EG-BE.

Golem
18.12.2009, 11:39
An welcher Nummer soll man was ablesen können? Die Zahl hinter dem E bedeutet nur das Land, in dem das Teil geprüft wurde.

E1=Deutschland
E2=Frankreich
E3=Ialien
E4=Niederlande
E5=Schweden
E6=Belgien
E7=Ungarn
E8=Tschechische Republik
E9=Spanien
E10=Jugoslawien
E11=Vereinigtes Königreich (UK)
E12=Österreich
E13=Luxemburg
E14=Schweiz
E43=Japan
E45=Australien
E47=Südafrika
E48=Neuseeland

Die tollste E-Nummer (auch passend zum Moped) bringt nix, wenn die Tüte lauter ist, als zugelassen. Die Grenzwerte stehen in den Papieren (bei E-Zulassung) oder am Rahmenschild.

blue-thumper
18.12.2009, 11:45
An welcher Nummer soll man was ablesen können? Die Zahl hinter dem E bedeutet nur das Land, in dem das Teil geprüft wurde.

E1=Deutschland
E2=Frankreich
E3=Ialien
E4=Niederlande
E5=Schweden
E6=Belgien
E7=Ungarn
E8=Tschechische Republik
E9=Spanien
E10=Jugoslawien
E11=Vereinigtes Königreich (UK)
E12=Österreich
E13=Luxemburg
E14=Schweiz
E43=Japan
E45=Australien
E47=Südafrika
E48=Neuseeland

Die tollste E-Nummer (auch passend zum Moped) bringt nix, wenn die Tüte lauter ist, als zugelassen. Die Grenzwerte stehen in den Papieren (bei E-Zulassung) oder am Rahmenschild.

ei ganz einfach, z.b. silvertail K01 steht auf dem auspuff und die E nummer auch.
pollizei ruft KBA an fragt ob K01 für die else zulässig ist.:wink:

am besten sind dann chinesische auspüffe mit chinesischer schrift, ok das E zeichen kann in deutsch sein.:grin:

martin
18.12.2009, 11:56
Hallo Harald,
erstmal danke, für deine guten Ausführungen.

Ich gege mit meinem Auspuff wg. des Feelings:wink: bewusst das Risiko ein.
Was ich aber nie machen würde, und da gebe ich dir mit deinen Bedenken 100% Recht, an der Fahrsicherheit des Bikes etwas zu Verändern ohne Eintragung.

Eine Frage hätte ich noch an dich. Wie ist das jetzt mit dem Braincap. Unabhängig von Sinn u. Unsinn. Bin schon öfters an der Polizei damit vorbeigefahren, und niemand wollte was von mir. Ist es jetzt in D verboten damit zu fahren, oder nicht.

Danke für deine Mühevollen Antworten

dlzg
Martin

blue-thumper
18.12.2009, 12:07
martin, deine frage wiederspricht sich ja schon selbst.


Was ich aber nie machen würde, und da gebe ich dir mit deinen Bedenken 100% Recht, an der Fahrsicherheit des Bikes etwas zu Verändern ohne Eintragung.

die fahrsicherheit bedeutet verkehrssicherheit, ohne gefährdung von personen. bei der gefährdung von personen bist du als fahrer mit einbezogen.

klingelts?

martin
18.12.2009, 12:19
Hi Norbert,

nö, eigentlich klingelts nicht...:wink:, denn wie kann ich mich mit einem geänderten Auspuff selbst gefährden?

Und mit einem Braincap wäre es int. zu wissen, ob man unabhängig von Unfällen usw., also einfach durch das fahren mit diesem, eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder nicht. Denn hier gehen die Meinungen ja weit auseinander.

dlzg
Martin

Golem
18.12.2009, 12:20
@blue
Ist schon klar, war blöd von mir ausgedrückt. Ich bezog mich auf den Beitrag von Jogi, der da schrob, dass man anhand der E-Nummer den Verwendungszweck von Blinkern erkennen kann. Mir ist da noch nie was anderes außer die E-Nummer drauf aufgefallen.

blue-thumper
18.12.2009, 12:37
Hi Norbert,

nö, eigentlich klingelts nicht...:wink:, denn wie kann ich mich mit einem geänderten Auspuff selbst gefährden?

Und mit einem Braincap wäre es int. zu wissen, ob man unabhängig von Unfällen usw., also einfach durch das fahren mit diesem, eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder nicht. Denn hier gehen die Meinungen ja weit auseinander.

dlzg
Martin

ich bezog mich ja auf die braincap und nicht auf den auspuff, kam falsch rüber. zum braincap hat der harald doch einen bericht geschrieben.

http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=11885

Jogi
18.12.2009, 12:39
@Golem: dann schau dir mal die Blinkergläser genauer an. Das was du meinst ist der Ländercode. Dann gibt es noch weitere Zahlen auf den Blinkern. Z. B. "50R" bezeichnet Beleuchtungen für Fahrzeuge, dürftest du auf jedem Blinker finden. Dann noch ne "11" und/oder "12". 11 ist für vordere Blinker, 12 für hintere Blinker. Z. B. haben die Louis Ochsenaugen nur noch eine 11 drauf, d. h. die sind nurals vordere Blinker zugelassen. Wenn die auch für hinten gelten sollen muss entweder der TÜV (oder DEKRA im Osten) dir diese Blinker auch für hinten eintragen, oder du musst das alte Hella-Glas mit der KBA Nummer verwenden.

Jetzt wird es noch etwas schräger, da Blinker als ganzes geprüft sind. Die alten Hella-Blinker hatten Sofitten drin, die neueren haben Halogenlampen. Deshalb darfst du eigentlich nicht alte Gläser bei neuen Lampen oder neue Gläser bei alten Lampen verwenden, da diese Kombinationen nie so geprüft wurden soweit mir bekannt.

Ferner müssen auch die Leuchtmitte selbst geprüft sein! auf jeder Lampe muss also ein E oder eine KBA-Nummer drauf sein.

Dann gibt es noch die "in etwa Wirkung" wurde hauptsächlich bei Importfahrzeugen, z. B. Harleys die keine in Deutschland zulässigen Prüfzeichen drauf haben, in die Papiere eingetragen. Da kannste dann fast alles als Blinker draufschrauben auch ohne Prüfzeichen. Die "in etwa Wirkung" gilt meines Wissens aber nur für Blinker und Rücklichter, Scheinwerfer müssen umgerüstet werden. Hab hier auch son Rahmen von ner Ami-LS verwendet mit der EIntragung.


Gruß

Jogi

martin
18.12.2009, 12:47
Merci, Norbert..:wink:

Jetzt hats doch geklingelt...:grin:
dlzg
Martin

robbierock
18.12.2009, 12:58
Hi Norbert,

nö, eigentlich klingelts nicht...:wink:, denn wie kann ich mich mit einem geänderten Auspuff selbst gefährden?

Und mit einem Braincap wäre es int. zu wissen, ob man unabhängig von Unfällen usw., also einfach durch das fahren mit diesem, eine Ordnungswidrigkeit begeht, oder nicht. Denn hier gehen die Meinungen ja weit auseinander.

dlzg
Martin

Gemäß Artikel 2 Grungesetz (GG) hat jeder das Recht sich selbst zu gefährden, soweit es nicht die Rechte eines anderen verletzt.
In dieses Recht kann aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Deshalb musst du dich im Auto auch anschnallen, wg. StVO. wie gut das qualitativ ist bleibt jedem selbst überlassen. Ente (2CV) fahren ist ja auch nicht verboten, obwohl du gegen einen Mercedes absolut keine Chance hast, aber ganz wichtig anschnallen wg. der Sicherheit.:wink: Außerhalb der STVO darfst du dir bei Mc Doof jeden Tag den Wanst vollhauen, rauchen, saufen usw., obwohl jeder weiß wie gesunheitsgefährdend das ist.
Es sei denn du bist nicht mehr Herr deiner Sinne (Vollrausch) dann darf man dich davon abhalten.

Also, der laute Auspuff gefährdet andere Personen (Hörschaden), das Braincap nicht ist aber ein Helm (STVO) da gibt es nur noch Probleme mit der ECE-Norm sonst wäre er auch verboten.

Nachtrag. Die Versicherung macht natürlich Probleme, wenn die Verletzung mit einem ECE-Helm zu verhindern gewesen wäre.
Siehe auch: Klick (http://www.cypacc.de/jsp/epctrl.jsp?mod=cypacc000612&cat=cypacc000323&pri=cypacc)

gruß robbierock

blue-thumper
18.12.2009, 14:03
Also, der laute Auspuff gefährdet andere Personen (Hörschaden), das Braincap nicht ist aber ein Helm (STVO) da gibt es nur noch Probleme mit der ECE-Norm sonst wäre er auch verboten.


gruß robbierock

was machen nur die armen leute die in ramstein oder in frankfurt direkt am flughafen leben, da fragt keine sau danach.

und ganz ehrlich, in deutschland würde auch keine sau nach einem zu lauten auspuff fragen ,wären da nicht die dadurch erzielbaren gelder für das staatssäckel.

genau wie mit dem rauchen, dem staat wäre es gar nicht so recht wenn nicht mehr geraucht würde, lassen wir uns nicht durch die neuen gesetze blenden. die tabaksteuer kommt direkt nach der mineralölsteuer als besondere verbrauchsteuer. und das sind in zahlen rund 15 Mrd €.

also, nicht alles was uns versucht wird weiszumachen soll tatsächlich unserer gesundheit dienen.

ich bin kein freund von grellen lauten auspufftönen. dumpfer sound ja, dumpfer sound ist aber nicht gleich lauter sound deshalb bewege ich mich mit meinem auspuff im rahmen des möglichen.

martin
18.12.2009, 15:13
Ich bin Schwerhörig, habe 65% Hörverlust.
Deshalb brauche ich einfach einen etwas lauteren Auspuff:rolleyes:
Und das freie Ohr mit Braincap.:grin:
gruß
Martin

harald
18.12.2009, 17:04
Das mit der E-Nr. war vielleicht etwas verwirrend.

Zur Erklärung:

http://www.hagenmotorsport.de/abe-und-eg-betriebserlaubnis.html

Wie sowas aussehen sollte:

http://www.bike-equipment.net/03_biketeile/grafik/auspuff_125er/progun_enr.jpg

e13 = Herkunftsland, bzw. das Land in der die Genehmigung erteilt wurde, 0378 = Prüfnummer (Genehmigungsnummer) des Teils. Aus dieser geht hervor, was es für ein Teil ist und für welche Fahrzeuge es zugelassen ist. Es ist eigentlich nur eine Suchnummer, mit der man das dann finden sollte.

Das e kann auch groß und nicht im Kreis, sondern in einem Rechteck sein. Kann auch sein, dass beides drauf ist. Groß und Klein im Kreis und im Rechteck. Verwirrend wirds dann, wenn noch ein paar andere Zahlen eingeschlagen sind. Z.B. eine Seriennummer, eine Artikelnummer usw. Muss man dann halt alle Nummern ausprobieren.

Das Beispiel oben ist schon ideal. Nichts drauf, was man nicht braucht.

blue-thumper
18.12.2009, 19:02
bei mir stehen die nummern auch drauf, sind eingelasert. bei der letzten kontrolle gabe es allerdings ein problem da sitzt genau der rahmen des "eingetragenen" beiwagens davor, keine chance was zu sehen.

mir entstanden dadurch keine probleme, der polizist hatte das eingesehen das ich da nix machen kann.

meine erfahrung mit der polizei, wie man in den wald ruft schallt es wieder raus.
mir geht in meinem geschäft auch ab und zu die galle hoch, ich muß es halt zurückhalten wenn ich kunden behalten möchte, polizisten können sich ihre kundschaft aussuchen.:grin:

DWausH
19.12.2009, 18:56
Ich finde hier sind sehr gute Berichte, wo drauf man auch immer wieder verweisen könnte.Und endlich mal ne Klarstellung was das mit dem “e“ zu bedeuten hat, denn viele glauben immer noch wenn das Teil ne e-Bezeichnung hat kann man es auch uneingeschränkt benutzen.

Der beste Bericht ist für mich Nr.10 von Jogi, da kann ich leider in keinem Punkt widersprechen. :wink:

Christof
19.12.2009, 20:02
Wenn eine E-Nummer auf dem Auspuff (oder anderen Anbauteilen) steht, muß kein Papier mehr dafür mitgeführt werden. Die aktuellen Auspuffe haben gar keine Papiere mehr, das kann man gar nix mehr mitführen. Die E-Nummer alleine ist die ABE, und anhand der Nummer kann ein Polizist oder TÜVler feststellen für welches Fahrzeug diese Anlage geeignet ist.

Braincap ist grundsätzlich erlaubt, genauso wie das Fahren ins Jeans und T-Shirt oder ähnliches. Aber: Die Versicherungen zahlen dann nicht im vollen Umfang bei einem Unfall, auch dann nicht wenn Fremdverschulden vorliegt. Also wer den vollen Versicherungsschutz haben will muss immer einen Helm nach ECE - Norm, Motorrad - Jacke und Motorrad - Hose und Motorrad - Stiefel tragen. Da achten die Versicherungen inzwischen sehr drauf und kommen mit der Kürzung der Zahlung auch problemlos bei Gericht durch wenn der Biker nicht von Kopf bis Fuß entsprechende Schutzkleidung getragen hat.


Gruß
Christof

harald
19.12.2009, 20:43
Bezüglich der Braincap muss ich dir leider widersprechen.

Das ist mittlerweile überholt.

Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches als Ergebnis erbracht hat, dass Braincaps keine ausreichende Schutzwirkung haben.

Somit sind es keine geeigneten Motorradschutzhelme.

Bei vielen ist sogar ein Aufkleber oder ein Einnäher im Futter, auf dem auch darauf hingewiesen wird.

http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/58e/presse.jsp?uMen=58e4f5d4-a938-2011-99f3-1a94839292e2&page=1&pagesize=10&sel_uCon=90d4503b-440e-111c-5ec3-f1a94839292e


http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/dac/presse.jsp?uMen=dac4f5d4-a938-2011-99f3-1a94839292e2&page=1&pagesize=10&sel_uCon=140303a3-1cc1-c111-c5ec-3f1a94839292

Glaubts oder glaubts nicht. Wer es nicht glaubt, dem steht, wie immer, der Rechtsweg offen.

Chris_Cross
19.12.2009, 20:55
Harald Frage!!! Zum Endtopf mit E Nummer gibts im Regelfall (war bei meinem Silvertail so) nen Sticker in Silber, der lt. Hersteller des Endtopfes neben das Typenschild geklebt werden soll. Was isn wenn der Sticker nicht dran ist.............?????? Zulassung verloren???...........ich hab meinen immer inner Geldbörse dabei!!!!!!! gruss Chris

Gerhard
19.12.2009, 21:07
Hab ne 88iger NP41A. Also Import.

Auf dem montiertem US-Auspuff ist keine "e" Nr.,
allerdings folgende Gravur.

MOTORCYCLE EXAUST SYSTEM NOISE EMISSION CONTROL INFORMATION
THIS SUZUKI 24BOA EXAUST SYSTEM MEETS EPA NOICE EMMISION
REQUIREMENTS OF 80DBA FOR THE FOLLOWING MOTORCYCLES
SUZ 1LSO650
INSTALLATION ON THIS EXHAUST SYSTEM ON MOTORSYCLE
MODELS NOT SPECIFIED MAY VIOLATE FEDERAL LAW

SANKEI 2237 E G

Der Sankei 2237 ist auch auf den deutschen Modellen. Allerdings ohne diesen gravierten Text. Dafür mit E-Nummer.

wat nu??

Gruss
Gerhard

blue-thumper
19.12.2009, 21:10
...........ich hab meinen immer inner Geldbörse dabei!!!!!!! gruss Chris

ich hab sogar mein typenschild vom rahmen seit jahren im geldbeutel. hatte ich nach der hellblauen lackierung vergessen, hat weder TÜV noch polizei jemals danach gefragt.:grin:

Chris_Cross
19.12.2009, 21:36
.........und wie schauts mit andersrum montierten Lenkern aus??? (die Lenkerenden zeigen schon noch nach schräg hinten:grin::grin::grin:) Gruss Chris

harald
19.12.2009, 21:46
Harald Frage!!! Zum Endtopf mit E Nummer gibts im Regelfall (war bei meinem Silvertail so) nen Sticker in Silber, der lt. Hersteller des Endtopfes neben das Typenschild geklebt werden soll. Was isn wenn der Sticker nicht dran ist.............?????? Zulassung verloren???...........ich hab meinen immer inner Geldbörse dabei!!!!!!! gruss Chris

Was steht den auf dem Sticker drauf?

I.d.R. reicht die EG-Prüfnummer. Da es nicht erforderlich ist, irgendwelche Papiere mitzuführen, kann ich mir nicht denken, wozu der Sticker jetzt dienen soll. Es sei denn es würde was essentiell wichtiges draufstehen. Wenns aber so was wichtiges wäre, warum wird das nicht werksseitig eingeschlagen? So ein Aufkleber kann sich ablösen, gerade bei Hitze. Bei wichtigen Sachen dürfte das eigentlich nicht der Fall sein.
Ich nehme mal an, dass das nicht schlimm ist, falls das Dingens fehlt. Wichtig und maßgebend ist die Genehmigungsnummer und die ist eingeschlagen.
Es ist auch nicht üblich, dass eine Betriebserlaubnis eines Fahrzeugteils vom Aufkleben eines Stickers durch den Käufer abhängig gemacht wird.
Die Formulierung "soll" bedeutet, dass es nicht gemacht werden muss.

Auf der Homepage von Silvertail hab ich auch nichts gefunden. Und beim KBA kann ich von hier aus und jetzt auch nicht nachfragen.

harald
19.12.2009, 22:08
Hab ne 88iger NP41A. Also Import.

Auf dem montiertem US-Auspuff ist keine "e" Nr.,
allerdings folgende Gravur.

MOTORCYCLE EXAUST SYSTEM NOISE EMISSION CONTROL INFORMATION
THIS SUZUKI 24BOA EXAUST SYSTEM MEETS EPA NOICE EMMISION
REQUIREMENTS OF 80DBA FOR THE FOLLOWING MOTORCYCLES
SUZ 1LSO650
INSTALLATION ON THIS EXHAUST SYSTEM ON MOTORSYCLE
MODELS NOT SPECIFIED MAY VIOLATE FEDERAL LAW

SANKEI 2237 E G

Der Sankei 2237 ist auch auf den deutschen Modellen. Allerdings ohne diesen gravierten Text. Dafür mit E-Nummer.

wat nu??

Gruss
Gerhard


Wenn das der Originalauspuff ist, gibts keine Probleme. Dann ist er baugleich. Der Import wurde ja schließlich so vom TÜV abgenommen, oder?


§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
Kraftfahrzeuge müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt. Fahrgeräusch-Grenzwerte: bis 30.09.83 84dB, bis 30.09.90 86dB, bis 30.09.95 82dB und ab 01.10.95 80dB !
Auspuffanlagen, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des Kraftrads nach §20 oder 21 StVZO genehmigt wurden sowie Austauschanlagen und deren Einzelteile dürfen in Deutschland nur verwendet oder feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie mit dem vom KBA oder einer zuständigen Behörde eines EG-Mitgliedstaates EWG-Betriebserlaubniszeichen gekennzeichnet sind

Wenn das Importfahrzeug hier zugelassen wurde, muss es eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO durchlaufen haben. Dabei wurde dann auch der damals angebaute Auspuff genehmigt. Sonst wäre das bemängelt worden.

Nur wenn der Auspuff mal getauscht werden muss, muss man einen mit KBA- oder EG-Prüfung anbauen. Wird wahrscheinlich sowieso einfacher sein als die US-Ausführung aufzutreiben.

Würde ich mir keine Gedanken machen.

DWausH
19.12.2009, 22:18
Hab ne 88iger NP41A. Also Import.

Auf dem montiertem US-Auspuff ist keine "e" Nr.,
allerdings folgende Gravur.


Gruss
Gerhard


Genau das gleiche hab ich auch, und im Schein ist deswegen ne Eintragung mit dem Text *Auspuff-Schalldaempf. Sankei 2237* also bei mir somit zulässig.

harald
19.12.2009, 22:33
.........und wie schauts mit andersrum montierten Lenkern aus??? (die Lenkerenden zeigen schon noch nach schräg hinten:grin::grin::grin:) Gruss Chris

Wollt ihr mich auf die Probe stellen. Ich kenne mich mehr oder weniger mit den rechtliche Bestimmungen aus. Mir liegen keine solchen Unterlagen wie den Gutachtern vor.

Ich bin kein technischer Sachverständiger oder Gutachter. Das maße ich mir auch nicht an.

Was wird denn beim Lenker wichtig sein?

1. Dass er nicht bricht. Bricht ein anders herum angebauter Lenker? Wohl nicht, warum sollte er.
2. Dass der vorgesehene Lenkeinschlag erreicht wird und man sich nicht die Finger einklemmt. Ist das so, ists auch kein Problem.
3. Dass man das Fahrzeug sicher lenken kann. Kann man, gut.

§38 Lenkeinrichtung
http://www.ls650.eu/images/gif/quad.gif (1) Die Lenkeinrichtung muß leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten; sie ist wenn nötig mit einer Lenkhilfe zu versehen. Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.
http://www.ls650.eu/images/gif/quad.gif (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen, mit mindestens 4 Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
http://www.ls650.eu/images/gif/quad.gif (3) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den Vorschriften über Lenkanlagen entsprechen, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen anzuwenden sind.
http://www.ls650.eu/images/gif/quad.gif (4) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 entsprechend den Baumerkmalen ihres Fahrgestells entweder den Vorschriften, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen oder nach Absatz 3 Satz 1 für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen angewendet werden dürfen, entsprechen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den Vorschriften, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen anzuwenden sind, entsprechen.

Da es verschiedene Kröpfungswinkel gibt und man den Lenker in seiner Neigung in den Klemmböcken individuell seinen Vorlieben anpassen kann, auch müssen die Lenkerenden nicht unbedingt nach hinten weisen, denke ich nicht, dass es da Probleme geben wird, solange ein sicheres Führen gewährleistet ist. Das hat aber der TÜV/DEKRA/GFÜ zu prüfen. Das sind technische Sachverständige bzw. Gutachter.

Wenn der Lenker aber anschlägt oder Züge und Leitungen zu kurz sind, wenn der Schutzmann das erkennen kann, dann kann mans auch anzeigen. Gibts Widerspruch, wird man einen Sachverständigen zu Rate ziehen.

Chris_Cross
19.12.2009, 22:56
Harald.....wir wollen dich nicht auf die Probe stellen.:grin:
Ich erinner mich nur daran, das einer (es warst nicht du) gesagt hat man könnte nen nutzen daraus ziehen, jemanden hier zu haben der sich auskennt.:grin: Ich frag nur deshalb, weil ich jetzt schon gespannt bin wie deine Thüringer Kollegen reagieren, wenn da was anders rum drauf geschraubt ist ies sonst üblich ist. Mitm Auspuff hamms mich auch laufend am wickel.........die einen bestaunen den geilen Sound (boah klingt die kleine kernig!!:grin:) die nächsten halten die Kelle raus weil sich denken die ist zu laut. Was hammsn da dran manipuliert??? (Kopfkratz) Hab wirklich nischt gemacht.............ach kommse ...hernse doch uff ons zu verarschen!!! Mir sin doch oach nisch bleed.........:grin:Wuh stehtn da nee Nommer druff??? Unten!.........mense ich bick misch jetzte hier in dem Dreck noch???:grin: Ich finds meistens ganz lustich!!!! Gruss Chris

Der einsame Reiter
19.12.2009, 23:00
ich hab sogar mein typenschild vom rahmen seit jahren im geldbeutel. hatte ich nach der hellblauen lackierung vergessen, hat weder TÜV noch polizei jemals danach gefragt.:grin:

Ich hab gar keins mehr. Ist im Winter 88/89 verloren gegangen als der Rahmen beschichtet wurde.

Chris

harald
19.12.2009, 23:30
@Chris_Cross Nimm doch mal nen Spiegel mit, dann können die Kollegen sich die Nummer angucken.:wink:

Vielleicht ist das auch der Grund für den Sticker. Würde aber neben der Nummer auch keinen Sinn machen.

Meinst du, der Lenker fällt auf?

Ist bei dem Lenker eine Anbauvorschrift dabei, wo die Richtung festgelegt ist?
Ich hab mir mal die PDF-Dateien bei Louis für den LSL 122 ... angesehen. Da ist immer die Rede von Anbauanleitung des Herstellers. Wenn der keine Richtung vorgibt, müsste es egal sein.