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Jens
16.12.2009, 00:59
http://www.dubistterrorist.de/

Ich finds ein bisserl beängstigend. Es ist aber real.

Gruß

Jens

deritschi
16.12.2009, 02:21
Hi,
ob real oder nicht - beängstigend finde ich das wirklich nicht.
Die Technologie dafür ist da,da wird sie auch genutzt,aber wer will das kontrollieren?:rolleyes:

Und Verschwörungstheorien......naja :huh:

Aber andererseits hats mir gefallen,wie der Berlusconi von nem "Verwirrten"
eins in die Fresse bekommen hat! :grin::grin::grin:

Der "Verwirrte" war doch einfach nur ein geiler Typ!!! :wink:

Gruß Ritschi

robbierock
16.12.2009, 14:38
...so ist es. :angry: Wirklich gut gemachtes Video.

Jetzt warte ich nur noch auf die Antwort:

"Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts befürchten."

Klar, dass auch mal ein paar Pannen passieren, siehe Telekom usw;
da diese Daten für dritte außerordentlich interessant sind.

Aber es dient ja unserer "Sicherheit", weil hier doch ohne Ende Terroranschläge verübt werden. :wink:

gruß robbierock

HJW
16.12.2009, 14:39
Naja 17 Millionen von uns hatten das schon mal. Es kommt halt alles wieder.:rolleyes:

Aber ändern können wir das nicht. Wählst du jemand anderes machts der genauso, weil die Wirtschaft steckt dahinter nicht die Politik. Die ist nur ausführendes Organ. :cry:

Die Amis machen das in Deutschland schon seit vielen Jahren. Deshalb soll man ja an jeder SMS, an jedes Telefongespräch und jede E-Mail einfach einen Begriff wie Terrorist, Revolver, Anschlag usw. ranhängen. Dann laufen ihre Server heiss.:wink::grin:

Gruss Heiko!

robbierock
16.12.2009, 14:47
...genau, und die wahren Terroristen wissen sich schon zu schützen, also bleiben nur noch wir übrig. :rolleyes:

gruß robbierock

blue-thumper
16.12.2009, 16:18
Naja 17 Millionen von uns hatten das schon mal. Es kommt halt alles wieder.:rolleyes:


da seid ihr aber selbst schuld, mit den saarländern kann man reden.:grin::grin::grin:

HJW
16.12.2009, 16:23
:grin::grin::grin::grin::grin:
Was haben Saarländer und Östereicher genmeinsam? :undecided:

(Jemanden der im Alleingang ein fremdes ganzes Land an die Wand fährt):grin:

lucy
16.12.2009, 18:08
:grin::grin::grin::grin::grin:
Was haben Saarländer und Östereicher genmeinsam? :undecided:

(Jemanden der im Alleingang ein fremdes ganzes Land an die Wand fährt):grin:

:grin: :grin: :grin: :grin:

jetzt weiss ich auch warum ich die saarländer mag :grin::kiss:

Ebi
16.12.2009, 19:39
Dazu sag ich jetzt mal nix - :grin::grin::grin::grin:

rudiwolfen
16.12.2009, 23:46
der Tag ist nicht weit, und alle Babys werden gechipt.

Jens
17.12.2009, 23:51
Hurra, da freu ich mich drauf! :sad::sad::sad:

harald
21.12.2009, 21:48
Och, ich mach mir da keine so großen Gedanken.

Wieviele E-Mails, SMS usw. werden denn jeden Tag verschickt.

Computer können nur nach Schlüsselwörtern suchen, auswerten muss das noch ein Mensch.

Selbst die Amis kriegen das mit ihrer Dauerüberwachung nicht gebacken und können nur einen minimalen Bruchteil auswerten.

Deswegen ja auch der Hinweis mit dem Anhängen von Schlüsselwörtern, das macht denen noch mehr Arbeit. Und wenn man mit Sonderzeichen arbeitet kann man das auch so verschlüsseln, dass das die Maschinen nicht einfach lesen können. Schlu:??elwo:rter.

Man kann sowas nur bei konkreten Verdachtsfällen gezielt auswerten, sonst laufen die Sachbearbeiter alle in den Krankenstand.

Wenn die Computer aber schlauer werden, dann wirds kritisch.

Viel schlimmer finde ich die Bespitzelungen durch die Industrie und den Handel mit ihren "Rabatt"-Karten, bei dem die pfennigfuchsenden Bürger auch noch kräftig mitmachen und sich wundern, dass sie mit gezielter Werbung überhäuft oder ihre Adressen verkauft werden.

Wer im Netz darauf schaut möglichst wenig Spuren zu hinterlassen, der fällt auch nicht so schnell auf.

Und mal ehrlich, glaubt wirklich jemand, dass es die Staatsorgane interessiert, wer ein außereheliches Verhältnis hat oder sich für zwielichtige Etablissements interessiert, oder welche Informationen ein sonst unbescholtener Mensch auf seinem PC hat?

Wer natürlich seine intimsten Sachen oder kriminellen Gedanken im Netz verbreitet, braucht sich auch nicht wundern. Ne.

Man sollte auch mal daran denken, dass Unternehmen gezielt das Netz durchsuchen um ihre Mitarbeiter bzw. Bewerber abzuchecken.

Die brauchen dabei noch nicht einmal illegale oder hochtechnisierte Anlagen. Es reicht einfach mal bei WKW oder StudienVZ, youtube, Google usw. zu gucken, wie sich die Leute da präsentieren. Die machen es einem aber auch wirklich einfach.

Ich würd, wenn ich da angemeldet wäre, mal das Ganze überdenken bzw. überarbeiten und nichts verfängliches von mir oder Freunden veröffentlichen, es kann sich jeder, aber auch wirklich jeder ansehen, wenn man volltrunken auf der Straße herumfällt, wenn das jemand in youtube einstellt.

Für seine Datensicherheit ist man selber verantwortlich. Was man selber nicht einstellt, können andere auch nicht sehen. Wenn man brisante Informationen auf einer externen Festplatte speichert und die vom PC abstöpselt, wenn man online geht, kann die Festplatte auch nicht online durchsucht werden.

Ach übrigens, wenn ihr Bilder oder Videos einstellt, macht die Kennzeichen unleserlich. Damit kann man auch was anfangen.

Ich würde mir eher Gedanken über mein Verhalten im Netz machen, als über die Staatsmacht zu schimpfen.

Mart
22.12.2009, 17:40
@ Harald: Is zwar jetzt ein krasses Beispiel, aber wenn ich jetzt beschließe, das mein Leben keinen Sinn mehr hat, und vom Dach springe, dann ist das zwar auch nicht wirklich legal, aber in Ordnung, wenn "der Staat" beschließt, dass mein Leben keinen Sinn mehr hat und mich vom Dach stößt dann ist das nicht in Ordnung, selbst wenn es Gesetze geben könnte, die sowas erlauben (was es bei uns nicht giebt, aber so ähnlich gab).

Was ich damit sagen will ist: Laut GG Artikel 5 hat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das schließt ein, das ich in meinen Internet-Profilen über mich schreiben kann was ich will. Das ich dabei unterumständen eine großen teil meines privatlebens aufdecke und öffentlich zugänglich mache, muss man sich auf jeden Fall mal klar machen, aber es bleibt doch bei den Informationen die ich dort hineinstelle. Wenn von Staatlicher Seite meine Daten überwacht werden und z.B. all meine E-Mails und SMS überwacht werden, so bin ich damit nicht einverstanden und es ist nicht in Ordnung. Ob meine SMS für den Staat jetzt interressant sind oder nicht, ist eigentlich nicht von belang. Vielleicht werden sie ja eines Tages interressant?
Würdet ihr alles sagen, was ihr sagt, und alles schreiben was ihr schreibt, wenn ihr wüsstet, das euch jederzeit jemand zuhört? Ich nicht!! Und das ist für mich eine fundamentale Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Zitat von Benjamin Franklin: „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

Gruß, Mart

harald
23.12.2009, 17:13
Mart, du hast sicherlich Recht in deinen Ansichten bezüglich einer Onlinedurchsuchung bzw. -überwachung

Bestimmt hast du dir bereits die Mühe gemacht und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchgelesen.

Für Interessierte eine ganz knappe Zusammenfassung.
http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/online-durchsuchung/

Man sollte nicht immer nur das Schlechte in solchen Gesetzen suchen. Gesundes Misstrauen ist gut, auch hier. So, wie die meisten Gesetze, sollen diese aber vorrangig dazu dienen, das Leben sicherer zu machen, nicht alle Staatsbürger zu überwachen.

Wenn der Staat tatsächlich die Absicht hätte, jeden zu überwachen, dann würde man einfach andere Gesetze erlassen und es machen.

Eine Verfassungsänderung wäre mit 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat auch machbar. Also auch nicht unmöglich.

Darüber hinaus soll sich jeder selbst ein Bild machen und seine Meinung finden. Dazu haben wir einen (fast) unzensierten Zugang zu fast allen Informationen. Keiner von uns ist darauf angewiesen irgendjemandem in dessen Ansicht der Dinge zu folgen. Die Gedanken sind ja bekanntlich frei.

Auch hier gilt der Grundsatz: Wer am lautesten schreit, hat am wenigsten Recht.

Ich habe außerdem schon die Erfahrung gemacht, dass gerade die Leute, die grundsätzlich gegen alles sind, am lautesten schreien, wenn sie Opfer einer Straftat werden. Dann ist der Staat bzw. sind seine Beamten unfähig.
Dass der Staat aber immer häufiger, aufgrund der häufigen Beschwerden der Bürger, mit stumpfen Waffen kämpfen muss, wird dann nicht eingesehen.

Sicherheit gibts nicht zum Nulltarif, irgendetwas kostet es immer und sei es einen Teil der Freiheit.

Wenn der Staat nicht regelnd eingreifen würde, hätten wir sehr bald nur noch Anarchie. Ich befürchte, dass wir schon einen ersten Schritt in diese Richtung machen.

Mart, du hast bestimmt eine Möglichkeit der wachsenden Bedrohung durch Gewalttaten, Terrorakte usw. zu begegnen, die unseren Gesetzgebungsorganen noch verschlossen bleibt. Du solltest dein Wissen weitergeben.

Es reicht nicht einfach nur gegen etwas zu sein. Man muss, wenn man ernsthaft eine bessere Lösung anstrebt, auch einen konstruktiven Vorschlag machen.

Das Franklin-Zitat ist schön, allerdings lebte Benjamin Franklin zwischen 1706 und 1790, in einer ganz anderen Zeit und in einer ganz anderen Welt mit anderen Wertvorstellungen, Gefahren und Bedrohungslagen. Es wäre hilfreich zu wissen, in welchem Zusammenhang er das gesagt hat. Vermutlich nicht im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen sondern eher mit dem Hintergrund einer beginnenden Entstehung der Vereinigten Staaten von Amerika mit Steuererhebungen und Einführung von bis dato unbekannten Gesetzen. Und das lässt dieses Zitat schon etwas anders erscheinen, finde ich. dabei muss man auch noch bedenken, dass in dieser Zeit gerade sehr viele Leute ihr bisheriges Heimatland in Richtung Nordamerika verlassen hatten um gerade der Gängelung durch die damaligen Feudalherren (die eben der Staat waren) zu entkommen. Die waren natürlich aus gutem Grund "dagegen".

Aber auch er hat erkannt: "Eine Katze in Handschuhen fängt keine Mäuse." http://zitate.net/autoren/benjamin%20franklin/zitate_3.html

Es gibt keinen Vorteil ohne Nachteil.

robbierock
23.12.2009, 17:54
Wenn der Staat tatsächlich die Absicht hätte, jeden zu überwachen, dann würde man einfach andere Gesetze erlassen und es machen.

Eine Verfassungsänderung wäre mit 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat auch machbar. Also auch nicht unmöglich.


:rolleyes: Ich lach mich weg. :grin:

Es gibt Artikel im GG, die sind unabänderbar, auch wenn der Gesetzgeber und die ausführende Gewalt das gerne anders hätten. Die bekommen ja jetzt schon dauernd vom Verfassunggericht auf die Finger gehauen.

Unabänderbar sind z.B. Artikel 1 und 20.

Verdammt aber auch, außgerechnet diese beiden Artikel dürfen nicht geändert werden. :kiss: Und das ist auch gut so. :grin:

Nachzulesen in Artikel 79, Abs. 3 :shocked:

Deshalb sollte man auch alles in Frage stellen was der Ordnungshüter so "meint".

Ich fühle mich durch diese Beschnüffelung jedenfals in meiner Würde verletzt. (Artikel 1 GG)

gruß robbierock

harald
23.12.2009, 18:41
@robbierock Nichts für ungut. Die Begriffe Ironie und Sarkasmus setze ich als bekannt voraus. Um solches handelt es sich nun bei meinem vorgehenden und diesem Post. Wurde vielleicht nicht so deutlich.

Nun, man kann auch so naiv sein und denken, dass sich der Staat immer an seine eigenen Regeln halten muss.

Wer kontrolliert denn den Staat?

Der Staat selber.

Wenn ich selber die Regeln mache und mich selber kontrolliere, kann ich doch auch meine Regeln ändern, wie ich will. Andere Staaten machen das ja vor.

Wenn mich einer stört, z.B. ein Gericht, ändere ich die Regeln, so dass das Gericht mich nicht mehr ärgern kann, es wird abgeschafft oder seine Zusammensetzung so geändert, dass nach meiner Vorgabe Recht gesprochen wird.

Verfassung hin oder her. Die steht doch nur auf dem Papier.

Art. 1, 20 und 79 GG stehen, genauso, wie die anderen Artikel und Gesetze auch nur auf dem Papier. Wer schützt die? Der Staat.
Welche Sanktionen gäbe es denn im Fall der Fälle? Keine.

Wer unterstellt, dass der Staat seine Bürger nur bespitzeln will, sollte dann auch konsequenter Weise so weit gehen und annehmen, dass der Staat notwendiger Weise die Verfassung ändert, wenns in den Kram passt.

Dass es dann zu einem verfassungswidrigen Verfassungsrecht kommt, stört doch nur die Verfassungstreuen der alten Verfassung. Das ist mit einem entsprechenden Zusatz im GG oder einer neuen Verfassung auch wieder zu heilen.

Dass das geht, hat man früher schon mal bewiesen, Herr Berlusconi versucht es immer noch, andere Staaten haben mit jeder anderen Regierung teilweise eine andere Verfassung. Was passiert? Nichts, da es sich um souveräne Staaten handelt und sich fremde Staaten nicht in Inneres einzumischen haben. Das war vor 70 Jahren auch schon so.

Ich hoffe, dass so etwas nicht mehr bei uns passiert und die vorgesehenen Sicherheitseinrichtungen, die Gewaltenteilung, die Parlamente usw. funktionieren.

Dass überhaupt eine solche Diskussion möglich ist, und das höchstgerichtlich entschieden wird, lässt eigentlich darauf schließen, dass unser Staat bzw. unsere Regierung eben gar keine unlauteren Absichten haben.

Aber das ist nur meine Meinung, der sich niemand anzuschließen braucht.

Es soll ja auch Anhänger einer Verschwörungstheorie geben.

Durch die Bespitzelung wird nicht nur der Art. 1 GG sondern speziell das allgemeine Persönlichkeitsrecht (noch spezieller das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) tangiert. Diese beiden Rechte sind nicht explicid im GG aufgeführt sondern werden vom Art. 2 Abs. 1 GG allgemeines Persönlichkeitsrecht i.V.m. dem Art. 1 GG abgeleitet.

Wer es nachlesen möchte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Informationelle_Selbstbestimmung
http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Durchsuchung

Wer Recht behält, wird die Zukunft zeigen.

Edit:
PS: Ich freue mich auf weitere Diskussionen mit Dir.

robbierock
23.12.2009, 23:56
@Harald

Zu deinem Linktipp aus der PN, von Dr. Günther Sander von der J.Gutenberg Uni Mainz.

2. Menschenwürde im rechtlichen Kontext

•Menschenwürde wird vom Staat nicht verliehen, sondern anerkannt, sie begründet die Notwendigkeit des GG und stellt seine Basis dar
•Menschenwürde wird weder im Grund-Gesetz noch in einem weiteren Rechtstext definiert.

•„Worin auch immer die Menschenwürde besteht, herrscht doch breite Übereinstimmung dahingehend, dass sich jeder Angriff auf die Menschenwürde als Eingriff entweder in die Freiheit oder die Gleichheit des betreffenden analysieren lässt“(Brugger, 20)

•Freiheit wird dabei im weitesten Sinne als Handlungsfreiheit und insbesondere Persönlichkeitsrecht und Gleichheit der Menschen interpretiert
•Art.2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 gewährleistet ein allgemeines Freiheits- und Gleichheitsrecht; diese Absätze werden zur Interpretation der Menschenwürde genutzt.

•Persönlichkeitsentfaltung als Autonomie bzw. als Möglichkeit eines jeden Menschen zur faktischen oder sittlichen Selbstbestimmung.

Ich sehe hier keinen Widerspruch zu meiner Ansicht ganz im Gegenteil er bestätigt sie nur.
Dass hier nicht Artikel 5, GG wie „Mart“ das interpretiert hat, sondern Artikel 1, GG greift und den kann man eben nicht mit einer 2/3 Mehrheit ändern. (Ewigkeitsklausel)

Ansonsten ist eine Diskussion, ob nun hier Artikel 1 oder 2 zur Anwendung kommt, müßig.
Das überlassen wir am Besten den Verfassungsrichtern.

Ok, das mit der Schulbank nehme ich zurück, ich dachte du hättest das gewusst, wenn es dich verletzt hat, tut es mir Leid und lösche es.

gruß robbierock

P.S.: Bitte keine PN mehr, danke und dir auch ein frohes Fest.

M.E.F.ju
24.12.2009, 01:18
Ich hab' lang überlegt und wollte viel schreiben, aber nach reiflicher Überlegung ist das übrig geblieben:
:rolleyes::lipsrsealed::rolleyes::cool:
Wenn ich hier auf'm Ort mit Braincap, zu lautem Auspuff oder sonstewas angehalten würde, gäb's halt keinen Depp mehr, der umsonst das Dach der Grundschule oder Geräte auf dem Spielplatz oder sonstwas repariert.
Das wissen die auch ganz genau.
Ich nehm' mir meine Freiheiten, aber ich geb' auch was dafür. Das ist halt Kaff,
egal wieviel Neubauviertel oder Nahversorgungszentren drumherum gebaut werden, mittendrin ist und bleibt es Kaff! Und da kommt erst der Respekt vor dem andern und dann das Gesetz und das ist hier landläufig so!
Ne nach Gesetz gebaute LS würd mich nicht reizen, wir sind in der "post-Werner-Ära"!!!
Dat muß schon kesseln:rolleyes:
Weiter werd ich mich hier nicht beteiligen
Bin viel zu beschäftigt damit in anderen Foren "Ficken" zu sagen:wink:
"Rockermodus" aus

"Rockermodus" aaaaaaauuuuuuuusssss!!!!
Scheisse, geht nicht:rolleyes:
Es gibt halt noch Gestalten,
die nach eig'nen Regeln walten!
Sind es auch die Alten,
doch die halten!!!!

Robbieeeeee, ich kriech den Scheiß Rockermodus nicht aus, würd mich so gern gescheit artikulieren:rolleyes::lipsrsealed:
Und denkt dran, würdet ihr einem Obdachlosen und seiner schwangeren Frau, die beide behaupten nicht gepoppt zu haben (hab' nicht ficken gesagt!) Unterkunft gewähren, wenn sie bei euch an der Tür klingeln?!
Da wird Weihnachten schnell wieder zur Wintersonn'wende:grin:
Eigentlich wollt ich'Äs bei den Smileys belassen,
nichts desto,
wir sehen uns,
Mefju

harald
24.12.2009, 04:36
Ok, das mit der Schulbank nehme ich zurück, ich dachte du hättest das gewusst, wenn es dich verletzt hat, tut es mir Leid und lösche es.


Was gewusst?

Das mit der Ewigkeitsklausel? Ja, wusste ich. Die ist aber genauso ewig wie unser Staatsgefüge. Die Sicherheit besteht nur theoretisch, solange es keine andere Verfassung gibt. Und Sanktionen für eine Änderung sind gar nicht vorgesehen. Außer der Abs. 4 des Art. 20 GG. Aber das ist ja auch nichts schlimmes.

Es macht aber sehr wohl einen Unterschied und es ist auch nicht müßig darüber zu diskutieren, aus welchem Artikel sich das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet.

Es leitet sich, nach herrschender Rechtsauffassung (nicht nur nach meiner unbedeutenden), aus Art. 2 Abs. 1 GG ab. Und nicht aus Art. 1 GG.

Das muss ich einfach noch loswerden, da sich da eventuell Missverständnisse eingeschlichen haben:

Aus meinen Unterlagen zum Staats- und Verfassungsrecht ergibt sich für
die Menschenwürde:

Der Begriff der Menschenwürde lässt sich nur unter großen Schwierigkeiten bestimmen. Grob kann man die Menschenwürde als das bezeichnen, was - die Natur - den Eigenwert - die Eigenständigkeit - und die Selbstverantwortung, also das - Wesensmäßige und Personenhafte des Menschen ausmacht und beinhaltet (Vernunftbesitz, Freiheit des Willens, Autonomie, Leistung durch selbstbestimmtes Verhalten).

In der Literatur gibt es zwei Auffassungen, wie sich der Schutzbereich der Menschenrechte positiv bestimmen lässt:

1. die "Mitgifttheorie" hiernach ist die Menschenwürde der dem Menschen von Gott oder der Natur mitgegebene Wert (z.B. der Eigenwert, die Eigenständigkeit, die Wesenheit, die Natur des Menschen schlechthin)

2. die "Leistungstheorie" Das Entscheidende an der Menschenwürde ist die Leistung der Identitätsbildung. Hiernach hat der Mensch also Würde aufgrund seines eigenen selbst bestimmten Verhaltens.

Bei der Würde des Menschen geht es vorrangig nicht um dessen Freiheit oder Leben, Gesundheit usw. sondern um das Menschsein an sich.

Erst in den nachfolgenden Grundrechten geht es um die eigentlichen Grundrechte.

Die Menschenwürde ist unantastbar. Die anderen Grundrechte haben Schranken. In diesen Schranken kann in sie eingegriffen werden.

Solche verfassungsmäßigen Eingriffe beschränken nur die Grundrechte, sie tasten aber in keinster Weise die Menschenwürde an.

Aber du hast Recht, sollen die Verfassungsrichter sich darüber Gedanken machen.

robbierock
06.01.2010, 13:29
@ Harald

Ich wollte nur verhindern dass du bei Mart den Eindruck erweckst, mit unserem GG könnte man machen was man will.

Die Ewigkeitsklausel, bleibt solange es die Bundesrepublik Deutschland gibt.

Das Verfassungsgericht, prüft den Gesetzgeber ob er auch gemäß GG handelt.
Sollte er sich der Gesetzgeber darüber hinwegsetzen und die Verfassungsrichter mitspielen, hat jeder Bürger das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich war. (Art. 20 Abs. 4)
Leider sind die obrigkeitshörigen Deutschen, sich dessen noch nicht wirklich bewusst.

Ein Kabarettist aus dem Osten sagte kürzlich: "Wir haben die Revolution schon hinter uns, jetzt seid ihr dran." :grin: Recht hat er. :cheesy:

Es gibt genau zwei Definitionen über die Würde des Menschen, kommt halt eben nur darauf an, auf welcher Seite man steht und was man will. :tongue:
Und deshalb ist es müßig mit dir darüber zu diskutieren, des Weiteren zweifele ich deine Kompetenz im Staatsrecht, aufgrund deiner Aussage zu Mart, massiv an.

gruß robbierock

@ Mefju :grin: Genau ! :cool: Freu mich auch auf ein Wiedersehen. :smiley:

harald
07.01.2010, 12:40
Nun denn, du hast deine Meinung, du kannst natürlich auch anzweifeln was du willst.

An meiner Aussage, dass das GG mit einer 2/3 Mehrheit zu ändern wäre, ist aber nichts verkehrt. Das ist explizit im GG auch so vorgesehen.

So steht es in der Verfassung. Vgl. Art. 79 Abs. 1 und 2 GG. Kann jeder nachlesen.

Außerdem habe ich in meinem Post zu mart nichts von Art. 1 oder 20 GG geschrieben. Das kam von dir.

Ich habe dann nur angemerkt, dass sogar das nicht unmöglich wäre, was zwar etwas weit hergeholt ist, dennoch unmöglich ist es nicht.

Edit: Ich habe auch nie behauptet, dass ich der absolute Verfassungsrechtler bin. Ich hab mich nur an einer Diskussion beteiligt.