PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : H4 BI-Xenon 6000°



Marco
11.12.2009, 22:48
Mein umbau hier paar bilder.

Marco
11.12.2009, 22:50
und noch

else
12.12.2009, 02:50
Sieht schön hell aus.
Finde ich aber recht teuer.

Gruß Rene

Golem
12.12.2009, 18:16
Und verboten noch dazu. Hatten wir schon mal (http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=11086).

Stephan_S
12.12.2009, 18:59
Bitte um Aufklärung!

wenn der Umbausatz eine E-Nummer, bzw. eine EG Zulassung hat, wieso ist das dann nicht zulässig?

Gruß
Stephan

rudiwolfen
12.12.2009, 20:29
Hallo Stefan,
Du ließt doch sonst hier alles mit. Scvhau mal hier. Ist noch gar nicht so lang her...
http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=11086&highlight=Xenon

Gruß
Rudi

Kradler
12.12.2009, 20:47
Bitte um Aufklärung!

wenn der Umbausatz eine E-Nummer, bzw. eine EG Zulassung hat, wieso ist das dann nicht zulässig?

Gruß
Stephan

Wenn Marco Pech hat, dann muß er wieder zurückbauen und evtl. noch ein Bußgeld bezahlen.

Diese ist der Hinweis des Verkäufers.

Rechtlicher Hinweis:
Das Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System, das das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
2. oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen

Biker-Ru
14.12.2009, 16:10
No Risiko, No FAN :lipsrsealed: oder so.....:grin:

Pirate177
17.12.2009, 16:13
Zu dem Thema muss ich mich jetzt auch mal auslassen :)

also: prinzipliell verboten? ja ist korrekt.

ABER es gibt xenon ab Werk bei BMW. siehe -> BMW K 1200 GT
UND ich habe eine Kopie eines Fahrzeugscheins einer Buell XB12 Ss wo xenon als Abblendlicht (!!!) ohne automtische Regulierung und Reinigungsanlage eingetragen ist. will ich bei meiner XB12 Ss also auch einbauen. Aber was lt. TÜV auf GAR KEINEN FALL eingetragen werden kann ist Xenon mit Streuglas. Es MUSS ein Klarglasscheinwerfer sein und der Reflektor muss an ausgewiesenen Stellen "entspiegelt" werden um eine Blendung des Gegenverkehrs auszuschliessen.

das ist bei mir Stand der Wissenslage <- öhm ja :rolleyes:

Golem
17.12.2009, 17:43
Lies mal den Thread, der oben verlinkt ist (http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=11086&page=2). Da steht, warum BMW Xenon-Scheinwerfer haben darf. Übrigens auch dort kein Bi-Xenon, wie Marco eingebaut hat.

Pirate177
18.12.2009, 14:26
Lies mal den Thread, der oben verlinkt ist (http://www.ls650.eu/community/showthread.php?t=11086&page=2). Da steht, warum BMW Xenon-Scheinwerfer haben darf. Übrigens auch dort kein Bi-Xenon, wie Marco eingebaut hat.


Hi Golem, da hast Du auch vollkommen Recht. wollte ich auch nicht in Frage stellen. ABER mir liegt wie gesagt eine KFZ-Schein Kopie vor in der Xenon (H7 Aufnahme/kein Bi Xenon) als Abblendlicht eingetragen ist. Das Abnahmegutachten bekomme ich auch noch. Habe mit den lokalen Graukitteln schon Kontakt aufgenommen. Aussage war: "Wenn der Lichtest passt und Sie die Vorlagen für die Eintragung (Scheinkopie/Kopie des TÜV Berichtes) mitbringen kriegen wir das sicher hin". Und eingetragen ist eingetragen. Austragen gibt es ja Gott sei dank noch nicht :grin:

DWausH
18.12.2009, 16:55
............... Austragen gibt es ja Gott sei dank noch nicht :grin:

Logisch gibt es Austragen, und zwar dann wenn du es zurück baust, denn im Schein darf nur stehen wie der momentane Zustand ist. Ausnahmen sind glaub ich nur mehrere Reifen.

s_point
18.12.2009, 17:25
bei mir wurde aber noch nie was ausgetragen :huh: weder lenker, noch ochsenaugen, heckfender......


dLzG Berti :cool:

schmoelzer
18.12.2009, 18:03
H4 Birne mit 95/100 Watt.
Ist auch verboten aber hell und kostet keine 10 Euro.
Sollte aber ein Scheinwerfergehäuse aus Metal sein, denn sonst raucht es:grin:

Grüße

Martin

DWausH
18.12.2009, 18:16
bei mir wurde aber noch nie was ausgetragen :huh: weder lenker, noch ochsenaugen, heckfender......


dLzG Berti :cool:

Von alleine nicht, das muss man schon selber machen lassen, genau wie das eintragen.

Oder als ich mal nen neuen Lenker hab eintragen lassen wurde der alte schön gestrichen.

Ich hab allerdings auch noch nie erlebt dass bei der HU der Tüff meine 2 Seiten Änderungen kontrolliert hat.

Jogi
18.12.2009, 19:04
Moin Moin,

ich lass mir die Sachen gerne wahlweise eintragen. Dann hat man mehr Spielraum. Macht aber nicht jeder Prüfer.

Gruß

Jogi