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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Briefkopie für 150er hinterreifen



Bobbersteff
05.06.2009, 14:36
hallo
hat irgendwer nen 150er hinterreifen eingetragen bekommen und kan mir ne kopie vom brief schicken?eventuell auch faxen oder mailen.für euer bemühen schonmal im voraus besten dank!!!!!!
gruß der stefan

Bobbersteff
18.06.2009, 18:21
Hochschieb!!

rudiwolfen
18.06.2009, 21:48
meines Wissens ist es auf der Originalfelge nicht möglich einen 150er Reifen eingetragen zu bekommen. Darum die fehlende Resonanz auf Deine Anfrage. Wenn doch, ist es versicherungstechnisch riskant.
Oder eben...nor risk, no fun. Muß jeder selbst für sich entscheiden.

Gruß
Rudi

benno
18.06.2009, 22:20
hallo rudiwolfen
doch das geht
jemand im forum hat mir mal eine kopie geschickt
muß mal suchen , hatte selbst nachgefragt beim tüv,keine propleme mit eintragen
wier gesagt muß suchen , geht aber erst nächste woche:wink:

benno
18.06.2009, 22:20
kann aber auch kopie machen und mitbringen nach FB

savageridingdaddy
19.06.2009, 01:22
Es gab ja hierzu mal einen langen Thread. Das Problem ist aber, dass selbst wenn der TÜV es einträgt, die VErsicherung Probleme machen kann. Die Eintragung selbst sagt nicht viel aus und im Zweifel ziehst du den Kürzeren.

Suche Dir doch eine passende Felge eines anderen Moppeds, dann geht dies vielleicht problemloser.

Grüße,
rob

Bobbersteff
19.06.2009, 11:34
hallo
mir geht es nur darum das der reifen eingetragen ist.wegen der versicherung mach ich mir keine sorgen.irgendwann besorg ich mir mal ne breitere felge,aber im moment soll erst mal alles in den brief,damit wir mit dem bobber unbeschwert rumdüsen können.wenn mir jemand ne kopie zukommen lässt ist mir schon geholfen!
mfg stefan

schmuseeddie
19.06.2009, 12:34
...versteh ich nicht.
Was eingetragen ist ist doch zugelassen.
Warum sollte die Versicherung mir als Laien da was können????

Wozu gibbet denn dann TÜFFFFFFFFF???

Gruß

Andi

Franky
24.06.2009, 12:22
Dachte ich auch immer.
Denn was der Tüffer einträgt ist doch gleichzeitig zugelassen und somit legal oder nicht.!?!?!

Also dürfte doch die Versicherung auch nichts machen können.

So sehe ich das auch !?!

rudiwolfen
24.06.2009, 19:54
so ein TÜV ist auch nur ein Mensch. Es gelten die einschlägigen Gesetze, vor allem bei einem Schadensfall. Auf den TÜV kann man sich da nicht berufen.

Gruß
Rudi

ist so, ist so Schei..., aber no risk, no fun.

Gruß
Rudi

blue-thumper
24.06.2009, 21:43
soviel zum tüv und einträgen.

zitat gerichtsurteil.


Für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges ist alleine der Halter verantwortlich. Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere belegt lediglich, das die Änderung am Fahrzeug von einem Sachverständigen des TÜVs oder der Dekra abgenommen wurde - sie belegt jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Änderung als solche.

Verstößt der Eintrag gegen geltendes Recht gilt die BE als erloschen - dies gilt auch dann wenn die der Rechtsverstoß nicht erkannt wurde

peacefulltomy
24.06.2009, 23:30
...deutschland. ich frag mich oft, wozu der sachverständige, wenn es dann doch nicht gilt. das ist wie mit den HU´s. jeder mechaniker bei einer inspektion macht mehr. somit ist bei regelmäßiger inspektion die HU überfüssig. genau wie ein eintrag in die fahrzeugpapiere, wenn er plötzlich gegen geltendes recht verstößt. mit einem fuß stehst du immer drin...:undecided:

blue-thumper
25.06.2009, 02:21
da könnte ich auch kotzen.


dies gilt auch dann wenn die der Rechtsverstoß nicht erkannt wurde

dieser satz ist gleichbedeutend mit "unwissenheit schützt nicht vor strafe" also für den gesetzgeber immer schön ein hintertürchen offen lassen. :a030:

warum wir die tüv-ings. brauchen ist doch klar, irgendeiner muß ja die 53,00 € kassieren.