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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer kennt sich mit Mietrecht aus....



Rooster
29.08.2008, 13:12
Verdammt was für ein Besch.... Tag


Soeben ruft mich meine Frau an und teilt mir mit das unser Vermieter das Haus verkaufen möchte und die LBS diese heute abend besichtigen möchte.Wohnen schon 7 Jahre im Haus.
Jetzte ist alles für unsere Bedürfnisse umgebaut alles hergerichtet , die 3 Kinder in der unmittelbaren Nähe in der Schule...und jetzt das ...
Wer hat schon solche Erfahrungen gemacht und was habt ihr unternommen.



seehase angefressen

Bauer
29.08.2008, 13:32
Hi,

@ Seehase: das tut mir sehr leid für Dich!
Ich fürchte aber, du wirst da nicht viel machen können.
Das Problem liegt in dem Begriff "Sonderkündigungsrecht".
Selbst wenn Dein Vermieter dir nur mit langen Fristen kündigen kann: der Käufer des Hauses hat da mehr Rechte, v.a. im Bezug auf Fristen. Sofern der da selbst einziehen will, solltest du nach einer neuen Bleibe gucken...
(Sonderkündigungsrecht gibt es nur, wenn der das Haus selbst nutzt...)
Wenn der Käufer das Haus weiter vermietet, bleibt für Dich normal alles beim alten.

Andererseits:
Ruhig Blut! Die LBS Fuzzis sind an 3,5% Maklergebühr interessiert. Dafür kommen die auch gucken:wink:
Aber verkauft haben die die Hütte ja noch nicht...
In manchen Gegenden, z.B. OWL, sind die Hauspreise z.Zt. im freien Fall. Als Käufer hat man dementsprechend gute Karten. Als Verkäuer kriegt man hier nur was verkauft, wenn es seeeehr günstig ist.
Wenn das bei euch so ähnlich ist: abwarten, grinsen während der Preis fällt & in 1-2 Jahren für ein Butterbrot selber kaufen?!?!

Ach ja:
Ich würde mich schon kooperativ verhalten. Es bringt nichts, die Typen mit einem Kantholz zu bearbeiten, auch wenn sie das verdient haben:rolleyes:

MFG, Bauer

HJW
29.08.2008, 13:32
Hi Armin!
Ich kenn mich zwar nicht so aus, aber soweit ich weis, muss der Vermieter einen Termin mit Euch vereinbaren. Er darf nicht so kurzfristig sich anmelden. Nur im Gefahrenbereich (Rohrbruch, Feuer usw.) darf er in die Wohnung. Hast du keine Rechtschutzversicherung? Oder deine Firma hat doch bestimmt einen Anwalt. Frag den mal.
Gruss Heiko!

wolfsister
29.08.2008, 13:43
Also, ganz salopp gesagt:

Kauf bricht Miete nicht!

Wie allerdings Bauer schon schrieb, wenn der Käufer selbst drin wohnen will kommt u.U. eine Eigenbedarfskündigung.

Was im Moment ganz wichtig ist, euer jetziger Vermieter kann euch mit der Begründung "Hausverkauf" nicht kündigen!

Also erst mal ruhig Blut :wink:

Hier wird dir geholfen:

http://forum.jurathek.de/forumdisplay.php?f=32

http://www.vermieter-forum.com/

Gruß
Anke

Stephan_S
29.08.2008, 14:11
... schließe mich Wolfsister an.
Wenn der Vermieter nicht auf Eigenbedarf kündigt, hat er schlechte Karten. Bei der Bewertung des Hauses durch einen Sachverständigen, ist die Mietsituation ein gravierender Punkt. Kann also sein, dass man Euch mittels Einschüchterung zu unüberlegten Handlungen drängen möchte.
Mein Tipp: Mieterbund, Verbraucherschutz, usw.

Alles Gute und viel Glück
Stephan

HJW
29.08.2008, 14:19
Mein Tipp: Mieterbund

Falscher Tipp!
Die mischen sich nicht in Sachen die schon laufen. Sonst würde ja jeder erst Mitglied werden wenn die Kacke am dampfen ist. Du musst vor dem Ärger schon Mitglied sein.

Aber selbst als Käufer hast du Schwierigkeiten, alte Mieter auf Eigenbedarf rauszuschmeissen. Wenn du nicht in einer Notsituation bist.

Also Armin, ruhig Blut. Aber trotzdem schon mal langsam auf einen Umzug vorbereiten.

Gruss Heiko!

Stephan_S
29.08.2008, 14:25
Falscher Tipp!
Die mischen sich nicht in Sachen die schon laufen. Sonst würde ja jeder erst Mitglied werden wenn die Kacke am dampfen ist. Du musst vor dem Ärger schon Mitglied sein.

Sorry. Stimmt. So war es bei uns auch. Aber, wie gesagt, die Situation ist nicht schlecht und er soll sich einfach nicht einschüchtern lassen und zu unüberlegten Zugeständnissen, usw. hinreisen lassen.

Gruß
Stephan

Stephan_S
29.08.2008, 14:33
Aber selbst als Käufer hast du Schwierigkeiten, alte Mieter auf Eigenbedarf rauszuschmeissen. Wenn du nicht in einer Notsituation bist.

Das meinte ich aber auch im Umkehrschluß mit Bewertung des Objekts.

1. Ein langjährig vermietetes Objekt ist immer eine gute Kapitalanlage.
2. Kaufe ich ein Objekt für mich, habe ich immer schlechte Karten wenn es vermietet ist. Je länger, desto problematischer ( Kündigungsfristen, usw. )

Möchte ich also ein Mietshaus verkaufen, trifft 1 zu.
Möchte ich ein Haus mit Einliegerwohnung, o.ä. verkaufen, trifft 2 zu.

Im Falle von 2, muß ich versuchen mit allen Tricks den Mieter loszuwerden.

Gruß
Stephan

p.s. bin Mieter. Nicht, dass wieder alles falsch verstanden wird was ich sage :grin:

loeschmeister60
29.08.2008, 14:59
Der Mietvertrag besteht in jedem Fall weiter wie gehabt, das kann ich bestätigen. Ihr dürft keinesfalls irgendwelche Zusagen machen, falls der Sachverständige, der Eigentümer oder Makler nach euerer Bereitschaft auszuziehen fragen. "Wir bestehen auf die Einhaltung des Vertrages."

Eigenbedarf kann tatsächlich ein Problem werden, aber so weit ist es ja erstmal noch nicht. Wohnt Ihr eigentlich allein in dem Haus oder sind es mehrere Parteien?

Der Mieterschutzverein ist auf jeden Fall auch jetzt noch eine Möglichkeit. Bei uns war es allerdings so, daß der gute Mann nur im Gesetzbuch blätterte und rätselte, was denn mit diesem oder jenem Satz gemeint sein könnte. Ist aber sicher nicht überall so.

Ich drücke Euch auf jeden Fall die Daumen!

Gruß loeschmeister

Secretwish
29.08.2008, 15:00
Jeder Rechtschutz zieht nur, wenn man vorher seine Beiträge bezahlt hat - normal.

Bei Eigenbedarf zieht Kündigungsfrist, aber was ist das schon im Regelfall - 3 Monate? Es sei denn man hat nen Jahresvertrag, der sich automatisch verlängert, da konnte mein Ex-Vermieter versuchen bisser Arzt kam (Kamin war gerade eingebaut und Exfreund eingezogen - nee is klar).

Mietvertrag checken brauch ich Armin nicht sagen. Heute ist der 29. - wirste diesen Monat (jetzt mal den worst case angenommen) keine Kündigung mehr erhalten. Wieder nen Monat gewonnen. Also keinen Briefumschlag entgegen nehmen :wink:. Naja und das beim ersten Termin direkt nen Käufer feststeht halte ich für unwahrscheinlich.

Ärgerlich isses allemal. What a fuck.

Sigrid

wolfsister
29.08.2008, 15:59
Das Problem liegt in dem Begriff "Sonderkündigungsrecht".
Selbst wenn Dein Vermieter dir nur mit langen Fristen kündigen kann: der Käufer des Hauses hat da mehr Rechte, v.a. im Bezug auf Fristen.

Die Aussage war mir entgangen..."Sonderkündigungsrecht" besteht nur bei Zwangsversteigerung. Da der Käufer jedoch alle Rechte und Pflichten die sich aus dem Mietvertrag ergeben mitkauft, muß er sich an das BGB § 573 c halten. Das heißt bei 7 Jahren Wohnzeit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten für den Vermietern. Grundlos darf euch nicht gekündigt werden!

Ihr selbst habt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten!
Die Kündigung muß bis zum 3. Werktag (incl. Samstag) des Monats schriftlich ausgesprochen werden. Dies gilt für beide Parteien.

Termine zur Besichtung des Wohnraumes sind mit dir abzusprechen!

Das ihr nicht raus wollt ist klar, es könnte aber sein das ihr einen Mietaufhebungsvertrag angeboten bekommt. Der ist dann aber natürlich mit einer "gesalzenen" Abfindung, zu zahlen vom Eigentümer, verbunden. Wieviel man da rausholen kann liegt am eigenen Verhandlungsgeschick.

Das sind noch Sachen die mir so dazu eingefallen sind.

Gruß
Anke

rudiwolfen
29.08.2008, 16:52
Hallo Armin,
und wie sieht es aus mit "selber kaufen". Für die Miete, die Du zahlst, kannst Du auch abstottern. Bei langfristigen Darlehen ist die monatliche Belastung erträglich. Wenn Du in den Ruhestand gehst, mußt Du aber fertig sein.
Bist dann allerdings örtlich bissl gebunden. Aber ich denke in Deiner Wohnlage in Nähe der Landeshauptstadt ist auch gut wieder zu verkaufen.
Ich stand vor 15 Jahren vor einer ähnlichen Situation. Seit 2 Monaten schuldenfrei. Ist jetzt meine Altersversorgung.

Gruß
Rudi

Bauer
29.08.2008, 18:34
Hi,

hier noch ein paar Details mit Fristen etc., der Fall liegt aber evtl. in Details anders:

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-22600.html

@ Rudi:
genau das hat grade ein Bekannter von mir durchgezogen.
Monatl. Belastung = Mietpreis, auf den Pfennig & da sind alle weiteren Kosten, die so eine Hütte verursacht, schon mit drin (Heizung etc...)

MFG, Bauer

sprinter07
30.08.2008, 23:00
Stephan S
@ du hast eine persönliche Nachricht