PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SUZUKI Vorverlegte + TÜV



UlPa
18.04.2005, 11:22
Hallo zusammen,

ich hatte von JM vorverlegte Rasten gebraucht gekauft (und inzwischen auch montiert. Geiles Gefühl!). Bei den Rasten war allerdings keine ABE, sondern ein Teilegutachten dabei. Auf dem Gutachten steht, dass die Rastenanlage abgenommen und eingetragen werden muss. Laut SUZUKI-Homepage ist die Rastenanlage abnahmefrei. Was is denn nu richtig??

Gruß Uli

blue-thumper
18.04.2005, 11:40
vorverlegte haben immer ein teilegutachten und keine ABE und müssen deshalb eingetragen werden. wie es sich mit den suzuki rasten verhält weiß ich nicht genau. so wie ich es gelesen habe braucht man keine änderungsabnahme, evtl. hat suzuki diese schon eintragen lassen. ein telefonat mit suzuki in bensheim sollte das klären.

gruß norbert

UlPa
18.04.2005, 12:38
Hallo Norbert,

hast Du da ne Nummer oder ne E-Mailadresse. Auf der Hompage von SUZUKI ist keine direkte Kontaktmöglichkeit angegeben. Die wollen die Ratsuchenden an den nächsten Händler verweisen.

Gruß Uli

blue-thumper
18.04.2005, 13:54
suzuki europa bensheim

tel. 06251-57000

Klampe
18.04.2005, 16:55
Hallo,
habe selber die originalen vorverlegten Rasten von Suzuki
und die haben eine ABE. Wenn erwünscht, kann ich die ABE ja
mal posten.
MfG Klaus

blue-thumper
18.04.2005, 17:03
klampe schicke mir die ABE als e-mail ich setze sie dann in den downloadbereich.

gruß norbert

shakeman
18.04.2005, 17:13
Mal ne Frage... beim letzten Tüv stand zwar im Schein drin, das ich vorverlegte Fußrasten habe, aber wie will der Tüv sehen, das es die sind, die eingetragen sind? Ich habe gar keine Bezeichnungen an meinen Fußrasten sehen können. Der von der Werkstatt sagte auch... Fußrasten stehen drin, also brauche ich nicht dein Teilegutachten. Wenn ich mal andere einbaue... was dann?

Michel
18.04.2005, 17:44
Hallo @All,

in meinen Papieren steht auch nur *M FUSSRASTENANL. TYP LS65*
und auf den vorverl. Fußrasten steht auch nichts drauf. ;) ;) ;)

dLzG Michel

UlPa
18.04.2005, 22:59
Hallo Norbert,

danke für die Tel.Nr.. Ich habe heute versucht, den Teilebereich zu erreichen. Dieser hat die Durchwahl 06251/5700-321. Habe aber leider niemanden erreichen können. Werde es morgen noch einmal versuchen und Euch informieren, sobald ich was weiß.

@Klaus
wenn ich die ABE bekommen könnte, wäre das toll!!!! :). Oder aber als PDF im Download bereitstellen. Dann wäre ja auch alles in Butter.

LG und guts Nächtle
Uli

UlPa
19.04.2005, 09:20
So, habe gerade mit einem Mitarbeiter von SUZUKI in Bensheim sprechen können. Er hat sich während des Gespräches auch noch einmal bei Kollegen rückversichert. Die Analge muss nicht eingetragen werden. Allerdings muss eine Papierkopie der ABE stets mitgeführt werden. SUZUKI wird mir eine ABE nicht selbst zuschicken, da die Firmenpolitik so ist, dass der Kontakt ausschließlich über die lokalen Händler erfolgen soll.

Da mein Händler in Plettenberg das Handtuch geschmissen hat, wäre es toll von Dir Klaus, wenn Du die ABE dem Forum und/oder mir zur Verfügung stellen könntest.

LG Uli

Klampe
19.04.2005, 17:26
Hi Uli,
habe die ABE der vorverlegten Rasten Norbert als eMail geschickt. Der stellt die in den Downloadbereich.
MfG Klampe

UlPa
19.04.2005, 17:37
Danke Klampe ! :)

Norbert, kannst Du Bescheid geben, wenn Du es im Download hast?

Gruß Uli

Klampe
20.04.2005, 19:53
Hi UlPa
habe Dir die ABE als Email geschickt. Viel Spass damit.
MfG Klaus

UlPa
21.04.2005, 17:20
Danke nochmals für die ABE.

Ich habe nun doch meine Zweifel ob die ABE für mich gültig ist. Ich denke mal die Anlage stammt noch aus einer Zeit, wo es noch keine ABE gab. Laut ABE muss an jedem Teil der Rastenanlage eine Prüfnummer eingeschlagen sein. Das ist bei mir nicht der Fall.

Ich stecke mir die ABE mal ein und schaue, was der TÜV in einem halben jahr dazu sagt 8).

Gruß Uli

schmoelzer
21.04.2005, 19:50
Wie, Du hast keine Schlagzahlen? ;D

Lotzbub
21.04.2005, 20:26
genau ;D

BenniGun
21.04.2005, 20:53
gehört zur Grundaustattung eines jeden Schraubers ;D ;D ;D ;D ;D ;D