Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung nach EU Recht
Hey,
nachdem ich Ewigkeiten net ins Forum reingekommen bin, funzt es jetzt wieder.:smiley:
Ich blick bei dieser Geschichte nicht durch ob ein Fahrzeug nach EG Recht zugelassen ist oder nicht.
Laut diversen Quellen findet man in diesem Fall einen Eintrag auf Seite 4 des Fahrzeugbirefs.
Weder bei meiner Else noch bei meinem anderen Bike hat der Fahrzeugbrief 4 Seiten, sondern lediglich eine.
Das Allererste was oben drauf steht ist allerdings:
Europäische Gemeinschaft
Bundesrepublik Deutschland.
Ansonsten finden sich keinerlei Hinweise darauf.
Ich bin Ratlos
Wodurch unterscheidet sich das genau?
Nach der Letzten ummeldung bekam ich auch den neuen Brief und der ist doch nach meinem Verständniss ein EU-Brief?
Blickt echt kein mensch durch.
Genau so wie Bigfoot fasse ich das auch auf, für die Else hab ich gar keinen Alten Brief bekommen (die kam von nem Händler)
Für die Harley hab ich den alten Brief, da steht aber auch nix drin.
Ich glaub ich werd mit dem Kram mal beim TÜV vorbeischauen und direkt nachfragen, den für Umbauten is das ganze ja nicht unerheblich.
ich habe inner zulasssungsbescheinigung teil 1 zu k:--- und zu 17: E
was heißt das nun ??
WES-AP10
27.05.2008, 16:40
Muahaha,
bei mir steht in der Zul. Teil I unter
K: E164*
und bei
17: K
was sagt mir das??
OK, alles klar.
Dann sind meine Moppeds leider nicht nach EU Recht zugelassen.
Verdammte Axt:sad:
Danke für die Aufklärung
Und was ist wenn bei "K nix steht", aber bei "17 E"?
Ist das dann auch nach EU-Recht?
Oder ein Zwitter????
Muahaha,
bei mir steht in der Zul. Teil I unter
K: E164*
und bei
17: K
was sagt mir das??
genau so hab ich's auch und weiß nich weiter :undecided::undecided::undecided: - und hoffe immer noch , daß sich hier jemand auskennt :rolleyes::rolleyes:! also leute , wo stehn wir mit solchen angaben ??? is das jetzt die genehmigung zum heckabsägen oder muß das ding immernoch bis 20cm über die achse :cool::cool::cool:?? eu oder eg oder was ???
http://www.motorradfrage.net/frage/woran-kann-ich-erkennen-ob-mein-motorrad-eine-eu-zulassung-hat
na vielen herzlichen dank auch - das ging ja fix:grin: ! ich hab also ne EG-else !!:cool::cool: unn jetz??? wie war das noch , die lizenz zum absägen hab ich da wohl nich , oder :embarrassed::embarrassed::embarrassed:?? EG is doch der verklemmte verein , EU wär der "coole", richtig ???:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
der gepostete link ist auch nur aus einem forum, also keine gewähr für richtigkeit!!
Hi, meine ist auch nach EU Recht neu zugelassen :grin:
alle Umbauten vom TÜV (Hessen) abgenommen und eingetragen zuzügl. gekürztem Fender vorn.
- Einsitzer
- Fehling Dragbar mit integtrierten Blinkern und
Truderiser 150 mm
- Kurzes Heck :cheesy::wink:
- Gekürzter Frontfender
- Alternativbereifung AVON Venom
- Eigenbau seitl. Kennzeichenhalter
alles nach EU-Rili !!!!(neuer Schein und Brief)
ohne Mecker des Gaukittels und ohne Mängel.
Also an alle Umbauwilligen, nicht aufgeben !!!!:grin::grin::grin:
Bikergrüße
spirit of suzuki
mir ist grade aufgefallen das ich unter der Ziffer (17) ein "A" stehen habe.
ich gehe mal davon aus das das net bedeutet das ich astrein oder die Nummer eins bin, würde aber passen :cool:.
unter der Ziffer K steht bei mir auch E164*
gibt es irgendwo im Internet eine Liste in der alles aufgelistet ist was bei den einzelnen Punkten stehen kann und was es bedeutet?
währe wohl verdammt praktisch
bei (17) steht: merkmal zur betriebserlaubnis
habe aber im netzt noch nix passendes gefunden, wofür die einzelnen buchstaben stehen.
bei (k) steht: nummer der eg-typgenehmigung oder abe
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