Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : An die §§-Experten
Hallo Gemeinde,
ich habe in meinem FZ-Schein die Eintragung
>Ausn.Gen.§ 70 Abs.1 STVZO V.§47 Abs.7+8<
und im Brief noch den Zusatz
>Abgasverhalten braucht nicht nach gewiesen zu werden<
Heist das jetzt auf gut Deutsch ich brauche keine AU?
Meine Zicke ist Zulassung 02.05.89 und ist ein A-Modell und muß jetzt im März noch zum Graukittel.
Danke für Eure Hilfe.
DLzG
Michael
Was ist die Abgasuntersuchung beim Motorrad ?
Die Motorrad Abgasuntersuchung, auch einfach "AU" oder Umweltuntersuchung genannt, wird im am 1.04.2006 eingeführt für mehr oder minder alle Fahrzeuge ab 1989 (Detail siehe unten). gelten.
Die Abgasuntersuchung wird zusammen mit der Hauptuntersuchung durchgeführt. Wird die Abgasuntersuchung nicht bestanden, dann gilt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden. Es gibt also keine extra AU Plakette.
Neben der Abgasuntersuchung wird noch eine subjektive Geräuschmessung durchgeführt. Sollte der Prüfer Zweifel an der Einhaltung der Geräuschgrenzwerte haben sollte, wird dann das Standgeräusch des Fahrzeuges gemessen.
http://www.abgasuntersuchung-motorrad.de/clear.gif
Das habe ich gefunden
@ Michael,
würde sagen KEINE AU ..
§70 STVZO besagt es gibt Ausnahmen,
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_70.php
und bei § 47 dreht sichs um Abgase..
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47.php
Meiner Meinung nach nix AU ..
Gruss
Ritch
AU oder nicht AU- ist doch Rille. Nur ohne AU wirds billiger. Sonst kein Unterschied :cool:
yep, oder so .. eh echal .. :grin:
Moin,
meine LS ist 1988 erstmalig zugelassen worden und muß nicht zur AU. Mein Kenntnisstand ist auch der, das ab EZ 89 die Abgasprüfung erforderlich ist.
Gruß, Guido
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