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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung für umbauten?



malcom
29.02.2008, 23:31
hallo, ich hab mir vor kuzem auch ne savage geholt. die hat zwar noch vom vorbesitzer tüv aber ich muss noch umbauten anmelden oder eintragen lassen. jetzt ist die frage wie ich das mach. ich hab leider keine ahnung davon da dies mein erstes motorrad ist und ich sowas vorher noch nie gemacht hab. ich hab mich schon erkundigt und weiß das die umbauten so grenzfälle sind die einen TÜV Prüfer erlauben es die anderen nicht. Ich möchte aber nur wirklich sehr ungern darauf verzichten da diese der haupt grund dafür waren warum ich mir das Motorrad gekauft hab ;)... mir wurde gesagt das ich außerdem nach Gutachten gucken sollte z.B nach einem Gutachten für nen breiteren Reifen oder für eine seitliche nummernschildhalterung. brauch ich diese gutachten nur für den TÜV? weil dann die wahrscheinlichkeit höher ist das er mir die Teile genehmigt oder ist das notwendig für spätere Kontrollen. ich hoffe ja das wenn mir der TÜV Prüfer einmal die sachen eingetragen hat, da keiner so schnell was sagt also falls ich in ne Kontrolle gerate oder kann ich trotzdem probleme bekommen auch wenn alles in den papieren eingetragen ist?:undecided:

ChrisBW
29.02.2008, 23:38
ich hoffe ja das wenn mir der TÜV Prüfer einmal die sachen eingetragen hat, da keiner so schnell was sagt also falls ich in ne Kontrolle gerate oder kann ich trotzdem probleme bekommen auch wenn alles in den papieren eingetragen ist?:undecided:
Also so viel ich weiß können bei sachen die eindeutig gegen die StVzO sind auch die Grün-Weißen dein mopped still legen auch wenns der tüv eingetragen hat.
Gruß
Chris

rudiwolfen
01.03.2008, 00:45
Hallo malcom,

für alle Umbauten ohne e-Nr. sollte es ein Gutachten geben. Diese Gutachten musst Du beim TÜV vorlegen, wenn Du diese Umbauten eintragen lassen willst. Sind keine Gutachten vorhanden, kannst Du versuchen die Umbauten durch Einzelabnahme getüvt zu bekommen.
Die eingetragenen Umbauten sollte keine Schwierigkeiten bei den Trachtenträgern bereiten.
Es ist günstig, wenn man bei einer Bikeschmiede, die auch selbst Umbauten macht, den TÜV machen läßt. Die haben meist vernünftige TÜVer an der Hand. Einen gegen die STVO oder die Sicherheit verstoßenden Umbau nimmt Dir aber KEINER ab.

dLzG
Rudi

Elsenfan
01.03.2008, 11:53
Bei Teilen für die Du ein Gutachten hast , ist die Eintragung bei richtigem und vorschriftsmäßigen Anbau kein Thema ( pro Eintragung ca.15.-eur beim Tüv ).
Aber Du bekommst auch selbstgebaute Teile oder Teile ohne Gutachten eingetragen.
Für diesen Fall muß eine 21er Abnahme für diese Teile gemacht werden (pro Eintrag ca.47.-eur beim Tüv).
Zuletzt kommt dann der Weg auf die Zulassungsstelle wo Du dann Deinen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief geändert bekommst ( Prüfberichte die Du beim Tüv für die Eintragungen bekommen hast sind dort vorzulegen). Kosten auf dem Amt ca . 20.-euro

Gruß vom Elsenfan

cicimon
01.03.2008, 14:25
@melcom

Hy
ich hab das gleiche Problem habe mir die else gekauft nov.2007
einige Sachen waren schon gemacht ,andere habe ich noch ein bisschen verändert ,mein Problem ist das nicht alles eingetragen war ,aber bevor ich sie auf mich anmelde will ich die Änderungen noch vom TÜV- BW anschauen lassen.

http://cicimon.de.tl/Bl.ue.mchen_elSe-Suzuki-Savage-LS-650.htm

also :

für den Lenker habe ich ne TÜV Abnahme mit ABE.
Umbau von 2 auf 1(else Sitz abgeschliffen ) Sitz Eintragung pflichtig war ohne Probleme .
Seitlicher Kennzeichenhalter Eigenbau wurde bemängelt da von der re.seite die 30 grad Sicht nicht eingehalten wurde und ich brauch noch ein Abweiser hinter den Kennzeichen ,also alles raussetzen und Abweiser anschweißen und dann wieder vorbeifahren wegen der Abnahme,der Prüfer war sehr nett .

Er hatte mir aber noch den Tipp gegeben das die Beleuchtung nicht
Eintragung pflichtig ist aber ein E-Zeichen haben muss und
30 grad Seitliche Sicht beidseits eingehalten werden muss wie beim Kennzeichen auch .Die hintere Blinker stimmen bei mir auch nicht ganz muss ich auch noch mal ändern.

Gruß Cicimon

Ronny
01.03.2008, 14:31
@melcom


f
Seitlicher Kennzeichenhalter Eigenbau wurde bemängelt da von der re.seite die 30 grad Sicht nicht eingehalten wurde .

Die hintere Blinker stimmen bei mir auch nicht ganz muss ich auch noch mal ändern.

Gruß Cicimon

Und das sind genau die Gründe weshalb man vor dem Umbau beim TÜV vorsprechen und seine Pläne erläutern sollte, dann spart man sich das doppelte hingurken.
Die meisten der angebotenen seitlichen Halter halten die 30° Regel nicht ein, aber hauptsache teuer.
Ronny

cicimon
01.03.2008, 14:35
Und das sind genau die Gründe weshalb man vor dem Umbau beim TÜV vorsprechen und seine Pläne erläutern sollte, dann spart man sich das doppelte hingurken.
Die meisten der angebotenen seitlichen Halter halten die 30° Regel nicht ein, aber hauptsache teuer.
Ronny

Hy Ronny

das ist korrekt , und hauptsache TEUER!!!!.

ich habe meine leider so gekauft :sad:

Gruß

malcom
06.03.2008, 18:46
was muss man noch beachten bei einem seitlich angebrachten nummernschild, ich musss meins ja wie gesagt auch noch eintragen lassen ich hab gehört es braucht mindestens 2 befestigungspunkte. also zwei punkte an denen es fest geschraubt ist oder 2 befestigungspunkte zum motorrad hin also quasi 2 querstreben eine unten und eine oben vom nummernschile (ich hoffe es versteht jemand was ich meine) auch gelesen habe ich das wenn es ordnungsgemäß angebracht ist keine eintragung auch für seitliche kennzeichen notwendig ist. stimmt das kennt sich da jemand aus?

Elsenfan
07.03.2008, 18:11
Seitliche nummernschilder sind grundsätzlich eintragungspflichtig !

Zu der befestigung des halters am moped sind aber nicht zwingend zwei befestigungspunkte notwendig ,der halter muß nur gegen ein verdrehen gesichert sein .
Das nummernschild muß von hinten, von jeder seite bei einem winkel von 30° lesbar sein( aus jeder richtung ). Ebenfals darf es nicht mehr als 15° geneigt zur fahrbahn liegen.
Außerdem muß genügend abstand zum reifen eingehalten werden um das größtmögliche kennzeichen zu montieren.
Die mindesthöhe von der fahrbahn bis zur nummernschildunterkante muß mindestens 200mm betragen.
Es ist für eine ausreichende beleuchtung zu sorgen, wobei die beleuchtung auch eine e-nummer besitzen muß.
Die eigendliche rückleuchte muß weiterhin in der fahrzeugmitte angebaut werden und ein zusätzlicher rückstrahler (katzenauge) ist ebenfals zu montieren.

Gruß vom elsenfan

malcom
08.03.2008, 14:44
ok danke für die hilfreichen informationen ich guck mal ob ich das einhalten kann

cicimon
08.03.2008, 17:26
hy
hier noch mal TüV Tipps :wink:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf

oder

http://www.ls-650.de/Downloads/kennzeichen_seitlich.pdf

Gruß Cicimon