Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heckumbau Bobber - TÜV
Crossplane
21.09.2025, 07:48
Guten Morgen zusammen,
jep, wieder so einer der seine LS650 auf einen Bobber umbauen will.
Mein Thema aktuell: TÜV... 😆
Ich hatte diese Woche ein paar Gespräche mit diversen TÜV Prüfern. Der eine hätte gar kein Problem damit, wenn ich die Blinker an die originalen Sitzbefestigungen, unter dem neuen "Sattel", schraube. Der andere feine Herr meinte "die Blinker dürfen vom hintersten Teil des Fahrzeugs nur 300mm entfernt sein. Er nannte dafür den Reifen. Scheint aber nicht ganz korrekt zu sein, weil nach Tante Google ein "festes Bauteil" dafür relevant ist. D.h. die Referenz wäre dann das Kennzeichen am seitlichen Kennzeichenhalter.
Die Vorgabe würde auf jeden Fall so ziemlich alle Möglichkeiten killen, die VOR der unteren Dämpfer Befestigung liegen und würde damit die Länge meines Heckfenders bestimmen. Das ist ziemlich ätzend, weil ich den Heckfender ein gutes Stück vor der Radachse enden lassen wollte, d.h. im Anstieg des Reifens. Sieht mM nach besser aus.
Jetzt bleibt offenbar nur noch die untere Dämpferaufnahme, oder die Blinker am Fender. Alles andere ist zu weit vorne.
Zur Länge des Heckfenders selbst meinte er "ja gut, es sollte halt schon was da sein". D.h. die Fender Länge hinten wäre ihm ziemlich wurscht....
Lasst mir gerne mal eure Meinung und Erfahrung hierzu da.
Und: hat jemand zufällig einen Bobber Fender inklusive Befestigung übrig? Dann könnte ich wenigstens mal die Kiste zulassen und dann weiter bauen.
Danke euch
auch wenn mir Bobber nicht gefallen kann ich was beitragen.. zum Thema Blinker mein Tüver hatte mir erklärt (ja ich fahre auch Bobber zum tüven) das mit den 300mm gilt wenn die Kiste ne EG Zulassung hat unser LS ist aber noch nach StvO zugelassen , wenn die Blinker sichtbar sind ist es gut .
ich hab irgendwo noch ein Bild von dem heck ich suche mal
Crossplane
21.09.2025, 08:20
Perfekt, danke. Ich weiß ehrlich gesagt gerade nicht was am cleversten ist. Vmtl ist es am besten und einfachsten die Blinker jetzt einfach an die Sitzhalterung zu schrauben und beim TÜV vorzuführen. Ist nur die Frage ob die sich auf das StVO Argument einlassen....
Der andere "feine" Herr hat recht mit den 30cm nach hinten. Allerdings gibt es auch ein offizielles Schreiben dass bei der Geschichte die Stvzo Zulassung mit der EG Zulassung gleichgestellt ist. Kannst ja den "feinen" Herr mal darauf ansprechen. Übrigens ist bei einer Verkehrskonntrolle egal was der erste Prüfer (ohne Fachkentniss) gesagt hat.
Auf Dieter's Bild scheint das zu passen. Die 30cm +- ein paar sind meistens in Höhe der Steckachse.
Moin, ich bin da bei Dieter. Lass dir am besten die Grundlage für die 30 cm nennen, wenn die für die StVZO gelten soll, wie können dann Ochsenaugen legal sein? Gruß Jogi
Crossplane
21.09.2025, 13:12
Wie ist das zu verstehen? Sind Ochsenaugen auch ein Zulassungsthema für ältere Fahrzeuge? D.h. ist es nur an den alten Schüsseln erlaubt? Oder wie meinen
Übrigens muss bei StVZO das Schutzblech bis 15cm über der Radmitte runtergehen.
Lenkerendenblinker sind auch an neueren Motorrädern zulässig wenn hinten auch Blinker montiert sind.
Crossplane
21.09.2025, 21:06
Wenn die Blinker, wie auf dem Foto gezeigt, bei der originalen Sitzbefestigung montiert sind, dann passt es laut TÜV ja eben nicht. Die Befestigungspunkte sind dann gute 30 cm vor der Achse und insgesamt ca. 60 cm vor dem äußersten Ende des Hinterrades.
Naja, ich frag einfach mal beim TÜV nach in Bezug auf die StVO Regelung.
Danke euch
Und frag auch wie lang das Schutzblech dann hinten sein muss.https://inmaxwetrust.com/659/TUeV-STVZO-vs-EG-Richtlinien-fuer-Blinker
Crossplane
22.09.2025, 07:36
Und frag auch wie lang das Schutzblech dann hinten sein muss.https://inmaxwetrust.com/659/TUeV-STVZO-vs-EG-Richtlinien-fuer-Blinker
Guter Link, danke!
Mach ich. Wenn die Blinker am Sitz befestigt werden können, dann ist es mir auch schon fast egal, wenn der Fender bis zur Radachse gehen muss. Das Ziel wäre es nämlich die Streben hinter den Federbeinen zu "verstecken", sodass man nur den Fender sieht
Moin moin,Wie du aus dem Link entnimmst gibt es für StVZO keinen Abstand von hinten. Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker gehen bei StVZO, nicht bei EG. Die 150 mm über Radachse sind nicht in der StVZO! Das war eine Auslegung vom TÜV, im Gesetz steht nur ausreichende Radabdeckung, nach EG ist keine Radabdeckung definiert, Gruß Jogi
Crossplane
22.09.2025, 09:27
Moin moin,Wie du aus dem Link entnimmst gibt es für StVZO keinen Abstand von hinten. Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker gehen bei StVZO, nicht bei EG. Die 150 mm über Radachse sind nicht in der StVZO! Das war eine Auslegung vom TÜV, im Gesetz steht nur ausreichende Radabdeckung, nach EG ist keine Radabdeckung definiert, Gruß Jogi
Ok, jetzt habe ich das mit den Ochsenaugen am Lenkerende auch verstanden. Danke. War mir tatsächlich auch null bewusst.
Wegen Radabdeckung/Fender: dann werde ich im ersten Antritt mal den Fender nach "Belieben" aber nicht provokant kurz ausführen :)
Die Blinker baue ich unter den Sitz.
Bei entsprechenden TÜV Kommentaren verweise ich dann auf die Zulassung nach StVo ;)
Danke und Gruß
Hier zum nachlesen.https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Typgenehmigungserteilung/Zusatzinformationen/Informationssammlung_TGV_IST/1998/01_98_deut_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Crossplane
22.09.2025, 19:48
Update: Anruf TÜV Süd...
Ich könne mir nicht einfach das Beste aus beiden Welten heraussuchen. D.h. wenn meine Blinker der EG Norm unterliegen (3 in 1), dann muss die Positionierung der gesamten Leichteinrichtung auch nach EG sein.
Generell bei den Fendern, egal ob vorne oder hinten, hat man mir gesagt: da gibt's nicht wirklich was. Also hat sich auf die StVO bezogen. Man hat also in Sachen Fender quasi Narrenfreiheit (mehr oder weniger), aber die Blinker limitierten den Heckfender.
Hallo
Quote: Ich könne mir nicht einfach das Beste aus beiden Welten heraussuchen. Unquote:
Lustig, aber der TÜV darf das schon im negativen Sinn.
MfG.
Achso, du hast nicht nur Blinker sondern auch Brems- und Rücklicht integriert, hättest du mal eher sagen müssen. Die Kombi ist nur nach EG zulässig, nach StVZO sind keine zwei Rücklichter zulässig. Dann muss tatsächlich die Beleuchtung nach EG, bedeutet aber auch Kontrolleleuchten für Blinker und Fernlicht. Gruß Jogi
Ichwersonst
24.09.2025, 13:19
Moin,
Nach längerer Krankheit wieder hier will ich auch mal meinen Senf dazu geben. Ich war vorgestern problemlos beim TÜV, auch wegen Umbau Heckfender. Bilder anhängen kann ich nicht, daher als Text. (Regeln der StVZO)
Blinker vorne: Mindestabstand 340 mm, Abstand zum Scheinwerfer 100 mm.
Sichtbarkeitswinkel nach Außen 80 Grad, zur Fahrzeugmitte hin 45 Grad.
Blinker hinten: Mindestabstand 240 mm, Sichtbarkeitswinkel wie vorne.
Aaaaber (hier kommt der Heckfender ins Spiel), das KBA hat zum Thema Heckfender im Informationsblatt 01-98 bereits 1998 darauf hingewiesen, dass günstigere EU-Regeln auch für Fahrzeuge nach StVZO angewendet werden sollen. EU-Recht ist nun Mal höherrangig und kann im Fall Heckfender nicht durch eine technische Richtlinie ausgehebelt werden.
Da nach EU-Zulassung der Strahlwinkel zum Fahrzeug hin nur 20 Grad beträgt habe ich die Zustimmung zur Montage so gekriegt. Das würde ich aber vorher abstimmen.
Wer Interesse am KBA schreiben hat: Schicke ich gerne.
Dietmar
Ist weiter oben schon alles geklärt.
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