Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal wieder die Arschkarte gezogen!
Ahoi Freunde der Strassenverkehrsordnung (StVO)!
Ich darf meine Heimatstadt wieder mal reicher machen denn gestern wurde mir eine
"Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung" über 55,-€ zugestellt!
Was war passiert?: Am Brückentag vorige Woche befuhr ich frühmorgens mit dem PKW die Einkaufsstrasse meines Viertels als mein Mobiltelfon Laut gab. Also rechts ran, Motor aus
und Anruf entgegengenommen. Ich stand jetzt in der 2. Reihe ohne Behinderung,
Gefährdung, etc. von Dritten. Nach kurzem!! Telefonat weitergefahren, das war's.
Das hat wohl einen freundlichen Mitbürger(?) animiert davon ein Foto zu machen um
obige " Verwarnung" einzuleiten. Recherche im Internet und kurzer Anruf beim Anwalt
ergab nun, dass ich mir den Anhörungsbogen schenken kann, denn ob mit oder ohne
blieb das Ergebnis gleich.
Auch ein Widerspruch mit Anwaltshilfe würde, ob mit oder ohne Deckung durch Rechtschutz,
so gut wie keinen Erfolg haben da die Gesetzeslage der Behörde sehr viel Spielraum
der Interpretation läßt ( klever gemacht!). Nun dürfen die mir in ein paar Wochen nochmal
schreiben und dann werde ich wohl zahlen müssen. Also = siehe Themenüberschrift!! ;-((
Schöner Mist.Also immer den Warnblinker anmachen und sagen dass man gerade den ADAC angerufen hat wegen einer Panne. Oder war das eventuell sogar so😉
Hallo
Wofür genau ist der Strafzettel ? Fürs parken in 2ter Reihe oder fürs telefonieren am Steuer ?
MfG.
Parken in 2. Reihe. Die ganze Aktion hat bei nicht vorhandenem Strassenverkehr
keine 5 Minuten gedauert, da hätte der " Knipser" auch bei eingeschalteter
Warnblinkanlage seine "Neigung" ausgelebt! Es muss sich also hier um einen sehr
kranken Menschen handeln!
Die Krux bei sowas ist, dass der Behördenmitarbeiter beim Verschicken einer
Verwarnung, Bußgeldbescheids oder Anzeige kein persönliches Risiko eingeht.
Hat ja immer "sein" Amt im Rücken und auch die Kosten eines evtl. verlorenen
Rechtsstreit trägt ja immer der Steuerzahler, traumhafte berufliche
Voraussetzungen!! Aber egal, ich seh es bei dieser Summe diesmal sportlich,
mal gewinn ich, mal verlier ich. ;-)
deMischel
13.10.2024, 07:56
Hm
Auch die Warnblinkanlage hätte wohl nix genutzt...
Je nachdem wann der Knipser das Foto macht ( so um die 100stel Sekunde), sind die Blinklichter gerade an oder aus
Die haben ja kein "Dauerlicht"
Also ein Foto lügt zwar nicht... Kann aber durchaus nicht das zeigen, was man erwartet...
Wenn plötzlich der Motor stottert und ausgeht muss man halt den Kumpel anrufen damit er mit einem Abschleppseil kommt. Wenn das Auto danach wieder anspringt und man einigermassen nach Hause kommt......Das währe meine Erklärung dazu. Der Denunziant hat das doch auch genau so fotografiert.😉
PeterGPunkt
13.10.2024, 10:01
Vielleicht war auch der Anzeigenhauptmeister zufällig in der Nähe !!!
Wir alle beharren auf unser Recht!
Ist zwar ärgerlich für dich, aber den Fehler hast ja du gemacht!
Es gibt im Straßenverkehr nun mal Regeln an die man sich halten sollte.
Sorry, ist meine Meinung!
Wir alle beharren auf unser Recht!
Ist zwar ärgerlich für dich, aber den Fehler hast ja du gemacht!
Es gibt im Straßenverkehr nun mal Regeln an die man sich halten sollte.
Sorry, ist meine Meinung!
Mmmh.Deine Meinung in Ehren, aber ich hab ja gar kein Recht für mich geltend gemacht!
Mein Fehler war, dass ich nicht, schon an diesem frühen Morgen, mit der immer
stärker um sich greifenden BLOCKWART-MENTALITÄT* gerechnet hatte!
In diesem Sinn, Freunde der StVO, bleibt wachsam! ;-)
( für die Jüngeren: siehe wikipedia: Blockwart/ Blockleiter/ Treppenterrier)
savageridingdaddy
15.10.2024, 22:04
Auch wenn es dem persönlichem Empfinden widerspricht, es ist meistens sinnvoll die A*backen zusammenzukeifen und zu zahlen. Ich hatte mich auch mal auf eine Diskussion und Widerspruch eingelassen... Ende vom Lied: statt 25,- € wurden es 70,-€ und es war egal was ich im Widerspruch angab Grüße, rob
Exakt! Deshalb dürfen die mich auch nochmal anschreiben.
Ist dann dieselbe Summe als wenn ich mich jetzt schriftlich äussere.
Ich hab's abgehakt.
Auch wenn es dem persönlichem Empfinden widerspricht, es ist meistens sinnvoll die A*backen zusammenzukeifen und zu zahlen. Ich hatte mich auch mal auf eine Diskussion und Widerspruch eingelassen... Ende vom Lied: statt 25,- € wurden es 70,-€ und es war egal was ich im Widerspruch angab Grüße, rob Nö! Nach dem Widerspruch (so er denn tatsächlich begründet ist) folgt der Einspruch gegen das Bußgeld. Dann hilft die Bußgeldbehörde entweder ab, oder gibt es an die Staatsanwaltschaft ab. DORT schaut dann zum ersten mal jemand den Fall an und beschäftigt sich mit den genannten Gegenargumenten - davon läuft alles nach Schema "f" - heutzutage mit "KI".
Letzte Woche ist ein Kumpel vor Gericht gewesen, weil sie ihm ein Speedticket (50 statt angeblich 30) aufgedrückt hatten, das Problem war, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 am Messort gar nicht galt.
Ich selbst hatte mal ein Parkticket, dass jeder Rechtsgrundlage entbehrte - jedenfalls wurde die falsche genannt. Selbes Spiel - selbes Ergebnis: erst auf der Ebene Staatsanwaltschaft/Amtsgericht hat sich jemand den konkreten Sachverhalt angesehen und das Verfahren schließlich eingestellt.
Im vorliegenden Fall heißt das: entweder man erzählt einen stichhaltigen Alternativsachverhalt (z.B.: Panne/Notruf) und hält das Verfahren bis zum Ende durch - (wobei der "Zeuge" nicht weiter anonym bleiben kann...) ODER man kneift und zahlt das Ticket... Ich halte BEIDES nicht für verwerflich!
@Krähe
Interessante Sichtweise. Ich hatte mir die Begründung der Verwarnung natürlich gründlich
durchgelesen und dazu im WEB mal schlau gemacht. Bei dieser Art der Verwarnung
scheinen die Behörden wohl auf ein bewährtes Paragraphen-Paket zu setzen. Einer davon
hat zur Grundlage das ein HALTEN in 2. Reihe länger als 3 Minuten als PARKEN gilt.
Egal ob mit oder wie in meinem Fall ohne Behinderung von Dritten.
Nun sind 3 Minuten eine kurze Zeit und da ich a) keinen Fahrtenschreiber im Fahrzeug habe
und b) ohne Zeugen unterwegs war= schlechte Aussichten!!
Erschwerend kommt hinzu, dass es auf dieser Einkaufsstrasse immer wieder durch Parker
in der 2. Reihe (trotz reichhaltiger Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe!) zu Behinderung
des ÖPNV sprich Strassenbahnen kommt. In dieses "Raster" bin ich durch mein HALTEN
reingekommen und damit ist der Erfolg eines Widerspruchs gleich Null!
Sinnlose Kämpfe kämpf ich nicht! Windmühlenflügel sind stärker!! ;-)
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