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pahld
04.04.2023, 20:01
29908

Wesch
05.04.2023, 08:15
Guten Morgen Haha, irgendwie richtig. Die beste Ausrede, wenns denn eine ist, war, dass die extra die Strasse blockieren da sonst Autos zu scghnell und zu nahe an ihnen vorbeiflitzen. MfG.

loeschmeister60
05.04.2023, 18:42
Spitze! Das trifft den Nagel auf den Kopf!
Einer dieser "Verkehrsteilnehmer" hat mal gemeint, daß Verkehrsregeln für ihn nicht gelten, da er Sportler sei, kein einfacher Radfahrer.
Gruß Harald

Hoschi
05.04.2023, 19:04
Ist leider so, ich hab mal mit nem Spezl geredet der Polizist ist.
Das ist kein Fahrrad sondern ein Sportgerät!
Deshalb brauchen die Vollpfosten auch kein Licht und müssen nicht auf dem Radweg fahren.

Wesch
05.04.2023, 21:42
Hallo
Aber Sportgeräte gehören doch nicht in den öffentlichen Verkehr. Sonst komm ich mit dem Rudergerät oder ähnlichem.
MfG.

loeschmeister60
06.04.2023, 06:14
Ist leider so, ich hab mal mit nem Spezl geredet der Polizist ist. Das ist kein Fahrrad sondern ein Sportgerät! Deshalb brauchen die Vollpfosten auch kein Licht und müssen nicht auf dem Radweg fahren.

Hm...? Wären dann bei der LS, was ja die Abkürzung für "Luftgekühltes Sportgerät" ist, TÜV- und andere Vorschriften nicht auch hinfällig? Ich bitte Freiwillige, das in der neuen Saison zu testen und hier zu berichten. ;)

Gruß Harald

TheCrow
06.04.2023, 07:13
Sportgeräte sind grundsätzlich nicht zulassungspflichtig. Man benötigt weder Führerschein noch Haftpflichtversicherung. Deshalb sagt die Rennleitung ja nie etwas, wenn man mit seinem Zweirad hart am Limit auf Slicks und mit offenen Rohren z.B. durch die Eifel turnt! Ich bin gespannt, wann die Typen, deren Hirn offenbar weniger zu leisten vermag, als das der Kühe, die Autobahnen als ideale Trainingstrecke für sich entdecken. Ob die Rennleitung sie dann weiterhin gewähren läßt?

der-wirre-Irre
07.04.2023, 08:06
Ich kenne beide Seiten und alles was mir dazu einfällt:Etwas mehr Ruhe, Gelassenheit und Toleranz würde allen auf der Straße nicht schaden und viele dämliche Momente entschärfen.

pahld
07.04.2023, 08:12
Du spricht es an mehr " Toleranz und Rücksicht" hier in der Eifel bei denen Fremdwörter sobald die auf den Dingern sitzen fällt doch die Klappe. In 4er Reihen den Berg runter auf der Gegenfahrbahn :a030::a030:

Wesch
07.04.2023, 08:30
Hallo Dem Gesetz nach dürfen bzw sollen die 2 Reihig fahren, ab 15 Fahrrädern. Dies um die Gesamtlänge zu kürzen und ein Überholen zu ermöglichen. Nur wie kann man da noch 2 Meter Mindestabsatnd halten, ohne auf der Gegenfahrbahn durch den Graben zu fahren ? ( mit Auto natürlich, mit Motorrad bleibts möglich ). MfG.

loeschmeister60
07.04.2023, 10:05
Toleranz und Rücksicht sollten, nicht nur im Straßenverkehr, oberstes Gebot sein. Bei den "Kunststücken", die manche Radler, dabei ganz besonders diese "Sportler" abliefern, fällt es oft genug schwer, dieses Prinzip zu wahren.

Ich sehe es täglich und kann es mir nur mit völlig fehlendem Verstand oder Selbstmordabsicht erklären. Da helfen auch die, von Politik und Herstellern so gelobten, Abbiegeassistenten nichts. Deren Dauergepiepse nimmt man nach wenigen Tagen eh nicht mehr wahr.

Ich weiß auch aus der Praxis wie es sich anfühlt mit dem Rad auf einer viel befahrenen Bundesstraße unterwegs zu sein. Auf die Idee, einen Radler ohne genügend Abstand zu überholen, wäre ich daher nie gekommen. Schon garnicht mit dem Lastzug. Aber es ist ja überall so, daß kaum etwas passieren würde, wenn jeder den gesunden Menschenverstand walten ließe. Gerade im Straßenverkehr wird leider zu oft deutlich, daß viele Menschen die möglichen Folgen ihres Verhalten nicht erkennen.

Daß mich vor allem bestimmte Radler auf 180 bringen liegt wohl vor allem daran, daß man sich vorstellen kann, wie so einer im Ernstfall aussieht und daß man im Zweifelsfall als Verursacher herhalten muß. Auch wenn man nicht die geringste Chance hatte, den Unfall zu verhindern.

Gruß Harald

pahld
08.04.2023, 16:10
und noch einen

29926

TheCrow
08.04.2023, 17:26
Das Thema Rennradfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ist weder witzig noch lustig!

Hoschi
08.04.2023, 17:31
Ja, sie dürfen den Radweg benutzen. müssen es aber nicht!
Diese Vollpfosten bringen nicht nur sich selbst in Lebensgefahr, sie gefährden auch den übrigen Verkehr!