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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Reifen - Verwirrung mit Gesetzeslage



Distel
28.06.2022, 12:20
Hallo mal wieder nach urig langer Abwesenheit. Vielleicht kennt mich noch einer der alten Hasen. Ich grüße alle herzlich. :yeah:

Ich bin etwas raus aus dem Thema Savage, fahre aber immer noch, soweit die Kiste läuft. Tut sie im Moment nicht, weil das Vorderrad etwas zerbröselt ist.

Wie dem auch sei, ich bin grad dabei, neue Reifen für die Else zu ordern und stolperte dabei über verschiedene Infos - auch hier im Forum - wonach die Reifenfreigabe passé ist.

Könnte mir einer möglichst kurz erläutern, was ich nun zu tun oder zu erwarten habe?

Meine LS ist Bj. 96, hat vorn die Originalreifengröße (dürfte kein Problem sein) und hinten 140/90B 15M/C.70H (die alte Schlappe von Metzeler ME88). In den Papieren steht für hinten nur die Größe 140/80-15 67S. Bin immer mit der Freigabe gefahren.

Danke für Eure Infos, die mir hoffentlich etwas Erleuchtung bringen.

DLZG, Distel

Hoschi
28.06.2022, 16:46
Laut meinem Prüfer so:
Wenn die Größe schon im Schein eingetragen ist, reicht die Freigabe.
Wenn nicht, ist eine Eintragung aufgrund der Freigabe nach §19 kein Problem.

Hoschi
28.06.2022, 16:54
Ach ja, willkommen zurück.
Ich kenn dich noch, zumindest vom Forum:wink:

pahld
28.06.2022, 16:57
hab auch nur noch die Größe 140/90/15 drin keine marke mehr und ja wir kennen uns auch noch (Cafe Hubraum)

Billy
28.06.2022, 19:03
Hallo Distel!
Ja,laange nix mehr gehört von dir
Wellcome back

theo59
28.06.2022, 21:41
Hallo Distel, willkommen zurück. (Du hast mal vor vielen Jahren bei mir eine Distanzhülse für das Hinterrad/Hinterachse abgeholt)

Seit dem 01.01.2020 gibt es grundlegende Änderungen hinsichtlich der Freigaben von Reifen sofern diese nicht explizit in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Für Reifen mit einem Herstellungsdatum nach 2019 ist die bisherige Herstellerbescheinigung bei anderer Reifengröße nicht mehr gültig. Bei der LS 650 betrifft das dann im Regelfall den hinteren Reifen, da hier ja nur noch die Größe 140/90/15 lieferbar ist. In den Fahrzeugpapieren ist aber im Regelfall ein 140/80/15 eingetragen.

Dieses hat zur Folge, dass bei neuen Reifen (ab Herstellungsdatum 2020) eine "Änderungsabnahme" oder auch wesentlich preisgünstiger eine "Anbauabnahme" erforderlich ist, sofern der/die Reifenkombination nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Ich habe in Bochum und den umliegenden Nachbarstädten fast zwei Jahre nach einem Prüfer gesucht, der mir eine entsprechende Abnahme durchführt. Nach vorheriger Rücksprache mit der Prüfstelle habe ich mich dann für neue "Bridgestone EXEDRA MAX ..." Reifen entschieden, da Bridgestone hierfür ein Gutachten beim TÜV NORD in Essen hat erstellen lassen (siehe Anlage).

Damit war dann Anfang Juni diesen Jahres eine Änderungsabnahme (§19 e) bei meiner LS 650 kein Problem (Kosten von 42,00 Euro).

Anschrift der Prüfstelle in Bochum und den Namen des Prüfers lasse ich dir, sofern gewünscht, gerne per P.N. zukommen.

Viele Grüße Theo

Baggi
29.06.2022, 09:25
Möönsch Antje, das gibt´s doch nicht :grin::smilie_happy_251:

Schön, mal wieder von Dir zu hören, ich hoffe, es geht Dir gut und Du
bist gesund.

Viele liebe Grüße
der Ballbreaker ;-)

Distel
30.06.2022, 12:24
Danke für das liebe Willkommen von Euch. Ja, es geht gut. Die Prioritäten haben sich in den letzten Jahren etwas verschoben, aber - wie gesagt - meiner Else bin ich treu geblieben.

Theo, ja ich erinnere mich. Nur hätte ich Deinen Namen nicht mehr auf die Kette, Quatsch, den Riemen bekommen.

Vielen Dank für die präzisen Infos. Jetzt bin ich im Bilde. Habe dann schon wieder Bedenken, dieses Jahr noch neue Schlappen zugelassen zu bekommen. Mal sehen. Theo ich schicke Dir 'ne PN. :cool:

Macht Metzeler keine zugelassenen Reifen mehr für die ELse? Habe im www zwar passende Größen gefunden, aber scheinbar kommen die nicht für die Savage in Frage.

So, ich werde jetzt mal ein wenig stöbern gehen. Vielleicht finde ich noch aktuelle Infos zum Thema "Reifen".

Grüße von Distel

P.S. Habe Unbedenklichkeits-Dings von Metzeler für die Marethon Ultra inzwischen gefunden...

pahld
30.06.2022, 13:50
https://www.giga-tyres.co.uk/product/GI-R-251776GA?ID=aff_rda_uk_awin&Country=AUK&awc=9352_1656589710_1ef35d5ebfaa2651310ca4e4c8c1a9 b9

https://www.giga-tyres.co.uk/metzeler/me888-marathon-ultra/100/90--19/57/h/gi-r-401540ga

theo59
30.06.2022, 15:45
Hallo Dieter,

diese von dir verlinkten Angebote in GB sind aber mit Vorsicht zu betrachten.

Dort werden Reifen eines bestimmten Herstellers aus aktueller 2022er Produktion angeboten. Hierfür gibt es keine Herstellerfreigabe oder ein Gutachten, welches in Deutschland ab dem 01.01.2020 gültig wäre... Bitte auch berücksichtigen, dass sich zum 01.01.2025 die Vorgaben des Gesetzgebers für "Umbereifungen" noch einmal verschärfen werden...

Es hat sicher seine Gründe, warum momentan von seriösen Händlern im deutschen Markt nur "Brückensteine" aus aktueller Produktion für die LS angeboten werden.

Es gibt natürlich auch Ausnahmen: z.B. schon in der weiteren Vergangenheit erfolgte eine Eintragung von Alternativbereifungen ohne Angabe von Hersteller und Reifenbezeichnung (nur die alternativen Reifengrößen sind in den Fahrzeugpapieren eingetragen)

Viele Grüße Theo

pahld
30.06.2022, 16:23
Theo ich fahr die Reifen auch mit der Freigabe keine Probleme (weder Tüv noch Rennleitung)

2025 kratzt mich nicht bis dahin muss ich eh noch 2 mal Reifen wechseln (ich hab ein Fahrzeug und kein Standzeug)
wer die Freigabe brauch bitte ne Email angeben (die Dateien sind zu groß zu hochladen)

theo59
30.06.2022, 16:27
Nachtrag:

Bitte auch Vorsicht bei dem von mir in Beitrag "#6" eingefügten Gutachten des TÜV-Nord für die Brückensteine. Dieses hat nur Gültigkeit für die "NP41B". Es gibt ja auch nicht gerade wenige in Deutschland zugelassene Grauimporte "NP41A".

Theo

der-wirre-Irre
01.07.2022, 09:37
Wie oft wird man denn mit einer LS 650 angehalten???
Ich habe auch nur die alten Freigaben von Suzuki dabei, ...
Trotzdem an der Stelle ein Danke an Theo, für das Gutachten!
Ich kann ja die geänderte Größe der Reifen mal eintragen lassen.

TheCrow
04.07.2022, 08:19
Das Eintragen einer anderen Reifengröße sowie das Austragen der Reifenbindung halte ich für wichtig - auch wenn man mit der Else eher selten bis nie von der Rennleitung kontrolliert wird. Der Pferdefuß ist nämlich, dass man jederzeit unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden kann - wenn die dann (und das werden sie tun!) einen "falschen" Reifen auf der Karre feststellen, bekommt man ein echtes Problem: im Zweifel war das Fahrzeug mit dem man verunglückt ist, nicht verkehrssicher (ohne ABE muß ja "nicht verkehrssicher" sein) und dann hat man Schwierigkeiten vom Verursacher den eigenen Schaden ersetzt zu bekommen.
Deswegen muß ich dringend meine Reifen umtragen lassen!

pahld
04.07.2022, 13:52
hab den Eintrag

29582

der-wirre-Irre
04.07.2022, 18:02
Ich hab mir den versicherungstechnischen Teil verkniffen, weil die meisten garnicht so weit denken.
Aber wenn es dann so weit ist, werden auch diese Leute es verstehen.

aestas
04.07.2022, 18:28
Bei mir steht das so drin, nix halbes und nix ganzes. Kein Hersteller und die Reste der Reifenbezeichnung. Wen muss ich denn nun auf die Nüsse gehen damit da nur die Dimension steht? Und ich freie Wahl habe?29583

Hoschi
04.07.2022, 19:02
Du hast doch die Größe im Schein stehen, somit ist die Freigabe vom Hersteller gültig.
Nur wenn du 140/80 im Schein stehen hast, hilft dir die Freigabe vom Hersteller für 140/90 nicht weiter.

ssch1704
04.07.2022, 20:55
29584
So steht es in meinem Schein.
Drauf hab ich den Bridgestone
Vorne E-Max F 100/90-19 57H
Hinten E-Max R 140/90-15 70H

Sollte ich die Eintragung im Schein ändern?

theo59
04.07.2022, 21:28
@aestas: Deine Eintragung in den Fahrzeugpapieren ist doch klar und eindeutig. Du darfst halt vorne nur "Dunlop" F11, 100/90-19 57S und hinten nur "Dunlop" K527, 140/90.15 79S fahren, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Reifen mit diesen Typenbezeichnungen gab es eindeutig nur vom Hersteller "Dunlop". Mal abgesehen davon, dass die Eintragung für den hinteren Reifen ".../90.15..." fehlerhaft ist, denn richtig müsste es ".../90-15..." lauten (Tippfehler der Zulassungsstelle - eine Taste nach links verrutscht) gibt es Reifen mit diesen Typenbezeichnungen nicht mehr neu zu kaufen...

Neue Abnahmen von Reifenpaarungen dürfen durch die Prüfstellen nur noch unter Angabe des Reifenherstellers und des genauen Reifentyps erfolgen. Eine Abnahme nur der Reifengrößen, ohne Hersteller und Typenbindung fällt in den Bereich "es war einmal" oder "lang, lang ist`s her".

@ssch1704: sofern deine "E-Max"-Reifen noch aus dem Produktionszeitraum vor dem 01.01.2020 stammen und du auch die hierzu gehörende Bescheinigung der Firma "Bridgestone" mitführst, ist doch alles gut. Sollten die Reifen aus neuerer Produktion ab 01.01.2020 sein, bleibt dir nur die Änderungsabnahme, da "E-Max" nicht in deinen Papieren eingetragen sind. Da du eine NP41B hast, hilft dir hier sicher das von mir in einem vorigen Beitrag angefügte Gutachten weiter...

@Krähe: Auch bei einem unverschuldeten Unfall haben wir mit ordnungsgemäßer LS650 leicht das Nachsehen, da Reparaturen selbst bei eigentlich geringen Schäden den Zeitwert schnell überschreiten... Ich wurde im letzten Jahr beim Anhalten vor einer roten Ampel von meinem Hintermann mit Auto leicht angeschubst. Bin dann mit meiner 87er, originales "F"-Modell nach rechts umgekippt. Originaler Flachlenker-Spiegel rechts defekt (268 Euro), originaler Flachlenker verbogen (312 Euro), originale Flachlenker-Handbremspumpe Gewinde der Lenkerklemmung ausgebrochen (nicht mehr lieferbar...) und die Handbremspumpen von den "P" Modellen passen nicht zwischen Riser und rechte Schalterarmatur. Folge war somit "wirtschaftlicher Totalschaden"... Nur gut, das ich hier schon länger mit den speziellen "F"-Ersatzteilen vorgesorgt hatte. (Anmerkung: habe mehrere LSèn im Stall, auch mit den unterschiedlichsten Eintragungen bzgl. der Reifen)

Gruß Theo

aestas
04.07.2022, 23:08
Tja, das sackige daran ist das ich erst im Juni beim TÜV war und auf die Reifen angesprochen meinte der solange die Dimensionen wie angegeben sind ist alles ok.
Zur Zulassungsstelle durfte ich auch noch zwei Mal weil der Zulassungsdienst natürlich nicht drauf achtet das alle Eintragungen übernommen werden. Der erste Besuch endete mit einem Eintragungsfehler den die Dame nicht korrigiert bekam da nach einer Änderung das System erstmal blockiert, der zweite Besuch hatte dann noch einen weiteren Tippfehler den die Dame nicht korrigiert bekam weil ....ich hab das dann so gelassen. Jetzt darf ich da wieder hin... Ich kriege Pickel!

ssch1704
05.07.2022, 07:30
29584
So steht es in meinem Schein.
Drauf hab ich den Bridgestone
Vorne E-Max F 100/90-19 57H
Hinten E-Max R 140/90-15 70H

Sollte ich die Eintragung im Schein ändern?


Meine eLSe war mit den E-Max und den Eintragungen im Schein im Mai beim TÜV.
Keine Mängel und Plakette bis 05.2024 erteilt. Ohne Bescheinigung der Firma Bridgestone.
Den DOT der Reifen muss ich allerdings erst nachsehen.

pahld
05.07.2022, 07:33
so ich hab auf meiner Weißen Bridgestone , auf meiner Schwarzen Metzeler und Tina hat Maxis drauf alles ohne Probleme bei Tüv und Rennleitung
.Dot muss ich nicht nachsehen so alt werden die Reifen bei uns nicht

deMischel
05.07.2022, 07:35
Ich war auch erst im Mai beim TÜV...
Den hast alles an der eLSe interessiert aber bei den Reifen nur das Profil....(sind aber auch neu, von 2021)

TheCrow
05.07.2022, 14:01
Ja Theo, da hast Du Recht - bei der eLSe ist man schnell beim wirtschaftlichen Totalschaden...
Wirklich ekelig wird es - wenn man dem eigentlichen Verursacher des Unfalls "nur" wegen der fehlenden Reifeneintragung Schadensersatz leisten muss, die eigene Versicherung in Vorleistung geht und schließlich bei einem Regress nimmt (siehe AHB)... Dann kostet der Spass auch noch richtig Geld, dass man auch wirklich ausgeben muss.

Hoschi
05.07.2022, 19:49
Ist wohl wahr, alleine der letzte Um- bzw Aufbau hat mich knapp 1400 Steine gekostet:kopfschuettel:
Wenn ich dann denke was ich vorher schon in die Kiste versenkt hab:thinking:

Egal, Spaß kostet!!

theo59
05.07.2022, 21:48
Hallo Zusammen,

ich schlage dann mal vor, dass jeder einmal die zu seinen Reifen passende Herstellerbescheinigung liest. Dabei aber immer die zum Produktionsdatum der Reifen gehörende Herstellerbescheinigung und die Eintragung in den jeweiligen Fahrzeugpapieren beachten.

Da die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers Metzeler(Nr. 24032 / 3 vom 24.09.2020) zum Anfügen zu groß ist zitiere ich diese jetzt einmal in Auszügen für Reifen mit Produktionsdatum ab 01.01.2020. Hier schreibt der Reifenhersteller Metzeler doch klar und eindeutig was bei Montage seiner Reifen auf einer „NP41B“ mit der regulären Typzulassung „E164*“ zu geschehen hat:

"Wir bestätigen mit dieser Herstellerbescheinigung, dass Einbauanweisungen und Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1, Anh. III, der Richtlinie 97/24/EG sowie deren Rechtsnachfolger 168/2013/EU in Verbindung mit 3/2014/EU Anhang XV eingehalten werden. Eine Begutachtung durch eine zugelassene Prüfstelle ist erforderlich. Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung und damit ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich."

Und weiter auf der nächsten Seite dieser Herstellerbescheinigung:

„Im Verkehrsblatt 15/2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Daraus resultiert, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden können. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.“

Damit kann dann jeder, der diese Reifen fahren möchte, ein Gutachten erstellen lassen und dann sein Fahrzeug abnehmen lassen. Metzeler liefert das erforderliche Gutachten nämlich nicht mit.

Für Bridgestone hatte ich ein solches Gutachten vom TÜV-Nord in Essen schon in einem früheren Beitrag angefügt.

Ob es bei der HU Probleme gibt oder nicht, ist doch immer davon abhängig, ob dem Prüfingenieur bei der Hauptuntersuchung oder auch der Rennleitung bei Verkehrskontrollen überhaupt Unplausibilitäten bzgl. der Reifen oder anderer Dinge auffallen. Der Prüfingenieur hat im Mittel für die Hauptuntersuchung eines Mopeds und der zugehörigen Abgasuntersuchung einschließlich Dokumentation mit Prüfbericht für den Kunden ca. 10 bis 15 Minuten Zeit. Und draußen scharren schon die schon die nächsten Kunden mit ihren Hufen und warten ungeduldig darauf, dass es endlich weiter geht.

Viele Grüße Theo

TheCrow
06.07.2022, 12:12
Ich schlage mal vor, dass wir vorhandene Gutachten, Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc. für die unterschiedlichen Reifen nach Herstellungsdatum 01.01.2020 (DOT 0020) im Reifenthread sammeln:
http://www.ls650.eu/community/showthread.php?17932-Reifen-f%C3%BCr-die-Else-(der-Reifenthread)

Ich meine, für den Conti hätte ich die Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung dort bereits eingestellt gehabt.

theo59
06.07.2022, 16:36
Hallo Zusammen.

Dann füge ich die aktuell gültige Herstellerbescheinigung (Nr. 9945 vom 16.10.2020) erst einmal nur hier an. Vielleicht hat „Krähe“ ja noch was anderes von Conti vorliegen.

Bevor man auf der Conti-Homepage an diese Herstellerbescheinigung gelangt, muss erst bestätigt werden, dass die geänderten Bedingungen und Voraussetzungen für Reifenfreigaben/Herstellerbescheinigungen/Abnahmen ab 01.01.2020 auch verstanden wurden…

Ich hatte auch schon in der Vergangenheit mit Conti Korrespondenz geführt und entsprechende lautende Antworten erhalten.

Damit dürften dann auch alle, die Conti auf der LS 650 fahren vor neuen Herausforderungen stehen… Das Vorliegen und Mitführen einer Herstellerbescheinigung bedeutet ja nicht automatisch „zulässig und alles im grünen Bereich“. Man muss diese Herstellerbescheinigungen schon komplett lesen…

Conti schreibt in dieser Herstellerbescheinigung klar und eindeutig: „Dient als Begutachtungsgrundlage, Begutachtung ist möglich… unverzüglich erforderlich…

Gruß Theo

TheCrow
07.07.2022, 09:43
Habe mir gerade mal die anderen Herstellerbescheinigungen angesehen... Wer noch das alte Reifenmaß und evtl. sogar eine Reifenbindung eingetragen hat, steht bei ALLEN Herstellern vor dem gleichen Problem!
Vielen Dank an den Gesetzgeber!

Jogi
20.07.2022, 08:31
29623

Moin moin,

Anbei mal die alte Freigabe von Suzuki, vielleicht hilft Reservierung ja.

Gruß

Jogi

Ingrimmsch
14.08.2022, 15:29
Hallo zusammen,
Bei meinem Umbau stehen jetzt auch neue Schlappen auf der Liste. Wird ja langsam ein komplexes Thema.
Habt ihr Vorschläge für optisch schlichtere Reifen? Ich mag diese geschwungenen und modernen Designs nicht wirklich. Es gab mal welche von Avon die ein gerades Profil hatten. Finde die aber leider nicht mehr.
Danke schon mal :)

Distel
26.09.2022, 20:32
Ich wollte mich bei allen bedanken, die mich beim Thema Reifen beraten haben.

Inzwischen ist das Vorderrad repariert, neue Reifen aufgezogen (Bridgestone - wegen der einzigen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die eLSe im Moment), Bremsbeläge sowie Lager erneuert und nun muss ich noch etwas Rost am hinteren Fender zuleibe rücken. Dann kann alles zusammen gefrickelt werden, damit ich noch dieses Jahr zum TÜV komme.

Grüße von Distel

der-wirre-Irre
27.09.2022, 22:13
Mein letzter TÜV Besuch mit der eLSe vor 2 Wochen lief in etwa so:

Das erste was mir mein Prüfer erklärte, warum die Reifen nun eingetragen werden müssen, wenn statt 140/80, 140/90 drauf sind.
Es liegt offensichtlich an den Reifenherstellern, die langjährig das KBA mit ihren Freigaben umgangen haben. Dem hat das KBA nun einfach einen Riegel vorgeschoben.

Klare Ansage, "keine Eintragung = keine Plakette".
Statt des ganzen Geschreibsels von Seiten der Reifenhersteller, die in den letzten Monaten überall aufgetaucht sind, hat mein Prüfer die originale Suzuki-Reifenfreigabe von 1998 als Grundlage für die Eintragung benutzt.
Keine Markenbindung, nur die Größe angepasst, da ja lt. Suzuki verschiedene Hersteller Reifen in der Dimension 140/90 anbieten.

Alles ohne viel Gekasper und sinnbefreite Diskusionen.

Linkin-hawk
28.09.2022, 08:59
Geil, so muß das sein TOM :smilie_baby_010::smilie_baby_010: