Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welcher Kennzeichenhalter mit abe
Mc Kaput
14.01.2022, 08:44
Hy ich weiß die frage wurde bestimmt schon 1000 mal gestellt aber einmal geht noch
Welcher seitliche Kennzeichenhalter ist mit ABE halso Eintragungs frei
Ich habe einen montiert aber ohne Gutachten oder Nummer oder ähnliches und habe keinen bock auf Ärger mit den cops
Also will ich es mir einfach machen und einen mit ABE mortieren
Welchen könnt ihr mir empfehlen
Mfg Daniel
Die "V2" von "Genscher" haben eine ABE, andere wüste ich nicht.
Mc Kaput
14.01.2022, 08:53
Mit einem Verkäufer von egay habe ich schon geschrieben wegen dem v2, habe aber keine deutliche Aussage bekommen ob die ABE für den gesamten Halter gilt oder nur für die Beleuchtung
Gilt für den ganzen Halter meine Frau fährt auch so einen.
Ich hab auch einen ohne ABE oder Gutachten dran, hab da ne Kennzeichnung eingeschlagen und eintragen lassen.
Aber genau genommen muss man den nicht eintragen lassen, wenn Neigung und Sichtbarkeit eingehalten werden:thinking:
Mit Eintragung fährt es sich aber auf jeden Fall entspannter
Mc Kaput
14.01.2022, 12:08
Dann werde ich wohl die v2 kaufen
So ne ABE mitführen verbraucht ja nicht mehr spritt :weirdo:
Hallo
280 Euro + Versand ist ne Stange Geld für das Blech. Sind 560 DM oder 11.200 Luxemburger Franken. 79 war mein Brutolohn 32.000 Fr.
Gut, dass die ABE wenigstens dabei ist, braucht dann wohl nicht eingetragen zu werden mit zusätzlichen Kosten, oder ?
MfG. Günther
wir haben sie bei Tina´s LS trotzdem eintragen lassen
Mc Kaput
14.01.2022, 13:58
Is ne Stange geld das stimmt aber wenn ich meine jetzige ohne Gutachten eintragen lassen will mit allem pipapo kostet mich das fast das selbe glaub ich
savageridingdaddy
14.01.2022, 15:04
Hallo zusammen,
soweit ich weiß ist ein seitl. Kennzeichenhalter eintragungsfrei, es müssen "nur" die TÜV-Vorgaben eingehalten lassen.
Den Halter mit ABE finde ich nur Geldschneiderei.
Grüße
rob
Rob ist Ansichtssache aber ich gönne dir gerne hier in der Eifel eine Motorrad Kontrolle und du hast son Ding ohne Eintrag oder Ohne ABE dran.
Hallo!
An unserem Gespann ist auch der V2 verbaut und eingetragen,mit den Kontrollen sind die hier auch ganz fix.
29192
Mc Kaput
14.01.2022, 18:56
Ich versuche Sonntag mal hier Maße von meinem Kennzeichen Halter zu schreiben und wie der Halter ungefähr hängt und ich habe sogar die längere Achse einer anderen Suzuki mit distanzscheibe verbaut und eine Beleuchtung mit e Nummer mal schauen was ihr dazu sagt
Hallo
Frage aus Dummheit :
Dürfte man an einem Gespann das Nummernschild auch und nur am Beiwagen anbringen ?
MfG. Günther
hermann27
14.01.2022, 21:37
So etwa ?
https://www.flickr.com/photos/44366233@N02/14111076359
:blush:
Ansonsten wohl eher nicht ,weil das Kennzeichen für das Motorrad gilt und nicht für den Seitenwagen
mfG Hermann
Ein seitlicher ist definitiv eintragungsfrei, wenn alle Vorgaben über Sichtbarkeit erfüllt sind.
Ich hab ihn aber auch eintragen lassen, weil ich keinen Bock auf die Diskussion am Straßenrand hab.
Nicht jeder uniformierte Mitbürger kennt sich da aus ob zulässig oder nicht.
Kuddel36
15.01.2022, 02:07
Moin,
Ich schau morgen mal nach, wie das bei mir ist. Abgenommen wurde er problemlos, weil alle Vorgaben erfüllt waren. Einen V2 habe ich nicht, da ist ja V2 eingefräst und das passt für mich nicht.
P.S. jaaa, ich bin auch mal wieder da. seid gegrüßt
Gruß, Kuddel
Mc Kaput
15.01.2022, 06:30
Ja das v2 Logo is mir eigendlich auch ein Dorn im Auge da wir ja alle nur v1 fahren:smilie_baby_010:
Ich hatte die mal angeschrieben, ob es den Halter auch ohne das "V2" gibt, aber leider nicht,
das hat nichts mit der Zylinderanzahl zu tun, das ist nur die Bezeichnung des Halters.
Hallo
Nicht jeder uniformierte Mitbürger kennt sich da aus ob zulässig oder nicht.
Und schon sind wir wieder beim Rechtsstaat. Das System ist falsch, bei Zweifel immer für den Angeklagten sollte sein.
MfG. Günther
Hallo
Frage aus Dummheit :
Dürfte man an einem Gespann das Nummernschild auch und nur am Beiwagen anbringen ?
MfG. Günther
Habe ich schon oft an Gespannen gesehen und laut meinem Prüfingeneur auch ok mit der Auflage ,Beleuchtung und Winkel.
Hallo zusammen,
soweit ich weiß ist ein seitl. Kennzeichenhalter eintragungsfrei, es müssen "nur" die TÜV-Vorgaben eingehalten lassen.
Den Halter mit ABE finde ich nur Geldschneiderei.
Grüße
rob
Nicht so ganz, der Genscher zum Beispiel ist von der Qualität schon sehr Hochwertig.
Und wie wir alle wissen sollten, Qualität kostet.
Kuddel36
16.01.2022, 21:47
Moin,
Ich habe einen Kennzeichenhalter von Zieger dran. Der ist ohne ABE aber mit Materialgutachten. Wurde problemlos eingetragen.
Gruß, Kuddel
Meiner ist von Jens, hat ne Fantasienummer und wurde vom TÜV ohne Gerede eingetragen.
Mc Kaput
16.01.2022, 22:28
Wie viel kostet im Schnitt eine Eintragung? Und geht nur beim TÜV oder auch dekra oder gtü
Kuddel36
16.01.2022, 22:49
Mein Inschinör ist von der DEKRA und hat meinen kompletten Umbau abgenommen. Das war nicht sonderlich teuer.
Die Eintragung bei der Zulassungsstelle waren glaube ich 15 € oder so.
Gruß, Kuddel
Bei mir warns mit Reifengröße auch 15.- glaub ich.
Eintragung war beim TÜV da mir der GTÜ-Mann sagte das die das nicht machen.
Bei der letzten HU sagte er mir das Sie das jetzt doch machen:smilie_frech_033:
Ich glaub das ist von GTÜ zu GTÜ unterschiedlich
GTÜ darf nichts nach §21, also Einzelabnahmen durch Vollsachverständigen machen.
TÜV darf das in den alten und Dekra in den neuen Bundesländern machen.
Abgerechnet wird üblicherweise in angefangenen halben Stunden inkl. Dokumentation plus eben ggf. neuer Schein bei der Zulassungsstelle, was bei uns 12,50 kostet - mag nach Region geringfügig abweichen.
Jonny-MI
17.01.2022, 11:42
Nee ist nicht mehr - Hab vor 2 Jahren Lenker, Blinker, Reiser und Reifengröße bei der DEKRA hier im "Westen" abnehmen lassen.
Aber du hattest doch bestimmt Unterlagen für die Teile?
Dann ists bloß §19.
Blinker eintragen? Klär mich mal auf.
Aber stimmt glaube ich schon, das Tüv Monopol im Westen ist abgeschafft worden.
Oh, nicht mitbekommen, dass das gekippt wurde, sorry.
Mc Kaput
18.01.2022, 07:46
Werde mir den v2 kaufen und vielleicht kommen ja noch irgendwelche umbauten in der Zukunft dann kann ich ihn mit eintragen lassen
Aber erstmal fahre ich auf der sicheren seite
Jonny-MI
18.01.2022, 12:08
#Hoschi - nee Lenker-Reiser= Materialgutachten- Blinker = Lenkerenden + Mini hinten= alle E-Nummern einzeln eingetragen! + Reifen ohne Herstellerbindung.
Mc Kaput
25.01.2022, 08:28
Habe jetzt ein Angebot gefunden die Genscher v2 neu mit allem Zubehör für 240 € auf Roller.com und habe gleich zugeschlagen ich glaube billiger wirds nicht mehr
Mfg
Was genau meinst du mit Zubehör?
Mc Kaput
25.01.2022, 19:53
Naja meine eigendlich nur das es das komplette Set ist wo alles dabei ist und kein gebrauchtes wo was fehlt
Ralph das hier wohl.
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/kennzeichenhalter-schwarz-seitlich-genscher-suzuki-ls-650/1749180455-306-2127
Mc Kaput
25.01.2022, 19:55
Genau dieses hab ich gekauft
Ahh, das Rundumsorglospaket:grin:
Guter Preis würde ich mal sagen.
Kannsonichtarbeiten
27.08.2025, 13:48
Dieter (pahld):
Was hältst du vom seitlichen Kennzeichenhalter von Zieger/ibex_parts (ohne ABE) für die eLSe? Der käme 92,- € (keine Versandkosten), sieht ganz gut aus und hat auch den seitlichen Abweiser. Die Abnahme und Eintragung käme noch dazu. Kein Vergleich zum Genscher, aber auch erheblich günstiger. Den Genscher würde ich mir auch eintragen lassen, ABE hin oder her.
Die Frage geht natürlich an ALLE Interessierten. 😄
Obwohl: Ein Einzelgutachten (ohne Vorlage ABE oder Prüfdokument) ist ja auch viel teurer als das Ganze mit ABE usw., da kommt's ja fast wieder aus dasselbe raus, nur ist der Genscher qualitativ erheblich besser. 🤷*♂️ Ich geb mir hier gerade selbst die Antwort. 😁
O-Ton von meinem Tüvel .. wenn der den gesetzlichen vorschriften entspricht muss der nicht eingetragen werden (kann aber eine Nummer einschlgegen und fertig)
Kannsonichtarbeiten
27.08.2025, 14:40
Hhmmm, das Netz schreibt, dass dies für seitlich angebrachte Kennzeichenhalter eben nicht gilt. Die müssen, wenn ohne ABE, abgenommen werden. Da soll sich mal noch einer zurechtfinden. Oder es ist mal wieder vom TÜV-Mitarbeiter und seiner Laune abhängig. 🤷
Ich werde mich mal bei unserem TÜV erkundigen, die GTÜ macht das auf jeden Fall schonmal nicht, ich müsste zum TÜV bei uns.
Zitat
"Sind Kennzeichenhalter am Motorrad eintragungspflichtig?
Kennzeichenhalter für Motorrad - Ist nach dem Umbau eine Eintragung beim TÜV erforderlich? Bis auf Ausnahmen, wie seitlich montierte Kennzeichenhalter, müssen Kennzeichenhalter nicht beim TÜV eingetragen werden."
Zitatende
das netz schreibt viel auch viel müll .. ich hab mein Wissen von unserem AAS (der bildet hier auch die Prüfer für motorrad aus) der einzige richtige Weg ist sprech mit deinem Tüv Prüfer
Jonny-MI
27.08.2025, 17:09
Die AAS halten zu Zeit den Ball flach - Grund: KBA Pressemitteilung vom 20.Juni 25 ; Teiletypgenehmigungen des KBAlöst Teilegutachten(TÜV) ab.
Ich kenn das so und das wurde mir von meinem Prüfer auch so gesagt:
Das Kennzeichen muß nach hinten von beiden Seiten in einem Winkel von 35 Grad sichtbar sein, die Neigung darf 30 Grad noch oben und 5 Grad nach unten nicht überschreiten.
Ob das jetzt hinten, an der Seite oder oben angebracht ist ist völlig egal.
Und natürlich Eintragungsfrei, ich habs aber auch eintragen lassen.
Einfach HOLS650 eingeschlagen damit was zum Zuordnen war.
Kannsonichtarbeiten
28.08.2025, 08:16
Viel Text, sorry, aber interessant. Nicht, dass ich jetzt schlauer wäre. 🥴
Teiletypgenehmigung löst Teilegutachten ab
17.04.2025
Ab dem 20. Juni 2025 muss für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile vom Hersteller eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. Das bisherige Teilegutachten reicht ab diesem Termin nicht mehr aus. Für Verbraucher besteht jedoch kein akuter Handlungsbedarf.
Um genehmigungsrelevante Zubehörteile wie Bremsanlagen, Auspuffe, Fußrasten, Federelemente und vieles mehr legal ans Motorrad zu schrauben, mussten diese Produkte bislang zwei Voraussetzungen erfüllen. Entweder es lag eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor oder ein Teilegutachten.
Bequeme Lösung: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird durch den Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses erwirkt und ist für den Verbraucher die komfortablere Option: Das Zubehörprodukt wird ordnungsgemäß ans Fahrzeug geschraubt und ist durch eine eingeprägte KBA-Nummer bei Polizeikontrollen oder bei der Hauptuntersuchung eindeutig als legal zu identifizieren. So wird es auch in Zukunft bleiben.
Künftig nicht mehr: Das Teilegutachten
Komplizierter ist die Sache beim sogenannten Teilegutachten. Dieses Dokument wird durch sogenannte Technische Dienste, das sind Prüflabore oder Zertifizierungsstellen, die für das Typgenehmigungsverfahren des KBA anerkannt sind, erstellt. Bei Zubehörprodukten mit Teilegutachten muss der korrekte Einbau und unter Umständen die Einhaltung von Auflagen durch eine Prüfstelle (TÜV, Dekra o.ä.) überprüft und dokumentiert werden. Auf Basis des erstellten Gutachtens erfolgt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.
Die neue Teiletypgenehmigung
Ab dem 20. Juni 2025 können für neue Zubehörprodukte keine Teilegutachten mehr ausgestellt werden. Stattdessen muss beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. So will es die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). (Text von mir: Ist vom Hersteller zu beantragen!)
Notwendig wurde die Novelle aufgrund »einer nicht tolerierbaren Anzahl fehlerhafter Teilegutachten«, die die Länder im Rahmen der kontinuierlichen Marktüberwachung feststellten, heißt es vom KBA. Soll heißen: Bei den Teilegutachten wurde getrickst.
Für die neue Teiletypgenehmigung ist eine Zertifizierung direkt durch das KBA vorgesehen. Die Behörde will damit einheitliche Standards sicherstellen. Produkte mit Teiletypgenehmigung erhalten ähnlich wie bei einer ABE eine KBA-Nummer, allerdings mit sechs anstatt fünf Stellen.
Anders als beim alten Teilegutachten ist das KBA bei der Teiletypgenehmigung künftig befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und bei Abweichungen Genehmigungen zu widerrufen.
Drei Jahre Übergangsfrist
Bereits vorliegende Teilegutachten sind noch drei Jahre lang gültig. Wer ein entsprechendes Zubehörprodukt besitzt, sollte also nicht mehr ewig mit dem Einbau und der Eintragung warten. Ab dem 20. Juni 2028 können Teilegutachten nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO genutzt werden.
Hersteller müssen entsprechende Produkte bis zum Ablauf der Übergangsfrist einer Zertifizierung beim KBA zur Erlangung einer Teiletypgenehmigung unterziehen, sollen sie weiterhin legal verbaut werden können.
Kein Handlungsbedarf für Kunden
Wer in seinem Fahrzeug bereits Produkte verbaut hat, die auf Basis eines Teilegutachtens von einer anerkannten Prüfstelle begutachtet und in die Papiere eingetragen wurden, muss sich keine Sorgen machen. Alle Eintragungen bleiben gültig.
Das Procedere für den Kunden wird mit der neuen Teiletypgenehmigung ablaufen wie beim Teilegutachten: Einbau, Begutachtung, Eintragung. Einige Zubehörhersteller befürchten allerdings einen größeren bürokratischen Aufwand, eine längere Verfahrensdauer und höhere Kosten durch die neue Teiletypgenehmigung.
Wie immer und alles, es geht nur um s Geld
Kannsonichtarbeiten
28.08.2025, 09:21
Tja, die Hersteller werden die Mehrkosten (und es werden mit Sicherheit Mehrkosten) für die neue Teiletypgenehmigung auf die Kunden abwälzen, soviel ist klar. Aber dafür hat der Kunde beim TÜV wiederum die Ersparnis, das er lediglich die Abnahme bezahlen muss, so wie ich das verstehe.
Das ist interessant zu lesen, wusste ich noch nicht.
Aber mit dem seitlichem Kennzeichenhalter hat das jetzt nicht direkt zu tun?
Der ist immer noch Eintragungsfrei, wenn die Maße eingehalten werden.
Ordnungsgemäße und sichere Befestigung setze ich jetzt mal voraus.
Ich hab meinen aber - Da ich eh ne Vollabnahme hatte - eintragen lassen.
Kannsonichtarbeiten
30.08.2025, 10:26
Ich habe online eine Anfrage an unseren TÜV gestellt. Gestern kam der Rückruf per Telefon. Ein sehr netter Mitarbeiter hat mir für meinen Fall folgendes erklärt:
- Reifenbindung austragen und Reifengröße für den Hinterreifen eintragen:
Stellt kein Problem dar. Der TÜV schaut selbst, ob der neue Hinterreifen (140/90) bereits von Suzuki freigegeben ist. Wenn ja, erfolgt die Genehmigung vom TÜV direkt und ich kann alles bei der Zulassungsstelle umtragen lassen (neuer Brief, neue Zulassung). Damit ist eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Ist der Reifen nicht von Suzuki freigegeben, erfolgt eine Begutachtung und Probefahrt durch den Prüfer. Dabei wird kontrolliert, ob der Reifen frei rundläuft, ohne irgendwo zu schleifen und ob der Geschwindigkeitsmesser noch in der Toleranz liegt. Wenn ja, alles klar, wenn nein muss der Tacho angepasst werden. Wie das geht, konnte mir der Mitarbeiter nicht sagen. Im schlimmsten Fall müsste ein neuer Tacho rein.
- Seitlicher Kennzeichenhalter:
Mit ABE (z.B. Genscher V2): Kein Problem, die Genehmigung wird sofort erteilt, Eintragungspflicht besteht keine, kann aber gemacht werden.
Ohne ABE oder sonstiges Zertifikat: Das Teil anbauen und zum TÜV fahren. Hier wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Neigungswinkel, Verdrehschutz, Kennzeichenbeleuchtung, Abweiser, Material) geprüft. Wenn alles passt, wird das Teil genehmigt, muss aber zwingend eingetragen werden. Von einer Nummer o.ä. hat er jetzt nichts gesagt, aber zur Zuordnung (durch z.B. die Rennleitung 😊) wäre das schon hilfreich.
Ich bestelle jetzt das Teil und mache dann, wenn die eLSe wieder läuft und angemeldet ist, einen Termin beim TÜV. Vorher schicke ich eine Mail mit meinen Anliegen und Fotos vom Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung 1), dem Typenschild der Maschine und dem seitlichen Kennzeichenhalter (einfach aus dem Internet) an eine E-Mail-Adresse, die der Mitarbeiter mir mitgeteilt hat. Dabei beziehe ich mich auf das Telefonat mit ihm, dann weiß der TÜV schon vorab, was auf ihn zukommt und es geht vielleicht schneller.
Ich berichte weiter
Moin moin,Es gab von Suzuki eine Freigabe für dem 140/90-15, insofern könntest du da was beibringen. Tachoanpqssung wäre damit auch hinfällig. Für die Freizügigkeit schauen die eigentlich nach der Hüllkurve, ob da genug Platz ist. Probefahrt ist m. E. Quatsch und kostet nur Geld. Die LS fährt 140, da ist ein S Reifen mit 160 schon satt drin, die meisten Reifen am Markt sind eh H Reifen, also bis 210.Gruß Jogi
Kannsonichtarbeiten
30.08.2025, 13:30
Dank dir Jogi, hab gerade in den Kaufunterlagen ein Datenblatt aus dem KBA-Archiv für den Bridgestone 110/90 G523 (vorne) und den Bridgestone 140/90 G524 (hinten) gefunden. Die sind also schonmal erlaubt. Nachsehen hilft manchmal 😄. Ich habe jetzt vorne und hinten jeweils den Bridgestone EXEDRA (H-Kennung) in den o.a. Größen drauf, da sollte es keine Probleme geben. Aber ich werde die Sache trotzdem beim TÜV ansprechen, wenn ich den seitlichen Kennzeichenhalter abnehmen lasse. Ich will halt die Reifenbindung austragen und die Reifengrößen und natürlich auch den seitlichen Kennzeichenhalter explizit eintragen lassen, bei dem ist es sogar ein MUSS, weil er keine ABE hat.👋
Kannsonichtarbeiten die Tage festgestellt im Viragoforum gehts im Moment bei einigen auch um den seitlichen Kennzeichenhalter, hab den Text mal geklaut und freundlicherweise dort mal reingestellt. Da geht die Diskussion auch hin und her.
Kannsonichtarbeiten
05.09.2025, 09:49
Hallo Baba,
danke für deine Info. Ja, da herrscht im Augenblick "etwas" Verwirrung durch die neuen Regelungen. Verteilen des Textes auch in andere Foren ist durchaus erwünscht. Ich sehe es so: Alle Hersteller von u.a. seitlichen Kennzeichenhaltern müssen künftig ihre Ware beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) prüfen und sich ein Zertifikat TTG (Teile-Typ-Genehmigung) ausstellen lassen. Diese Kosten werden natürlich auf die Ware beim Verkauf draufgeschlagen, dafür wird's für Kunde und TÜV einfacher. 😎
Danke für die Info, das war mir neu.
Früher wars entspannter.
Kannsonichtarbeiten
06.09.2025, 11:12
Dat isser nu geworden.
Ja, ich weiß, die Achse, die Mutter. Im betreffenden Bild war die Achse noch nicht angezogen, aber ich werde auch eine Mutter mit niedriger Bauhöhe verwenden, evtl. die Scheibe weglassen bzw. die vorhandene Mutter "anpassen". 😊
Achso ja, er hat natürlich keinerlei ABE bzw. Teilegutachten. Man darf gespannt sein, was der liebe TÜV dazu meint, außer, dass er Geld von mir will. 🤣
Kannst doch eine schmälere Mutter nehmen. Wenn ich mir jetzt dein Heck anschaue frage ich mich allerdings warum das Kennzeichen nicht direckt unter den Fender kommt? Dass man den schmalen Reifen besser sieht kann es ja nicht sein.
Alternativ kann man die Hinterradachse von der Intruder verwenden.
Die sollte auch passen.
Wegen der fehlenden ABE würde ich mir keinen Kopf machen, hatte ich auch nicht und es war so ein Billigteil aus der Bucht.
der andere Dieter hatte da mal ein bild reingestellt (ich habs nur nicht so schnell gefunden..
30949
Kannsonichtarbeiten
07.09.2025, 10:46
Kannst doch eine schmälere Mutter nehmen. Wenn ich mir jetzt dein Heck anschaue frage ich mich allerdings warum das Kennzeichen nicht direckt unter den Fender kommt? Dass man den schmalen Reifen besser sieht kann es ja nicht sein.
Hallo Joe,
es ist mir jetzt nicht darum gegangen, den 140/90 "unsichtbar" zu machen. Mir gefällt einfach der seitliche Kennzeichenhalter optisch besser. Natürlich wäre auch ein zentraler Kennzeichenhalter möglich gewesen, aber wie ich oben schon geschrieben habe: "Gefallen macht schön". ✌ Übrigens fährt es sich mit "schmalen" Reifen genauso gut wie mit dicken Walzen. Meine eLSe soll auch in großen Teilen im optischen und technischen Originalzustand bleiben (bis auf den TBKS natürlich, aber den sieht man ja nicht 😆). Und den seitlichen Kennzeichenhalter natürlich auch 😊.
Ach so ja, die Mutter oder vielleicht auch Achse ist jetzt nicht das Problem, da gibt es Möglichkeiten. 👋
Kannsonichtarbeiten
07.09.2025, 10:51
Alternativ kann man die Hinterradachse von der Intruder verwenden.
Die sollte auch passen.
Wegen der fehlenden ABE würde ich mir keinen Kopf machen, hatte ich auch nicht und es war so ein Billigteil aus der Bucht.
Das sind doch gute Nachrichten, danke.
Kannsonichtarbeiten
07.09.2025, 10:55
der andere Dieter hatte da mal ein bild reingestellt (ich habs nur nicht so schnell gefunden..
30949
Danke auch dir, Dieter. 👋
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