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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Opfer der neuen Reifenbestimmungen



steinbock
18.10.2021, 17:47
Hi Leute,

ja, das bin ich heute geworden. Wollte zur HU und kriegte gesagt, die neuen Bridgestone Exedra Max müssen eingetragen werden, schriftliche Reifenfreigabe interessiert nicht. Der Prüfer hatte keine Berechtigungng dazu und verwies mich an seine Hauptstelle, war wohl nur zur Krankenvertretung da.

Ich ruf den Reifenhändler an: der bestätigte mir, daß seit Ende 2019 Reifenfreigaben nicht mehr anerkannt werden. Problem mit Bridgrstone: Exedra Gxxx gibt's nicht mehr, nur noch Exedra MAX und die wurden verbaut. Der Händler gab mir zwar den Wisch, informierte mich aber nicht darüber, daß er mir nicht eingetragene Reifen verbaut!

Ich dachte, mit der Reifenfreigabe ist alles paletti, weil auch ausdrücklich drinstand: "eine Anbauabnahme ist NICHT erforderlich", aber Pustekuchen. Fahre also z.Z. illegal durch die Gegend ... :a030: Jetzt suche ich eine TÜV Stelle bzw. einen Prüfer, der es mir eintragen kann.

Schöner Scheiß, das kostet wieder ... und auch keine Plakette heute. Zum Glück keine Kosten wg. Nachprüfung.

Gruß Klaus

Hoschi
18.10.2021, 17:59
Das ist eine Eintragung nach §19, macht doch normalerweise jeder Prüfer:thinking:

Hoschi
18.10.2021, 18:14
Nur mal um genau zu sein:
Hast du jetzt 140/90 drauf?
Welche Größe steht in den Papiern?

steinbock
18.10.2021, 18:30
Hi Ralph,

nee, die Größe stimmt: 140/90, im Schein steht G523/524, den kriegt man aber nicht mehr, alles andere muß eingetragen werden, so habe ich's verstanden

Gruss Klaus

das war echt spooky, ich war nicht der einzige heute, der seine Reifen nicht abgenommen kriegte, mit mir waren es 3 Fälle. Und immer: ICH darf das nicht, Sie müssen woanders hin, wo das geht.

Hoschi
18.10.2021, 18:33
Laut meinem Prüfer der den 21er gemacht hat ist die Reifenfreigabe gültig wenn die Größe schon im Schein steht.
Nur wenn sie noch nicht drinsteht, sondern nur die Original 140/80, mußt du eintragen lassen.

Hoschi
18.10.2021, 18:35
War beim Tüvtermin vor dem Umbau auch so, bin extra noch mal heim und hab den alten Schein geholt.
da stand der 140/90 drin (Hat das Landratsamt bei der Umschreibung versemmelt), mit Freigabe kein Problem.

steinbock
18.10.2021, 18:36
Nee, im Schein steht die richtige Größe 140/90

Gruss Klaus

Es geht auch um das Reifendatum. Wenn die Reifen vor der Änderung Nov. 2019 produziert worden wären, wären sie durchgegangen. Sie sind aber von Anfang 2020.

Hoschi
18.10.2021, 18:59
Das hör ich zum ersten mal.
mal schauen was hier noch für Erfahrungen auftauchen.

Hoschi
18.10.2021, 19:02
Es geht auch um das Reifendatum. Wenn die Reifen vor der Änderung Nov. 2019 produziert worden wären, wären sie durchgegangen. Sie sind aber von Anfang 2020.
Sind neuere Reifen schlechter als ältere?
Frag mal bei nem anderen Prüfer nach.

steinbock
18.10.2021, 20:03
Hi Ralph,

ja, was Du mir so erzählst, läßt mich heftig zweifeln, ob ich 'n Eintragung brauche. Werde mich sorgsam bei TÜV Rheinland und/oder DEKRA erkundigen, auch bei dem Prüfer, bei dem ich dann Termin habe. Ich kann aber nicht ausschließen, daß die Änderung 2019 Dein Argument, daß die richtige Größe reicht, nichtig macht, werde das jedenfalls anführen und mir erst 'nen Termin geben lassen, wenn das definitiv geklärt ist!

Jedenfalls: der Prüfer suchte nach G524, wie es unter "auch zulässig" im Schein steht, was natürlich nicht drauf war. Und wie gesagt das mit dem Reifendatum. Auch komisch: im Schein steht E 164 und auch auf der Reifenfreigabe, (die Exedra Max Bereifung steht mit dabei), d.h. es gibt auch EG Typgenehmigung.

Hoschi
18.10.2021, 20:18
Es ist ja nun mal so, das Reifenmodellen nach ner Zeit auslaufen und durch Nachfolger ersetzt werden.
Wenn man jetzt jedes neue Model des gleichen Hersteller eintragen lassen müsste hätte man bald einen DIN A4 Ordner als Fahrzeugschein:grin:
Mach dich schlau und lass uns dran teilhaben, ich hab ja nur von meinen Erfahrungen berichtet.

Jogi
19.10.2021, 08:47
Moin moin,

Lass dir bloß nicht den Bridgestone eintragen! Lass dir allgemein die Reifengröße eintragen, ohne Beschränkungen oder mit "nur von einem Hersteller". Dann reicht es bei neuen Reifen, wenn diese nach EG geprüft sind, sollten alle sein. Wenn das Profil eingetragen wird darfst du den Eintrag alle paar Jahre machen...

Gruß

Jogi

steinbock
19.10.2021, 10:54
Moin moin,

Lass dir bloß nicht den Bridgestone eintragen! Lass dir allgemein die Reifengröße eintragen, ohne Beschränkungen oder mit "nur von einem Hersteller". Dann reicht es bei neuen Reifen, wenn diese nach EG geprüft sind, sollten alle sein. Wenn das Profil eingetragen wird darfst du den Eintrag alle paar Jahre machen...



Guter Hinweis, aber zum Verständnis: z.B. G524 oder Exedra Max sind die Profilangaben? War mir nicht so klar ...

Tja, wenn ich wirklich eintragen lassen muß, habe ich so meine Zweifel, ob die nicht auf Einzelnennnung jedes Reifentyps bestehen ...

Es gibt noch einen anderen Unterschied: G524 ist S, Max H. Muß man dann auch eintragen?

Gruss Klaus

Nordwicht
19.10.2021, 12:21
Mach doch nicht solch ein Theater. Du läßt Dir die Reifengrösse eintragen und "Va und Ha von einem Hersteller". Das ist aktuell so üblich. Dann brauchst Du nicht jeden Reifenwechsel eintragen lassen. Wenn der TÜV-Prüfer das nicht machen sollte, dann ab zum nächsten.

Wesch
19.10.2021, 14:21
Hallo

Was fürn Grund gibt es dass solche dummen Gesetze bestehen.
Wenn die Reifengrösse OK ist und der Reifen ein SStrassenprofil hat, sollte doch reichen.
So ists zumindest momentan noch hier in Luxemburg, aaaber der deutsche TÜV hat sich hier nun auch ansässig gemacht, wer weiss !!

MfG. Günther

TheCrow
21.10.2021, 08:55
Um Licht in das Dunkel zu bringen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html (Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums)
Dort wird auch auf die Stichtagsregel 31.12.2019 eingegangen...

Kurzfassung: Bund und Länder haben sich darüber abgestimmt, dass die Bereifung von Krafträdern zu prüfen ist (hic!).
Im Fall eines Fahrzeugs, dass keine EU-Typgenehmigung hat (also über eine -deutsche- ABE zugelassen wurde) oder relevant verändert wurde ist immer eine § 19 Abnahme nötig, wenn Abweichungen von den Eintragungen im Fahrzeugschein vorliegen.
Ebenso, wenn die Reifen ausserhalb der in der COC aufgeführten Größen (Breiter, höher oder schmaler, niedriger) liegen.
Diese Regeln betreffen in einer Übergangszeit Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 alle Reifen.

steinbock
21.10.2021, 10:26
Hi Crow,

was heißt das jetzt für unsere Else? Hat die eine EU-Typgenehmigung? Die Reifen haben sie ja ...

Wir hatten doch kürzlich einen Reifenthread und einige haben auch die Exedra Max verbaut. Habt Ihr den eintragen lassen?

Gruss Klaus

steinbock
21.10.2021, 10:40
Hi Crow,

was heißt das jetzt für unsere Else? Hat die eine EU-Typgenehmigung? Die Reifen haben sie ja ...

Wir hatten doch kürzlich einen Reifenthread und einige haben auch die Exedra Max verbaut. Habt Ihr den eintragen lassen?

Gruss Klaus

Sehr erhellende Info! Niemand konnte mir bis jetzt genau sagen, worin die Änderung denn überhaupt bestand!

labskaus
21.10.2021, 11:30
Um Licht in das Dunkel zu bringen ...

keine EU-Typgenehmigung (?) hat .. -deutsche- ABE (?) zugelassen wurde) oder relevant(?)verändert wurde ist immer eine § 19 Abnahme(?) nötig, wenn Abweichungen(?) von den Eintragungen im Fahrzeugschein vorliegen.
Ebenso, wenn die Reifen ausserhalb der in der COC (?)aufgeführten Größen

Je mehr Licht in die Dunkelheit gebracht wird, desto weniger verstehe ich.

Meine Else ist Typ NP 41 A - kommt demnach nicht aus der BRD. Reifengrößen sind verschiedene eingetragen.
Kann ich jetzt auf Stollenreifen wechseln?

"Diese Regeln betreffen in einer Übergangszeit Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und ab dem 01.01.2025 alle Reifen."

Also darf ich heute eher einen alten ausgelutschten Schlappen draufhaun als ein hochwertiges Neuprodukt?

hmt
21.10.2021, 14:32
Eigendlich ist doch das Thema dieses hier



Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html#1) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.

labskaus
21.10.2021, 15:54
Eigendlich ist doch das Thema dieses hier



Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html#1) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.

Na, so langsam wird der Text verständlich; COC ist jetzt übersetzt.

Was ist jetzt die gleiche Reifenbauart, was sind die übrigen Parameter (Farbe? Profil? Sommer- / Winterreifen, Gelände-/ Strassenreifen?)?
Wo find ich die Fragfähigkeitskennzahl? Wo finde ich das Stichwort " typgenehmigt" ??
Heißt Zulässigkeit, dass das eingetragen werden darf / kann / muß - oder muß nicht ?

Bei den Fußrasten habe ich bei einem großen deutschen Händler (Detlev L.) den Typ Suzuki LS 650 eingegeben und da stand " mit TÜV-Gutachten" und der TÜV hat kontrolliert und die Behörde notiert. Dagegen ist das mit den Reifen ein Drama.

Klär uns gern weiter auf ! :smilie_denk_17::smilie_frech_033::smilie_baby_010 :

hmt
21.10.2021, 17:53
Reifenbezeichnungen

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/kennzeichnung-motorradreifen.pdf

labskaus
21.10.2021, 20:25
Reifenbezeichnungen

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/kennzeichnung-motorradreifen.pdf

Ach du Scheizze - als hätte ich so etwas geahnt! Mehr als 40 Jahre hat es gereicht zu wissen, dass abgefahrene Reifen ersetzt werden sollten und Reifen mürbe werden, wenn sie alt sind.
Jetzt werde ich wohl in die Werkstatt fahren und sagen " hier Schein - mach drauf ", bevor ich mich zum Reifenkenner ausbilden lasse und das versuche zu begreifen und zu lernen, was der ADAC da schreibt.

Danke für die Info, werde das bei besserem Licht neu betrachten!

steinbock
22.10.2021, 03:20
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html#1) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.


Ok, wie ist das anwendbar auf den konkreten Fall, daß Bridgestone 140/90-15 70S G524 im Schein steht und Bridgestone 140/90-15 70H Exedra Max verbaut wurde? Ist die eindeutige Antwort ja, nein oder unklar?? Ich blick's einfach nicht ...

Gruss Klaus

Bombero
22.10.2021, 08:41
Ok, wie ist das anwendbar auf den konkreten Fall, daß Bridgestone 140/90-15 70S G524 im Schein steht und Bridgestone 140/90-15 70H Exedra Max verbaut wurde? Ist die eindeutige Antwort ja, nein oder unklar?? Ich blick's einfach nicht ...

Gruss Klaus


Mach es Dir doch nicht so schwer. Such Dir einen Prüfer der auch Eintragungen machen darf
(hilft auch für zukünftige Änderungen am Fahrzeug!!).
Nimm die Reifenfreigabe des Reifen vom Hersteller mit ( auch wenn damit für den Prüfer
keine Verpflichtung zur Eintragung verbunden ist, hilfts für die Info).
Und bei Unklarheiten lässt Du eben 'ne Eintragung machen, fertig.
Habe es so bei meinem diesjährigen TÜV Termin gemacht, ohne Probleme.
Allerdings diskutiere ich mit Prüfern auch nicht unnötig, weils nichts bringt.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!:wink:

TheCrow
22.10.2021, 08:56
Ich glaube, es hatte schon mal jemand erwähnt, dass es besser ist, wenn man unter Hinweis auf das Alter unserer Maschinen und dass die eingetragenen Reifen nicht mehr produziert werden, die Reifenfabrikatsbindung AUStragen lassen sollte. Dann ist es wurscht, ob G524 oder Max... Nur die Reifengröße 140/90-15 muss drin sein (weil 140/80-15, wie original als Standardreifen hi. eingetragen, nicht mehr erhältlich ist...)

COC oder ABE: beides ist möglich! Es gibt Elsen, die nach EU-Recht zugelassen wurden und Elsen, die nach deutschem Recht zugelassen wurden. Im Fahrzeugbrief bzw. Zul.Besch. I steht drin, ob aufgrund COC oder ABE (bzw. Einzelgutachten?) zugelassen wurde.

@Kay: lass es ruhig Deine Werkstatt machen! Aber sag den Jungs vorher, welche Reifen Du haben willst: Bridge, Metzler, Conti, Maxxis - alle haben unterschiedliche Fahreigenschaften, besonders bei Feuchtigkeit auf der Straße... Und nachher nicht vergessen, die Eintragungen in den Papieren mit den auf dem Fahrzeug befindlichen Reifen zu vergleichen - auch Werkstätten machen Murks! Am Ende bist Du als Fahrer verantwortlich...

Jogi
22.10.2021, 14:35
Alle Elsen sind nach deutschem Recht zugelassen, nix EG.

labskaus
22.10.2021, 15:03
Alle Elsen sind nach deutschem Recht zugelassen, nix EG.

Da ist aber ein Unterschied - nicht in der Zulassung, sondern in der Erstzulassung - nach Typ NP 41 B, oder NP 41 A.

Jogi
23.10.2021, 07:46
Da ist aber ein Unterschied - nicht in der Zulassung, sondern in der Erstzulassung - nach Typ NP 41 B, oder NP 41 A.

Nur die B ist offiziell nach D impotiert worden, die A sind alles Graue mit Einzelzulassung, also auch nix EG.

Wesch
23.10.2021, 08:11
Hallo

Warum sind A Graue ? A wurden z.B. in den Benelux Ländern sowie Österreich vertrieben und nicht als Grauimporte.
Sollten also auch eine EG Zulassung haben.

MfG. Günther

DWausH
23.10.2021, 08:32
So wie Jogi schreibt sehe ich das auch.

Hat mit EG nichts zu tun, nur B ist für Deutschland gebaut, A ist aus Deutscher Sicht aus dem Ausland

Jogi
23.10.2021, 22:09
So wie Jogi schreibt sehe ich das auch.

Hat mit EG nichts zu tun, nur B ist für Deutschland gebaut, A ist aus Deutscher Sicht aus dem Ausland

So ist es. Offiziell für den deutschen Markt war nur die B. Die LS stammt aber noch aus der Zeit des "Uneinigkeit Europas", da war auch NL, B und A noch Ausland mit teils abweichenden Zulassungsbestimmungen.

nde2hxl
02.11.2021, 12:26
Hi liebe Leute,

für mich erledigt:

habe letzte Woche Gutachten machen lassen für die Reifengröße hinten 140/90-15 OHNE Markenbindung, also nur die Größe! Kann man also nicht bei jeder GTÜ-Zweigstelle machen lassen. Diesen Reifenfachmann hat nicht jede GTÜ-Zweigstelle.
Wollte vorher beim TÜV das machen lassen. Aber der sagte mir, er wolle das nur mit Markenbindung tun. Und dem TÜV sei auch nicht bekannt, dass das ohne Markenbindung geht. Dann bin ich wieder gegangen und habe bei GTÜ gefragt. Die sagten mir, da müsste ich nach Hachenburg gehen, wenn ich das ohne Markenbindung haben will. Habe ich dann gemacht.

Kostete knapp 70€ plus Steuer.

viele Grüße
Horst

Mod Edit: Bitte keine Prüfstellen nennen, Danke.

Bombero
02.11.2021, 17:47
Na bitte, geht doch!:smilie_baby_010:

Hoschi
02.11.2021, 19:25
Freut mich für dich, jedoch sollten Orte hier nicht genannt werden.
Das macht man besser per PN.

Bombero
02.11.2021, 21:20
Freut mich für dich, jedoch sollten Orte hier nicht genannt werden.
Das macht man besser per PN.


?? Warum? Wurden doch keine Namen genannt und war doch nix Illegales. Wenn ich in der Gegend wohnen würde, wäre ich für Tipps dankbar wo ich einen Prüfer mit Eintragungsberechtigung, der dazu noch über Fachwissen verfügt, finden kann!

theo59
03.11.2021, 19:35
Guten Abend zusammen,

ich suche auch schon über ein Jahr einen Prüfer der mir den 140/90er möglichst ohne Herstellerbindung einträgt. Aber bis in den Westerwald fahren - ist von Bochum ein bisschen weit - Hab es bisher vergebens bei mehreren Prüforganisationen und Prüfstellen im näheren Umkreis versucht. Hier bekomme ich bisher noch nicht einmal die Größe 140/90-15 eingetragen/abgenommen. Deshalb steht meine 91er Baujahr LS seit Juli 2020.

Bin deshalb für entsprechende Tipps oder Hinweise dankbar.

Viele Grüße Theo

Hoschi
03.11.2021, 19:38
Siehe Sigis Edit.
Sowas macht man per PN, der Prüfer könnte da auch Ärger bekommen.
Hier kann Jeder mitlesen.

Sigi
03.11.2021, 19:47
?? Warum? Wurden doch keine Namen genannt und war doch nix Illegales. Wenn ich in der Gegend wohnen würde, wäre ich für Tipps dankbar wo ich einen Prüfer mit Eintragungsberechtigung, der dazu noch über Fachwissen verfügt, finden kann!
Es kann tatsächlich Ärger für Forenbetreiber und auch Prüfer geben und das hat nicht mal was mit sog. Gefälligkeitsgutachten zu tun.
Im besten Fall hat man in seinem Profil stehen aus welcher Ecke man kommt und ein interessierter kann ja mit besagter PN in Erfahrung bringen wo / wer genau das war.
Um nicht zwischen so Sachen wie Gefälligkeitsgutachten und "Lapalien" wie der Reifensache unterscheiden zu müssen sollten hier einfach keine konkreten Prüfstellen oder Prüfer genannt werden - im Grunde nichtmal bei einer HU, aber das macht kaum jemand.

Hoschi
03.11.2021, 20:35
@ Theo
vielleicht hilft dir das weiter
29109

Hoschi
03.11.2021, 20:56
Hi liebe Leute,

für mich erledigt:

habe letzte Woche Gutachten machen lassen für die Reifengröße hinten 140/90-15 OHNE Markenbindung, also nur die Größe! Kann man also nicht bei jeder GTÜ-Zweigstelle machen lassen. Diesen Reifenfachmann hat nicht jede GTÜ-Zweigstelle.
Wollte vorher beim TÜV das machen lassen. Aber der sagte mir, er wolle das nur mit Markenbindung tun. Und dem TÜV sei auch nicht bekannt, dass das ohne Markenbindung geht. Dann bin ich wieder gegangen und habe bei GTÜ gefragt. Die sagten mir, da müsste ich nach Hachenburg gehen, wenn ich das ohne Markenbindung haben will. Habe ich dann gemacht.

Kostete knapp 70€ plus Steuer.

viele Grüße
Horst

Mod Edit: Bitte keine Prüfstellen nennen, Danke.

Wer bist denn du eigentlich?
Ne Vorstellung gehört zum guten Ton und ist hier gerne gesehen!

theo59
03.11.2021, 21:16
@ Hoschi:

Die Datei hilft mir nicht wirklich weiter, zumal hier ja recht "alte" Reifentypen diverser Hersteller aufgeführt sind, die es heute nicht mehr zu kaufen gibt.

Ich habe von den Brückensteinen sogar eine recht neue Version, sogar mit speziellen Hinweisen für die Abnahme und Eintragung. Vielleicht hilft diese ja anderen weiter - ich hatte damit keinen Erfolg für die 91er LS. Bei meinen 86er und 87er LS`sen habe ich schon viele Jahre hinten den 140/90-15 ohne Herstellerbindung (Vermerk: Reifen nur von einem Hersteller) eingetragen.

Theo

Bombero
04.11.2021, 08:25
Es kann tatsächlich Ärger für Forenbetreiber und auch Prüfer geben und das hat nicht mal was mit sog. Gefälligkeitsgutachten zu tun.
Im besten Fall hat man in seinem Profil stehen aus welcher Ecke man kommt und ein interessierter kann ja mit besagter PN in Erfahrung bringen wo / wer genau das war.
Um nicht zwischen so Sachen wie Gefälligkeitsgutachten und "Lapalien" wie der Reifensache unterscheiden zu müssen sollten hier einfach keine konkreten Prüfstellen oder Prüfer genannt werden - im Grunde nichtmal bei einer HU, aber das macht kaum jemand.


Sorry, kann ich in DIESEM Fall nicht nachvollziehn! Sinn und Zweck des Forums ist doch u.a. zwischen den Membern Erfahrungen auszutauschen um das schönste Hobby der Welt noch angenehmer, Kostensparender und intensiver zu gestalten. Oder seh ich das falsch und bin hier nicht richtig? Hier werden u.a. Ebay Verkaufsanzeigen von Fahrzeugen, Ersatzteilen und Werkzeug verlinkt die auch von jedem einsehbar sind und wo man vielleicht von Wettbewerbsvorteil sprechen könnte!?
Ich selbst habe hier vor langer Zeit ein Angebot eines Zubehörhändlers über eine Rabattaktion von Motoröl eingestellt das auch dankbar angenommen wurde!
Was die jeweiligen Prüforganisationen betrifft, ist es wahrscheinlich so, dass auch bei gesetzlichen Vorgaben Auslegungsvariationen möglich sind ohne illegal zu sein. Eventuell gibt es da sogar Unterschiede bei den Bundesländern? Nach einigen negativen Erfahrungen mit unterschiedlichen Prüforganisationen hier im Stadtgebiet bin ich seit einigen Jahren mit unterschiedlichen Fahrzeugen bei der Jetzigen gut aufgehoben. Die Prüfer sind fachkundig, auskunftfreudig und EINTRAGSBERECHTIGT!!
Diese Erfahrung / Meinung ist natürlich, wie alles was ich hier poste, SUBJEKTIV!!!

Prüfstelle entfernt

NACHTRAG: Bin weder mit den Prüfern verwandt oder verschwägert noch
erhalte ich jedwedige Vergünstigungen/ finanzielle Zuwendungen von
irgendeiner Prüforganisation!

Sigi
04.11.2021, 09:10
Morgen, ich verstehe jetzt nicht, was so dramatisch dran sein sollte das jemandem per PN zu schicken. Ich mach' das mal für dich.
Es ist halt eine Regel hier und meiner "privaten" Meinung auch keine, die uns als Forennutzer irgendwie einschränkt.

Bombero
04.11.2021, 09:19
Nee, Sigi lass das mal! PN in meinem Namen verschicken geht gar nicht!!
DAS wird wohl auch gegen die Regeln hier verstoßen! Habe fertig.

( Wenn Post nicht genehm, kannste ja wieder mal löschen)

pahld
04.11.2021, 09:21
Sorry Manni da bin ich auch Sigi`s Meinung ,Namen und Anschriften haben hier öffentlich nix zu suchen.
PS ich weis von meinem Prüfer das der hier mitliest

TheCrow
04.11.2021, 10:06
Na dann können wir uns doch mal wieder alle beruhigen...

Namen und Anschriften sollten wir hier tatsächlich NICHT veröffentlichen. Soweit diese Daten nicht ohnehin öffentlich sind - wie bei Prüforganisationen, die sie i.d.R. selbst ins Netz gestellt haben - verstößt dies gegen die DSGVO und kann empfindliche Bußgelder für den Forums-Verantwortlichen nach sich ziehen.
Es können auch andere Gründe dafür sprechen, solche Daten nicht zu veröffentlichen, wie z.B. dass ein Prüfer bei einer Prüfstelle in den Verdacht geraten könnte, alles durchzuwinken. Das ist für ihn nicht gut und für uns auch nicht - denn da kann man dann bestimmt nicht mehr hingehen, weil der Prüfer seinen Ruf ggü. seinem Arbeitgeber bzw. Kollegen verteidigen muß.
Gleichwohl ist es für uns alle - auch für die, die im Moment kein Interesse an einer fachkundigen und hilfsbereiten Prüfstelle in Bochum, Düsseldorf oder Umgebung haben, enorm wichtig, dass echte Positivbeispiele bekannt sind und genutzt werden können. Vielleicht wäre es nützlich, wenn man positive, gesetzeskonforme Erfahrungen durch das Einfügen von links (also Daten, die bereits veröffentlicht sind!) teilen könnte? Für Informationen, die Prüfer betreffen, die mit einer gelben Binde am Arm herum laufen bliebe tatsächlich nur eine PN...

Das Versenden von privaten Nachtrichten im Namen eines anderen ist aber in jedem Fall zu beanstanden - schließlich ist die Nachricht "privat" und deren Inhalt geht nur Absender und Empfänger an. Der Empfänger muss sich darauf verlassen können, dass der Absender auch wirklich der ist, für den er sich ausgibt.
Ich gehe aber hier davon aus, dass Sigi nicht eine PN generiert hat, die den Anschein erweckt, dass sie von Manni stammt, sondern er wird schon im eigenen Namen geschrieben haben - nur mit dem (gelöschten) Inhalt von Manni. Wahrscheinlich hielt Sigi die Information für so wichtig, dass er sicherstellen wollte, dass sie den Adressaten erreicht, auch wenn Sigi sie gelöscht hat. Ich halte dieses Vorgehen für sehr umsichtig.

labskaus
04.11.2021, 10:16
Das scheint regional unterschiedlich gemacht zu werden.
Hier, bei mir, gibt es z.B. neben vielen anderen Dekra und sonstigen Gutachtern den TÜV-Nord mit mehreren Standorten.
Für Umbauten sind genau zwei Prüfer zuständig, mehr nicht und deren Namen erfährt man ganz offiziell an den Prüfstationen.
Die Abwicklung ging auch ganz normal:
Angerufen, Umbau geschildert, Termin vereinbart, vorgeführt, begutachtet, Verkehrsamt + Eintrag

steinbock
04.11.2021, 11:33
Hi Leute,

wollt Euch mal mit dem Stand der Dinge updaten: hab den TÜV-Verein gewechselt, d.h. von Rheinland nach GTÜ und was soll man sagen: Reifen war kein Thema! Bin aber leider trotzdem durchgefallen:a030: wg. hinterem Bremslicht, bleibt häufig an! Erst dachte ich, liegt daran, daß der Bremshebel nicht mehr zurückspringt, hab jetzt aber einen neuen Zug geordert.

Mann, was für eine Nerverei. Reifen eintragen werde ich mich später nochmal gesondert drum kümmern.

Grüsse Klaus

pahld
04.11.2021, 11:39
Klaus falls wir uns mal treffen sollten würde ich dich bitten meine LS nicht anzufassen, nicht das dein Pech überspringt

Sigi
04.11.2021, 13:45
Inhalt der PN war lediglich die entfernte Zeile, natürlich nicht im Namen von Manni, sondern in meinem. Heieiei... Winter is coming, wa?

steinbock
04.11.2021, 15:11
Hi Dieter,

guter Rat, bin es aber irgendwie gewohnt: hab mit der Else fast alles gehabt, was man so haben kann, und auch insbesonders Deiner Mithilfe läuft sie immer noch! Nerven kostet nur die Zeit, bis man weiß, wie man das Problem lösen kann ...

Gruß Klaus

Bombero
04.11.2021, 15:34
Na dann können wir uns doch mal wieder alle beruhigen...

Namen und Anschriften sollten wir hier tatsächlich NICHT veröffentlichen. Soweit diese Daten nicht ohnehin öffentlich sind - wie bei Prüforganisationen, die sie i.d.R. selbst ins Netz gestellt haben - verstößt dies gegen die DSGVO und kann empfindliche Bußgelder für den Forums-Verantwortlichen nach sich ziehen.
Es können auch andere Gründe dafür sprechen, solche Daten nicht zu veröffentlichen, wie z.B. dass ein Prüfer bei einer Prüfstelle in den Verdacht geraten könnte, alles durchzuwinken. Das ist für ihn nicht gut und für uns auch nicht - denn da kann man dann bestimmt nicht mehr hingehen, weil der Prüfer seinen Ruf ggü. seinem Arbeitgeber bzw. Kollegen verteidigen muß.
Gleichwohl ist es für uns alle - auch für die, die im Moment kein Interesse an einer fachkundigen und hilfsbereiten Prüfstelle in Bochum, Düsseldorf oder Umgebung haben, enorm wichtig, dass echte Positivbeispiele bekannt sind und genutzt werden können. Vielleicht wäre es nützlich, wenn man positive, gesetzeskonforme Erfahrungen durch das Einfügen von links (also Daten, die bereits veröffentlicht sind!) teilen könnte? Für Informationen, die Prüfer betreffen, die mit einer gelben Binde am Arm herum laufen bliebe tatsächlich nur eine PN...

Das Versenden von privaten Nachtrichten im Namen eines anderen ist aber in jedem Fall zu beanstanden - schließlich ist die Nachricht "privat" und deren Inhalt geht nur Absender und Empfänger an. Der Empfänger muss sich darauf verlassen können, dass der Absender auch wirklich der ist, für den er sich ausgibt.
Ich gehe aber hier davon aus, dass Sigi nicht eine PN generiert hat, die den Anschein erweckt, dass sie von Manni stammt, sondern er wird schon im eigenen Namen geschrieben haben - nur mit dem (gelöschten) Inhalt von Manni. Wahrscheinlich hielt Sigi die Information für so wichtig, dass er sicherstellen wollte, dass sie den Adressaten erreicht, auch wenn Sigi sie gelöscht hat. Ich halte dieses Vorgehen für sehr umsichtig.


..."soweit diese Daten ohnehin nicht öffentlich sind...!" Genau darauf zielte meine Info!!
Alle Prüforganisationen werben öffentlich z. B. im WEB mit ihren Leistungen, einzelne
Standorte mit Anschrift, Tel. Nr., usw. sind genauso sichtbar. Ich werde mich hüten,
einzelne Namen von Prüfern zu nennen! ABER, wenn ich doch rundum positive Erfahrungen
mit einer Prüfstelle gemacht habe, kann ich absolut nichts Verwerfliches daran finden
diese auch hier zu benennen. Allerdings werde ich Prüforganisationen mit denen ich
negative Erfahrungen gemacht habe, nur über PN bekanntgeben, da könnte Rufschädigung drohen!
In diesem Sinne.

labskaus
04.11.2021, 16:37
Macht Euch das doch nicht so kompliziert: Auch Prüfer sind ansprechbar und befragbar.

Freut sich ein Prüfmensch, wenn er genannt wird, ist es gut - möchte er es nicht, läßt man es.

Nur nebenbei: Selbst bei Ärzten gibt es jetzt solche Bewertungen - manche spielen mit und stellen sich.
Für mich wäre das nichts und ich hätte lieber Ruhe.

Hoschi
04.11.2021, 19:58
@ Hoschi:

Die Datei hilft mir nicht wirklich weiter, zumal hier ja recht "alte" Reifentypen diverser Hersteller aufgeführt sind, die es heute nicht mehr zu kaufen gibt.

Ich habe von den Brückensteinen sogar eine recht neue Version, sogar mit speziellen Hinweisen für die Abnahme und Eintragung. Vielleicht hilft diese ja anderen weiter - ich hatte damit keinen Erfolg für die 91er LS. Bei meinen 86er und 87er LS`sen habe ich schon viele Jahre hinten den 140/90-15 ohne Herstellerbindung (Vermerk: Reifen nur von einem Hersteller) eingetragen.

Theo

Theo, das Schreiben von mir war vom Tüv, nicht ne Freigabe vom Reifenhersteller.
Somit hat der Prüfer keine Argumente den Reifen anhand ner Freigabe des Herstellers nicht einzutragen.

steinbock
15.11.2021, 15:36
Hallo Leute,

ICH LIEBE PINK!! (s. Anhang) Hört Ihr den Mt. Everest, der mir vom Herzen stürzte? :grin:

Gruss Klaus

pahld
15.11.2021, 15:47
Klaus ich hab ja noch deine Anschrift .. ich schick dir mal 2 neue Schrauben fürs Kennzeichen

Wesch
16.11.2021, 10:27
Hallo

Diese Schrauben währen hier beim luxemburger TÜV ein Grund, wieder heimfahren zu dürfen.
Aber das Pink übertüncht das gekonnt !

MfG. Günther

labskaus
16.11.2021, 10:44
Früher gab es mal Nummernschildschrauben von Fa. Knipping. Die gab es wahlweise mit weißen oder schwarzen Kappen.

loeschmeister60
16.11.2021, 13:22
Früher gab es mal Nummernschildschrauben von Fa. Knipping. Die gab es wahlweise mit weißen oder schwarzen Kappen.
Die Kappen gibt's, soviel ich weiß, auch im Baumarkt. Reichen dann allerdings für mehrere Mopeds.
Gruß Harald